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19.01.2004
Heute vor 85 Jahren – am 19. Januar 1919 – fand mit der Wahl der Deutschen Nationalversammlung die erste reichsweite deutsche Wahl statt, bei der Frauen das aktive und passive Wahlrecht besaßen.
Die rechtliche Grundlage wurde im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk vom 12. November 1918 geschaffen. Die durch die Revolution in Deutschland ins Amt gekommene und aus SPD- und USPD-Mitgliedern bestehende sechsköpfige Regierung bestimmte darin u. a.:
Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystem für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.
Dies wurde dann auch im Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 in Paragraph 2 umgesetzt:
Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.
Bei der Wahl am 19. Januar 1919 zogen von den insgesamt 423 Abgeordneten immerhin 37 (bzw. 41, die Angaben in den Quellen differieren) Frauen in die Nationalversammlung – ein Anteil, der erst bei der Wahl des Deutschen Bundestages im Jahre 1987 deutlich überschritten wurde.
Ergänzung: Vor der Reichtagswahl fanden allerdings mehrere Landtagswahlen mit aktivem und passivem Frauenwahlrecht statt. Am 15. Dezember 1918 in Anhalt und Mecklenburg-Strelitz, am 22. Dezember 1918 in Braunschweig und am 12. Januar 1919 in Bayern, Baden und Württemberg.