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Nordrhein-Westfalen – Ratinger Linke

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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. September 2009 - 20:14 Uhr:   

Betreffs http://www.wahlrecht.de/news/2009/15.htm :

Die Ratinger Linke hat 2004 keine Sitze gehabt und erst mit den Überhangmandaten einen bekommen:

http://www.stadt-ratingen.de/61/1/wahlergebnisse/gw2004.pdf
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. September 2009 - 21:47 Uhr:   

Bei allen Ergebnissen von http://www.wahlergebnisse.nrw.de/kommunalwahlen/2004/ stimmen Stimmen- und Sitzzahl überein, mit Ausnahme vom Rhein-Erft-Kreis, wo der bma (nur in Bergheim angetreten) entgegen http://www.wahlrecht.de/news/2004/20.htm ein Sitz der Grünen klar zugestanden hätte. Hier sind aber keine Überhangmandate angefallen. Wahrscheinlich hat die bma keine Reserveliste gehabt.

Es hat also keinen Fall gegeben, wo eine Liste ein ihr zustehendes Ausgleichsmandat nicht bekommen hätte.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2009 - 16:13 Uhr:   

Nach der jetzt endlich verfügbaren Ergebniszusammenstellung beim Innenministerium hat es über die bekannten Fälle in Aachen, Dortmund, Erkrath und Erkelenz hinaus keine weiteren gegeben, in denen eine Liste ihr Ausgleichsmandat nicht bekommen hätte (wobei mindestens die Ergebnisse von Duisburg, Oberhausen und Datteln falsch sind).

Ob es 2009 auch den umgekehrten Fall gegeben hat, lässt sich aus den vorhandenen Daten nicht so leicht beurteilen.

Erkelenz ist ein besonders krasser Fall. Die DIHS hat bei der normalen Ratsgröße von 44 Sitzen einen Idealanspruch von 0,505 Sitzen und nach Sainte-Laguë den gleichen Anspruch wie die CDU auf ihren 19. Sitz. Den resultierenden Losentscheid hat sie verloren. Nachdem die CDU aber 21 Direktmandate gewonnen hat, war der einzige Zweck des Losentscheids, zu bestimmen, ob die DIHS an der Vergabe der Ausgleichsmandate teilnimmt (resultierende Ratsgröße ist 50).

Zur Abschreckung die Berechnungsweise aus § 61 Abs. 4 KWahlO NRW: Die Vergabe nach Idealansprüchen verteilt 45 Sitze, also einen zu viel. Divisorkandidaten sind u.a. 8103/18,4999, abzurunden auf 438,0023, bei der CDU und 219/0,4999, abzurunden auf 438,0876, bei der DIHS. Der der CDU ist der kleinste (die Rundungsgrenze 0,4999 benachteiligt größere Parteien). Die CDU bekommt nun einen Sitzanspruch von 8103/438,0023 ~ 18,4999029, abzurunden auf 18,4999, die DIHS 219/438,0023 ~ 0,4999973 Sitze, die allerdings auf 0,4999 abzurunden sind. Es wird jetzt also ein Sitz zu wenig zugeteilt. Nun wird die Genauigkeit auf 7 Stellen erhöht. Divisorkandidaten sind 8103/18,4999999, abgerundet 438,0000023, und 219/0,4999999, abgerundet 438,0000876. Die neuen Sitzansprüche sind 8103/438,0000023 ~ 18,499999903, abgerundet 18,4999999, und 219/438,0000023 ~ 0,499999997, abgerundet 0,4999999. Damit wird erneut ein Sitz zu wenig zugeteilt, die Zahlenbruchteile sind mit 0,4999999 gleich und der Wahlleiter muss schließlich losen.

Die NPD hat übrigens 1 Stimme mehr als die DIHS bekommen und erhält damit einen Sitz.

Ergebnis:
CDU 8103
Grüne 3026
SPD 2941
FDP 1899
Bürger 1483
UWG 757
Linke 441
NPD 220
DIHS 219
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2009 - 16:33 Uhr:   

Zudem hätte in Erkelenz die Regel für die Überhangmandate versagt, wenn die SPD 24 Stimmen mehr gehabt hätte (und der DIHS der Sitz wegen anderem Losentscheid oder korrekter Anwendung des Gesetzes zugeteilt worden wäre). Die CDU hätte dann nur 20 Sitze trotz 21 Direktmandaten bekommen.
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2009 - 16:45 Uhr:   

Gerade zu dem Thema gelesen: http://www.wahlrecht.de/news/2009/21.htm
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2009 - 18:23 Uhr:   

Ja, hätte ich das vorher gelesen, wäre mir auch präsent gewesen, dass die Überhangmandatsregel nur bei den Landtagswahlen, nicht aber bei den Kommunalwahlen versagt, weil bei Letzteren weiter aufgestockt wird, wenn zu wenig Sitze verteilt worden sind.

Ergänzung zur Analyse der Stellungnahme des Innenministeriums:

Seltsam ist schon in der Einleitung, dass sich die "rechnerischen Sitzanteile" nicht auf die Idealansprüche, sondern auf die zu rundenden Zahlenwerte beziehen, die nicht wirklich "Anteile" darstellen, da die Summe im Allgemeinen nicht der Gesamtsitzzahl entspricht oder überhaupt ganzzahlig ist. Das entspricht allerdings der Systematik der sogenannten "Einsitzsperrklausel", die ja die konkrete Sperrwirkung auch von den Zufälligkeiten des konkreten Divisors abhängig gemacht hat.

Überhaupt ist die Erhaltung eines Rests der Sperrklausel der Kernpunkt der Argumentation. Das seinerzeitige Urteil lässt sich aber ohne Weiteres auch auf diesen Rest übertragen: Die Vorgehensweise verzerrt die Erfolgswerte und ist auch systemwidrig.

Das Innenministerium spricht zwar von "Wiederherstellung des Stimmenproporzes" und der äquivalenten "Erfolgswertgleichheit", tatsächlich tut es aber das Gegenteil. Konkret argumentiert wird dann mit dem Parteienproporz, der in der Tat durch Hare/Niemeyer besser gewährleistet wird, was aber spätestens durch die Entscheidung für Sainte-Laguë gegenüber der Gewährleistung optimaler Erfolgswerte irrelevant geworden ist.

Im Fall von Erkelenz hat die Regierung ihre eigene Kommunalwahlordnung nicht korrekt nachvollzogen (siehe oben), auch wenn es im Ergebnis keinen Unterschied macht.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2009 - 19:11 Uhr:   

Das zu Hare/Niemeyer nehm ich zurück. Ich hab das Problem in Remscheid (Bezirksvertretung Lennep) nicht kapiert. Tatsächlich verteidigt die Regierung da ja das korrekte Verfahren gegenüber der Presse.

Allerdings zeigen die Ausführungen auch da, dass sie ihre Rechenvorschriften nicht kapieren. Dass die CDU einen "Sitzanteil" von 4,4999 erhält, liegt ja gerade daran, dass die KWahlO den Nachkommaanteil für die Partei mit dem (meistens) schwächsten letzten Sitzanspruch auf 0,4999 definiert. Die 1 Stimme mehr für die CDU, die angeblich zu einem zusätzlichen Sitz geführt hätte, würde zwar beim gleichen Divisor zu aufzurundenden 4,5009 (nicht 4,5000) Sitzen führen, tatsächlich müsste aber ein anderer Divisor verwendet werden, der wiederum 4,4999 ergibt. In Wirklichkeit fehlen der CDU 202 Stimmen (nach Hare/Niemeyer 28, wobei der Sitz je nach genauer Zusatzstimmenzahl nicht unbedingt von der Linken, sondern ab 439 bzw. 440 von der SPD kommt).
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2009 - 22:29 Uhr:   

In Erkelenz gibt es umfangreich Akten zum Wahleinspruch online:

https://ratsinfo.erkelenz.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=2289&options=4

Dabei bin ich auf einen Fehler bei meiner obigen Berechnung gestoßen: Irrtümlich hab ich REPs (134 Stimmen) und "Für Erkelenz" (112 Stimmen) bei der Berechnung außer Betracht gelassen, obwohl für beide Reservelisten zugelassen waren. Damit sinken die Nachkommaidealansprüche von CDU und DIHS unter 0,5 und die Berechnung nach KWahlO fällt formal anders aus (aber letztlich mit gleichem Ergebnis).

Der Einspruch der DIHS ist praktisch nicht begründet; erst nach Ablauf der Frist ist eine fundiertere Begründung vorgelegt worden, die aber einige Fehler enthält (insbesondere sind die Höchstzahlen falsch abgezählt worden).

Insgesamt kommt das nachgeschobene Papier zu dem Ergebnis, dass 52 statt 50 Sitze verteilt werden hätten müssen, da es nach Aufstockung der Gesamtsitzzahl keine Divisorkorrektur mehr vornimmt, sondern zu einer Sitzzahl von 51 kommt, die auf eine gerade Zahl zu erhöhen sei. Dieses Vorgehen hat eigentlich weder im Gesetz noch in der Verordnung einen Rückhalt.

Dass es in der Berechnung der Gesamtsitzzahl die Stimmen der bisher sitzlosen Listen nicht ausnimmt (ohne nähere Begründung), lässt sich dagegen sogar aus der Wahlordnung ableiten: Zwar definiert sie eine "bereinigte Gesamtstimmenzahl", spricht aber gleich im nächsten Satz von der "Gesamtstimmenzahl der am Verhältnisausgleich teilnehmenden Parteien und Wählergruppen", was sie offenbar für identisch hält, was aber unhaltbar ist. Faktisch stellt sie damit eine neue Regel auf, wer am Verhältnisausgleich teilnimmt.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2009 - 22:55 Uhr:   

In Erkrath gibt es auch die Akten:

https://www.ratsinfo-erkrath.de/vorgang.do?id=MlyKc.CXsGSv6Ui1GJ

Der Einspruch der Linken war knapp, aber zutreffend. Allerdings ist er nur per E-Mail eingegangen und der nachgereichte schriftliche Einspruch war weder begründet, noch hat er sich auf die E-Mail bezogen.

Kern der Begründung der Ablehnung:

"DIE LINKE erhält nach der Grundberechnung keinen Sitz; sie hat keinen Sitz im Verhältnisausgleich errungen. Diese Grundberechnung wird in Erkrath lediglich ergänzt, weil die CDU zwei Direktmandate mehr gewonnen hat, als ihr Sitze nach dem Verhältnisausgleich zustehen würden. Für diesen Fall sieht § 33 Abs. 3 KWahlG i.V.m. § 61 Abs. 5 KWahlO eine weitere Berücksichtigung der Stimmenzahlen, die auf DIE LINKE entfallen waren, nicht mehr vor. Die Überhangmandate sollen vielmehr lediglich den Parteien zugute kommen, die bei der Grundberechnung bereits Sitze errungen haben."

Das ist eigentlich keine Begründung, sondern eine Forderung.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Dezember 2009 - 00:54 Uhr:   

Bei der DIHS hat man wohl offensichtlich gar nicht begriffen, warum ihnen eigentlich ein Sitz zustünde. Und daß irgendein Anwalt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr Ahnung von der Materie hat als der gemeine Kommunalpolitiker, hätte man sich denken können. Inkompentenz von allen Seiten.

Die Begründung in Erkrath ist natürlich Quatsch, wenn auch auf Linie des Ministeriums. Daß sich die Beamten da im selbst produzieten Murks nicht auskennen ist noch viel schlimmer. Wenn man die Sperrklausel faktisch höher legen will, bleibt nur die Rückkehr zu d'Hondt, damit wäre man übrigens in Erkelenz mit 44 Sitzen hingekommen und auch in etlichen anderen Kommunen käme man mit 4 oder 6 Sitzen weniger aus.

Als Kommune, wo sich der Widerspruch Gesetz und Wahlordnung (Gesamtstimmenzahl versus bereinigte Gesamtstimmenzahl) beim Ausgleich auswirkt, habe ich Siegen gefunden. Nach Gesetz wäre der Rat von 58 auf 72 Sitze aufgebläht worden, tatsächlich hat er aber "nur" 70 Mitglieder
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Dezember 2009 - 03:37 Uhr:   

Die 70 Sitze in Siegen sind schon gesetzeskonform. Die Stimmen für die Einzelkandidaten (und sonstige Wahlvorschläge ohne Reserveliste) müssen ja in jedem Fall abgezogen werden. Damit ist die Rechnung 25 * 35853 / 13006 ~ 68,9(16), also 69, plus der erfolgreiche Einzelbewerber macht 70 (selbst wenn man nur die Stimmen des erfolgreichen Einzelbewerbers rausnehmen würde).

Nach Wahlordnung wären es 25 * 35514 / 13006 ~ 68,2(65), also 68, plus 1 für die gerade Sitzzahl plus Einzelbewerber, macht auch 70. Wobei grundsätzlich auch schon die potenziell veränderte Gesamtsitzzahl ein unzulässiger Eingriff der Wahlordnung ist.

Übrigens fällt mir dabei gerade noch ein Unterschied zwischen Gesetz und Wahlordnung auf: Wenn eine überhängende Partei nach Verhältnis keinen Sitz bekommen hätte, wird sie auch aus der Rechnung genommen. Dabei ist unklar, ob die Sitzzahl trotzdem erhöht wird, als ob sie dabei bliebe, oder ob der Überhang nicht nur nicht ausgeglichen wird, sondern den anderen Parteien genommen wird. Der Wortlaut spricht eher für Ersteres, das Konzept der Wahlordnung eher für Letzteres.

In Siegen stünden dem erfolgreichen Einzelbewerber allerdings sogar 2 Sitze zu (ab 62 Sitzen insgesamt, zulasten der FDP), wenn er am Verhältnisausgleich teilnehmen würde.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Dezember 2009 - 11:11 Uhr:   

"Die 70 Sitze in Siegen sind schon gesetzeskonform. Die Stimmen für die Einzelkandidaten (und sonstige Wahlvorschläge ohne Reserveliste) müssen ja in jedem Fall abgezogen werden."
Nein, das Gesetz spricht in Absatz 4 von Gesamtstimmenzahl und nicht von bereinigter Gesamtstimmenzahl (die in Absatz 1 definiert sind, sogar eindeutig, wenn auch holprig). Die geteilt durch 13006 mal 25 ergibt ~ 70,66.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Dezember 2009 - 16:14 Uhr:   

Stimmt, der Wortlaut ist eigentlich eindeutig. Allerdings wird die "bereinigte Gesamtstimmenzahl" im Gesetz außer bei der Definition überhaupt nicht verwendet. Die Wahlordnung verwendet sie auch ausschließlich zur Bestimmung der neuen Ratsgröße; ansonsten spricht sie von "Gesamtstimmenzahl der am Verhältnisausgleich teilnehmenden Parteien und Wählergruppen". Wobei die zugrundegelegte Gesamtstimmenzahl bei der eigentlichen Sitzverteilung letztlich völlig egal ist; das ändert nur den zu verwendenden Divisor, nicht das Ergebnis.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Dezember 2009 - 22:48 Uhr:   

"Wobei die zugrundegelegte Gesamtstimmenzahl bei der eigentlichen Sitzverteilung letztlich völlig egal ist; das ändert nur den zu verwendenden Divisor, nicht das Ergebnis."
Das ist nicht egal, weil es Einfluß auf die Ratsgröße haben kann, da ja eben nicht immer auf die kleinstmögliche (gerade) Sitzzahl erhöht wird.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Dezember 2009 - 23:14 Uhr:   

Ich sag ja "bei der eigentlichen Sitzverteilung", wenn also die Ratsgröße bereits feststeht (vorläufig oder endgültig). Da dient eine sinnvolle Gesamtstimmenzahl nur noch dazu, eine brauchbare erste Abschätzung für den Divisor zu finden.

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