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12.07.2002

Bundestagswahl 2002: 23 Vereinigungen als Parteien anerkannt

Der Bundeswahlausschuß hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2002 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, daß folgende Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren bzw. sind. Diese Parteien haben deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002 keine Unterstützungsunterschriften beizubringen.

  1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  3. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU),
  4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
  5. Freie Demokratische Partei (FDP),
  6. Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS).
  1. DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU)
    im Landtag des Landes Brandenburg seit dessen letzter Wahl am 5. September 1999 mit fünf Abgeordneten vertreten.
  2. Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill)
    in der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg seit deren letzter Wahl am 23. September 2001 mit fünfundzwanzig Abgeordneten vertreten.

Der Bundeswahlausschuß stellt ferner fest, daß folgende weitere 23 Vereinigungen für die Wahl des 15. Deutschen Bundestages als Parteien anzuerkennen sind, die in der Reihenfolge der Anzeige ihrer Wahlbeteiligung aufgeführt sind.

  1. FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS - FAMILIE -
  2. Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei -
  3. Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD -
  4. DIE GRAUEN - Graue Panther - GRAUE -
  5. Freiheitliche Partei Deutschlands - FP Deutschlands -
  6. Deutsche Soziale Union - DSU -
  7. Die Spaßpartei für Deutschland - SPASSPARTEI -
  8. Humanistische Partei - HP -
  9. KOMMUNISTISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS - KPD -
  10. CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten - CM -
  11. Deutsche Kommunistische Partei - DKP -
  12. Partei Bibeltreuer Christen - PBC -
  13. Ab jetzt ... Bündnis für Deutschland - Deutschland -
  14. Bayernpartei - BP -
  15. Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 - ZENTRUM -
  16. Ökologisch-Demokratische Partei - ödp -
  17. Bürgerrechtsbewegung Solidarität - BüSo -
  18. Alternative spirituelle Politik im neuen Zeitalter - Die Violetten
  19. Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen - PASS -
  20. Feministische Partei DIE FRAUEN - DIE FRAUEN -
  21. DIE REPUBLIKANER - REP -
  22. Partei für RentenGerechtigkeit und Familie - PRG -
  23. Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und Gesundheit - AUFBRUCH -

Diese vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2002 anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für jeden Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2000 Wahlberechtigten, erforderlich.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 18. Juli 2002, 18.00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die Kreiswahlausschüsse bzw. Landeswahlausschüsse am 26. Juli 2002.

24 weitere Vereinigungen, die ihre Teilnahme an der Bundestagswahl angezeigt hatten, wurden vom Bundeswahlausschuß nicht als Parteien anerkannt und dürfen somit an der Wahl nicht teilnehmen. Bei der Bundestagswahl 1998 hatten noch 68 Vereinigungen ihre Teilnahme angezeigt, wovon 34 als Parteien anerkannt wurden (siehe Meldung vom 20.07.1998 und die Liste der anerkannten Parteien).