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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 20. August 2002 - 22:47 Uhr:   

Anbei ein Artikel aus Spiegel-Online, den ich heute fand:

BUNDESTAGSWAHL

In den Flutbezirken wackelt der Wahltermin

Von Alva Gehrmann

Kann und soll die Bundestagswahl nach der Flutkatastrophe überhaupt am 22. September stattfinden? Bei den verantwortlichen Behörden wachsen die Zweifel.


DPA

Katastrophenzeiten: Hoffen auf "normale" Wahlen


Berlin - Hartmut Biele beschäftigt sich mit dieser Frage schon seit vergangener Woche. Der sächsische Landeswahlleiter will alles Mögliche tun, damit in seinem Bundesland am 22. September "normale" Wahlen stattfinden können. Doch sicher ist das keineswegs. Am Montagnachmittag hat er sich mit den Kreiswahlleitern aus Sachsen getroffen, die jetzt in ihren jeweiligen Wahlkreisen klären sollen: Sind Wahlbenachrichtigungen, Stimmzettel und Wahlurnen vorhanden? Und gibt es die benötigten Wahllokale überhaupt noch?
Post mit Gummistiefeln bringen

Schwierigkeiten könnten auch fehlende Wählerverzeichnisse - die Liste der Wahlberechtigten - bereiten. Denn auch da ist nicht sicher, ob alle benötigten Daten vor den Fluten gerettet werden konnten. Antworten auf all diese Fragen werde er jedoch frühestens Ende dieser Woche geben können, sagt Wahlleiter Biele. "Die Menschen haben dort gegenwärtig anderes zu tun", sagt auch Heinz-Christoph Herbertz vom Büro des Bundeswahlleiters. "Die Bundeswahlordnung besagt aber, dass an sich bis zum 1. September 2002 die Wahlbenachrichtigungen zugegangen sein müssen."

Genau das aber wird in den Flutbezirken vermutlich nicht zu realisieren sein. Denn viele Bürger aus den betroffenen Regionen wurden evakuiert. Allein in Sachsen-Anhalt mussten bisher über 100.000 Menschen ihre Häuser verlassen, heißt es aus dem Innenministeriums des Landes. Paul-Uwe Söker, Landeswahlleiter aus Sachsen-Anhalt, gibt sich dennoch zuversichtlich. Die Zusendung der Wahlbenachrichtigungen sei im Gange und dürfte rechtzeitig abgewickelt sein. "Und wenn die Post mit Gummistiefeln zu den Bürgern gebracht werden muss", sagt Söker.

Gysi will Wahl verschieben

Der Berliner Ex-Wirtschaftsenator Gregor Gysi will aus dieser Unsicherheit eine Chance für die PDS machen. "Wir müssen darüber nachdenken, ob man den Wahltag überhaupt halten kann", sagte der PDS-Mann auf einer Wahlkampfkundgebung in Erfurt am vergangenen Samstag. Ihm gehe es um die Chancengleichheit für die Bürger, die in Ruhe zur Wahl gehen sollen. Wohl auch, damit sich die Wähler noch mal überlegen, ob sie nicht doch die PDS wählen wollen. Denn zuletzt lag die Partei in einigen Umfragen unter der Fünf-Prozent-Hürde. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Bundestagswahlen insgesamt verschoben werden ist gleichwohl sehr gering. Aber es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Orte aus dem Katastrophengebiet nachwählen müssen. Das sei zwar sehr hypothetisch, sagt Herbertz vom Büro des Bundeswahlleiters. Nach Paragraf 43 des Bundeswahlgesetzes gebe es aber die Möglichkeit der Nachwahl in einzelnen Wahlkreisen oder Wahlbezirken. Dort heißt es: "Eine Nachwahl findet statt, wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl nicht durchgeführt worden ist." Ob diese Vorschrift angewendet werden muss, sei aber momentan "noch nicht absehbar", erklärte Herbertz auf Nachfrage. Eine Nachwahl hat es bei einer Bundestagswahl bislang noch nie gegeben.

In den von den Überflutungen betroffenen Kreisen ist in jedem Fall mit erheblichen Problemen zu rechnen. Bundesweit gesehen sei die Wahl aber "nur in einem kleinen Teil der insgesamt 299 Wahlkreise problematisch", versichert die Bundeswahlleitung.

Landeswahlleiter Biele hofft Nachwahlen vermeiden zu können

Solche Sätze sollen wohl vorerst die Debatte klein halten. Tatsächlich kann der sächsische Landeswahlleiter Biele heute noch nicht sagen, ob in Sachsen "die Wahl in großem Umfang nicht durchführbar ist oder ob nur wenige Dörfer betroffen sind". Käme es zu großen Ausfällen, hätten das gravierende Folgen für den Wahlausgang. Denn dann wäre am Wahlabend zwar ein Ergebnis bekannt, aber es wäre noch nicht endgültig - und anschließend würde der Wahlkampf weiter toben, bis die Nachwahlen maximal drei Wochen später realisiert werden könnten. Damit wüchse den Nachwählern die Möglichkeit zu, das Ergebnis zu korrigieren, ihre Entscheidung würde durch die veröffentlichten bundesweiten Ergebnisse beeinflusst.

Natürlich soll das vermieden werden. Landeswahlleiter Paul-Uwe Söker aus Sachsen-Anhalt gibt sich eisern optimistisch: "Aus meiner persönlichen Sicht wird die Wahl in Sachsen-Anhalt nicht verschoben." Die Lage sei natürlich noch nicht abschließend zu beurteilen. Auch Söker weiß nicht, ob die Wahlbriefe noch alle Bürger Sachsen-Anhalts erreichen. Am Montagabend erreichte die Flutwelle die Landeshauptstadt Magdeburg - vermutlich vor Austragung der Wahlpost.
Zitatende Spiegel-online / DPA

Meine Frage: Wenn in so vielen Orten nicht gewählt werden kann, muss dann nicht zumindest die Auszählung des Wahlergebnisses geheim bleiben? Im Gegensatz zu den hier erörterten Beispielen aus Baden-Württemberg (Wahlkreisnachwahl) oder Hessen (Landtagswahl 1995) handelt es sich hier ja um so viele Gebiete, dass dort bei Nachwahlen die Wähler in Kenntnis des Ergebnisses des übrigen Bundesgebietes abstimmen und damit das Resultat verändern können. Kann es da legitim sein, die Auszählung am 22. September 2002 zu beginnen? Wie sieht dies rechtlich aus?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. August 2002 - 08:22 Uhr:   

Dazu steht etwas in den aktuellen News der letzten Woche http://www.wahlrecht.de/news/index.htm und dem Lexikoneintrag zu Nachwahlen http://www.wahlrecht.de/lexikon/nachwahl.html.

Wenn man einem Urteil des Hess. Wahlprüfungsgerichtes folgt, darf weder der Bundeswahlleiter, noch die betroffenen Landes und Kreiswahlleiter unvollständige Teilwahlergebnisse veröffentlichen.

De Facto ändert aber kaum etwas, da die Auszählung nicht verschoben werden darf, und diese Teilergebnisse auch automatisch öffentlich sind.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. August 2002 - 13:37 Uhr:   

Ich glaube nicht, daß sich hier wirklich Probleme in einem Ausmaß stellen, die die Bundestagswahl tangieren könnten.

Auch wenn das Fernsehen immer wieder dieselben überschwemmten Stadtteile abfilmt: So viele Orte sind letztlich doch nicht betroffen.
Bisher scheinen auch nur wenige Ortsteile direkt überschwemmt worden zu sein, es bleibt abzuwarten, ob es überhaupt ein Rathaus oder ein Wahlamt getroffen hat.
Und auch dann wäre ein Verlust der Wählerlisten wohl nur bei grober Fahrlässigkeit der Verantwortlichen möglich.

Die Frist 1. September für die Zustellung der Wahlunterlagen an jeden Wahlberechtigten könnte knapp werden. Ich weiß nicht, ob das Gesetz hier bei höherer Gewalt eine Fristverlängerung in betroffenen Gemeinden zuläßt.

Die Wahl selber ist erst in vier Wochen und sollte völlig störungsfrei möglich sein.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. August 2002 - 17:30 Uhr:   

Die Antwort mit dem Hessischen Wahlprüfungsgericht befriedigt mich nicht, weil es sich 1995 bei dem Wahlkreis im Odenwald um einen Wahlkreis handelte, bei der die Kandidatin der Republikaner durch einen Autounfall vor der Landtagswahl verstarb. Die Kernfrage für mich ist doch, kann das Endergebnis der Wahl noch beeinflusst werden, wenn in zahlreichen Gebieten nachzuwählen ist. Wenn es nicht nur ein Wahlkreis ist, sondern mehrere Wahlkreise sind, die das Endergebnis (besonders bei knappem Wahlausgang) tangieren können, so ist doch zu fragen, ob entweder 1.) die gesamte Wahl verschoben werden muss (halte ich für falsch) oder 2.) die Ergebnisse der Wahl insgesamt erst drei Wochen später veröffentlicht werden dürfen. Hierzu finde ich in $ 43 Bundeswahlgesetz, welches dankenswerterweise auf dieser Seite veröffentlicht wurde, nichts.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. August 2002 - 17:47 Uhr:   

Genau mit dieser Frage hat sich das HessWPG aber doch befaßt. Es hat festgestellt, daß es verfassungswidrig wäre, wenn die Teilnehmer der Nachwahl aufgrund ihres Vorwissens faktisch ein höheres Stimmgewicht hätten. (Da dies im konkreten Fall damals natürlich nicht so war, wurden die Wahleinsprüche zurückgewiesen.)

Aber wie soll man die Ergebnisse drei Wochen lang geheimhalten sollen? Schließlich sind alle Wahlvorsteher verpflichtet, das Ergebnis direkt nach dem Auszählen im Wahllokal öffentlich zu verkünden. Und folgt man dem HessWPG, dann dürften die nicht betroffenen Kreis- und Landeswahlleiter ihre jeweiligen Teilergebnisse veröffentlichen. Die bräuchte man dann nur zusammenzählen.

Die offiziellen Ergebnisse geheimhalten könnte man nur, wennman alle Wahlurnen drei Wochen lang wegschließt und erst dann auszählt. Das würde aber große finanzielle und sicherheitstechnische Probleme aufwerfen. Da sollte man dann lieber gleich die gesamte Wahl bundesweit um drei Wochen verschieben.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. August 2002 - 18:19 Uhr:   

Die Sicherheitsprobleme sehe ich auch. Eine Verschiebung der Gesamtwahl wäre dann vermutlich schon sinnvoller. Eines aber sehe ich eben genau nicht ein und verstehe hier auch die Argumentation des Hessischen Wahlprüfungsgerichtes nicht: Es ist richtig: es wurde festgestellt, dass es verfassugnswidrig wäre, wenn die Teilnehmer der Nachwahl aufgrund ihres Vorwissens ein faktisch höheres Stimmgewicht hätten. Dieses hatten aber die Wähler des betroffenen Wahlkreises in Hessen !!!! Dies ist die Konsequenz von jedweder (!!!!!) Nachwahl, wenn die Ergebnisse der Gesamtwahl bekannt sind. Entscheidend ist doch, ob das Gesamtwahlergebnis noch dadurch beeinflussbar ist oder nicht. Wenn beispielsweise in Bayern der Sieg der CSU bei Landtagswahlen schon feststeht, dürfte eine Nachwahl in eimem Wahlkreis dieses Ergebnis nicht mehr beeinflussen. Dennoch haben deren Wähler, die aufgrund der Kenntnis des Wahlergebnisses wählen, ein höheres Stimmgewicht und genau dies hatten sie auch im vorliegenden Fall in Hessen. Daher war mir das damalige Urteil dieses - vom Bundesverfassungsgericht jetzt glücklicherweise entmachteten - Gremiums immer schon suspekt.Daher kam ja meine Nachfrage und aus diesem Grunde zitierte ich ja auch Spiegel-online: wenn der Wahlausgang knapp wird, geht es drei Wochen mit Wahlkampf weiter und bei einem knappen Ergebnis können die Nachwahlen die Wahl entscheiden, die Wähler hätten dann in der Tat ein höheres Stimmgewicht. So sehe ich dies.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. August 2002 - 23:22 Uhr:   

Ob der Bundeswahlleiter ein Teilergebnis verkündet oder nicht, ist am Ende ja nur eine Formalie und dürfte weitgehend egal sein, so daß dem hessischen Urteil nicht viel Bedeutung zukommt.

Ein "Endergebnis" kann der Bundeswahlleiter ja schon mangels Ende der Auszählung nicht verkünden. Und geheimhalten läßt sich bei einer öffentlichen Auszählung auch nichts.

Die Konsequenz, daß vor der Nachwahl der größte Teil des Wahlergebnisses feststeht, läßt sich bei Anwendung des Bundeswahlgesetzes eben nicht verhindern.

Für die Wähler in den Nachwahlgebieten ließe sich sogar vor der Wahl berechnen, welches Vorzeichen ihr Stimmengewicht hätte, wie das mal beispielhaft für einen Wahlkreis skizziert wurde (WK Zollernalb 1994).

In solch einem Fall wär ich mal gespannt, wie der Wahlkampf dann weiterliefe.
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Fragender
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2004 - 09:21 Uhr:   

Und wo ist die praktische Relevanz? Die wurde in den "Flutgebieten" nicht verschoben.

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