: BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Landtag
14. Wahlperiode
Drucksache 14 /1172
17. 11. 98

Antrag der Fraktion der AFB
Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes (Mandatszuteilung nach Sainte-Laguë/Schepers)
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Das Bremische Wahlgesetz vom 23. Mai 1990 (Brem.GBl. S. 321), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Oktober 1996 (Brem.GBl. S. 303), wird wie folgt geändert:
1. § 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
"Die Verteilung der im Wahlbereich zu vergebenden Sitze erfolgt im Verhältnis der gültigen Stimmen, die im Wahlbereich auf jeden einzelnen Wahlvorschlag entfallen, aufgrund der Divisormethode mit Standardrundung nach Sainte-Laguë. Der Stimmengewinn einer jeden Partei wird durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Der erhaltene Quotient wird zur nächstgelegenen ganzen Zahl gerundet. Ist der gebrochene Rest des Quotienten kleiner als 0,5, wird zur nächsten ganzen Zahl abgerundet; ist er größer als 0,5, wird zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet. Kommt es zu gleichwertigen Rundungsmöglichkeiten, entscheidet das vom Wahlbereichsleiter zu ziehende Los. Der allen beteiligten Parteien gemeinsame Divisor ist so zu bestimmen, daß die verfügbaren Mandate vollständig vergeben werden. Dazu werden alle gültigen Stimmen durch die Zahl der Mandate dividiert. Ist nach dieser Rechenoperation eine endgültige Zuteilung der Mandate noch nicht möglich, wird die Diskrepanz durch Hinzufügen oder Entfernen eines Mandats schrittweise abgebaut. Der Quotient aus Stimmenzahl und Divisor muß nach der Standardrundung die Mandatszahl ergeben. Entfallen auf einen Wahlvorschlag mehr Sitze, als Bewerber genannt sind, so bleiben diese Sitze unbesetzt; § 35 Abs. 3 gilt entsprechend."
2. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Lojewski und Fraktion der AFB