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22.11.2002
Kieler Landtag soll verkleinert werden - nur wie?
Einig sind sich die Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, daß das derzeit 89 Abgeordnete umfassende Parlament verkleinert werden soll. Doch es herrschen unterschiedliche Auffassungen über die Art und Weise, wie dies geschehen soll. Bisher beträgt die Regelgröße des Landtags 75 Sitze, von denen 45 über Wahlkreise und 30 über Landeslisten vergeben werden. Da die Hochburgenbildung von CDU und SPD in Schleswig-Holstein nicht allzu ausgeprägt ist, kommt es leicht zu Überhang- und Ausgleichsmandaten, sobald die beiden großen Parteien mehr als nur wenige Prozente auseinander, aber beide deutlich unter fünfzig Prozent liegen. Dadurch vergrößerte sich der Landtag bei den Wahlen 1992 und 2000 auf jeweils 89 Sitze. Um dem Problem Herr zu werden, liegen zwei Vorschläge auf dem Tisch:
- Der Gesetzentwurf der FDP sieht vor, es bei der Regelgröße von 75 Abgeordneten zu belassen. Jedoch soll das Verhältnis von Direkt- zu Listenmandaten von 45:30 auf 37:38 verändert werden. Dies würde die Gefahr des Anfallens von Überhangmandaten deutlich reduzieren. Sollten sie doch einmal auftreten, wären es zumindest deutlich weniger als bisher. Mittlerweile hat die FDP angekündigt, einen modifizierten Entwurf mit 38 Wahlkreisen und 37 Listenmandaten in den Landtag einzubringen.
- Die SPD schlägt dagegen vor, die Regelgröße des Kieler Landtags auf 65 Abgeordnete zu reduzieren. Dabei sollen 40 Wahlkreis- und 25 Listenmandate verteilt werden. Der Direktmandatsanteil würde also sogar leicht ansteigen, so daß das Problem der Überhang- und Ausgleichsmandate bestehen bliebe. Nach Berechnungen der SPD hätte sich 1992 eine Sitzzahl von 80 ergeben - da das Wahlgesetz eine ungerade Sitzzahl vorschreibt, dürfte die Zahl 81 richtig sein -, bei der jüngsten Wahl im Jahre 2000 wären es 79 Abgeordnete gewesen.
Während der FDP-Entwurf also eine stabile Landtagsgröße von 75 Abgeordneten anstrebt, nimmt der SPD-Vorschlag weiterhin erhebliche Schwankungen in Kauf, läuft aber im Durchschnitt wohl auf eine Gesamtsitzzahl von unter 75 hinaus. Im Gegensatz zum FDP-Entwurf wäre für die Umsetzung der SPD-Variante eine Verfassungsänderung notwendig.
Von den anderen Fraktionen hat sich bisher nur der SSW eindeutig für den FDP-Vorschlag geäußert. CDU und Grüne haben sich noch nicht klar positioniert, lassen aber ebenfalls eine gewisse Neigung zum Modell der Liberalen erkennen.