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Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. November 2013 - 12:06 Uhr: | |
Hallo! Ich habe wegen der Anwendung des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) einen Wahleinspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags eingelegt. http://www.antike-griechische.de/andere-Themen/wahleinspruch/Wahleinspruch.pdf Damit bin ich natürlich nicht der Erste. Ich gehe davon aus, dass der BT auch diesen Einspruch zurückweisen wird. Damit wäre dann eine Wahlprüfungsbeschwerde beim BVerfG der nächste Schritt. Beim Versuch zu ermitteln wie das BVerfG bisher bei Wahlprüfungsbeschwerden zum Thema WStatG entschieden hat, bin ich bisher nicht fündig geworden. Kann es sein, dass es bisher noch keine Wahlprüfungsbeschwerde wegen des WStatG gab? Für Hinweise wäre ich wirklich dankbar. Grüße Norbert |
Matthias Cantow
Moderator
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. November 2013 - 12:39 Uhr: | |
Beim Versuch zu ermitteln wie das BVerfG bisher bei Wahlprüfungsbeschwerden zum Thema WStatG entschieden hat, bin ich bisher nicht fündig geworden. Kann es sein, dass es bisher noch keine Wahlprüfungsbeschwerde wegen des WStatG gab? Mindestens eine (Az: 2 BvC 11/10, die Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht bisher nicht veröffentlicht), die am 18. Oktober 2011 – allerdings aus formalen Gründen als unzulässig – zurückgewiesen wurde. |
Wilko Zicht
Moderator
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. November 2013 - 12:43 Uhr: | |
Mir ist auch keine BVerfG-Entscheidung bekannt, die sich in der Sache auf die repräsentative Wahlstatistik eingelassen hat. Vermutlich haben sich die Einspruchsführer bisher stets von den 100 Unterstützungsunterschriften abschrecken lassen, die man früher für eine Wahlprüfungsbeschwerde sammeln musste. |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 20. November 2013 - 13:01 Uhr: | |
Danke! Das ging ja echt schnell! Dann wird das BVerfG sich also vielleicht wirklich erstmalig mit dem WStatG beschäftigen. |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 17. November 2014 - 13:27 Uhr: | |
Nachtrag: Seit dem 1. August 2014 liegt dem BVerfG meine Wahlprüfungsbeschwerde zum Wahlstatistikgesetz vor und wird dort unter dem Aktenzeichen "2 BvC 25/14" geführt. Die Klageschrift habe ich unter der Adresse http://www.antike-griechische.de/andere-Themen/wahleinspruch/Wahlpruefungsbeschwerde.pdf auf meiner Website eingestellt. Es gab seitens des BVerfG (zumindest bisher) keine Versuche die Wahlprüfungsbeschwerde als "offensichtlich unbegründet" zurückzuweisen. Ich gehe also davon aus, dass das von mir angestrengte Verfahren in ein Urteil des Zweiten Senats zum Wahlstatistikgesetz münden wird. Ergänzend zur Wahlprüfungsbeschwerde zur Bundestagswahl habe ich einen inhaltlich in vielen Punkten eng verwandten Wahleinspruch zur Europawahl 2014 beim Bundestag eingereicht. Er wird dort unter dem Aktenzeichen "EuWP 4/14" geführt. Mit einer Zurückweisung dieses Wahleinspruchs rechne ich in den nächsten zwei bis drei Monaten. Da dieser Wahleinspruch nicht nur das Wahlstatistikgesetz thematisiert, sondern auch die Möglichkeiten der mehrfachen Stimmabgabe (EU-Doppelstaatler etc.) in den Wahleinspruch einbezieht, handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine bloße Dublette. Ich werde über den Fortgang der Verfahren informieren. |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. April 2015 - 14:24 Uhr: | |
Mittlerweile hat meine Wahlanfechtung zur Europawahl 2014 auch das Stadium Wahlprüfungsbeschwerde erreicht (http://www.antike-griechische.de/andere-Themen/wahleinspruch/Wahlpruefungsbeschwerde-Europawahl.pdf. Das Aktenzeichen des BVerfG autet "2 BvC 11/15". Neben dem Wahlstatistikgesetz ist hier auch die Möglichkeit zur mehrfachen Stimmabgabe bei Europawahlen Thema. Ob das BVerfG die Thematik Wahlstatistik (jeweils Anträge A - D der beiden Beschwerden 2 BvC 25/14 und 2 BvC 11/15) gemeinsam verhandeln wird - obwohl es sich um verschiedene Wahlen mit teils unterschiedlichen Rechtsgrundlagen handelt -, vermag ich nicht einzuschätzen. |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 23. Januar 2017 - 17:32 Uhr: | |
Der Termin für die nächste BT-Wahl steht mittlerweile fest, aber das BVerfG hat sich immer noch nicht inhaltlich zu meiner Wahlprüfungsbeschwerde (2 BvC 25/14) geäußert. Immerhin hat es sich - nach diversen Nachfragen - kurz vor Weihnachten 2016 erstmals zum Verfahrensstand geäußert. Kurzfassung "ist in Arbeit" ("Langfassung": http://www.antike-griechische.de/andere-Themen/wahleinspruch/BVerfG_5.12.16.pdf). Trotz dieser Mitteilung befürchte ich, dass das BVerfG eine "Erledigung" meiner Beschwerde durch Ablauf der Wahlperiode anstrebt. Auch angesichts des Verfassungsrangs von Wahleinspruch und Wahlprüfungsbeschwerde (Art. 41 GG) prüfe ich derzeit, ob sich gegebenenfalls eine Klage gegen eine Aushöhlung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch "Erledigung wegen Ablauf der Wahlperiode" vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte lohnt. Urteile dieses Gerichtshofs zu überlangen Verfahren habe ich gefunden (siehe z.B. CASE OF SÜRMELI v. GERMANY - Application no. 75529/01). Kennt jemand Urteile des Gerichtshofs, die sich speziell auf Wahleinsprüche bzw. Wahlprüfungsbeschwerden beziehen? Für entsprechende Hinweise wäre ich wirklich dankbar! |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Februar 2017 - 18:59 Uhr: | |
Nicht nur, aber auch, um alle Optionen Richtung EGMR zu wahren, wurde Verzögerungsbeschwerde nach § 97b BVerfGG erhoben (http://www.antike-griechische.de/andere-Themen/wahleinspruch/Verzoegerungsruege.pdf). |
Norbert Froese
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2017 - 17:21 Uhr: | |
Kurz nach dem Einreichen der Verzögerungsrüge ging ein Hinweis-Schreiben des BVerfG ein. Der dort gewählte Tonfall des Berichterstatters ließ es mir zur Gewissheit werden, dass eine Erledidung der Beschwerde nach § 24 BVerfGG unmittelbar bevor stand. Deswegen sah ich auch keinen keinen Grund, in meiner Stellungnahme zum Hinweis-Schreiben mein leichtes Entsetzen über das Argumentationsniveau beim BVerfG zu verbergen. Die im Stil etwas launig ausgefallene Stellungnahme kann man unter http://www.antike-griechische.de/andere-Themen/wahleinspruch/Stellungnahme.pdf nachlesen. Mittlerweile ist ein einschlägiger A-Limine-Beschluss des BVerfG ergangen: http://www.bverfg.de/e/cs20170330_2bvc002514.html Da ich ein Freund öffentlicher Rechtsprechung bin, werde ich über die Osterfeiertage das im Beschluss des BVerfG in Bezug genommene Hinweis-Schreiben einscannen und als PDF ins Internet stellen. Beim "negativen Stimmgewicht" hat es vier Anläufe gebraucht, bis das BVerfG dies als verfassungsrechtlich unzulässig einstufte. Vielleicht sieht das BVerfG irgendwann in der Zukunft auch ein, dass das Wahlstatistikgesetz ebenfalls nicht mit der Idee einer Wahl im Sinne des GGs harmoniert. Man soll ja die Hoffnung nie aufgeben. |
Christian Ryll
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 19. Mai 2017 - 11:46 Uhr: | |
Hier ist meine Beschwerdeschrift https://vignette3.wikia.nocookie.net/justizwillkuer/images/3/30/BeschwerdeEuWa.pdf/revision/latest?cb=20150906222358&path-prefix=de Und hier das Schreiben vom Berichterstatter https://vignette2.wikia.nocookie.net/justizwillkuer/images/a/af/Bildxxy2.pdf/revision/latest?cb=20170501183059&path-prefix=de Und hier sind die Hintergründe http://de.justizwillkuer.wikia.com/wiki/Ein_Ausmaß_von_Willkürjustiz @ Norbert Froese: Kannst mal bitte das Schreiben des Berichterstatters vorlegen? Ich gehe jede Wette ein, dass das der gleiche Stil ist. Im o.g. Link habe ich die "These" veröffentlicht, dass Herr Gerhardt aus dem Amt gemobbt worden ist, mit dem Ziel die Ungültigkeit von Parlamentswahlen und die Herbeiführung weiterer unerwünschter Rechtsfolgen unmöglich zu machen. |