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11.04.2008
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verkündete heute das Urteil in einem Normenkontrollverfahren auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Weimar in einer Prüfung der Weimarer Stadtratswahl im Juni 2004. Die Richter erklärten die Fünf-Prozent-Hürde im Kommunalwahlgesetz des Bundeslandes für verfassungswidrig (VerfGH TH, Urteil vom 10.04.2008 – VerfGH 22/05 –).