DDR – Wahl der 10. Volkskammer 1990 |
[Wahlrechtslexikon] |
Reine Verhältniswahl mit verbundenen Bezirkslisten
Die 10. Volkskammer bestand aus 400 Abgeordneten.
Die Legislaturperiode war auf die Dauer von vier Jahren festgelegt (allerdings bestand die Volkskammer nur bis zu ihrer Auflösung am 2. Oktober 1990, einen Tag vor dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990).
Aktiv wahlberechtigt war jeder Bürger der DDR, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und
Wählbar war jeder wahlberechtigte Bürger der DDR, der nicht noch eine Freiheitsstrafe, zu der er verurteilt war, verbüßen musste.
Jeder Wähler hatte eine Stimme für einen Bezirkswahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung.
Die DDR wurde in 15 Wahlkreise eingeteilt, die der administrativen Gliederung der DDR in Bezirke folgte.
Es gab nur die faktische Hürde (natürliches Quorum) des Quotenverfahrens mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) von rund einem halben Sitz (ca. 0,125 %).
Tatsächlich erhielt das Aktionsbündnis Vereinigte Linke (AVL) schon für 20.340 Stimmen (0,176 %) einen Sitz. Die Alternative Jugendliste (AJL) dagegen verfehlte mit 14.615 Stimmen (0,126 %) – also mit 0,506 etwas über dem halben Sitzanspruch, den Einzug in die Volkskammer.
Die Sitze wurden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) an die Parteien und politischen Vereinigungen verteilt. Das selbe Verfahren galt für die Unterverteilung an die verbundenen Bezirkslisten.
Bei einem Wechsel der Partei, verlor ein Abgeordneter das Mandat, einem Mandatsverzicht musste die Volkskammer zustimmen.
Die Möglichkeit des Parteiwechsels unter Beibehaltung des Mandats bestand erst seit dem 20. Juli 1990 („Lex-Diestel“) und ermöglichte so etwa dem Abgeordneten Peter-Michael Diestel nach seinem Austritt aus der DSU am 30. Juni 1990 den Eintritt in die CDU am 3. August ohne Mandatsverlust sowie den Zerfall der DBD/DFD-Fraktion (am 29. August/1. September 1990).