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Ralf Arnemann
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 14:40 Uhr: | |
> Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl > fordert nicht Erfolg jeder Stimme, > aber Erfolgswertgleichheit. Das ist eine Erfindung des Bundesverfassungsgerichts. Die Gleichheit der Wahl bedeutet nur, daß die Stimmen aller Wähler gleich zählen (und damit auch alle Parteien die gleichen Chancen haben). Ein Dreiklassenwahlrecht o. ä. wäre also GG-widrig. Die "Erfolgswertgleichheit" steht nicht im Grundgesetz. Sondern ist eine typische Konstruktion des Gerichts (siehe auch "Grundversorgung" beim Rundfunk), um Sachen zu entscheiden, die dem Gericht vielleicht angemessen und richtig vorkommen - die aber überhaupt nicht im Grundgesetz stehen. Eine "Erfolgswertgleichheit" kann es bei einer Wahl gar nicht geben. Wenn man z. B. die 5%-Hürde aufheben würde, wäre das Problem nur verschoben. Denn die Anhänger einer Partei, die nicht einmal genug Stimmen für ein Mandat erreicht, würden genauso behandelt wie heute die Wähler, deren Partei unter 5% bleibt. Oder anders: Wenn man den Bundestag auf 20 Abgeordnete verkleinern würde, dann hätte das bestimmt einige praktische Nachteile. Aber es wäre natürlich kein Verstoß gegen das Prinzip der gleichen Wahl. Obwohl die Wirkung fast genau die einer 5%-Hürde äwre. Der Erfolg jeder Stimmabgabe hängt schlicht davon ab, ob sich genug andere Wähler finden, die dasselbe wählen. Da kommt man auch nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten herum. |
Rohdaten Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 14:55 Uhr: | |
Die Relevanz jeder Stimmabgabe hängt schlicht davon ab, ob sich ohne diese eine Stimme eine andere Sitzverteilung ergeben hätte. Hat jemand dazu schon mal Rechnungen durchgeführt, wie wahrscheinlich es ist, bei einer BTW eine relevante Stimme abzugeben, sofern man eine Partei gewählt hat, die über 5% der Stimmen erhalten hat? |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 15:00 Uhr: | |
@Ralf Arnemann: "Denn die Anhänger einer Partei, die nicht einmal genug Stimmen für ein Mandat erreicht, würden genauso behandelt wie heute die Wähler, deren Partei unter 5% bleibt." Nein, eine Erfolgswertoptimierung macht keinen Unterschied zwischen Parteien mit und ohne Sitz. Entweder schaut man absolute Differenzen an (Sainte-Laguë), dann ist ein Erfolgswert von 0 gleichwertig mit einem gegenüber dem Ideal verdoppelten Erfolgswert. Oder man betrachtet die relativen Abweichungen der Erfolgswerte zueinander (Hill/Huntington), dann ist die Konsequenz, dass jede Liste mit mindestens 1 Stimme auch einen Sitz bekommen muss (soweit vorrätig). |
Florian das Original Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 15:05 Uhr: | |
"Die "Erfolgswertgleichheit" steht nicht im Grundgesetz. Sondern ist eine typische Konstruktion des Gerichts (...). Eine "Erfolgswertgleichheit" kann es bei einer Wahl gar nicht geben." Richtig. Unter anderem wäre nach dieser Lesart von "Erfolgswertgleichheit" auch ein Mehrheitswahlrecht verfassungswidrig. Da fallen dann nämlich regelmäßig die Stimmen für alle unterlegenen Kandidaten komplett unter den Tisch. Demnach wären auch alle in Deutschland bestehenden Mehrheitswahlrechte verfassungswidrig (z.B. die Direktwahlen von Bürgermeistern oder Landräten). (Ebenso übrigens beim bestehenden BT-Wahlrecht auch die Stimmen für alle nicht gewählten Wahlkreiskandidaten). |
Ralf Lang
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 16:39 Uhr: | |
Streng genommen ist die Mehrheitswahl des Landrates eine Verhältniswahl um einen Sitz. ;) |
Florian das Original Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 18:00 Uhr: | |
Streng genommen ist die Mehrheitswahl des Landrates eine Verhältniswahl um einen Sitz. ;) Dass es nicht eine "normale" Verhältniswahl ist, erkennt man daran, dass es eine Stichwahl gibt, wenn kein Kandidat über 50% hat. (Bei einer "Verhältniswahl um einen Sitz" würde man einfach irgendein Zuteilungsverahren anwenden, nachdem dann jeweils der Kandidat mit den relativ meisten Stimmen gewinnen würde). So oder so: Die "Erfolgswertgleichheit" ist auf jeden Fall nicht gewahrt. Manche Wähler haben sich mit ihrer Stimme zu 100% durchgesetzt, andere zu 0%. |
Philipp
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 18:11 Uhr: | |
Natürlich kann man eine andere Rechtsauffassung als das Bundesverfassungsgericht vertreten. Allerdings git nun mal, was dieses Gericht entscheidet. Daher habe ich das dargestellt. Unter Zustimmung im Übrigen halte ich persönlich eine Sperrklausel ohne Alternativstimmen nicht für gerechtfertigt. |
OFF TOPIC Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 19:32 Uhr: | |
Irgendwie sind hier fast alle Texte der letzten Zeit vollständig OFF TOPIC! |
eurowahl Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 19:33 Uhr: | |
Warum gibt es dieses Alternativstimmensystem eigentlich nicht? So schwierig kann das beim Auszählen ja nun auch wieder nicht sein. |
Ralf Lang
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 20:34 Uhr: | |
Alternativstimmsysteme nützen vor allem Parteien knapp unter der Hürde und schaden den Plan-B-Parteien, also potentiell CDU, CSU, SPD (, Linke). Das wird der Hauptgrund sein. Bin gespannt, welchen Mobilisierungseffekt das neue Europawahlsystem auf die Kleinparteianhänger hat. Darunter dürften dann auch die eurokritischen REP und die AfD fallen, falls sie nächstes Jahr noch existiert. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 19. September 2013 - 22:12 Uhr: | |
Parteien knapp unter der Hürde würden wohl eher verlieren, weil der Anreiz zu ihrer Wahl deutlich verringert wird. Profitieren werden eher bisher völlig chancenlose Parteien. Dass z.B. die Bayernpartei im Bezirk Oberbayern fast bei 5% liegt und bei der Landtagswahl deutlich drunter, wird primär an der Sperrklausel liegen. |
Norddeutscher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 16:01 Uhr: | |
@Ratinger Linke: "Dass z.B. die Bayernpartei im Bezirk Oberbayern fast bei 5% liegt und bei der Landtagswahl deutlich drunter, wird primär an der Sperrklausel liegen." Das muss nicht der Grund sein. Es kann auch sein, dass konservative Wähler die Bayernpartei zwar zum unwichtigeren Bezirkstag wählen, weil sie einerseits der CSU eins "auswischen" wollen und andererseits die BP dort nicht so viel kaputt machen kann, aber zum Lanmdtag - wenn es dann wirklich wichtig wird - dann doch lieber CSU. Das Phänomen gibts ja auch auf der anderen Seite des politischen Spektrums. In Hamburg haben bisher ja Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen immer gleichzeitig stattgefunden und die GAL hat in den Bezirken (zulasten der SPD) stets höhere Stimmanteile erhalten als bei der Bürgerschaftswahl. Und dieser Unterschied lässt sich nicht auf Hürdenproblematiken schieben, denn erstens galt bis 2008 auch bei Bezirksversammlungswahlen die 5%-Hürde und zweitens hat die GAL die seit 1982 in jedem der sieben Bezirke und auch bei jeder Bürgerschaftswahl stets übersprungen. Offenbar sind viele Wähle bei als nicht so wichtig wahrgenommenen Wahlen unabhängig von Sperrklauseln eher bereit vom Mainstream abzuweichen. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 16:27 Uhr: | |
Ja, das ist sicher auch ein Grund. Soweit es in beiden Fällen eine Sperrklausel gibt, kann daraus auch folgen, dass Wähler bei der unwichtigeren Wahl einen Stimmenverlust eher in Kauf nehmen (im Fall der bayrischen Bezirkswahl wissen viele Wähler garnicht, dass es da keine Sperrklausel gibt). Ein anderer Grund ist noch, dass bei wichtigeren Wahlen bekannte Politiker eher Stimmen abziehn können, also in dem Fall z.B. Seehofer oder der lokal prominente Stimmkreisabgeordnete. Die Bezirksräte kennt dagegen kein Mensch. Das geht meistens zugunsten der großen Parteien und gilt inzwischen in Hamburg ähnlich. |
Wilko Zicht
Moderator
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 16:35 Uhr: | |
@Bernhard Nowak: "Und man darf ja auch nicht vergessen, was mit den Republikanern vor einer Landtagswahl in Baden-Württemberg passierte: sie erreichten bei der Wahl 9% und Allensbach gab dann zu, dass die Rohdaten der Republikaner über 5% lagen, dies aber der Öffentlichkeit bewußt verschwiegen wurde." Erzählt man sich diese Anekdote in AfD-Kreisen eigentlich rauf und runter oder wieso stößt man derzeit allerorten auf sie? Soweit das heute noch recherchierbar ist, war es in Wirklichkeit genau anders herum: Allensbach hatte den ermittelten Wert von 4,5% für die Republikaner ungewichtet veröffentlicht, obwohl sie davon ausgingen, dass der wahre Wert höher liegt, weil erfahrungsgemäß viele Rechtsaußen-Wähler dies bei einer Umfrage nicht zugeben. Allensbach hat den Wert also nicht heruntergewichtet, sondern lediglich darauf verzichtet, ihn wie üblich hochzugewichten. Siehe das damalige Spiegel-Interview mit Renate Köcher: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8906557.html |
Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 17:11 Uhr: | |
Ich gehöre der AfD nicht an, auch wenn ich sie dieses Mal aus Protest gegen die Euro-Bankenrettungspolitik und die De-facto-Aufgabe der "No-Bail"-Out-Klausel in der Währungsunion, was diese zur Transferunion macht, wählen werde. Ich habe meine Informationen von Eurer Website (bei Umfragen) und vor allem hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Institut_f%C3%BCr_Demoskopie_Allensbach Siehe in dem Artikel die entsprechenden Fußnoten. Wenn ein Umfragewert "wie üblich" hochgewichtet wird und in einem Fall nicht, dann ist dies zumindest sehr ungewöhnlich. |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 17:35 Uhr: | |
@B.N. Das Spiegel-Interview ist da aufschlussreich: Umgewichtungen (in beide Richtungen) können seriös nur vorgenommen werden, wenn es genug historische Daten gibt, um Bindungen oder auch Dunkelziffern (Menschen, die sich in Umfragen nicht zur Partei bekennen) gibt. Und die gab es bei den Republikanern vor allem 1992 nicht. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 18:26 Uhr: | |
Bei der FGW hat die letzte Umfrage in Baden-Württemberg 1992 übrigens dieses Ergebnis gebracht:
mit ohne Vielleichtw. Wahl CDU 38.4 38.9 39.6 SPD 32.8 32.8 29.4 Grn 10.1 10.0 9.5 FDP 7.6 7.5 5.9 Rep 7.4 7.1 10.9 ÖDP 1.6 1.6 1.9 NPD 0.2 0.2 0.9 And 1.5 1.5 2.0
Als Befragungszeitraum steht nur März bis April 1992 dabei, aber es ist wohl die unveröffentlichte aus der Woche vor der Wahl (dann also später als Allensbach). 1048 Befragte, davon 5.0% Nichtwähler und 17.4% Unentschlossene (von allen). Bei den Vielleichtwählern waren die Reps bei 15% (aber geringe Fallzahl). Gekommen sind sie nach Recall ziemlich gleichmäßig von CDU und SPD, von FDP und Grünen weniger. Aktuell haben sie aber wesentlich häufiger die CDU präferiert (die Reps selber nur zu gut einem Drittel und auch zusammen mit Zweitpräferenz nur 60%). @Jan W.: Niemand garantiert, dass historische Daten für alle Zeiten konstant sind (und sie sind es auch nicht), abgesehn davon, dass das garkeine Daten sind, sondern nur mehr oder weniger stichhaltige Vermutungen. Ob Wähler von rechtsradikalen Parteien weniger an Umfragen teilnehmen, seltener ihre wahre Absicht verraten oder sich nur später entscheiden, weiß z.B. niemand genau. Und das dürfte noch die härteste bekannte und relativ langfristig gültige Tatsache sein. Aber für die Reps hier hat sie wohl nur sehr eingeschränkt gegolten. Bei jedem sinnvollen Korrekturmechanismus gibts auch Abhängigkeiten voneinander (sollte ja ungefähr 100% rauskommen); da kann man niemals einzelne Gruppen rauslassen, ohne implizit die Voraussetzungen beim Rest zu ändern. Außerdem war auch zu dem Zeitpunkt schon bekannt, dass Protestparteien kurz vor Wahlen schnell selbsterhaltenden Auftrieb bekommen können. Das einzupreisen ist natürlich spekulativ, aber nicht mehr als bei dem, was typischerweise z.B. bei der FDP gemacht wird. |
Reiche AfD Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 19:25 Uhr: | |
Wie kann die AfD ziemlich viel selbst gezahlte Wahlwerbung auf Pro7, SAT1 & Co. senden? Neben AfD-Wahlwerbung sah ich da bisher nur SPD und CDU-Wahlwerbung aber die AfD sendet in etwa gleich viel. Die Spots auf ARD und ZDF stehen allen Parteien gratis zu. Doch bei den Privatsendern muss man jeden Spot teuer bezahlen. Und da hält die AfD mehr als nur mit den Etablierten mit, wie kann das bei einer ganz neuen Partei sein? Auch bei anderer Werbung (Plakate) ist die AfD - zumindest in meiner Umgebung - sehr massiv vertreten. Zudem sah ich eine Seite, wo jeder grais z.B. 2000 Flyer der AfD zum Verteilen anfordern konnte. Für eine neue Partei verfügt die AfD über auffällig viel Geld. Über anscheinend nahezu unbegrenzt. Per normale Kleinspenden der Mitglieder kann man das doch unmöglich erklären. Dann müssten z.B. PIRATEN oder noch mehr die GRÜNEN doch auch so massiv in den Privatsender usw. werben können. Erst 2014 soll der vorläufige Finanzbericht der Parteien erscheinen? Erfahren wir erst dann, ob und welche Konzerne oder reiche Leute wirklich hinter der AfD stehen? Die AfD "verballert" anscheinend "einfach mal so" viele Millionen in Pro7. Sat1 & Co. und für Plakate, Flyer etc. |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 19:52 Uhr: | |
Parteien können nicht beliebig viel Sendezeit einkaufen; auch bei den Privaten ist die einkaufbare Zeit limitiert. Was "angemessen" ist, entscheidet aber jeder Sender (in der Regel recht intransparent) selber, außer bei privaten Sendern in Bayern, weil dort die Verfassung rein privaten Rundfunk untersagt (aber dort ist die Sendezeit für neue Parteien auch nicht speziell nach oben limitiert). Praktisch werden aber neue Wahlvorschläge überall deutlich weniger kriegen als etwa die CDU, außer wenn diese ihr Kontingent nicht ausschöpft. Die Finanzierung dürfte das kleinere Problem sein. Das ist wesentlich billiger als normale Werbung, und das Überschreiten der 0.5%-Hürde dürfte für die AfD sicher sein. Nach jetzigem Stand würd ich davon ausgehn, dass Fernsehwerbung für die AfD rentabel ist. Was sie da reinstecken, kriegen sie vermutlich allein aus der Parteienfinanzierung wieder rein, wenn sie (oder der Bundestag) sich nicht vorzeitig auflösen. |
lazio Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2013 - 20:04 Uhr: | |
ja, dasist sicher interessant zu erfahren, welche Geldgeber und Interessen hinter der AfD stecken. Der Privatjet von Herrn Lucke stellt ihn sicher auch nicht die Universität zur Verfügung. |