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Andreas Schönberger
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Februar 2005 - 18:07 Uhr:   

Inzwischen ist es auch in Deutschland möglich, Wetten auf politische Ereignisse abzuschliessen. So kann man beispielsweise unter http://www.bluevex.de auf das Wahlergebnis in Schleswig-Holstein tippen!
Es handelt sich bei Bluevex um einen seriösen Anbieter mit guten Konditionen. Man kann auch jetzt noch kurzfristig für die Landtagswahl Tipps abgeben. Zahlen kann man z.B. per Kreditkarte. Gewinne werden unkompliziert und kurzfristig ausgezahlt. Ich kann politisch interessierten Menschen eine Teilnahme empfehlen, da bei politischen Wetten die Gewinnchancen aufgrund der Umstände höher sind als bei Lotto oder Oddset. Bei Fragen könnt Ihr Euch auch an mich wenden bzw. sie hier im Forum stellen. Ich selbst bin übrigens kein Mitarbeiter von Bluevex. Ich stelle diese Infos nur ein, weil ich die Sache gut finde...
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Jörg
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Februar 2005 - 19:01 Uhr:   

Auch wenn ich Wetten auf politische Wahlen natürlich ablehne, würd mich interessieren, wie denn die Wetten für die Landtagswahl stehen?
Weißt das jemand?
Fragen wie:
Kommt die NPD in den Landtag oder Schafft die SPD die 40 % sind doch interessant!
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J.A.L.
Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Februar 2005 - 21:58 Uhr:   

Da warte ich doch lieber auf die Wahlen in Kroatien.
Dort ist man, was das präzise Wetten angeht, einfach erfahrener...
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 18. Februar 2005 - 11:07 Uhr:   

@Jörg:
> Auch wenn ich Wetten auf politische Wahlen natürlich ablehne, ...
Warum?
Wo soll da das Problem sein?

> würd mich interessieren, wie denn die Wetten für die Landtagswahl
> stehen?
Ich kapiere die Quoten leider nicht. Aber ganz offensichtlich setzt die überwiegende Mehrheit der Wetter auf einen Sieg der SPD.

Wobei ich nicht gefunden habe, wie "Sieg" hier überhaupt definiert ist.Da sind ja viele Varianten möglich (z. B. große Koalition).
Wäre es ein "Sieg", wenn rot/grün die Mehrheit verliert und den SSW oder die FDP dazu nehmen muß?
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thomas
Veröffentlicht am Freitag, 18. Februar 2005 - 12:08 Uhr:   

@Arnemann:
> Wobei ich nicht gefunden habe, wie "Sieg" hier überhaupt definiert >ist.Da sind ja viele Varianten möglich (z. B. große Koalition).

Es wird schlicht und einfach nur danach gefragt, welche der beiden großen Parteien stärker abschneiden wird, ob dies dann wirklich ein Sieg auch im politischen Sinne ist, ist unerheblich.
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John Rawls
Veröffentlicht am Freitag, 18. Februar 2005 - 12:41 Uhr:   

Zum Thema Sieg:

Sogesehen haben sich die sächsischen Sozialdemokraten sicherlich über den Sieg bei den Sachsenwahlen gefreut.
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Andreas Schönberger
Veröffentlicht am Freitag, 18. Februar 2005 - 18:24 Uhr:   

Die sächsischen Sozialdemokraten waren eben NICHT stärker als die CDU, sie haben also keinen Sieg in obengenanntem Sinne eingefahren.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 18. Februar 2005 - 19:48 Uhr:   

Diese Definition per "stärkste" Partei ist für das reine Wetten natürlich genauso möglich wie jede andere.
Aber es ist schon relativ blöde, das als "Sieg" zu bezeichnen.
Denn ist kommt ja häufig genug vor, daß die stärkste Partei in die Opposition muß, vielleicht sogar Stimmen und Mandate verloren hat, d.h. nach allen anderen Maßstäben klar verloren hat.

Sinnvoll wäre eigentlich zu fragen, welche Partei den MP stellt. Das ist dann - weitgehend unabhängig von der Koalition - schon immer ein "Sieg".
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The Joker
Veröffentlicht am Mittwoch, 23. März 2005 - 15:43 Uhr:   

In Großbritannien kann man auf alles (Un-)Mögliche Wetten abschließen, z.B. an welchem Wochentag die Queen abdankt, oder wie das erste Kind von Prinz William wohl heißen wird...

Vielleicht hat Gregor Gysi ja im Sommer 2002 kurz vor seinem Rücktritt im Berliner "Café King" größere Summen auf ein Scheitern der PDS bei der bevorstehenden Bundestagswahl gewettet. ;-)
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Kai
Veröffentlicht am Sonntag, 27. März 2005 - 22:40 Uhr:   

Ich will ja keine Pferde scheu machen, aber dennoch alle auf § 762 BGB hinweisen, in dem es heißt:

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spiels oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

Sprich: wer seinen Wetteinsatz zahlt, hat nach deutschem Recht - und das findet mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung jedenfalls dann Anwendung, wenn der Kontakt über eine .de-Domain hergestellt wird (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGBGB) Anwendung - keine Gewähr dafür, den Gewinn auch ausgezahlt zu erhalten.

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