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10.01.2006

Vor 650 Jahren: Karl IV. besiegelte Regelungen zur Königswahl

Verkündung des ersten Teils der Goldenen Bulle, des Grundgesetzes des Reiches

Nach langwierigen Verhandlungen einigte sich vor 650 Jahren König Karl IV. mit den Kurfürsten unter Beteiligung der deutschen Reichsstände auf ein Grundgesetz für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Der Name Goldene Bulle für dieses Gesetzeswerk – wegen der goldenen Siegelkapsel – bürgerte sich erst ab etwa 1400 ein, Karl IV. selbst bezeichnete es ursprünglich als „unser keiserliches rechtbuch“. Verkündet wurde die ersten 23 Artikel am 10. Januar 1356 auf dem Nürnberger Reichstag.

Diese Artikel regelten vor allem die Wahl des Königs, aber auch die Rechte und Pflichten der Kurfürsten, benannten dabei explizit die Kurfürsten und ihre Fürstentümer sowie bestimmten die Erbfolge der weltlichen Kurfürsten. Die Stellung der Kurfürsten gegenüber dem König wurde dadurch gefestigt.

Zur Königswahl wurde u. a. festgelegt:

Die Kurfürsten und Reihenfolge bei der Stimmabgabe

  1. Erzbischof von Trier
  2. Erzbischof von Köln
  3. König von Böhmen
  4. Pfalzgraf bei Rhein
  5. Herzog von Sachsen
  6. Markgraf von Brandenburg
  7. Erzbischof von Mainz

Die Reihenfolge der Stimmabgabe ergab sich aus Kap. IV (2).


von Martin Fehndrich (letzte Aktualisierung: 09.01.2006)