hmrus Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 22. April 2015 - 15:25 Uhr: | |
In einer baden-württembergischen Gemeinde muss die BM-Wahl wiederholt werden. Das Landratsamt (Kommunalaufsicht) hat sie für ungültig erklärt, weil der amtierende BM mit einer scheinbar amtlichen Broschüre für seine Wiederwahl geworben hat. Die Broschüre wirkte auf den Leser wie ein amtliches Schriftstück der Gemeinde. Der BM hat die (ungültige) Wahl deutlich gewonnen; die Broschüre dürfte dafür nicht ursächlich gewesen sein. Zur Wahlwiederholung werden keine weiteren Kandidaten zugelassen. Der "zweite Sieger" hat bereits erklärt, dass er nicht mehr ernstlich kandidiert. Weitere Mitbewerber mit Erfolgschancen gibt es nicht. Die Wahlwiederholung dürfte mithin zu einer Farce werden. Sieht jemand einen Ausweg? Würde es helfen, wenn der BM erklärt, er nehme die (erste) Wahl, ob gültig oder nicht, nicht an? |