Bremen

[Landtagswahlrecht]

Wahlrecht bis 2007

Nach dem hier beschriebenen Wahlsystem fand zuletzt die Bürgerschaftswahl in Bremen am 13. Mai 2007 statt. Aufgrund eines erfolgreichen Volksbegehrens gilt für die nachfolgende Bürgerschaftswahl ein neues Wahlrecht.

Wahlsystem

Verhältniswahl mit geschlossenen Listen.

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Seit der Wahl 2003 umfasst die Bremische Bürgerschaft 83 Sitze (vorher: 100), die über geschlossene Listen vergeben werden.

Davon werden 68 Sitze im Wahlbereich Bremen und 15 Sitze im Wahlbereich Bremerhaven verteilt, bei der Wahl 2003 war das Verhältnis noch 67:16 (siehe Bremen ändert Wahlrecht nach Wahlprüfungsverfahren – Meldung vom 17. März 2006) und davor 80:20.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-) Wohnsitz in Bremen hat. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte.

Stimmenzahl

Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er die Liste einer Partei wählt.

Sperrklausel

Für die Sitzverteilung in den beiden Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven werden nur jene Parteien berücksichtigt, die im jeweiligen Wahlbereich mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Mandate werden seit 2003 nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) verteilt (vorher: Hare/Niemeyer).

Sitzverteilung

Die 68 Sitze im Wahlbereich Bremen sowie die 15 Sitze im Wahlbereich Bremerhaven werden getrennt auf die Parteien, die im jeweiligen Wahlbereich die Fünf-Prozent-Hürde überspringen konnten, nach dem Verfahren Sainte-Laguë entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Wahlbereich erhaltenen Stimmen verteilt. Die Mandate werden von den Listen in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Ist die Liste erschöpft, bleiben die weiteren Sitze unbesetzt.


von Wilko Zicht (1999, letzte Aktualisierung: 30.01.2011)