Das Divisorverfahren mit Standardrundung
Bezeichnungen
- Verfahren Sainte-Laguë
- Verfahren Sainte-Laguë/Schepers
- Divisorverfahren mit Standardrundung
- Webster’s method
- Methode der ungeraden Zahlen
nach:
- Daniel Webster (1782–1852, USA)
- Jean-André Sainte-Laguë (1882–1950, Frankreich), Professor der Mathematik am Conservatoire national des arts et métiers in Paris
- Ladislaus von Bortkiewicz (1868–1931), Direktor des Staatswissenschaftlich-Statistischen Seminars der Universität Berlin
- Hans Schepers (*1928), Gruppe Datenverarbeitung im Dienste des Deutschen Bundestages
Beschreibungen
- Als Höchstzahlverfahren
Die Stimmen der Parteien werden durch 0,5 − 1,5 − 2,5 ... n − 0,5 dividiert und die Sitze in der Reihenfolge der größten sich ergebenen Höchstzahlen zugeteilt. (Es können ebensogut die ungeraden Zahlen 1, 3, 5, 7, 9 ... benutzt werden.)
- Als Rangmaßzahlverfahren
Bei der Bestimmung der Ausschussbesetzung im Deutschen Bundestag werden anstelle der Höchstzahlen deren Kehrwert bzw. Rangmaßzahlen berechnet und die Sitze in der Reihenfolge der kleinsten Rangmaßzahlen zugeteilt.
- Als Divisorverfahren – Teile und Runde
Die Stimmen der Parteien werden durch einen geeigneten Divisor (Stimmen pro Sitz) dividiert und nach Standardrundung gerundet.
Beispielrechnung: Zahlenbeispiel
Fehlerminimierung
Minimiert die quadratische Abweichung der Größe „Sitze durch Stimmen“.
Eigenschaften
- keine tendenzielle Bevorzugung großer oder kleiner Parteien
(in den meisten Fällen ergibt sich eine identische Verteilung zum Verfahren Hare/Niemeyer)
- Erfüllt die Erfolgswertgleicheit optimal.
- Anwendung bei der Ausschusssitzbesetzung im Deutschen Bundestags, in der Beschreibungsform des speziell für Gremiem entwickelten Rangmaßzahlverfahrens Sainte-Laguë/Schepers.
- Wurde in Neuseeland eingeführt.
- Wurde als automatische Methode auch bei den Reichstagswahlen in der Weimarer Republik benutzt. Für 60.000 Stimmen gab es einen Sitz, für mehr als 30.000 Reststimmen gab es noch einen Restsitz.
Der Bundeswahlleiter kommt in einer Studie vom 4. Januar 1999 zu dem Fazit, dass das Verfahren nach Sainte-Laguë dem Verfahren nach Hare/Niemeyer (wegen dessen Paradoxien) und dem Verfahren nach d’Hondt vorzuziehen ist.
Anwendung
Der 16. Deutsche Bundestag beschloss am 24. Januar 2008, im Bundeswahlgesetz das Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) durch das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) zu ersetzen. Diese Änderung trat am 21. März 2008 in Kraft und kam erstmals bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 zur Anwendung.
Davor bzw. danach würde das Zuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë in den folgenden Ländern im Landtagswahlrecht eingeführt:
Bremen, Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
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