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Plakatierzeitpunkt Teil2

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Formalist
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Mai 2004 - 15:15 Uhr:   

Hier mal eine Bonner Geschichte dazu. Es hat die CDU eine Plakataktion gestartet mit dem Motto "2 für Bonn" - einmal die EP-Kandidatin und auch die Kandidatin für das OB-AMt - wird in Bonn im Zuge der Kommunalwahl erst Ende September gewählt.

Die PDS-Hochschulgruppe hat mit Verweis auf den Runderlass der Landesregierung die erst Plakatierungen 3 Monate vor der Wahl zulässt Beschwerde beim Ordnungsamt eingereicht. Die EP-Kandidatin ist zwar zulässig zu bewerben - die OB-Kandidatin als solche hingegen nicht.

Zur bisherigen Diskussion scheint anzumerken zu sein, dass die Richtlinie, die auch im anderen Diskussionsthread zitiert wird, nicht auf innerörtliche Plakatierung abzielt. Was denkt ihr?

"Plakatkampagne unzulässig?
Von UTA KRISTINA MAUL
07:18 Uhr


BONN. Die CDU und ihre Plakataktionen - das ist in Wahljahren offenbar
ein heikles Thema. Im Frühjahr 2002 war es der damalige
Bundestagskandidat Stephan Eisel, der durch unzulässig frühes
Plakatieren im Vorfeld der Bundestagswahl für ordentlichen Zoff sorgte. Und jetzt gerät das Damen-Duo Pia Heckes (Oberbürgermeister-Kandidatin) für die Kommunalwahl am 26. September) und Ruth Hieronymi (Kandidatin für die Europawahl am 13. Juni) wegen seines Plakates „Zwei für Bonn“ ins Visier eines klitzekleinen politischen Gegners. „Zwei für Bonn“, das ist eine zu viel, meint nämlich die PDS-Hochschulgruppe Bonn unter Hinweis auf einen Runderlass der Landesregierung, wonach Plakatierung stets nur drei Monate vor der betreffenden Wahl zulässig sei. Vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt will die Hochschulgruppe nun wissen, ob das Plakat rechtens ist oder nicht.
Das Amt prüft, ließ Thomas Böckeler vom Presseamt auf Anfrage wissen.
Zwar nicht auf der Grundlage des Landeserlasses, denn der gelte nur für das Gebiet außerhalb von Stadt- und Kreisgrenzen. Aber auf der Grundlage der Handlungsrichtlinie, die der Stadtrat - nicht zuletzt angestoßen durch den Eiselschen Plakat-Zoff - beschloss, dass nämlich bis zu drei Monate vor der jeweiligen Wahl geworben werden kann. Nun prüft die Stadt laut Böckeler, ob es sich bei „Zwei für Bonn“ definitiv um Europawahlwerbung handelt oder ob zugleich „auch die
Oberbürgermeister-Kandidatin umworben wird“. Auf dem Plakat taucht das
Wort Kandidatin jedenfalls nicht auf."
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Mai 2004 - 16:26 Uhr:   

Das ist aber nun wirklich kleinkariert.
Der Bezug zur Europawahl ist ja nun einwandfrei gegeben. Und die Kandidatin darf sich natürlich mit beliebigen anderen Leuten aufs Plakat begeben - auch wenn die später im Jahr auch für etwas kandidieren.
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Mario
Veröffentlicht am Freitag, 07. Mai 2004 - 17:07 Uhr:   

Na ja - Bezug zur Europawahl schon - aber eben auch zur Kommunalwahl. Ein gleichberechtigtes Nebeneinander zweier Frauen - die eine als MdEP die andere mit der Bezeichnung "XX - als Oberbürgermeisterin" hat definitiven Kommunalwahlbezug. Finde das schon ganz lustig...
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 07. Mai 2004 - 22:28 Uhr:   

Eigentlich halt ich Wahlplakate mit Aussagen von "wählt X" abwärts überhaupt nicht für besonders schützenswert. Wenn die Parteien schon reine Imagewerbung ohne jede inhaltliche Aussage machen wollen, dann sollte das auch zu den Bedingungen passieren, die jeder andere Plakataufsteller hat.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 10. Mai 2004 - 09:36 Uhr:   

"Wenn die Parteien schon reine Imagewerbung ohne jede inhaltliche Aussage machen wollen..."

Für die Vermittlung politischer Inhalte sind PLakate ungeeignet.
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uwe
Veröffentlicht am Montag, 10. Mai 2004 - 11:11 Uhr:   

Wieder so ein kranker Fall, wo der Wahlkampf selbst zum Wahlkampfthema wird. Damit disqualifizieren sich alle Beteildigten.
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c07
Veröffentlicht am Montag, 10. Mai 2004 - 14:49 Uhr:   

Thomas:
> Für die Vermittlung politischer Inhalte sind PLakate ungeeignet.

Ja, aber sie können wenigstens Themenschwerpunkte setzen.

uwe:
> Wieder so ein kranker Fall, wo der Wahlkampf selbst zum Wahlkampfthema wird.

Im Wahlkampf zeigt sich deutlicher als sonst, wie eine Partei mit den Bürgern, über die sie herrschen will, umgeht. Das ist nicht nur für die Wähler direkt interessant, sondern ist immer auch ein potenzielles Wahlkampfthema, solang es nicht auf ein formalistisches Niveau reduziert wird.
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zigzag
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Mai 2004 - 15:53 Uhr:   

Dies sagt das Oberverwaltungsgericht NRW dazu:


Mittwoch 12. Mai 2004, 15:29 Uhr
OVG: Umstrittene Plakat-Aktion der Krefelder SPD ist rechtens

Münster/Krefeld (ddp-nrw). Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Mittwoch das Verbot einer SPD-Wahlplakat-Aktion in Krefeld gekippt. Die Münsteraner Richter gaben damit der Beschwerde der Sozialdemokraten statt, die sich gegen ein entsprechendes Verbot der Stadt Krefeld gewehrt hatten. Die Kommune hatte der SPD die Werbung für die Europawahl verboten, weil auf den Plakaten der SPD-Oberbürgermeisterkandidat für die NRW-Kommunalwahl vom 26. September, Ulrich Hahnen, abgebildet war.

Die Stadtverwaltung sah darin eine unzulässige Verquickung mit der Kommunalwahl, da auf den Plakaten unter anderem Slogans wie «Ulrich Hahnen Oberbürgermeister für Krefeld» zu lesen waren. Deshalb wurde die SPD aufgefordert, die Plakate bis 6. Mai zu beseitigen oder zu überkleben.

Ein Widerspruch der SPD beim Verwaltungsgericht Düsseldorf scheiterte zunächst, nun gaben die OVG-Richter den Sozialdemokraten in zweiter Instanz Recht. Nach ihrer Ansicht hat die Krefelder SPD ordnungsgemäß von der Stadtverwaltung die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen durch Plakatwerbung beantragt und erhalten. Wie die Parteien dann für sich werben, sei ihre Sache. Die Nutzung werde erst dann eine «unerlaubt andere, wenn die Plakatierung keinen Bezug zur Europawahl mehr hätte», hieß es. Dies sei in Krefeld aber nicht der Fall gewesen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts kann nicht angefochten werden. (Az: 11 B 952/04)

http://de.news.yahoo.com/040512/336/410ug.html

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