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Interessierter Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Juni 2016 - 00:41 Uhr: | |
Die für heute geplante Abstimmung im Bundesrat wird wohl verschoben. Kann mir jemand die Rechtsgrundlage nennen, warum das Gesetz überhaupt durch den Bundesrat muss? http://www.tagesschau.de/inland/sichere-herkunftsstaaten-vertagt-101.html |
Björn
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Juni 2016 - 08:37 Uhr: | |
Die Länder beteiligen sich auch an den Kosten von Asylsuchenden. Soweit ich das weiß, hat der Bundesrat schon immer Mitspracherecht in der Asylgesetzgebung. |
Danny
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 17. Juni 2016 - 21:04 Uhr: | |
GG Art 16a Abs. 2 Satz 2 "Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt." Ist aber imho nicht überzeugend, weil es ja garnicht in erster Linie um Asyl geht, sondern um internationalen Schutz (GFK, etc). Ich denke dafür könnte der Bundestag alleine beliebige Beschränkungen erlassen. Asylanspruch (GG-Asyl) hat ohnehin fast niemand.} |
SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 18. Juni 2016 - 19:36 Uhr: | |
Na wen wunderts....In der EU z.B be, Thema Glyphosat ist es doch auch so, Abstimmungen werden solange verschoben, bis das Abstimmungsergebnis "passt" ! |