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Kommunalwahlen in Zeiten des verschob...

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Dr. Frank Bokelmann
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Veröffentlicht am Sonntag, 17. März 2019 - 21:43 Uhr:   

In letzter Zeit wird ja immer mal diskutiert, wie sich die Verschiebung des Brexit auf die Europawahl wirken würde. Das ist aber ein eher kleines Problem, da dabei Briten Briten wählen und diese eben solange ins Parlament reisen, wie das VK in der EU bleibt und dann eben nicht mehr.

Viel spannender ist doch die Frage, wie im übrigen Europa bis zur Klärung des Brexit Kommunalwahlen stattfinden sollen. Wie kann Man Wahlvorschläge unterbreiten oder Wählerlisten führen, wenn nicht klar ist, ob am Wahltag die Briten wahlberechtigt sind?

Die Frage stellt sich ja nun gerade in Deutschland, wo in großem Umfang Kommunalwahlen parallel zur Europawahl stattfinden, z.B. in Hamburg - nun nicht gerade die kleinste Gemeinde Deutschlands. Wenn am Brexittermin gerüttelt wird, wird es schwer, noch saubere Wahlen zu organisieren, sofern der Termin nach dem 26. Mai liegt. Wie ist der Meinungsstand dazu?

Wenn ich die neuesten Meldungen auf zeit.de usw. richtig verstanden habe, könnte es sogar soweit kommen, dass Italien die Verschiebung des Termins aufhält. Dann müßte das VK auf die vom EuGH aufgezeigte Notbremse treten, um den ungeregelten Brexit zu verhindern, wie eine Mehrheit des Parlaments es will.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 17. März 2019 - 23:17 Uhr:   

Das Wählerverzeichnis wird nach dem Stand am 35. oder neuerdings 42. Tag vor der Wahl erstellt, was nach dem 29.3. liegt. Von daher sollte Klarheit herrschen. Zur Not kann das Wählerverzeichnis auch von Amts wegen berichtigt werden.

Allzu viele Briten ohne zusätzliche deutsche oder sonstige EU-Staatsangehörigkeit, die bei der Kommunalwahl kandidieren, dürfte es wohl kaum geben, zumal der Austritt ja schon länger bekannt ist. Von daher dürfte das Problem wenig ins Gewicht fallen, auch wenn es je nach konkretem Zeitpunkt, an dem über die Zulassung entschieden wird, Unklarheit geben könnte.
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Dr. Frank Bokelmann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 18. März 2019 - 20:11 Uhr:   

Dann spielen wir das Ganze mal mit etwas Unmöglichem durch:

Fall 1: Verlängerung bis 1.7., danach einseitiger Ausstieg aus dem Brexit durch das VK (lt. EuGH zulässig) zum letztmöglichen Zeitpunkt.

Fall 2: Verlängerung bis 23.5., danach einseitiger Ausstieg aus dem Brexit durch das VK (lt. EuGH zulässig) zum letztmöglichen Zeitpunkt.

Klingt schräg oder besoffen. Dann passt es genau zu diesem dreisten Bubenstück unter dem Titel "Brexit"!

Lösung Fall 1: kein Problem, da die aktive Wahlberechtigung bei Kommunalwahlen am 26.5. nicht beeinträchtigt ist; die Wählerverzeichnisse sind in Ordnung, da seit spätenstens nächster Woche klar, ist die Briten das kommunale Wahlrecht am 26.5. noch haben werden. Ob das politisch passt, ist ja hier nicht die Frage. Bei Wahlen darf schließlich auch jeder Todkranke mitmachen, selbst wenn ihm der Arzt am Freitag vor der Wahl nur noch 3 Wochen Restlebenszeit gegeben hat.

Lösung Fall 2: großes Problem, da die Briten nicht im Wählerverzeichnis stehen und das bis zum 23.5. auch zu Recht. Aber das Choas bricht am Wahltag aus. Da in Hamburg mit seinem speziellen Wahlrecht 5 Stimmen über die Zusammensetzung der Bezirksversammlungen entscheiden, wäre die Wahl ungültig. Soviele Briten kriegt man in Hamburg in jedem der 7 Bezirke lässig zusammen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 18. März 2019 - 23:23 Uhr:   

Das Wählerverzeichnis kann bei offensichtlicher Unrichtigkeit bis zum Wahltag von Amts wegen berichtigt werden. Unwahrscheinlich ist die Konstellation sowieso. Solange die Stadt oder die Wahlorgane nicht gegen wahlrechtliche Bestimmungen verstoßen, wäre auch keine Wahlanfechtung wegen des Brexits möglich.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 19. März 2019 - 00:07 Uhr:   

Also: der eigentliche Brexit geschieht nicht durch einseitigen Ausstieg, sondern durch Ablauf der [ggf. verlängerten] Frist gemäß des 2017 ausgelösten Artikel 50.
Plan A für das Wahlamt ergibt sich also aus dem jetzigen Fristende 29.3. ... ein Plan B würd nötig durch eine Fristverlängerung, die den Brexit frühestens in der Nacht vom Wahlsonntag auf den darauffolgenden Montag wirksam werden ließe.
Neben den Letztwählern würde ich als Beispiel auch einen noch nicht rechtskräftig Verurteilten (inkl. Verlust des aktiven Wahlrechts), der am Montag nach der Wahl auf ein Rechtsmittel verzichtet.

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