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Wahlkreis- (und -rechts-?) -reform in...

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Archiv bis 11. März 2004c0724 11.03.04, 19:48h 
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Mörsberg
Veröffentlicht am Freitag, 12. März 2004 - 12:19 Uhr:   

Die Umrechnung auf Basis der LTW 2001 ist genauso hinfällig wie eine Umrechnung auf Basis der Zweitstimmern der BTW 2002. Man findet in beiden Fällen Anlass, von "besonderen Situationen" zu reden. Spielt die Person von Kandidaten tatsächlich eine Rolle, dann ändert sich außerdem bei veränderten Wahlkreisgrenzen auch automatisch das Wählerverhalten. Die vorgestellte Einteilung sollte ja in erster Linie zeigen, wie sehr man die Wahlkreisgröße äußerstenfalls optimieren könnte. Die Versuchung, einzelnen Parteien Wahlkreise zurechtzuschneiden, ist natürlich immer gegeben. Ich habe zum Beispiel auch überlegt, ob man Freiburg so aufteilen könnte, dass in einem der Wahlkreise für die Grünen ein Direktmandat leichter zu erreichen wäre. Da macht einem dann aber die Topographie einen Strich durch die Rechnung.
Interessanter als die Direktmandate (nach meiner Einschätzung bliebe übrigens 35 rot, aber in 22 hätte die SPD trotz Döring keine Chance) ist für mich die Frage der Zweitmandate, vor allem bei den kleineren Parteien. Im Bezirk Stuttgart ändert sich dabei für beide ziemlich viel, in den anderen Bezirken dagegen fast gar nichts. Aber wenigstens könnte nicht mehr ein 8,3%-Ergebnis ein 10%-Ergebnis überbieten, wie das bei den Grünen und Bietigheim gegen zwei Stuttgarter Wahlkreise gegenwärtig der Fall ist. Und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wahlkreis (Nürtingen) durch vier Abgeordnete vertreten wird, nur weil er viele Einwohner hat, wird auch gemindert.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Freitag, 01. Oktober 2004 - 13:33 Uhr:   

Eine fiktive Mandatsberechnung für einen baden-württembergischen Landtag nach den Ergebnissen der Europawahl 2004 liefert exzellente Beispiele für fast alle Widersprüche des derzeitigen Wahlrechts, so dass ich sie Euch nicht vorenthalten möchte.

Mandatsverteilung auf der Basis von 120 Sitzen: 65-27-19-9.
Direktmandate: CDU 68, Grüne 2 (WK 01 und 47). Überhangmandate der CDU: 1 im RB Stuttgart, 3 im RB Karlsruhe.

Damit erringt die CDU dank der bezirksinternen Überhangberechnung zusätzlich ein Zweitmandat im RB Tübingen. Dafür verantwortlich ist auch die fehlerhafte Verteilung der WKe auf die Bezirke. Allerdings würde eine Neueinteilung dennoch nichts an der Sitzverteilung ändern, weil dann die Grünen das Direktmandat im WK Stuttgart 1 verlören.
Die CDU profitiert dort am stärksten von Überhangmandaten, wo sie am relativ schlechtesten abschneidet (RB Karlsruhe).
Auf drei oder vier (je nach WK-Einteilung) Überhangmandate der CDU entfällt nach der Neuberechnung nur ein einziger Ausgleichssitz (SPD im RB Karlsruhe).
Auch die Regelungslücke bei Mandatsverlusten durch Neuberechnung kommt zum Tragen. Der Anspruch der FDP reduziert sich so im RB Stuttgart von 4 auf 3 Sitze. Bei einwohnerproportionaler WK-Aufteilung würde auch im RB Freiburg der Fall eintreten, dass der FDP-Anspruch von 2 auf 1 Sitz zurückginge.

Der Vergleich zwischen der derzeitigen Wahlkreiseinteilung und kleinen oder großen Änderungen durch Herumschnipfeln oder Neuzuschnitt zeigt auch, dass sich dadurch keine nennenswerten Effekte fürs Gesamtergebnis erzielen lassen. Damit blieben nur kleinere Verbesserungen in der Zuteilung der Zweitmandate.
Vielleicht kommt eine Wahlkreisneueinteilung aber zustande, wenn man der CDU erklärt, dass das fiktive grüne Direktmandat in Stuttgart auf einem Vorsprung von lediglich ca. 300 Stimmen beruht und ein anderer Zuschnitt die Chancen der CDU auf ein weiteres Überhangmandat und damit einen höheren Mandatsanteil erhöhen würde.
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Stefan Z.
Veröffentlicht am Samstag, 02. Oktober 2004 - 15:08 Uhr:   

Ein Wort zum von c07 als "obskur" bezeichneten baden-württembergischen Wahlsystem:

Ich als Badener finde das Prinzip unseres Wahlsystems keineswegs obskur, sondern im Gegenteil sehr vorteilhaft. Während beim Bundeswahlrecht mit seinem Zweistimmensystem die personelle Zusammensetzung des Parlaments zum großen Teil schon vor der Wahl in der Listenbesetzung durch die Parteien festgelegt wird, kommt bei uns niemand in den Landtag, der sich nicht direkt dem Wahlvolk in seinem Wahlkreis gestellt hat und hier entweder gewonnen oder doch so viele Stimen errungen hat, daß es für ein Zweitmandat reicht.
Das ist Demokratie. Hier kann sich niemand auf einen "sicheren Listenplatz" verlassen und zurücklehnen. Das kann sogar dazu führen, daß wie bei der letzten die Spitzenkandidatin einer Partei nicht ins Parlament kommt, weil sie zu wenig Stimen bekommen hat.
Problematisch mag die zum Teil recht hohe Abweichung bei der Wahlkreisgröße sein, aber das läßt sich innerhalb des bestehenden Systems bereinigen.
Fazit: Das Prinzip unseres Wahlrechts ist keineswegs obskur sondern sogar besser als das des Zweistimmensystems auf Bundesebene.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 02. Oktober 2004 - 19:28 Uhr:   

"Hier kann sich niemand auf einen "sicheren Listenplatz" verlassen und zurücklehnen."

Als CDU-Kandidat kann man in vielen Wahlkreisen sehr ruhig schlafen. Biberach z.B. ist unverlierbar. Auch ein Grüner in Freiburg ist so gut wie gewählt.
Dagegen kann ein Grüner oder FDPler in Heilbronn oder Pforzheim machen was er will, er kommt sowieso nicht in Landtag.

Mit obskur ist ja vor allem die Überhangmandateregelung (daran läßt sich mit einer Neuschneidung der Wahlkreise in der Tat gar nichts ändern) gemeint und nicht das Fehlen von Listen. Das ist m.E. schon in Ordnung, nur wäre es fairer, wenn statt der absoluten Stimmenzahl der Stimmenanteil herangezogen würde.

"Das kann sogar dazu führen, daß wie bei der letzten die Spitzenkandidatin einer Partei nicht ins Parlament kommt, weil sie zu wenig Stimen bekommen hat."

Wenn Frau Vogt einen sicheren Wahlkreis gewollt hätte, hätte sie auch einen bekommen. Vermutlich hat sie bloß deshalb aussichtslos in Pforzheim kandidiert, um in Berlin bleiben zu können und ihr Versprechen nicht wahrmachen zu müssen, nach Stuttgart zu wechseln. Das Wahlrecht hat ihr auf elegante Weise debn Vorwand verschafft.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Oktober 2004 - 07:22 Uhr:   

Stefan:
> Hier kann sich niemand auf einen "sicheren Listenplatz" verlassen und zurücklehnen.

Faktisch gibt es ja auch in Baden-Württemberg Listen. Sie sind halt sehr kurz (maximal 2 Plätze), haben aber trotzdem sichere und aussichtslose Positionen. Vor allem kann es sich aber kein Wähler leisten, seine Wahl nach den lokalen Listen bzw. Kandidaten auszurichten, weil er primär immer noch die Partei insgesamt wählt, sofern er an den Mehrheitsverhältnissen im Landtag intressiert ist.

> Das Prinzip unseres Wahlrechts ist keineswegs obskur sondern sogar
> besser als das des Zweistimmensystems auf Bundesebene.

Ich hab nicht das Prinzip gemeint, das durchaus auch Vorteile hat (das Bundestagswahlrecht halt ich ohnehin nicht für ein wesentlich besseres Gegenkonzept). Aber die konkrete Umsetzung ist mangelhaft, vor allem wegen der krassen Ungleichbehandlung der Wahlkreise, Bezirke und Parteien nach ihrer Größe, was völlig unnötig ist.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Oktober 2004 - 07:27 Uhr:   

Wirkliche Spitzenkandidaten kann es übrigens bei so einem lokalisierten Wahlsystem sowieso nicht geben. Dass die, die als solche deklariert werden, bei den kleineren Parteien den Einzug nicht schaffen, ist also völlig normal, soweit sie nicht in einen sicheren Wahlkreis verfrachtet werden.
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Josef
Veröffentlicht am Samstag, 29. Oktober 2005 - 23:26 Uhr:   

@Stefan Z.
Auf den ersten Blick mag das BaWü-Wahlrecht fair aussehen, da es keine a priori festgezurrte Listenreihenfolge gibt. Doch wenn man genauer hinguckt, schaut das leider anderst aus.

De facto tritt anstelle des sicheren Listenplatzes der sichere Wahlkreis. Und ein Kandidat, der einen kleinen Wahlkreis hat, kann sich noch so abstrampeln, und kann (lokal) noch so populär sein, er wird nie eine Chance haben gegen seinen Parteifreund in einem großen Wahlkreis, in dem seine Partei relativ stark ist.

So ist z.B. ein SPD-Kandidat in Stuttgart sicher gewählt, da die SPD dort allenfalls knapp hinter der CDU landet. Ein CDU-Bewerber in Stuttgart gewinnt entweder den Wahlkreis (und ist damit gewählt), oder er hat keine (weitere) Chance mehr.
Wenn die Parteien ihre Kandidaten stets nach dem Heimatprinzip nominieren, soll heißen, einer der "hießigen" wird aufgestellt, so hat einer in einem "schlechten" Wahlkreis (klein und/oder wenig Anklang der eigenen Partei) de facto keine Chane, während ein Bewerber in einem "guten" Wahlkreis de facto gewählt ist (sofern seine Partei nicht an der 5%-Hürde scheitert).

Das spezielle BaWü-Problem ist imho die Verteilung der Überhangmandate auf RegBez-Ebene: Da hat ein RegBez Überhangmandate, und dann gibt es (nur für diesen RegBez!) Ausgleichssitze.
Das verzerrt nicht nur den landesweiten Ausgleich zwischen den Parteien, sondern bevorzugt ganz klar diesen RegBez gegenüber den anderen Teilen des Landes.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 29. Oktober 2005 - 23:43 Uhr:   

Das System in Baden-Württemberg bietet schon noch reichlich Verbesserungspotential http://www.wahlrecht.de/systemfehler/kritik-bawue.html

Den Ausgleich im Bezirk selber gibt es auch in Bayern. Fällt hier nur nicht auf, solange eine Partei immer über 50% liegt.
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Mörsberg (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 13. Januar 2006 - 17:34 Uhr:   

Laut dem folgenden Artikel auf Spiegel Online will Baden-Württemberg ab der LTW 2011 Sainte-Laguë anstelle von d'Hondt einführen. Weitere Änderungen seien demnach wohl nicht geplant. Damit blieben die Systemfehler bestehen, lediglich die Verzerrung nähme ab, da die Ausgleichsmandate für nicht überhängende Parteien zunähmen.
Leider gibt der Autor des SPON-Artikels als Quellen nur die zitierten Aussagen dreier Landtagsabgeordneter an, soweit ich es übersehen kann, sogal solcher, die man mit diesem Thema üblicherweise in Verbindung bringen würde, dazu wird ein Politologe zitiert.
Wäre an der Sache tatsächlich etwas dran, so könnte man wenigstens von einem Fuß in der Tür sprechen. In der Schweiz scheint es ja jetzt auch eine Pukelsheim-Kettenreaktion zu geben.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Freitag, 13. Januar 2006 - 19:18 Uhr:   

@Mörsberg
Da ist was dran, der Fraktionschef der Union, Mappus, hatte das der dpa gegenüber bestätigt. Nach Aussage der CDU-LTF-Presseprecherin von gestern früh sollte die entsprechende Drucksache heute in der Parlamentsdokumentation zu finden sein, was sie leider noch nicht ist.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 14. Januar 2006 - 11:04 Uhr:   

Komisch, daß damit ausgerechnet die CDU kommt. Die profitiert ja schließlich von der bisherigen und bekommt ca. 1-2% Prozentpunkte Mandate mehr als bei "reinem" Proporz (unter Parteien >5%). Wäre auch schlau gewesen, sich solche Initiativen als Verhandlungsmasse für Koalitionsverhandlungen aufzuheben.

D'Hondt an sich ist in BaWü auch nicht das eigentliche Problem, sondern der bezirksweise Verhältnisausgleich. Sinnvoll wäre in jedem Fall Landesweiter Verhältnisausgleich und der Ausschluß interner Überhänge, auch wenn die seit längerem nicht mehr vorkamen.

"Pukelsheim-Kettenreaktion"
Das ist wirklich erstaunlich, zumal die Unterverteilung mit festen Sitzzahlen für Wahlkreise fast niemand kapiert. Und sinnvoll ist das auch nicht, denn auf Wahlkreisebene kann das zu komischen Ergebnissen führen. Vielleicht gibt es aber in der Schweiz verfassungsrechtliche Regelungen, die das erzwingen.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 14. Januar 2006 - 12:57 Uhr:   

Ich habe Sainte-Laguë mal für die letzten drei Landtagswahlen durchgerechnet. Ein bezirksweiser Ausgleich brächte der CDU keinen systematischen Vorteil gegenüber landesweiten Ausgleichsmandaten.

Sitze jeweils CDU-SPD-FDP-Grüne(-REP)
A StL= Verhältnisausgl. im Land mit Sainte-Laguë
A dH= Verhältnisausgl. im Land mit d'Hondt

1992
tatsächlich: 64-46-8-13-15 (Total: 146)
mit St.-L.: 64-47-9-15-18 (153)
A StL: 64-47-10-15-18 (154)
A dH: 64-47-9-15-17 (152)

1996
tatsächlich: 69-39-14-19-14 (155)
mit St.-L.: 69-43-17-20-15 (164)
A StL: 69-42-16-20-15 (162)
A dH: 69-41-16-20-15 (161)

2001
tatsächlich: 63-45-10-10 (128)
mit St.-L.: 63-47-12-10 (132)
A StL: 63-47-11-11 (132)
A dH: 63-46-11-10 (130)
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 14. Januar 2006 - 15:58 Uhr:   

Ich vermute, daß ein bezirksweiser Ausgleich eher der CDU einen Nachteil bringt. Eine kleine Partei kann durch die Unterverteilung ihrer Sitze auf die Bezirke, in einem konkreten Bezirk zuwenig oder zuviele Sitze bezogen auf den Bezirksproporz haben. Wenn nun ein Überhang entstanden ist, kann eine kleine Partei, die in diesem Bezirk Rundungspech hatte, ein Ausgleichsmandat bekommen, bei übermäßigem Rundungsglück gibt es aber kein negatives Ausgleichsmandat (also Sitzabzug), sondern die Partei behält diese Sitze (Regelungslücke im Wahlgesetz).
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 14. Januar 2006 - 18:45 Uhr:   

"Ich vermute, daß ein bezirksweiser Ausgleich eher der CDU einen Nachteil bringt."

Wohl wahr, zumindest war er bei den letzten drei Wahlen kein mal günstiger.
Für 1992 und 2001 habe ich mich oben auch verrechnet. Richtig ist für St.-Laguë

1992: CDU 64-SPD 47-FDP 9-Grüne 15-REP 17 (152)

2001: 63-46-11-11 (131)
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Januar 2006 - 12:00 Uhr:   

Da muß ich meine Ansicht doch revidieren: Dadurch, daß der CDU bei bezirksweisem Ausgleich bis zu vier Mal das letzte Mandat zufällt, hat sie doch einen Vorteil, die Berechnung oben ist falsch. Bei St.-Lague hätte der Landtag 2001 nur einen Sitz mehr (für die FDP).
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Januar 2006 - 17:12 Uhr:   

@Mörsberg:
> In der Schweiz scheint es ja jetzt auch eine
> Pukelsheim-Kettenreaktion zu geben.
Eine was?
Für einen kurzen erklärenden Hinweis wäre ich dankbar ...
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Januar 2006 - 18:10 Uhr:   

@Ralf
Der Kanton Aargau denkt über das biproportionale Divisorverfahren nach.
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sebu
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Januar 2006 - 19:12 Uhr:   

@Thomas Frings, 14. Jan, 11:04
"Pukelsheim-Kettenreaktion"
Das ist wirklich erstaunlich, zumal die Unterverteilung mit festen Sitzzahlen für Wahlkreise fast niemand kapiert. Und sinnvoll ist das auch nicht, denn auf Wahlkreisebene kann das zu komischen Ergebnissen führen. Vielleicht gibt es aber in der Schweiz verfassungsrechtliche Regelungen, die das erzwingen.


Es hängt davon ab, was man als wichtig erachtet: Im Falle der Schweiz hat jeder Distrikt eine bestimmte Repräsentation, was ja durchaus sinnvoll ist. In Deutschland ist es ja so (zumindest bei der BTagsWahl), dass in den Wahldistrikten (=Länder) die Anzahl der Mandate auch von der Wahlbeteiligung abhängt.
However, problematisch wird's, wenn die Distrikte klein werden, weil dann innerhalb der Distrikte manchmal Proportionalität schwierig wird, Abhilfe sind hier biproportionale Verfahren.

In BW ließe sich das Wahlsystem auch unabhängig von biproportionalen Verfahren deutlich verbessern, zumal die Distrikte ja groß genug wären. Oder durch Einführung einer direktmandatsbedingten Sainte-Lague (das klappt aber nur für den Fall, dass es keine landesweiten Überhangmandate gibt).

Polemische Nebenbemerkung: so schwer ist das biproportionale auch wieder nicht zu verstehen .
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Montag, 23. Januar 2006 - 20:25 Uhr:   

Hier der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen in BW zur Änderung des Landtagswahlrechts vom 13.01.2006:
http://www.landtag-bw.de/WP13/drucksachen/Txt/13_5046.html
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kim
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 17. Oktober 2008 - 13:55 Uhr:   

was ist ein sicherer Wahlkreis
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 19. September 2016 - 18:08 Uhr:   

Die 12 politischen Regionen könnten bei einer Biproportionalen Methode als eine Verrechnungseinheit dienen.

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