Bremen

[Bürgerschaftswahlrecht Bremen]

Wahlrecht bis 1999

Nach diesem Wahlrecht wurde zuletzt am 6. Juni 1999 die Bürgerschaft gewählt.

Wahlsystem

Verhältniswahl mit geschlossenen Listen.

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Die Bremische Bürgerschaft umfaßt 100 Sitze, die über geschlossene Listen vergeben werden. Davon werden 80 Sitze im Wahlbereich Bremen und 20 Sitze im Wahlbereich Bremerhaven verteilt.

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in Bremen hat. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte.

Stimmenzahl

Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er die Liste einer Partei wählt.

Sperrklausel

Für die Sitzverteilung in den beiden Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven werden nur jene Parteien berücksichtigt, die im jeweiligen Wahlbereich mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) vergeben.

Sitzverteilung

Die 80 Sitze im Wahlbereich Bremen sowie die 20 Sitze im Wahlbereich Bremerhaven werden getrennt auf die Parteien, die im jeweiligen Wahlbereich die Fünf-Prozent-Hürde überspringen konnten, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Wahlbereich erhaltenen Stimmen verteilt.

Die Mandate werden von den Listen in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Ist die Liste erschöpft, bleiben die weiteren Sitze unbesetzt.


von Wilko Zicht (1999, letzte Aktualisierung: 04.01.2008)