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Mandate nach Parteiverbot

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waller
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 19:27 Uhr:   

da ja ein Verbot der NPD möglicherweise näherrückt einmal einige Fragen:
Was passiert, wenn ein Mandatsträger kurz vor einem Verbot aus der Partei austritt, kann er als Parteiloser sein Mandat behalten?
wie wäre es, wenn der Austritt nicht öffentlich vorher erklärt wird, sondern der Austritt schriftlich im Safe gelagert wird und nur bei einem Verbot benutzt wird?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 19:48 Uhr:   

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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 20:01 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 20:51 Uhr:   

Hierzu ein Zitat aus dem SRP-Verbotsurteil

"Da nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme (Abschnitt G. am Ende) die Verfassungswidrigkeit der SRP von Anfang an bestanden hat, müssen alle Abgeordneten ihr Mandat verlieren, die auf einen Wahlvorschlag dieser Partei gewählt worden sind, auch wenn sie inzwischen ihre Verbindung zur SRP gelöst haben. Das gleiche muß auch für Abgeordnete gelten, die nicht auf einen Wahlvorschlag der SRP gewählt worden, ihr aber später beigetreten sind und im Zeitpunkt der Verkündung des Urteils angehören."

In diesem Fall werden auch alle Mandatswechsler (eingehend und ausgehend) ebenfalls vom Mandatsverlust betroffen sein.
Im Fall der KPD war blieben einige fraktionslose MDLs zurück.

Im Falle eines Verbotes werden Parteibüros sofort geschlossen, damit dürfte auch zu klären sein, ob dort eine regulär eingegangenes Austrittsschreiben existiert, ggf. auf eine digitale oder papierne Spur eines Verwürfnisses.
Spannender ist wohl die Frage der Fraktionen. Da die Zahl der Ausschusssitze von der Fraktionsstärke abhängt, müssen Änderungen dieser Zahl auch dem Parlamentspräsidenten mitgeteilt werden.
Ist diese Meldung nicht erfolgt, kann von einer Distanzierung nicht einmal formal gesprochen werden.

Ist ein Verbotsurteil weniger harsch (bezogen auf Mandatsverlust) als das gegen die SRP, stellt sich ggf. bei den ausgehenden Parteiwechslern die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Distanzierung und ggf. einem bereits frühzeitig geäußerten Austrittsgrund, der mit den Verbotsgründen korrespondiert.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 21:09 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 21:17 Uhr:   

Die Fraktionen können nicht irrelevant sein, wenn zu klären ist, ob jemand nur rein formal der Partei den Rücken gekehrt hat, aber parlamentarisch engstens mit den anderen Abgeordneten, die aus demselben Wahlvorschlag stammen, zusammenarbeitet.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 21:30 Uhr:   

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kleen123
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 21:41 Uhr:   

interessant dürfte es auch sein, wie es sich mit dem NPD Europaabgeordneten verhielte, ob dieses Urteil Bindung auch für Brüssel hätte
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 21:44 Uhr:   

In neun Monaten wird in MV gewählt. Von daher wären die praktischen Konsequenzen selbst bei einem Mandatsverlust gering. Die KPD war auch praktisch erledigt, als sie verboten wurde.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 23:14 Uhr:   

@RL
Auch die Regelung der MV bringt einen nicht zwangsläufig zu dem Schluss, dass ein Mitglied der NPD-Fraktion sich von dieser abgekehrt hat.
Es geht in dem Fall auch um Glaubwürdigkeit.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Dezember 2015 - 23:38 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Dezember 2015 - 00:14 Uhr:   

@RL
Ich habe mich auf den Fall im initialen Posting bezogen.
Ein aus dem Hut gezauberten angeblichen Austrittsschreiben sagt für sich gesehen nicht viel aus, wenn der Austritt selbst z.B. bisher überhaupt noch nicht bekannt war und die Authentizität des Schreibens strittig ist.

Wie sollte das aussehen, wenn das BVerfG über das SRP-Urteil hinausgehen würde? Es gibt auf Landes- und Bundesebene kein denkbares weiteres Mandat, das man entziehen könnte. MdEPs wären wohl analog zu MdBs. Eine Zuständigkeit für kommunale Mandate würde es auch dieses Mal nicht geben.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Dezember 2015 - 01:27 Uhr:   

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