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Bernd Schaller
| Veröffentlicht am Mittwoch, 27. August 2003 - 16:38 Uhr: | |
Wo kann ich Informationen über (Kommunal-)Mandate von Kleinparteien herbekommen? Konkret interessieren mich Bayernpartei, Zentrum, DVU, NPD, Rep, DKP, Deutsche Partei, regionale Wählergruppen dagegen nicht. Im Internet bin ich leider nicht fündig geworden. Danke für evtl. Mitteilungen. Bernd |

c07
| Veröffentlicht am Mittwoch, 27. August 2003 - 17:47 Uhr: | |
Für Bayern hier: Bezirke und Kreisebene. Für die Gemeinden gibt es zwar die Einzelergebnisse, aber offenbar keine komplette Zusammenfassung. Generell muss man auf Kommunalebene immer noch bedenken, dass gemeinsame Listen, vor allem mit Wählergruppen, relativ häufig sind und in der Regel extra gehn. Die extremeren Parteien tendieren allerdings weniger zu solchen Zusammenschlüssen (siehe z.B. hier für Bayern auf Kreisebene). |

C.-J. Dickow
| Veröffentlicht am Donnerstag, 28. August 2003 - 00:40 Uhr: | |
Bei www.meine-stadt.de steht unter der Rubrik "Bürger & Rathaus" auch die Zusammensetzung der Vertretungskörperschaft. |

Sole
| Veröffentlicht am Donnerstag, 28. August 2003 - 11:43 Uhr: | |
In Sachsen gibt es zur nächsten Kommunalwahl vor allem in Dresden ein solches Bündnis kleinerer Rechtsparteien, an dem sich die dort verhältnismäßig starke und im Rat vertretene DSU bislang nicht beteiligt. |

c07
| Veröffentlicht am Donnerstag, 28. August 2003 - 19:28 Uhr: | |
Außerdem muss man noch unterscheiden zwischen Mandaten, die eine Partei ursprünglich erhalten hat, und den Parteien, denen die Mandatsträger tatsächlich angehören (wenn überhaupt). Da kann es ganz erhebliche Abweichungen geben. |

Sole
| Veröffentlicht am Freitag, 29. August 2003 - 10:01 Uhr: | |
Ich frage mich sowieso, gerade bei ganz rechten oder ganz linken Parteien, wie man das Ganze rechnen will. Beispiel: Wer ist PDS-Mandatsträger? Ist das auch der Parteilose (vor allem im Osten), oder nicht selten das DKP-Mitglied (vor Allem im Westen), das erfolgreich auf einer PDS-Liste ein Mandat erringt? Ist das umgekehrt das erfolgreiche PDS-Mitglied auf der DKP-Liste? Das PDS-Mitglied auf der "Linksalternativen" Wahlbündnis-Liste? Wie steht es mit "Überläufern"? Als prominente Beispiele auch wieder aus dem PDS-Spektrum wären die ehemaligen Mandatsträger Schwarzenholz (grüne Liste), Dehm und Hiksch (beide ex SPD) zu nennen. Wie behandle ich "zusammengewürfelte Fraktionen" wie (irgendwo in Sachsen) eine FDP/Republikaner oder FDP/DSU Fraktion? Genau dasselbe Wirrwarr herrscht bei den Rechten, wo es neben Gastkandidaturen vor allem in der Anfangszeit der DVU gemeinsame Listen mit der NPD gab usw. Welchen Sinn haben eigentlich formelle Listenverbindungen wie (ich glaube) im Kommunalwahlrecht Thüringens? Sind sie reine Pro-Forma-Anzeigen oder beeinflussen sie auch etwas? (Die 5 % Hürde ja offenbar nicht). Ich persönlich würde ja nach Parteimitgliedschaft gehen. Damit wäre Hahnemann auf der Thüringer PDS-Liste kein PDS-Mandatsträger, Gaebelein in Gröpelingen (Bremen) auch nicht. |

Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Freitag, 29. August 2003 - 13:59 Uhr: | |
Ich würde mal sagen: Ein Mandat ist einer Partei zuzurechnen, wenn der aktuelle Mandatsinhaber mit diesem Parteinamen in der Öffentlichkeit auftritt. Wenn also z. B. auf einer links-alternativen Liste ein Mandatsträger als Privatvergnügen ein PDS-Parteibuch hat, dann zählt das noch nicht - wenn er in Parlament und Öffentlichkeit unter dem Namen dieser Liste auftritt. Wenn dagegen wie bei uns ein DKP-Mitglied unter dem Namen PDS eine Liste angeführt hat und nun als (einziger) Mandatsträger PDS-Anträge bzw. Pressemitteilungen der PDS-Fraktion herausgibt - dann zählt er. |

c07
| Veröffentlicht am Freitag, 29. August 2003 - 17:10 Uhr: | |
Sole: > Welchen Sinn haben eigentlich formelle Listenverbindungen > wie (ich glaube) im Kommunalwahlrecht Thüringens? Keinen. Siehe http://wahlrecht.de/lexikon/listenverbindung.html und http://wahlrecht.de/kommunal/thueringen.html . Allerdings muss man ein bisschen einschränken, dass sie dann Vorteile bringt, wenn die Beteiligten vorher relativ sicher wissen, dass ihre Idealansprüche alle einen Nachkommaanteil von 0,0 bis 0,5 haben, also ohne die Verbindung wahrscheinlich abgerundet würden. Diese Abschätzung wird aber eher selten möglich sein. |

Fragender
| Veröffentlicht am Sonntag, 16. Januar 2005 - 22:11 Uhr: | |
@c07 Doch, ich kann doch Bewerber mehrerer Gruppierungen (z.B. im Reisverschlußverfahren) auf einer Liste aufstellen und damit die 5%-Hürde überspringen. Das fällt für mich auch unter den Terminus "Listenverbindung". Meistens klappt dieses Reisverschlußverfahren auch, denn wenn die Mitglieder schon der gemeinsamen Liste zustimmen, dann werden sie auch die abwechselnde Reihenfolge akzeptieren. Das passiert im übrigen auch regelmäßig bei Kreistagswahlen. Da kandidieren selbständige Wählergemeinschaften (die sind im Regelfall alle eigenständige e.V.s und nicht unselbständige Gliederungen, wie die Ortsverbände einer Partei) auf einer gemeinsamen Kreistagsliste. Was ist das anderes, als eine Listenverbindung der FWG A-Stadt mit der FWV B-Dorf und der WGR C-hausen? |

Oberlehrer
| Veröffentlicht am Montag, 17. Januar 2005 - 05:45 Uhr: | |
DArf ich mal ausnahmsweise beckmessern und das Wort "Reißverschlussverfahren" korrigieren? |

Fragender
| Veröffentlicht am Montag, 17. Januar 2005 - 08:29 Uhr: | |
@Oberlehrer O.K., "fipptehler" meinerseits. Der Uhrzeit geschuldet. |

Sole
| Veröffentlicht am Sonntag, 30. Januar 2005 - 22:11 Uhr: | |
"Das fällt für mich auch unter den Terminus "Listenverbindung" Hat aber nichts mehr mit der Listenverbindung nach dem Wahlrecht zu tun. |

Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Montag, 31. Januar 2005 - 21:54 Uhr: | |
Ich glaub, die mal schwammige, mal sauber definierte Bedeutung von Listenverbindung führt auch immer wieder zu Mißverständnissen. @Fragender Das Reißverschlußverfahren ergibt am Ende eine Liste, bei der es nur noch auf die Gesamtzahl der Stimmen, egal ob aus A-, B- oder C-Dorf, ankommt. Bei der Listenverbindung gibt es die A-,B und C-Liste und es kommt darauf an, wieviele Stimmen jede dieser Listen erhalten hat, wenn die Sitze auf diese Listen unterverteilt werden. |

Fragender
| Veröffentlicht am Montag, 31. Januar 2005 - 22:15 Uhr: | |
@Martin Fehndrich Nicht in NRW wenn da verschiedene örtliche Wählergruppen eine gemeinsame Liste für den Kreistag aufstellen, ist das eine gebundene Liste und dann kommt es auf das Gesamtergebnis und die evtl. erzielten Direktmandate aber niemals auf irgendeine Unterverteilung an. Das ist für mich eine Listenverbindung, nämlich den Worte nach eine "Verbindung verschiedener Listen", was ist es denn sonst? Vielleicht verwendet der Gesetzgeber das Wort Listenverbindung sprachlich falsch. Bei dem von Dir erwähnten Beispiel handelt es sich um verbundene Listen aber nicht um eine Listenverbindung. |

Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Montag, 31. Januar 2005 - 22:33 Uhr: | |
Das Bundeswahlgesetz nennt verbundene Listen eine Listenverbindung http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bwahlg/__7.html. |

Fragender
| Veröffentlicht am Dienstag, 01. Februar 2005 - 14:39 Uhr: | |
@Martin Fehndrich Dann hat der Gesetzgeber halt von Sprache keine Ahnung. Verbundene Listen sind einzelne Listen, die verbunden sind (wie im Bundeswahlgesetz). eine Listenverbindung ist aber eine Liste durch die verschiedene Listenträger gebildet wird. |

Kai
| Veröffentlicht am Dienstag, 01. Februar 2005 - 15:54 Uhr: | |
@Fragender Das sehe ich aber anders. Grammatisch ist eine Listenverbidnung eine Verbindung von (separaten) Listen. Eine durch verschiedene Träger gebildete Liste wäre eine Gemeinschaftsliste. |

Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Dienstag, 01. Februar 2005 - 21:25 Uhr: | |
>Eine durch verschiedene Träger gebildete Liste wäre eine Gemeinschaftsliste Oder eine Listenvereinigung wie im Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Insgesamt macht es wohl selten Sinn, Ausdrücke im Widerspruch zum Bundeswahlgesetz zu gebrauchen. |

Fragender
| Veröffentlicht am Dienstag, 01. Februar 2005 - 22:03 Uhr: | |
@Martin Fehndrich Es macht eher selten Sinn, Gesetze im Widerspruch zum Sprachgefühl zu Veröffentlichen. Leider kommt es regelmäßig vor. Das führt auch zu Staatsverdrossenheit. Einfachere Formulierungen könnten da helfen. |

Sole
| Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Februar 2005 - 11:05 Uhr: | |
Das Bundeswahlgesetz hat ein gewisses Alter. Und Sprachgebrauch ist regional verschieden. Um etwas zu verbinden muss es vorher zwei oder mehr Dinger geben, so meine Auffassung |

J.A.L.
| Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Februar 2005 - 23:33 Uhr: | |
@Fragender Zum Thema mangelndes Sprachgefühl in Verbindung mit Selbstgerechtigkeit: "Listenverbindung ist aber eine Liste durch die verschiedene Listenträger gebildet wird." Du wirst doch nicht ernsthaft behaupten wollen, dass das Resultat dieses Verfahren, dass uns eine monolithische Liste beschert, eine Listenverbindung darstellt. Eine Verbindung (gar nicht auf Wahllisten speziell muss nach meinem natürlich voll umfänglich maßgebenden Sprachgefühl gewissermaßen die Bundstelle noch erkennbar lassen, ja dort noch bei Bedarf präzise getrennt werden könnnen. Sonst ist es keine Verbindung, sondern eben eine Vereinigung, wo gerade diese Trennstelle nicht mehr erkennbar ist. |