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Anette
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 30. März 2009 - 20:29 Uhr: | |
Meine Frage: Wir hatten am Samstag turnusmäßig Vorstandswahlen. Nach ziemlich harten Auseinandersetzungen und Diskussionen trat der amtierende Vorstand beleidigt zurück und teilte mit, dass er für eine neue Kandidatur nicht mehr zur Verfügung stehe. Es fanden sich aber auf die Schnelle keine anderen Kandidaten. Vom Rechtsbeistand wurde dann vorgeschlagen, den zurückgetretenen Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch einzusetzen. Kann dieser kommissarische Vorstand einer angestellten Geschäftsführerin jetzt kündigen? |

Philipp Waelchli Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 31. März 2009 - 10:13 Uhr: | |
Grundsätzlich schon, wenn diese Kompetenz dem Vorstand an sich zusteht. An sich gilt, dass ein bloss geschäftsführender bzw. kommissarischer Vorstand sich mit grundsätzlichen Entscheiden zurückhalten sollte, was aber nicht ausschliesst, dass er es doch auch tun kann und darf, in vielen Fällen auch muss. (Nach der letzten Bundestagswahl war die Regierung Schröder noch einige Zeit "geschäftsführend" im Amt, weil sich die Kanzlerwahl verzögerte. Wäre in dieser Zeit eine Flut gekommen oder Deutschland gar angegriffen worden, hätte diese Regierung gleichwohl Notstandsmassnahmen anordnen müssen/dürfen und u. U. weitreichende Entscheidungen fällen können.) Es fragt sich allerdings, ob im vorliegenden Fall nicht die Notbestellung eines Vorstandes durchs zuständige, registerführende Amtsgericht auszulösen wäre. |

Majore Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. September 2013 - 16:42 Uhr: | |
Hallo, ich habe mal eine Frage zu der ich dringend eine Antwort benötige: wenn vom geschäftsführenden Vorstand ein Vereinsmitglied kommissarisch in den geschäftsführenden Vorstand berufen wird, weil die Satzung dies so vorsieht - also kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung - hat dann das kommissarisch eingesetzte Vereinsmitglied die gleiche Stimmberechtigung wie der bereits von der MV gewählte Vorstand? |

Christian Haake
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. September 2013 - 17:06 Uhr: | |
@Majore Was steht denn in der Satzung über diese berufenen Vorstandsmitglieder, außer dass sie ernannt wurden? Und warum ist dies geschehen? Nur als Ersatz für ein ausgeschiedenes Mitglied? Dann würde ich sagen ist dieses so kooptierte Mitglied voll stimmberechtigt im Vorstand. Wobei, wenn da explizit "kommissarisch" steht wäre ich mir nicht mehr so sicher, zumindest was wichtigere/langfristigere Entscheidungen betrifft... Hat er eine besondere Funktion inne oder ist er nur Beisitzer? |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. September 2013 - 20:05 Uhr: | |
Sehe das so ähnlich wie Christian Haake. Es muss ja einen Grund für diese Satzungsbestimmung geben. Offensichtlich ist es von den Verfassern der Satzung für wichtig angesehen worden, hier vorübergehend "bis zur nächsten Mitgliederversammlung" ein zusätzliches Mitglied im Vereinsvorstand zu haben. Es sollte also auch für diesen Zwischenzeitraum unbedingt einer dazu. Also sollte der eigentlich eine wichtige, vielleicht unverzichtbare Funktion haben, sonst könnte man ja einfach bis zur nächsten Mitgliederversammlung warten und ihn dann wählen. Wenn er aber so wichtig ist, müsste er auch bei vorstandsinternen Abstimmungen gleichberechtigt sein, sonst wäre es offensichtlich ja auch ohne ihn gegangen. Da müsste in der Satzung eigentlich mehr stehen, vielleicht sogar über seine Befugnisse (inclusive Stimmrecht). Für Entscheidungen wie etwa die Anmeldung einer Insolvenz (wichtiger geht ja kaum) sehe ich ihn schon mit in der Verantwortung. Dann müsste er aber auch mitentscheiden dürfen, ob ein Haus gekauft oder ein Kredit aufgenommen wird. Wenn das Zeit bis nach der Mitgliederversammlung hat, kann man das ja aufschieben. |

Majore Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. September 2013 - 13:35 Uhr: | |
Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Tja, die Position ist die des Kassierers. Die alte Kassiererin hatte ihr Amt niedergelegt und hat als Grund "unüberbrückbare Differenzen mit einem anderen Vorstandsmitglied (einem der Vorsitzenden) angegeben. An für sich war es ein Thema was man in Ruhe hätte behandeln können und wieder in die richtige Waage bringen können, aber darauf hat sie sich nicht eingelassen. Somit musste jemand kommissarisch benannt werden (Beiträge mussten eingezogen und Rechnungen bezahlt werden). In unserer Satzung steht nur geschrieben: Der Vorstand ist ermächtigt, beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes eine kommissarische Besetzung des Postens bis zur nächsten Mitgliederversammlung vorzunehmen. Also geht nichts daraus hervor, ob eine Stimmberechtigung vorliegt oder nicht. |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. September 2013 - 15:30 Uhr: | |
Hallo Majore, nach dieser Formulierung hätte der (übrige) Vorstand aber auch folgendes tun können: a) Nichts b) der Posten wird mit einem der schon vorhandenen Vorstandsmitglieder besetzt. Es wird also nur der Aufgabenbereich neu zugeordnet, etwa einem bisherigen Stellvertretenden Vorsitzenden. c) Man stellt auf Vereinskosten eine Zeitarbeitskraft ein (die nicht Vorstandsmitglied wird) und lässt diese die Überweisungen und reinen Büroarbeiten machen. Der bisherige Vorstand hat sich aber gegen diese Möglichkeiten (und andere, ähnliche Alternativen) entschieden. Imho hat das auch andere Konsequenzen neben Deiner Frage: So müsste das kommissarische Vorstandsmitglied auch auf der Mitgliederversammlung den üblichen Bericht des Schatzmeisters geben und daraufhin entlastet werden (na hoffentlich). Und wenn der Verein pleite wird, müsste das ein solcher kommissarischer Schatzmeister wohl auch merken und die gebotenen Maßnahmen treffen. Die Zeitarbeitskraft dagegen nicht, die muss vom übrigen Vorstand kontrolliert werden. Da es schon Ärger mit der bisherigen Schatzmeisterin des Vereins gegeben hat, wird man eine unerfreuliche Ausspracherunde über Fehlentwicklungen und falsche Entscheidungen auf der nächsten Mitgliedeversammlung einplanen müssen, beispielsweise Rückfragen der bisherigen Schatzmeisterin (die ja auch noch entlastet werden müsste). Empfehlung daher: Im eigenen Interesse sollte exakt festgehalten werden, wer was wann entschieden hat und warum. Im Übrigen: Siehe meinen vorigen Post. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. September 2013 - 15:51 Uhr: | |
Kooption ist ein ganz normaler Vorgang, den etliche Vereinssatzungen vorsehen. "Kommissarisch" heißt in diesem Fall übergangsweise und "übergangsweise" wird spezifiziert: bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Hätte die Mitgliederversammlung darüber hinausgehende Einschränkungen beabsichtigt, so hätte sie sie auch in die Satzung geschrieben. |

Birgit
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 16. November 2013 - 10:10 Uhr: | |
Hallo zusammen, wenn ein kommissarischer Schatzmeister vom verbliebenen Vorstand gewählt wird, ist er dann zugehörig dem geschäftsführenden Vorstand? Lt. Notar ist der kommissarische Schatzmeister nicht eintragungspflichtig. Meiner meinung nach übernimmt dieser kommissarische Schatzmeister die Aufgaben im geschäftsführenden Vorstand und meiner Meinung nach ist er dem dann auch zugehörig. Liege ich da richtig? Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen. Vielen Dank Biggi |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 18. November 2013 - 11:38 Uhr: | |
@Birgit Kommt auf die Satzung an. Was steht dort bezüglich der Wahl eines kommissarischen Schatzmeisters durch den Vorstand? Bzw. ggf. allgemein hinsichtlich kommissarische Wahl durch Vorstand. |

Rotti
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. August 2014 - 08:28 Uhr: | |
Hallo, wir haben ein großes Problem in unserem Hundesportverein. Wir (4 Mitglieder) stehen seit Mai 2014 alleine da. Der 1. Vorsitzende hat sich mündlich bei der Versammlung verabschiedet, dass er nicht weiter machen möchte. Er wollte aus dem SGSV raus, Ende des Jahres und wollte nur so mit seinen Hunden üben, ohne, dass wir eine Leistungsprüfung machen können. Hier muss ich sagen, dass nur 2 aktive Mitglieder im SGSV sind (1. und 2. Vorsitzender). Das wollten wir nicht, diesbezüglich sind wir in den SGSV eingetreten bzw. ich sollte mich drum kümmern, vom 1. Vorsitzenden aus, um die Anträge, was ich auch tat. Die Anträge hatte ich aus dem Internet gezogen. Die 6 Mitglieder haben den Antrag ausgefüllt und der 1. Vorsitzende musste unterschreiben, was er nicht tat. Diesbezüglich unterschrieb der 2. Vorsitzende. Der 1. Vorsitzende beschimpfte mich, weil ich die Anträge über das Internet rausgezogen habe und nicht zu ihm gekommen bin. Seit Juni 2014 war er nicht mehr anwesend bei den Übungsstunden. Von hören sagen, hat er geäußert, was soll er noch auf dem Platz. Jetzt kam noch eine Beiß- Attacke hinzu. Ich hatte den 1. Vorsitzenden angerufen um ihn zu informieren. Er hat es nicht für notwendig gehalten, zurück zurufen. Gestern waren wir seit 2 Wochen das Erste Mal wieder auf dem Platz, da wir Urlaub hatten. Da war im Aushängeschild eine Info, dass wir am 23.08.2014 eine Mitgliederversammlung haben. Wenn wir gestern nicht auf dem Platz wären, hätten wir nichts erfahren! Des Weiteren, waren auch keine anderen Mitglieder vor Ort, trotz Übungsstunde. Es wurde uns damals gesagt, wenn keiner da wäre, können wir den Schlüssel abholen beim 1. oder vom 2. Vorsitzenden, die im Ort wohnten. Leider war nur die Frau da, vom 1. Vorsitzenden. Die hat uns den Schlüssel nicht gegeben, sie dürfte nicht, von ihrem Mann aus. Dann sind wir zum 2. Vorsitzenden gefahren, der uns auch keinen Schlüssel ausgehändigt hat. Es wurde gesagt, wir bekommen keinen Schlüssel. Dürfen die das einfach so? Wir zahlen auch Mitgliedsbeiträge. Nun standen wir, 4 Mitglieder vor der verschlossenen Tür. Auf die Toilette konnten wir auch nicht. Hier müssen wir sagen, wir sind die aktivsten Hundesportler. Hier auf dem Platz sind nur Rentner, die ab und zu kommen. Kassenwart will auch sein Amt zum Jahresende niederlegen. Der Verein geht unter. Was können wir tun, um den Verein zu halten! Bitte geben Sie uns eine schnelle Antwort! |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. August 2014 - 16:17 Uhr: | |
Hallo Rotti, Wenn ich die Infos richtig verstehe, hat Euer Verein momentan nur 6 Mitglieder, nämlich Euch 4 und den 1. und 2.ten Vorsitzenden? Dann geht doch einfach zur Mitgliederversammlung, sucht unter Euch 4 einen neuen Vorstand und wählt den. Allgemeine Rechtsberatung dürfen wir hier nicht geben. Was die Wahl selbst betrifft kommt es natürlich auf Eure Satzung an, ob etwa die rechtzeitige Einladung zur Mitgliederversammlung entfallen kann, wenn ihr gleichwohl davon erfährt und da seid, etc. |

Rotti
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. August 2014 - 20:48 Uhr: | |
Ich danke für die Information. Vielen Dank! Rotti |

nautic-mike Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Juli 2015 - 19:59 Uhr: | |
Wir haben folgendes Problem: Bei der JHV 2014 trat unser Schatzmeister zurück. Ein neuer Kandidat hat sich nicht gemeldet, somit gingen wir ohne Schatzmeister in die Saison. Im Herbst 2014 wurde uns dann ein kommissarischer Schatzmeister offeriert. Im Frühjahr 2015 fand dann unsere nächste JHV statt. Es fand sich wiederum kein Kandidat für dieses Amt. Die kommissarische Schatzmeisterin möchte sich nicht wählen lassen, übernimmt aber wieder dieses Amt. Lt. Satzung kann sich das Präsidium beim Ausscheiden eines Mitglieds bis zur nächsten MV ergänzen. Wir haben aber nun schon die zweite Amtszeit. Wie lange kann ein Präsidium dies hinaus ziehen. In wieweit kann diese kommissarische Schatzmeisterin Beschlüsse mittragen und in das tägliche Geschäft mit reinreden?. In einer leider nach fast 4 Monaten noch immer nicht eingetragenen Satzungsänderung darf die Position des Schatzmeisters nicht mit anderen Positionen belegt werden. Für eine schlüssige Antwort wäre ich sehr dankbar, da darunter unser ganzer Verband leidet.1} |

Mr_Wonderful Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 18. April 2016 - 18:38 Uhr: | |
Folgende Situation: Ein Verein mit einer Satzung, die bestimmt, dass der geschäftsführende Vorstand aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister besteht. Der Verein hat seit einem Jahr keinen 1. Vorstand und der 2. Vorsitzende führt den Verein als kommissarischer 1. Vorsitzender. Die HV steht an und es gibt einen Kandidaten für den 1. Vorsitz. Der 2. Vorsitzende ist noch für ein Jahr im Amt und will gegen den Kandidaten für den 1. Vorsitz antreten. Geht das überhaupt und wie würde das formal ablaufen, da der 2. Vorsitzende doch erst mal sein Amt abtreten müsste, um als 1. Vorsitzender gewählt werden zu können? |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2016 - 21:24 Uhr: | |
Es wird der 1. Vorsitz gewählt. Falls der bisherige 2. Vorsitzende gewählt wird gibt er danach seine Funktion als 2. Vorsitzender auf. Nun kommt es auf die genaue Formulierung in der Einladung (wenn nicht sowieso der Vorstand insgesamt neu gewählt wird) an ob man sofort auch einen 2. Vorsitzenden wählen kann oder dies auf einer späteren Mitgliederversammlung machen muss. |

Andi Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 10. Mai 2016 - 21:32 Uhr: | |
Situation: nach dreijährige Amtszeit wird im JHV neue Vorstand gewählt, es würde neue Geschäftsführer gewällt und 1 Vorsitzende. Der 2 Vorsitzende (Stellvertretender Vorsitzender) konnte auf Grund verschiedener Meinungen nicht gewählt werden. Frage:. darf der ehemalige Vorstand als kommissarische der noch im Gericht eingetragen ist, Entscheidungen treffen, Begehungen machen als Vorstand?? Wenn der neue Geschäftsführer und 1 Vorsitzender gewählt worden sind?? |

DAJU Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. Juli 2016 - 19:07 Uhr: | |
Hallo, bei einer Mitgliederversammlung mit Neuwahlen wurde der vorgeschlagene Kassierer nicht gewählt (mit 30:31 Stimmen). Es gab keine anderen Kandidaten und dem Vorstand wurde genehmigt, jemand kommisarisch einzusetzen. Der Vorstand hat jetzt seinen Wunschkandidaten (mit allen Bankvollmachten) eingesetzt, den nicht gewählten Kassierer ... Ist das zulässig? diese Person wurde doch von den Mitglieder abgelehnt ... |