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Wahlrecht.de Forum » Umfragen » Koch könnte absolute Mehrheit holen » 076-100 « Zurück Weiter »

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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Dezember 2002 - 18:53 Uhr:   

:) So als eine Art Selffulfilling prophecy - Uwe Bahnsen ist Hamburger Journalist der Zeitung "Die Welt" und wird sicher etwas dagegen haben, als "... von links." eingeordnet zu werden.

Wenn ich mich recht erinnere, waren die Toten in Moskau der Anlass für die Kritik an Schills Überlegungen und deshalb ist diese Kritik auch nicht von der Hand zuweisen. Aber das ist in diesem Thread OT.
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J.B.K.
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Dezember 2002 - 19:31 Uhr:   

Abgesehen davon daß es sich um Nrakose- und nicht um Nervengas habndelt. Nervengase sind höchst giftige und völerrechtswidrige chemische Kampfstoffe.
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S83
Veröffentlicht am Montag, 16. Dezember 2002 - 14:14 Uhr:   

Zu Herrn Schill:

Ich finde es, auch völlig ohne Bezug zur deutschen Vergangenheit, eine Geschmacklosigkeit, die Anschaffung des Gases zu fordern, das in Moskau über hundert Geiseln das Leben gekostet hat.

Ich bin mit Sicherheit keiner dieser linken "Gutmenschen", die Herrn Schill per se für eine Unperson halten, im Gegenteil, letztes Jahr gehörte ich noch zu den großen Befürwortern Schills, aber langsam muß ich gestehen, daß dieser Mann mir unheimlich wird.
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...
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 11:02 Uhr:   

Das BVG hat (wie erwartet) das Zuwanderungsgesetz gestoppt!

Das war jedem normal denkenden Menschen klar. Wäre das Gesetz zu stande gekommen, hätte ab sofort nur noch der Ministerpräsident eines Landes im Bundesrat abstimmen müssen - die anderen Stimmen zählen ja nicht.

Also: Es ist gut so dass die Regierung weiter Prügel bezieht!

So, ihr SPDler - mal wieder Deutschland geschadet. Schade dass solche Leute nochmal eine Mehrheit bekommen haben. Schade für Deutschland.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 11:27 Uhr:   

@"..."

Es zeugt nicht gerade von politischer Reife, nur den Menschen, die die eigene Auffassung teilen, zuzubilligen, daß sie "normal denken".

Im übrigen ist Deine Behauptung ("Wäre das Gesetz zu stande gekommen, hätte ab sofort nur noch der Ministerpräsident eines Landes im Bundesrat abstimmen müssen - die anderen Stimmen zählen ja nicht.") nicht korrekt. Weder die Antragsgegner noch die abweichenden Richterinnen haben ein generelles Recht des Ministerpräsidenten, die anderen Bundesratsmitglieder seines Landes zu überstimmen, anerkannt.
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...
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 11:59 Uhr:   

@Wilko Zicht
Nun, meine Behauptung ist korrekt. Wenn heute das BVG grünes Licht gegeben hätte dann wäre alle anderen Stimmen im Bundesrat nicht entscheidend, da nur die des Ministerpräsidenten zählt. Der wird gefragt - "Damit stimmt das Land XY mit JA/NEIN".

Das "normal denken" bezog sich auf die Rechtsauffassung. Und da gibt es nur schwarz oder weiss - es gibt kein dazwischen. Entweder ist etwas rechtens oder nicht. Im vorliegenden Fall gibt es keine andere Möglichkeit. Und mit politischer Reife hat das nichts zu tun. Das BVG hat entschieden.

Und wenn Schily jetzt jammert wie schlimm es ist dass jetzt kein neues Zuwanderungsgesetz kommt (gerade auf der Pressekonferenz), dann muss ich sagen:
Die SPD hat diesen Eklat bewusst in Kauf genommen!!!
Eine Einigung wäre möglich gewesen (die kommt jetzt erst 2003). Man muss sich hier an die eigene Nase fassen und vielleicht mal einen Fehler eingestehen.

Und wieder verlorene Zeit für Deutschland wegen der Regierung. Immerhin wird jetzt unter anderem das Rot-Grüne 630-Mark-Gesetz wieder kassiert (das ja vorher angeblich so toll war).
Aber wieder ohne Kommentar der Regierung.

Denn sie wissen nicht was sie tun.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 12:10 Uhr:   

@... (kannst Du Dir keinen Namen leisten?)

"Das "normal denken" bezog sich auf die Rechtsauffassung. Und da gibt es nur schwarz oder weiss - es gibt kein dazwischen. Entweder ist etwas rechtens oder nicht."

:-) Oh Gott, damit machst Du alle Rechtswissenschaftler arbeitslos. Natürlich ist das nicht so. Und Deine Begründung nach dem "normal denken" -

"Wäre das Gesetz zu stande gekommen, hätte ab sofort nur noch der Ministerpräsident eines Landes im Bundesrat abstimmen müssen - die anderen Stimmen zählen ja nicht."


- zeigt ja, dass mindestend Du irgendwo zwischen "schwarz" oder "weiss" liegst :-).

Zu Deinen übrigen Ausführungen siehe den ersten Absatz meines Beitrags vom 15.12.02 um 12:52 Uhr.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 12:26 Uhr:   

@... (ich unterstütze die Aufrufe, dir einen Namen auszusuchen...)

"Nun, meine Behauptung ist korrekt. Wenn heute das BVG grünes Licht gegeben hätte dann wäre alle anderen Stimmen im Bundesrat nicht entscheidend, da nur die des Ministerpräsidenten zählt. Der wird gefragt - "Damit stimmt das Land XY mit JA/NEIN"."

Nimm bitte endlich zur Kenntnis, daß diese Auffassung von der relevanten Vertretern der These, das Zuwanderungsgesetz sei verfassungsgemäß zustandegekommen, nicht (mehr) vertreten wird. Zitat aus dem Sondervotum von Osterloh/Lübbe-Wolff: "Der Ministerpräsident ist - darin folgen wir der Senatsmehrheit - auch nicht etwa deshalb der geborene Adressat eventueller Nachfragen, weil er kraft seiner landesverfassungsrechtlichen Stellung über eine entscheidende Stimme im Bundesrat verfügte."

Hätte Schönbohm bei Wowereits Nachfrage mit "Nein" geantwortet, wäre die Stimmabgabe auch nach der abweichenden Ansicht uneinheitlich gewesen. Es kommt also NICHT nur auf das Votum des Ministerpräsidenten an.

"Das "normal denken" bezog sich auf die Rechtsauffassung. Und da gibt es nur schwarz oder weiss - es gibt kein dazwischen. Entweder ist etwas rechtens oder nicht."

Nur weil das BVerfG etwas entscheidet, wird seine (Mehrheits-)Auffassung dadurch nicht automatisch "richtig" und gegenteilige Auffassungen "falsch". Schließlich kann das Gericht seine Meinung in späteren Urteilen auch wieder revidieren. Zur Wahrung des Rechtsfriedens ist die Mehrheitsmeinung zwar rechtskräftig, trotzdem kann sie falsch sein.
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...
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 12:28 Uhr:   

@Matthias Cantow:
Du hast recht was den ersten Absatz deines Beitrags vom 15.12.02 um 12:52 Uhr angeht.

Ich antworte nur kurz.

Rechtswissenschaftler mache ich mit der Behauptung dass so oder so entschieden wird sicher nicht arbeitslos. Genau das haben ja eben solche zu entscheiden.

Das Gesetz ist nicht zustande gekommen - deshalb schrieb ich "Wäre das Gesetz...". Also liege ich nicht zwischen "schwarz" oder "weiss".

Es gibt eine eindeutige "schwarze" (oder ebnen "weisse") Entscheidung. Und das zählt.

Rot-Grün hatte keine Mehrheit und hat versucht ein Gesetz trotzdem druchzudrücken. Nichtmal der Vermittlungsausschuss wurde angerufen.

Die Quittung ist heute gekommen - ich verstehe ja dass das manchen nicht passt und man jetzt versuchen wird von der Sache an sich (einer bewussten Inkaufnahme eines Verfassungsbruches!) abzulenken.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 12:55 Uhr:   

Ellipse: Das Zuwanderungsgesetz hat sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine unstrittige Mehrheit gehabt. Nur reicht im Bundesrat eine Mehrheit noch nicht unbedingt zum Zustandekommen eines Gesetzes. Davon abgesehen ist es nicht gegen die Opposition durchgedrückt worden. Es war inhaltlich durchaus so angelegt, dass es konsensfähig ist.
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J.B.K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 13:09 Uhr:   

"Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden"
So steht es im Grundgesetzt. Eindeutiger gehts mit Verlaub nun wirklich nicht mehr, es ist absurd da noch irgendeine Rechtmäßigkeit des Zustandekommens konstruieren zu wollen. Ich finde es erschreckend daß zwei Richter ihre Parteizugehörigkeit über das Recht gestellt haben und für eine Rechtmäßigkeit gestimmt haben. Zum Glück hat die Mehrheit der Richter nah ihrem Gewissen entschieden.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 13:13 Uhr:   

c07: Mehrheit im Sinne von "mehr Ja- als Nein-Stimmen" gab es, aber eben nicht im Sinne von "absolute Stimmenmehrheit". Ich nehme an, das meintest du.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 13:25 Uhr:   

@JBK

Du irrst, es sind diverse wesentlich eindeutigere Formulierungen denkbar. Man hätte zum Beispiel dazuschreiben können, ob ein Land seine Stimmabgabe korrigieren kann, ob der Bundesratspräsident dies im Wege einer Nachfrage ermöglichen darf, wie diese Nachfrage zu formulieren ist und ob als Antwort auf diese Nachfrage nur Ja/Nein/Enthaltung wirksame Stimmabgaben sind oder ob es ausreicht, sich auf seine vorherige Stimmabgabe zu beziehen.

Wer deine Ansichten nicht teilt, muß deshalb nicht unbedingt dumm und/oder vorurteilsbehaftet sein.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 13:35 Uhr:   

@ ... (Ich weiß ja, dass manche Leute sich schämen, ihre Meinungen unter ihrem Namen zu posten - noch sieht es so aus, als ob Du dazu gehörst.)

"Rechtswissenschaftler mache ich mit der Behauptung dass so oder so entschieden wird sicher nicht arbeitslos. Genau das haben ja eben solche zu entscheiden."

Aber nicht nur Richter sind Rechtswissenschaftler. Und wenn es so ein schwarz/weiss geben würde, welches "jedem normal denkenden Menschen" gleich "klar" wäre, bräuchte man eigentlich auch keine Gerichte mehr. Jede Rechtsentwicklung wäre unmöglich - mit schwerwiegenden Folgen für unsere Gesellschaft.

"Das Gesetz ist nicht zustande gekommen - deshalb schrieb ich "Wäre das Gesetz...". Also liege ich nicht zwischen "schwarz" oder "weiss"."

Nein, Du hast geschrieben:

"Das war jedem normal denkenden Menschen klar. Wäre das Gesetz zu stande gekommen, hätte ab sofort nur noch der Ministerpräsident eines Landes im Bundesrat abstimmen müssen - die anderen Stimmen zählen ja nicht."

Das Dein Satz im Konjunktiv, mit dem Du uns Deine Rechtsauffassung mitgeteilt hast, falsch ist, hat Dir ja Wilko schon geschrieben. Aber selbst wenn Du den falschen zweiten Satz weggelassen hättest, würde kein ernsthafter Jurist den ersten Satz unterschreiben.

@J.B.K (auch hier gilt obiges zum Namen, wenigstens ein Vorname)

"Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich abgegeben werden"

Das sehen die Dissenter ja auch so: 2 BvF 1/02 Absatz 154.

"Ich finde es erschreckend daß zwei Richter ihre Parteizugehörigkeit über das Recht gestellt haben und für eine Rechtmäßigkeit gestimmt haben."

Woher weisst Du denn das? Vielleicht waren es auch drei, vielleicht war es auch eine Entscheidung nach ihrem Gewissen. Eine Vermutung darüber kann man sicherlich äußern, aber sicher kannst Du es doch nur wissen, wenn die Richter es Dir erzählt hätten - was ich aber nicht glaube.

Ich warte übrigens noch auf Deine Beispiele zu den Schill-Vergleichen.

@alle
Ansonsten will ich noch einmal an den ersten Absatz meines Beitrags vom 15.12.02 um 12:52 Uhr und an den Namen des Threads erinnern: "Umfragen: Koch könnte absolute Mehrheit holen". Zur Bundesratsabstimmug gibt es einen Thread.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 13:52 Uhr:   

J.B.K.:

"Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich [...] abgegeben werden."

Das ist nicht eindeutig. Ich versteh es z.B. ganz anders, wie ich mal im entsprechenden Thread dargelegt hab. Schon in den Leitsätzen zum Urteil steht ja auch, dass eine uneinheitliche Stimmabgabe nicht erwartet wird und u.U. durch eine Klärung repariert werden sollte. Ich hab es so verstanden, dass sie gar nicht möglich sein darf, und andere haben es als völlig normal angesehen, mit der Folge der Ungültigkeit.

Der andere Teil des Satzes, den du in deinem Zitat unterschlägst ("und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter") wiederspricht vordergründig mindestens genauso eindeutig der laufenden Praxis der Stimmführerschaft.

Frank:

Ja, Mehrheit ohne Zusatz bedeutet üblicherweise immer "einfache Mehrheit". Solang eine Enthaltung toleriert wird, ist das auch die einzig sinnvolle Definition.
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...
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 15:10 Uhr:   

@Matthias Cantow:

Ernsthafte Juristen haben heute meine Rechtsauffassung bestätigt. Ich denke die Diskussion über "klar denkende Menschen" oder "normal denkende Menschen" können wir uns sparen.
Für jeden ist wohl etwas anderes "normal" oder "klar". Und jeder kann anderer Meinung sein - die darf ich dann aber auch kritisieren.

Und in diesem Thread ging es um Roland Koch und die anstehende Wahl in Hessen.

Das Urteil heute gibt Herrn Koch und der CDU/CSU recht. Die Regierung hat eine doppelte Niederlage hinnehmen müssen. Kein Zuwanderungsgesetz nach Rot-Grün und verlorener Rechtsstreit.

Die neue Fassung wird wesentlich mehr Oppositions-Anteil enthalten. Das alles hätte man sich sparen können (müssen!) wenn man nicht auf sturr geschaltet hätte und den Vermittlungsausschuss angerufen hätte.

Genau das wird nächstes Jahr passieren.
Und Roland Koch wird jetzt Hessen im Sturm nehmen. Das heute war Wasser auf seine Mühlen. Er wird es jetzt im Wahlkampf (natürlich) als seinen Sieg verkaufen - und wer kann es ihm verdenken, sein Name fällt immer beim Thema Zuwanderungsgesetz und Bundesratsabstimmung.

Und er hatte im März 2002 recht wenn er sich (ob inszeniert oder nicht spielt keine Rolle) aufgeregt hat - das hat er heute auch schwarz auf weiss!

Damit ziehe ich mich zurück.
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Enno
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 15:26 Uhr:   

@ c07:
Nach dem GG gilt im Bundesrat immer nur die absolute Mehrheit. d. h., Enthaltungen und ungültige Stimmen wirken wie ein Nein.

@ J.B.K.:
>Ich finde es erschreckend daß zwei Richter ihre Parteizugehörigkeit über das Recht gestellt haben und für eine Rechtmäßigkeit gestimmt haben. Zum Glück hat die Mehrheit der Richter nah ihrem Gewissen entschieden.

Man kann auch umgekehrt fragen - natürlich ebenso dämlich: Vielleicht haben ja Lübbe-Wolff und Osterloh nach ihrem Gewissen das richtige Recht erkannt, während Di Fabio und CDU-Konsorten nach ihrem Parteiauftrag geurteilt haben. Merkst du nicht, was für ein unhaltbarer Quatsch das ist, den du hier verbreitest?

@ "...":
>Wäre das Gesetz zu stande gekommen, hätte ab sofort nur noch der Ministerpräsident eines Landes im Bundesrat abstimmen müssen - die anderen Stimmen zählen ja nicht.

In der Staatspraxis wird das ja auch so gehandhabt - insbesondere auch in der besagten Sitzung vom 22. März. So haben mit Ausnahme von Brandenburg alle Länder nur über ihren Ministerpräsidenten abgestimmt. Bspw. hat Stoiber als einziges bayerisches BR-Mitglied Nein gesagt, obwohl die übrigen fünf Delegationsmitglieder anwesend waren!! Das ist von BR-Präsident Wowereit als Abgabe sechs bayerischer Stimmen gewertet worden.
Wie verträgt sich das mit dem heutigen BVerfG-Urteil? Nach dessen Logik dürfte nicht nur, sondern müsste sogar jedes bestellte Mitglied auch abstimmen.
I. Ü. geht die herrschende Lehre in der Literatur davon aus, dass es zulässig ist, nur ein Bundesratsmitglied pro Land zu bestellen.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 15:36 Uhr:   

Enno: Eben. Im Bundesrat entscheidet halt nicht die Mehrheit. Die Aussage der Ellipse, das Gesetz hätte keine Mehrheit gehabt, war aber falsch.
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S83
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 15:48 Uhr:   

Bisher wurde es von gewissen Leuten als "miese, parteipolitisch begründete Hetze" oder ähnlich abgestempelt, wenn man Wowereit als Verfassungsbrecher bezeichnete.
Jetzt hat man für diese Beurteilung Wowereits ein höchstrichterliches Urteil im Rücken...

Wowereit selber bleibt übrigens nach wie vor stur und uneinsichtig, was seinen Verfassungsbruch angeht. Unter Bezug auf die Sondervoten der beiden Richterinnen sagte der Herr Verfassungsbrecher:
"Ich komme immer mehr zu der Auffassung, daß Frauen die besseren Juristen sind."
Seltsam, dabei kann er doch sonst so wenig mit Frauen anfangen...

Für mich jedenfalls war das ganze von Anfang eindeutig verfassungswidrig. Umso mehr freuts mich, daß ich damit immer schon richtig lag.

Eins wundert mich aber: Wo sind denn die ganzen SPDler hinverschwunden, die sich doch so sicher waren, daß da alles korrekt gelaufen ist...

Und schau an, jetzt haben wir sogar einen ach so überparteilichen SPD-Bundespräsidenten, der ein nicht verfassungsgemäß zustandegekommenes Gesetz unterzeichnet hat, und das obwohl er es so lange geprüft hat...
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 15:48 Uhr:   

@Enno:

>>Wäre das Gesetz zu stande gekommen, hätte ab sofort nur noch
>>der Ministerpräsident eines Landes im Bundesrat abstimmen
>>müssen - die anderen Stimmen zählen ja nicht.

>In der Staatspraxis wird das ja auch so gehandhabt -
>insbesondere auch in der besagten Sitzung vom 22. März.

Das stimmt nicht. Es ist eher die Ausnahme, daß der Ministerpräsident abstimmt. Häufig ist er ja auch gar nicht anwesend.

>So haben mit Ausnahme von Brandenburg alle Länder nur über
>ihren Ministerpräsidenten abgestimmt. Bspw. hat Stoiber als
>einziges bayerisches BR-Mitglied Nein gesagt, obwohl die
>übrigen fünf Delegationsmitglieder anwesend waren!!

Stoiber war zwar anwesend, abgestimmt hat aber m.W. ein anderes bayrisches Bundesratsmitglied.

>Wie verträgt sich das mit dem heutigen BVerfG-Urteil? Nach dessen
>Logik dürfte nicht nur, sondern müsste sogar jedes bestellte
>Mitglied auch abstimmen.

Wieso das? Im Urteil steht doch ausdrücklich das Gegenteil:

"Die Stimmen eines Landes werden durch seine Bundesratsmitglieder abgegeben. Wer aus dem Kreis dieser Vertreter die Stimmen eines Landes abgibt, bestimmen in der Regel die Vertreter selbst oder im Vorfeld einer Bundesratssitzung die jeweilige Landesregierung. Das Grundgesetz erwartet die einheitliche Stimmenabgabe und respektiert die Praxis der landesautonom bestimmten Stimmführer, ohne seinerseits mit Geboten und Festlegungen in den Verfassungsraum des Landes überzugreifen.
Aus dieser Konzeption des Grundgesetzes für den Bundesrat folgt, dass der Abgabe der Stimmen durch einen Stimmführer jederzeit durch ein anderes Bundesratsmitglied desselben Landes widersprochen werden kann und damit die Voraussetzungen der Stimmführerschaft insgesamt entfallen. Der Bundesratspräsident nimmt somit die Stimme eines einzelnen Bundesratsmitglieds als Stimmenabgabe für das ganze Land entgegen, sofern nicht ein anderes Mitglied des jeweiligen Landes abweichend stimmt."
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 15:53 Uhr:   

Selbstverständlich war die juristische Ausgangslage nicht so eindeutig, wie "..." das hier mit "normal denkend" darstellen will.

Trotzdem hat er im Kern seiner Kritik recht: Es war allen bekannt, daß die Bundesregierung im Bundesrat keine politische Mehrheit für das Gesetz hatte. Und dann haben Wowereit und Stolpe versucht, letztlich mit dubiosen Geschäftsordnungstricks trotzdem einen Abstimmungssieg zu konstruieren.
Das war auf jeden Fall eine miese Tour und hatte mit nichts mit einer neutralen Sitzungsführung zu tun, zu der ein Bundesratspräsident verpflichtet ist.

Insofern gehen die Beiden mit fetten Minuspunkten aus der Affäre hervor und das wird auch politische Nachwirkungen haben.

Für den juristischen Teil haben wir ja die parallele Diskussion.
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Philipp
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 16:04 Uhr:   

Unzweifelhaft wird sich in Zukunft einiges ändern in der Geschäftsordnung des Bundesrates bzw. in den Regelungen der einzelnen Länder in bezug auf ihre Vertreter im BR. Ein interessanter Tag für das deutsche Verfassungsrecht, in der Tat.

Dass das Ergebnis nunmehr so ausfiel, ist wenig überraschend. Wie einige Vorredner schon ausgeführt haben, hätte man sich den ganzen Mumpitz ersparen können, wenn man das Gesetz vernünftig im Vermittlungsausschuss durchgezogen hätte. So muss man Herrn Wowereit und der rot-grünen Regierung vorwerfen, bewusst diese Irritationen in Kauf genommen zu haben und ein schlechtes Licht auf das dringend notwendige Gesetz geworfen zu haben. Etwas billig ist es auch, jetzt nur von einer Art formalistischen Lappalie zu sprechen. Was glaubt Herr Schily eigentlich, wenn er nunmehr erzählt, er werde das Gesetz einfach so wieder einbringen wie gehabt? Die Mehrheit des Bundesrates ist doch nunmehr klar gegen die jetzige Form...Theater auf Kosten der Integration und der Wähler.
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S83
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 16:05 Uhr:   

@ Ralf Arnemann

"... und das wird auch politische Nachwirkungen haben."

Na, schön wärs. Im Prinzip ist jemand, der bewußt die Verfassung bricht, als Regierungschef eines deutschen Bundeslands nicht tragbar. Von daher müßte Wowereit als Reg. Bürgermeister von Berlin zurücktreten.
Aber das wird hundertpro nicht geschehen, darauf können Sie sich verlassen.
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J.B.K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 17:48 Uhr:   

s83: Eigentlich müßte ja auch Schröder zurücktreten, der das ganze geplant hat. Wowereit und co. waren ja nur seine Erfüllungsgehilfen.
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Enno
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Dezember 2002 - 18:57 Uhr:   

@ Wilko:
>>>Wäre das Gesetz zu stande gekommen, hätte ab sofort nur noch
>>>der Ministerpräsident eines Landes im Bundesrat abstimmen
>>>müssen - die anderen Stimmen zählen ja nicht.
>>In der Staatspraxis wird das ja auch so gehandhabt -
>>insbesondere auch in der besagten Sitzung vom 22. März.
>Das stimmt nicht. Es ist eher die Ausnahme, daß der >Ministerpräsident abstimmt. Häufig ist er ja auch gar nicht anwesend.
Mir ging es nur darum auszudrücken, dass nach der anerkannten Staatspraxis es durchaus ausreicht, dass einer - sei es der MP oder auch ein anderes Regierungsmitglied - alle Stimmen seines Landes abgibt. Folge ist dann natürlich, dass die anderen BR-Mitglieder keine Rolle mehr spielen, auch wenn sie sogar anwesend sind.
Insofern läuft die Kritik von "..." leer.
Und in der Sitzung vom 22. März ist dies von den anderen Ländern auch so gehandhabt worden.

Bezüglich der folgenden Urteilspassage:
"Aus dieser Konzeption des Grundgesetzes für den Bundesrat folgt, dass der Abgabe der Stimmen durch einen Stimmführer jederzeit durch ein anderes Bundesratsmitglied desselben Landes widersprochen werden kann und damit die Voraussetzungen der Stimmführerschaft insgesamt entfallen. Der Bundesratspräsident nimmt somit die Stimme eines einzelnen Bundesratsmitglieds als Stimmenabgabe für das ganze Land entgegen, sofern nicht ein anderes Mitglied des jeweiligen Landes abweichend stimmt."
widerspricht sich das BVerfG selber. Wenn es tatsächlich so ist, dass der Stimmführer vereinbarungsgemäß alle Stimmen seines Landes abgeben kann, können die anderen BR-Mitglieder des Landes nicht mehr abweichend stimmen, weil ja sämtliche Stimmen, die das Land hat, dann über den Stimmführer einheitlich abgegeben worden und damit "verbraucht" sind. Alles andere liefe auf einen nachträglichen Widerruf der Bevollmächtigung des Stimmführers zur Abgabe aller Stimmen hinaus, der aus Gründen der Rechtssicherheit bei Verfahren in einem Verfassungsorgan ja wohl nicht sein kann. Die Frage der Bevollmächtigung muss vor der Abstimmung geklärt sein. Ein jederzeitiger Widerspruch kommt damit nicht in Betracht.
Das BVerfG gibt den einzelnen BR-Mitgliedern eine sehr starke Stellung, die vielleicht schon als quasi-senatorial bezeichnet werden kann. Warum soll dann das Land aber frei entscheiden können, wer abstimmt? Wer ordentliches Mitglied ist, wird ja nach Benennung durch die Landesregierung dem BR-Präsidenten angezeigt. Ordentliche Mitglieder haben aber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Abstimmung in ihrem Gremium, zumindest sofern sie anwesend sind. Stimmführerschaft dürfte eigentlich dann nur noch bezüglich abwesender Mitglieder in Betracht kommen.

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