Bremen |
[Bürgerschaftswahlrecht Bremen] |
Nach diesem Wahlrecht wurde zuletzt am 6. Juni 1999 die Bürgerschaft gewählt.
Verhältniswahl mit geschlossenen Listen.
Die Bremische Bürgerschaft umfaßt 100 Sitze, die über geschlossene Listen vergeben werden. Davon werden 80 Sitze im Wahlbereich Bremen und 20 Sitze im Wahlbereich Bremerhaven verteilt.
Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre.
Aktiv wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz in Bremen hat. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte.
Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er die Liste einer Partei wählt.
Für die Sitzverteilung in den beiden Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven werden nur jene Parteien berücksichtigt, die im jeweiligen Wahlbereich mindestens fünf Prozent der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) vergeben.
Die 80 Sitze im Wahlbereich Bremen sowie die 20 Sitze im Wahlbereich Bremerhaven werden getrennt auf die Parteien, die im jeweiligen Wahlbereich die Fünf-Prozent-Hürde überspringen konnten, nach dem Verfahren Hare/Niemeyer entsprechend dem Verhältnis ihrer insgesamt im Wahlbereich erhaltenen Stimmen verteilt.
Die Mandate werden von den Listen in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Ist die Liste erschöpft, bleiben die weiteren Sitze unbesetzt.