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Norbert Froese
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| Veröffentlicht am Freitag, 13. Februar 2015 - 18:21 Uhr: | |
Wie ich gerade eben gesehen habe, hat der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eine Beschlussvorlage zur Zurückweisung von Wahleinsprüchen verabschiedet (dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804000.pdf). Schwerpunkt der Beschlussvorlage sind die Wahleinsprüche zur Möglichkeit einer mehrfachen Stimmabgabe für EU-Doppelstaatler (populäres Fallbeispiel der ZEIT Chefredakteur di Lorenzo). Ich habe diesen Punkt - neben der Problematik Wahlstatistikgesetz - in meinem Wahleinspruch zur Europawahl 2014 thematisiert (http://www.antike-griechische.de/andere-Themen/wahleinspruch/Wahleinspruch.pdf) und werde den Einspruch auf jeden Fall als Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsreicht weiterverfolgen. Falls unter den Besuchern dieses Forums weitere Autoren von Wahleinsprüchen zu dieser Thematik sind (es werden in der Beschlussvorlage des Wahlprüfungsausschusses immerhin 43 Wahleinsprüche zu "Mehrfache Stimmabgabe" aufgeführt), und diese ebenfalls planen den Weg der Wahlprüfungsbeschwerde einzuschlagen, dann würde ich gern Kontakt mit ihnen aufnehmen. Dies erscheint mir auch deswegen sinnvoll, da das BVerfG entsprechende Verfahren wohl zusammenlegen und gemeinsam verhandeln wird. MfG Norbert Froese |
Chrisi Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2015 - 23:26 Uhr: | |
Ich glaube nicht, dass das BVerfG das "di Lorenzo-Problem" mündlich verhandeln wird. Eine Person genügt nicht, um die Wahl zu Fall zu bringen. Es ist allenfalls denkbar, dass das BVerfG eine Entscheidung zur Fortentwicklung des Rechts in dieser Frage herbeiführen wird. Du kannst schon mal zur Problematik Dich mit BVerfGE 40 11 befassen. Chrisi |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Februar 2015 - 00:10 Uhr: | |
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Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Februar 2015 - 11:48 Uhr: | |
Zu Chrisi: Unabhängig von der Gültigkeit der Wahl, existiert ein Recht auf eine ordnungsgemäße Wahl. Wenn die Ordnungsgemäßheit der Wahl durch einen Mangel bei der Wahrnehmung, der sich aus der objektivrechtlichen Seite der Wahlrechsgrundsätze ergebenden Verpflichtungen des Staates resultiert, ist dies ein Thema für das BVerfG. Zudem ist bei der Frage der Gültigkeit der Wahl, das Konzept der potentiellen Kausalität von erheblicher Bedeutung (vgl. J. Hahlen in: Schreiber, BWahlG Kommentar. 9. Auflage 2013, § 49 Rn. 13, 14). Die einschlägige Frage lautet: Gibt es eine plausible, über eine bloß theoretische Denkmöglichkeit hinausgehende Möglichkeit, dass eine 6 oder 7 stellige Anzahl von EU-Doppelstaatlern mehrfach gewählt hat? Um bei zwei vorliegenden Wahlbenachrichtigungen zweimal zur Wahl zu gehen, braucht man keine besondere kriminelle Energie. Zu Ratinger Linke: Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Wahlsachen wurde auch § 48 BVerfGG geändert. Das Prüfen der Verletzung der Rechte von Wahlbürgern gehört jetzt explizit zu den Aufgaben des BVerfG bei einer Wahlprüfungsbeschwerde nach Art. 41 GG. Rechte müssen staatlicherseits nicht nur deklariert werden, sondern es müssen auch angemessene Anstrengungen zu deren Schutz ergriffen werden. In Ländern die (ähnlich wie die EU) kein funktionstüchtiges Wählerverzeichnis haben, setzt man da zwecks Durchsetzung von "one man one vote" gerne Wahltinte ein. Der blau markierte Finger signalisiert: hat gewählt. Die Frage ob eine solche (oder ähnliche) Behelsmaßnahme angesichts des Versagens der EU bei der selbstgestellten Aufgabe der Schaffung eines einheitlichen EU-Wahlrechts (unerfüllter Auftrag aus AEUV Art. 223) zwecks Sicherung von grundrechtsähnlichen Rechten anzuordnen ist, ist durchaus eine fürs BVerfG typische Fragegestellung. Insgesamt sehe ich, übrigens ähnlich wie der ehemalige BVerfG-Richter Papier, hier durchaus brisante Fragen im Raum stehen. Die zu diskutieren ist aber eher eine Sache für umfangreiche Schriftsätze. |
Chrisi Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2015 - 00:11 Uhr: | |
@ Norbert Froese: Es wird nur feststellen können, dass eine Wahlberechtigter doppelt gewählt hat. Weiter Fälle wurden nicht nachgewiesen. Eine Prüfung nach Totalitätsprinzip erfolgt (leider) nicht. |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 21. April 2015 - 12:05 Uhr: | |
Ich habe meine Wahlprüfungsbeschwerde zur Europawahl 2014 mittlerweile eingereicht. Neben dem Hauptpunkt "repräsentative Wahlstatistik" wird auch "mehrfache Stimmabgabe" thematisiert. Der Schriftsatz ist unter http://www.antike-griechische.de/andere-Themen/wahleinspruch/Wahlpruefungsbeschwerde-Europawahl.pdf im Internet einsehbar. |
Chrisi Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 22. April 2015 - 15:15 Uhr: | |
@Norbert: Was für ein Aktenzeichen hast Du? |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 22. April 2015 - 19:11 Uhr: | |
@Chrisi: Im Augenblick habe ich nur eine Empfangsquittung vom Pförtner. Bis zum 15. Mai sollte das BVerfG mir aber das Aktenzeichen des Gerichts mitgeteilt haben. |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. April 2015 - 14:05 Uhr: | |
@chrisi: Nun ist das Aktenzeichen des BVerfG gekommen: 2 BvC 11/15 |
Chrisi Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 01. Mai 2015 - 09:24 Uhr: | |
@Norbert: Danke! Da Sind aber im diesen Jahr noch nicht viele Beschwerden eingegangen. Dann gehe ich mal davon aus, dass sich das Beschwerdeaufkommen in Grenzen hält. Da haben sich wohl viele geirrt, die befürchtet hätten, das BVerfG würde überlastet werden. |
chrisi Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 07. August 2015 - 14:49 Uhr: | |
Ich habe mit Eingang vom 29.07.2015 ein Az. von 2 BvC 15/15 erhalten. Da scheint sich das Niveaus des Geschäftsanfalls auf dem der letzten Jahre zu bewegen Mal sehen wie sich das ohne Unterschriftenquorum entwickelt. |
Christian Ryll
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| Veröffentlicht am Dienstag, 22. Mai 2018 - 19:52 Uhr: | |
Kannst Du mal das Berichterstatterschreiben veröffentlichen? |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 22. Juni 2018 - 12:06 Uhr: | |
Abweisungsurteil und Hinweisschreiben des Berichterstatters wurden in einem "ps" auf https://wahlpruefungsbeschwerde.antike-griechische.de verlinkt. |