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George Ndah
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 18. März 2013 - 17:12 Uhr: | |
Wir sind ein kleines Sportsverband, hauptsächlich mit Vereine die von Ausländer geführt sind. Die einzige Mitglieder sind Vereine. Die Vorstandsmitglieder des Verbands sind oft auch Vorstände von Mitgliedsvereine. Meine Frage lautet: dürfen die Verbandsvorstandsmitglieder (als Vertreter von einem Mitgliedsverein) bei der Entlastung des Vorstands mitwirken? Die Vorstandsmitglieder vertreten ein Verein und nicht sich selbst. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. März 2013 - 20:48 Uhr: | |
Warum sollten sie nicht dürfen? |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. März 2013 - 08:19 Uhr: | |
Die Frage ist vermutlich ob § 34 BGB zum tragen kommt, wenn das Vorstandsmitglied des Sportverbanden als Vertreter einer juristischen Person (Mitgliedsvereins) abstimmt. Ich würde vom Wortlaut her es eher verneinen, da er nur als Vertreter des Vereins abstimmt. Aber um sicher zu gehen (weil der Beschluss sonst unwirksam sein könnte) würde ich dazu neigen dort besser nicht mitzustimmen bzw. jemanden anderes als Vertreter des Vereins agieren zu lassen. Wenn es da wirklich Konflikte im Verein gibt die eine Klärung erfolgen sollte rechtlicher Rat eingeholt werden. |