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Zakharias Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 21. März 2014 - 10:51 Uhr: | |
Der Großbauer Baumann aus Geiselhöring beschäftigt 482 ausländische Erntehelfer als Selbständige, die per Briefwahl seine Frau und andere bei der Stadtratswahl nach vorne wählten. Die Wahl wird von der Kommunalaufsicht überprüft. http://www.br.de/nachrichten/niederbayern/kommunalwahl-geiselhoering- anfechten-erntehelfer-spargel-grossbauer-100.html http://www.wochenblatt.de/nachrichten/straubing/regionales/Auffaellig e-Schwankungen-Geiselhoerings-Buergermeister-will-Wahlergebnis-anfech ten;art1169,234053 http://www.wochenblatt.de/nachrichten/straubing/regionales/Wahlanfech tung-in-Geiselhoering-Durften-die-Erntehelfer-ueberhaupt-waehlen-;art 1169,234144 |
Wurscht, weißt? Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 21. März 2014 - 11:31 Uhr: | |
Da gehts ja zu wie im Königlich Bayrischen Amtsgericht. Hat sich Ökonomierat Josef Fäustl schon zum Sachverhalt erklärt? |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 21. März 2014 - 14:14 Uhr: | |
Eigentlich sollte bei sowas die Sache klar sein, solang keine Wahlfälschung vorliegt: Die Wählerverzeichnisse werden ausgelegt, und wenn keiner ein Problem damit hat, dann gilt es halt so. Bloß ist inzwischen die öffentliche Auslegung der Wählerverzeichnisse faktisch abgeschafft. Um Einsicht nehmen zu dürfen, muss man schon wissen, dass es falsch ist, und das glaubhaft machen, was den Sinn der Sache total pervertiert. Außerdem gibts in Bayern die Besonderheit, dass die Gemeinde von sich aus Personen aus dem Wählerverzeichnis streichen muss, bei denen ihr Tatsachen bekannt werden, dass sie materiell nicht wahlberechtigt sind, und insofern Wahlfehler produzieren kann. Das materielle Wahlrecht von Erntehelfern hängt wohl entscheidend davon ab, ob sie verheiratet sind oder nicht. Verheiratete sind in Bayern auf kommunaler Ebene unabhängig vom Melderecht grundsätzlich nur am Wohnort der Familie wahlberechtigt (was allerdings nicht für dauernd getrennt Lebende gilt). Unverheiratete Erntehelfer werden dagegen regelmäßig wahlberechtigt sein, wenn sie sich mindestens 2 Monate an dem Ort aufhalten, wobei die nicht in der Vergangenheit liegen müssen, soweit sie schon im Jahr davor 2 Monate in der Gemeinde gewohnt haben. Jedenfalls könnte das dazu führen, dass künftig auch das aktive Wahlrecht stärker formalisiert wird, wie es kürzlich schon beim passiven Wahlrecht gemacht worden ist, nachdem da praktisch Schwierigkeiten aufgetreten sind. Andererseits wollen sie wahrscheinlich Erntehelfer von der Wahl abhalten. Wenn man (wie anderswo üblich) aufs Melderecht abstellt, sind Wohnungen im Ausland immer belanglos und ein Wahlrecht damit regelmäßig gegeben. Ist aber auch komisch, wenn Erntehelfer zwar wählbar sind, aber selber nicht wählen dürfen (vorallem wenn man gleichzeitig schon mit dem umgekehrten Sachverhalt gegen eine Senkung des aktiven Wahlalters argumentiert). Wählbar sind sie momentan zweifellos bei mindestens 3-monatigem Aufenthalt, der auch im Jahr zuvor liegen kann. |
Norddeutscher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 21. März 2014 - 14:28 Uhr: | |
@Ratinger Linke: "Verheiratete sind in Bayern auf kommunaler Ebene unabhängig vom Melderecht grundsätzlich nur am Wohnort der Familie wahlberechtigt (was allerdings nicht für dauernd getrennt Lebende gilt)." Aber wo ist denn der Wohnort der Familie? Meine Eltern z.B. sind in den 1960er Jahren als frischverheiratetes Ehepaar aus Niedersachsen zum Studium nach Bayern gezogen: Mein Vater nach München und meine Mutter nach Erlangen (was an den jeweiligen Studienfächern lag) und haben sich die ersten Semester immer wechselseitig am Wochenende besucht. Erst nach vier Semestern sind sie (dann allerdings im Hamburger Umland) zusammengezogen. Welche der beiden Städte wäre denn nun "Wohnort der Familie" und damit der Ort, an dem beide hätten wählen müssen? Einen gemeinsamen Wohnort hat es innerhalb bayerischer Staatsgrenzen nie gegeben. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 21. März 2014 - 14:44 Uhr: | |
Der Wortlaut in § 1 Satz 1 GLKrWO ist: "Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen Verheirateter, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie leben, ist regelmäßig die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie; das gilt ebenso für eingetragene Lebenspartnerschaften und für Unverheiratete, die bei ihrer Familie wohnen." Das gilt also nur, wenn eine vorwiegend benutzte Wohnung der Familie existiert, und auch dann nicht zwingend. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (die letztlich zur Gesetzesänderung beim passiven Wahlrecht geführt hat) kann man sich aber gegen eine diesbezügliche Entscheidung der Gemeinde nicht wehren (die Begründung ist ziemlich verschwurbelt; klarer wird es im Sondervotum). |
Zakharias Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 27. März 2014 - 19:26 Uhr: | |
Anbei einige weitere Links, incl. Stellungnahmen der 'Beteiligten': http://idowa.de/home/artikel/2014/03/27/staatsanwaltschaft-und-kripo-beginnen-im-zuge-der-wahlanfechtung-mit-ermittlungen.html http://idowa.de/home/artikel/2014/03/26/weitere-pruefungen-im-zuge-der-wahlanfechtung-465-erntehelfer-haben-stimme-abgegeben.html http://idowa.de/home/artikel/2014/03/26/465-von-482-erntehelfern-haben-stimme-abgegeben.html http://idowa.de/home/artikel/2014/03/24/die-ganze-bude-ist-voll-unterlagen.html http://idowa.de/home/artikel/2014/03/22/spargelbauer-weist-manipulationsvoruewrfe-zurueck-oedp-auch-kreistagswahl-ueberpruefen.html http://idowa.de/home/artikel/2014/03/21/spargelunternehmer-baumann-und-seine-sicht-auf-die-erntehelfer-experte-fuer-kommunalrecht-buechner-wahl-wird-fuer-ungueltig-erklaert.html http://idowa.de/home/artikel/2014/03/21/politischer-eklat-in-geiselhoering-vom-erntehelfer-zum-wahlhelfer.html http://idowa.de/home/artikel/2014/03/20/auffaellige-schwankungen-freie-waehler-und-csu-fechten-kommunalwahl-ergebnisse-an.html |
Zakharias Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 03. April 2014 - 16:22 Uhr: | |
Urkundenfälschung festgestellt und falsche Versicherung an Eides statt http://idowa.de/home/artikel/2014/04/02/es-ist-zumindest-eine-urkundenfaelschung.html Dazu noch ein Forent/Leserbriefschreiber: "Außerdem möchte ich auch noch mitteilen, dass von ca. 2.100 von der Stadt Geiselhöring ausgegebenen Briefwahlunterlagen nur ca. 1.600 ausgezählt wurden! Wo sind denn die restlichen 500 hingekommen oder wurde diese erst gar nicht abgegeben? Dass aber knapp 24% der Briefwahlunterlagen nicht abgegeben wurden, erscheint mir jedoch sehr hoch. Wie auch von einigen Leuten bestätigt wurde, hat es die Stadt Geiselhöring bei der Abgabe der Briefwahlunterlagen auch nicht so genau genommen. Es wurde eine Wahlurne für 2.100 Briefwahlunterlagen im Eingangsbereich des Rathauses aufgestellt. Wie diese voll war, wurden einfach Schachteln neben diese Wahlurne gestellt, wo die Briefwähler ihre Unterlagen reinwerfen konnten. Was hat das mit Wahlgeheimnis zu tun? Wurde möglicherweise Briefwahlunterlegen entfernt? Möglicherweise sogar die von den "Erntehelfern"? " Auch in Schwandorf ist was los: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/schwandorf/regionales/Fussballmannschaft-mit-13-Spielern-Wahlanfechtung-im-Landkreis-Schwandorf;art1170,236645 |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 04. April 2014 - 02:59 Uhr: | |
Die Anfechtung in Schwandorf dürfte chancenlos sein. Das ist ziemlich exakt der klassische Fall (Parteimitglieder fühlen sich bei der Listenaufstellung übergangen und machen deshalb eine eigene auf), bei der der Verfassungsgerichtshof der passiven Wahlfreiheit Vorrang gegeben hat. Und inzwischen steht das auch so im Gesetz. Abgesehn davon haben sie sich damit selber ins Knie geschossen. CSU und Tarnliste sind jeweils um fast einen halben Sitz abgerundet worden. Zusammen hätten sie sicher einen Sitz mehr bekommen. Insbesondere wird die Tarnliste nicht den Grünen geschadet haben, die als einzige sonstige Partei abgerundet worden sind (die sind da schwächer als die ÖDP, der das lokal eher schaden könnte). Es gibt eh wenig sinnvolle Gründe, einer Partei zu verbieten, mit mehreren Listen anzutreten. Normalerweise haben die selber das größte Interesse dran, das nicht zu tun. Gegen Zersplitterung sind die normalen Hüdern in Bayern hoch genug. Selbst wenn mit einer Tarnliste ausgehebelt wird, dass nicht aufgestellte Kandidaten gewählt werden können, wird das so gut wie nie praktisch relevant sein. Natürlich kann man Tarnlisten politisch angreifen, aber wenn man sie als CSU-Liste outet, risikiert man damit, dass sie eventuell grad deshalb gewählt wird. |
Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juli 2014 - 22:36 Uhr: | |
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Geiselhöring Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 18. September 2014 - 17:42 Uhr: | |
In Bezug auf Geiselhöring ist wohl eine Entscheidung ergangen: http://www.sueddeutsche.de/bayern/wahlskandal-in-niederbayern-stimmvieh-auf-dem-spargelhof-1.2135161 |
Ratinger Linke
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| Veröffentlicht am Montag, 22. September 2014 - 01:11 Uhr: | |
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Zakharias Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 05. Oktober 2014 - 15:49 Uhr: | |
Wie ist es zu bewerten, daß die Behörden nicht von Wahlfälschung, sondern immer von Wahlverdunkelung reden? Bereitet man da schon den Freispruch der Täter mit CSU-Parteibuch vor? Obwohl ... in Bayern nennt man die CSU-ler ja auch Schwarze... |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 05. Oktober 2014 - 16:46 Uhr: | |
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 31. Oktober 2014 - 02:44 Uhr: | |
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 19:44 Uhr: | |
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 09. Dezember 2014 - 22:00 Uhr: | |
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Zakharias Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 21. Dezember 2014 - 18:08 Uhr: | |
In Geiselhöring geht es jetzt um 350 Briefwahlzettel, die _nicht_ von den Erntehelfern ausgefüllt wurden. Stadtrat-, Bürgermeisterwahl in Geiselhöring und die Kreistagswahl im gesamten Landkreis Straubing-Bogen werden am 1.Feb.2015 wiederholt. Einige CSU-Kandidaten sind zurückgetreten. Es wird gegen 5 Personen ermittelt. Materialien: http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/wahl-in-geiselhoering-fuer-ungueltig-erklaert/1128638/wahl-in-geiselhoering-fuer-ungueltig-erklaert.html http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/wahlskandal-beschuldigte-wehrt-sich/1128308/wahlskandal-beschuldigte-wehrt-sich.html#1128308 http://www.fw-geiselhoering.de/wahlbetrug-best%C3%A4tigt/la-sr-pressemitteilung/k-3-b-suttner/ http://www.fw-geiselhoering.de/app/download/5805347907/Landratsamt+Straubing-Bogen.pdf http://www.landkreis-straubing-bogen.de/aktuelles.asp?naviid={95912A9D-1020-40D4-9230-CDACB6735023}&orgid={DEE1ABCE-511D-4EBA-BF73-08D47F2EB22F} http://www.fw-geiselhoering.de/nachwahl/wahlausschuss-2/ http://www.idowa.de/region/artikel/2014/11/17/nach-wahl-eklat-vier-csu-bewerber-zurueckgetreten.html http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/presse/archiv/2014/pm2014402.php http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/presse/archiv/2014/pm2014349.php http://www.idowa.de/region/straubing-bogen/artikel/2014/10/06/wahlfaelschung-gemeldete-lohnarbeiter-waren-noch-in-rumaenien-21000-stimmen-fuer-csu.html http://www.idowa.de/region/straubing-bogen/download/2014/10/06/bescheid-der-regierung-von-niederbayern-zur-kreistagswahl-in-straubing-bogen.pdf http://www.idowa.de/region/straubing-bogen/artikel/2014/10/16/viel-fleisch-ist-nicht-am-knochen.html http://www.idowa.de/region/straubing-bogen/artikel/2014/11/28/fuehlen-uns-mit-problem-alleine-gelassen.html http://www.idowa.de/region/straubing-bogen/artikel/2014/12/09/wahlbetrug-in-geiselhoering-wann-wird-anklage-erhoben.html Hat es eigentlich schon mal eine noch größere Wahlfälschung in der BRD gegeben? |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 30. Dezember 2014 - 22:23 Uhr: | |
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Samstag, 24. Januar 2015 - 04:45 Uhr: | |
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 20. April 2015 - 02:30 Uhr: | |
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Zakharias Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2015 - 19:19 Uhr: | |
Auskunft der Staatsanwaltschaft/Polizei: Wir ermitteln noch, aber danke, daß sie nachfragen, sie können jederzeit wieder anrufen. Der Opposition wird es allmählich zu bunt: Zivilklage! http://idowa.de/home/artikel/2015/09/18/wahlfaelschung-in-geiselhoering-fw-spd-und-oedp-strengen-zivilprozess-an.html http://mobil.idowa.de/home/artikel/2015/05/07/wahlfaelschung-in-geiselhoering-das-ist-der-aktuelle-ermittlungsstand.html http://www.regio-aktuell24.de/geht-es-bei-der-ermittlung-zur-wahlfaelschung-in-geiselhoering-voran/677 http://www.regio-aktuell24.de/oedp-bedauert-lange-verlauf-der-ermittlungen-in-der-wahlfaelschungsaffaere-geiselhoering/3147 http://www.anstageslicht.de/geschichtenansicht/berichte/kat/arglist-taeuschung-und-betrug/story/wahlbetrug-in-stendal/kapitel/die-berichte-des-straubinger-tagblatt.html |
Zakharias Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 05. Juni 2016 - 15:26 Uhr: | |
Nun wurde in Zuge der Ermittlungen zur Wahlfälschung auch Scheinselbständigkeit entdeckt. Plötzlich besteht die Gefahr der Beweismittelvernichtung. Also macht man eine Razzia. Nach über 12 Monaten! www.wochenblatt.de/nachrichten/straubing/regionales/Hausdurchsuchungen-bei-Baumann-Millionenschaden-durch-Scheinselbstaendigkeit-von-Erntehelfern-;art1169,372388 http://www.idowa.de/inhalt.geiselhoering-razzia-bei-firma-baumann-waren-erntehelfer-scheinselbststaendig.b89efed1-0082-4088-ab04-f7743dfd5b52.html Dort ist auch ein interessanter Kommentar eines zur "Beweissicherung" hinzugezogenen Externen: "Wer die Fakten nicht kennt, sollte mit seinen Aussagen vorsichtig sein ! Auch Rufmord und üble Nachrede ist eine Straftat Freunde! Das kann böse nach hinten losgehen. PS: Bin der Mann im weissen Shirt von der IT-Firma die "Live" dabei war - ich weiss wovon ich rede !" Ein höchst interessanter Kommentar! Wetten, dass *nichts* gefunden wird! Unglaublich, was hier alles möglich ist ... Verschleppung von Ermittlungen, Vernichtung von Beweismitteln durch die Juristen, Polizei und deren Helfer, ... Beeindruckend! |
Zakharias
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 09. November 2016 - 12:19 Uhr: | |
[Inhalt entfernt. Bitte Vorsicht mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen und § 186 StGB beachten. WZ] |