Papstwahl

[Wahlrechtslexikon]

Am 7. Mai 2025 treten 133 der 135 wahlberechtigten Kardinäle zum Konklave zusammen. Das Konklave tritt grundsätzlich 15 bis 20 Tage nach dem Beginn der Sedisvakanz zusammen, nach de zusammen.

Wahl des Bischofs von Rom

Der Bischof der Kirche von Rom und damit das Haupt des Bischofskollegiums – der Papst – wird von dem Konklave (lat.: cum clave = mit dem Schlüssel [eingeschlossen]) gewählt.

Wahlberechtigte

Aktiv wahlberechtigt sind die Kardinäle der „Heiligen Römischen Kirche“, die vor dem Beginn der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deren Zahl soll 120 nicht übersteigen. (Diese Regel in Universi Dominici Gregis, Ziffer 33, ist als eine Sollregel zu verstehen, da es dem Papst freisteht, mehr als 120 wahlberechtigte Kardinäle zu ernennen und niemand anderes Kardinäle ernennen kann. Tatsächlich hat Johannes Paul II. mehrere Male so viele Kardinäle ernannt, dass mehr als als 120 von ihnen wahlberechtigt waren.)

Passiv wahlberechtigt ist jeder, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu werden, also jeder männliche katholische Christ. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht und ist damit Papst, allerdings entstammen seit 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.

Wahlverfahren

Wahlablauf

Meldungen


von Martin Fehndrich (2003, letzte Aktualisierung: 14.03.2013, letzte Aktualisierung der Infobox: 06.05.2025)