Wahlpflicht

[Wahlrechtslexikon]

Wahlpflicht
Gesetzliche Norm, die die Teilnahme an der Wahl vorschreibt wird.

Eine Wahlpflicht gibt es zum Beispiel in Belgien, Brasilien, Griechenland, Luxemburg, Liechtenstein, Peru, Australien.

In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Da bei der freien Wahl keinerlei Druck auf die Wähler ausgeübt werden darf, muß es den Wahlberechtigten auch frei stehen, nicht zur Wahl zu gehen. Eine Wahlpflicht widerspräche somit der Freiheit der Wahl. Allerdings würde eine Wahlpflicht die Allgemeinheit der Wahl stärken.

Eine Wahlpflicht wäre ein Problem für bestimmte Gruppen in der Bevölkerung, die sich wie die Jehovas Zeugen, aus bestimmten Gründen nicht an Wahlen beteiligen dürfen.

Als Wahlpflicht kann auch eine moralische Pflicht bezeichnet werden, sich an der Wahl zu beteiligen und eine verantwortungsbewußte Wahlentscheidung zu treffen (Karl Hörmann, Lexikon der christlichen Moral).


von Martin Fehndrich (05.07.2001, letzte Aktualisierung: 23.11.2008)