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22.11.2002

Kieler Landtag soll verkleinert werden - nur wie?

Einig sind sich die Fraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, daß das derzeit 89 Abgeordnete umfassende Parlament verkleinert werden soll. Doch es herrschen unterschiedliche Auffassungen über die Art und Weise, wie dies geschehen soll. Bisher beträgt die Regelgröße des Landtags 75 Sitze, von denen 45 über Wahlkreise und 30 über Landeslisten vergeben werden. Da die Hochburgenbildung von CDU und SPD in Schleswig-Holstein nicht allzu ausgeprägt ist, kommt es leicht zu Überhang- und Ausgleichsmandaten, sobald die beiden großen Parteien mehr als nur wenige Prozente auseinander, aber beide deutlich unter fünfzig Prozent liegen. Dadurch vergrößerte sich der Landtag bei den Wahlen 1992 und 2000 auf jeweils 89 Sitze. Um dem Problem Herr zu werden, liegen zwei Vorschläge auf dem Tisch:

Während der FDP-Entwurf also eine stabile Landtagsgröße von 75 Abgeordneten anstrebt, nimmt der SPD-Vorschlag weiterhin erhebliche Schwankungen in Kauf, läuft aber im Durchschnitt wohl auf eine Gesamtsitzzahl von unter 75 hinaus. Im Gegensatz zum FDP-Entwurf wäre für die Umsetzung der SPD-Variante eine Verfassungsänderung notwendig.

Von den anderen Fraktionen hat sich bisher nur der SSW eindeutig für den FDP-Vorschlag geäußert. CDU und Grüne haben sich noch nicht klar positioniert, lassen aber ebenfalls eine gewisse Neigung zum Modell der Liberalen erkennen.


von Wilko Zicht