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Marcus1169 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 18:08 Uhr: | |
Hallo, hab mal eine Frage ich bin ein wenig Wahlmüde. Was ist besser? Ich gehe gar nicht zur Wahl oder wenn ich meine Stimme ungültig mache? Irgendjemand meinte wenn ich sie ungültig mache dann ist das besser. |

Markus Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 07. Juni 2009 - 19:09 Uhr: | |
Das Ungültigmachen wird zwar erfasst, aber von den Medien nicht publiziert. Es müsste schon eine auffällige Anzahl von Personen sein, dass es auf journalistisches Interesse stößt. Allerdings finde ich "Wahlmüdigkeit" eine billige Ausrede um sich nicht mit den Parteien auseinandersetzen zu müssen oder selbst aktiv zu werden! Grüße Markus |

Sebastian Ebert
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juli 2013 - 10:44 Uhr: | |
Ich denke, für jeden Geschmack gibt es irgend eine Partei. Ich würde auf jeden Fall zur Wahl gehen. Denn wenn man sich dann im Nachhinein über die Politik beschwert, aber garnicht an der Wahl teilgenommen hat, ist das irgendwie komisch... |

Björn
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juli 2013 - 11:14 Uhr: | |
Wenn die Stimme ungültig gemacht werden soll, dann bitte klar und deutlich, man tut den freiwilligen Wahlhelfern einen großen Gefallen. Beispiele s. Bilder hier: http://www.welt.de/politik/bundestagswahl/article4626470/Was-eine-Stimme-ungueltig-macht-und-was-nicht.html Dennoch denke ich, dass so viele Parteien zugelassen werden, dass man etwas für sich finden wird. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juli 2013 - 12:14 Uhr: | |
Meine Empfehlung: Wer einfach nur "wahlmüde" ist, sollte gar nicht zur Wahl gehen - Wahlpflicht gibt es bei uns ja nicht. Wer gegen die "immer gleichen Parteien" stimmen will, sollte seine Zweitstimme einer kleinen Partei geben, die nicht über 5% kommt (=Protest gegen die 5%-Hürde) und seine Erststimme einem parteilosen Einzelbewerber. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juli 2013 - 14:50 Uhr: | |
Ich finde die ursprüngliche Frage sehr albern ... Für die Sitzverteilung sind allein die abgegebenen gültigen Stimmen maßgeblich - und damit sind weder Ungültigwähler noch Nichtwähler relevant. Lediglich in wenigen Bundesländern erhöhen die ungültigen die 5%-Hürde. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Juli 2013 - 19:04 Uhr: | |
Was das mit Umfragen zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wie man bei durchschnittlich etwa einer Wahl pro Jahr, bei der man selbst wahlberechtigt ist, wahlmüde werden kann, ist mir auch schleierhaft. "Wahlmüdigkeit" ist wohl eher Desinteresse. Da so Fragen ständig kommen, noch mal klargestellt: Ungülig wählen und gar nicht wählen haben dieselbe Wirkung, nämlich null Einfluss auf die Sitzverteilung und auch null Auswirkung auf die Parteienfinanzierung. Auch wenn der Irrglaube nicht auszurotten ist, ist es nicht so, dass die Wahl ungültig ist, wenn die Wahlbeteiligung unter eine bestimmte Schwelle (z. B. 50%) fällt. "Denn wenn man sich dann im Nachhinein über die Politik beschwert, aber garnicht an der Wahl teilgenommen hat, ist das irgendwie komisch..." Noch komischer ist es, sich hinterher über die Politik zu beschweren, die man gewählt hat. Kommt in der Praxis aber durchaus vor. @Björn Wobei die Beispiele des Berliner Landeswahlleiters selbst teilweise zweifelhaft sind. Der in Bild 13 ist z. B. zweifelsfrei ungültig, da er einen Zusatz enhält, während die in den Bildern 6 und 16 m.E. gültig sind. Es ist ja wohl nicht logisch, dass ein Haken oder ein Unterstreichen gültig sein soll (was ja auch korrekt ist), ein Smily aber nicht. Und die Behauptung Als gültig gelten Stimmabgaben, bei denen ein Wahlvorschlag (je Stimmart) durch ein Kreuz, Haken oder Strich in dem dafür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel eindeutig als gewählt gekennzeichnet worden ist", heißt es in der Mitteilung des Landeswahlleiters. ist so vom Gesetz nicht gedeckt. Da steht, dass der Wähler, "durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht", wen er wählen will. Es ist egal, ob die Kennzeichnung aus einem oder mehreren Strichen besteht. Wenn ich z. B. einen Kreis mit dem Kulli ausmale, ist das eine gültige Kennzeichnung. Schon im eigenen Interesse sollte man aber tunlichst die präferierte Partei im dafür vorgesehenen Kreis ordentlich ankreuzen (oder den Stimmzettel leer abgeben, wenn man ungültig wählen will) und auf alle Spielereien verzichten, um die Gefahr zu minimieren, dass die Stimme anders gezählt wird gewünscht. |
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