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Darf der Gemeindewahlleiter Wahlkampf...

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Henri Wagner
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 25. Mai 2013 - 18:51 Uhr:   

Mich würde interessieren, inwieweit der Gemeindewahlleiter, der in diesem Fall auch Bürgermeister ist, sich im Wahlkampf wirklich neutral zu verhalten hat. Wenn er nun in der Kommunalwahl sich am Wahlstand mit einer Kandidatin seiner Partei fotografieren lässt, die Partei das dann anschließend in der Presse veröffentlicht mit dem Hinweis, der Bürgermeister unterstütze den Wahlkampf, ist das dann noch OK? Und was sind die Konsequenzen, wenn nicht?

Hier ein Link zu dem betreffenden Artikel:

http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=84071
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 26. Mai 2013 - 00:19 Uhr:   

Solang die Bezeichnung als Bürgermeister (oder Wahlleiter) nicht von ihm selber unmittelbar oder mittelbar gesteuert wird, wird man das wohl nicht beanstanden können. Auch sonst halt ich es bei Bürgermeistern für unproblematisch.

Problematischer ist, wenn ein Wahlleiter auf höherer Ebene selber in den Wahlkampf involviert ist. Solang er das aber sauber von seinem Amt trennt, dürfte es rechtlich nicht zu beanstanden sein. Sinnvoller wär es allerdings, wenn so ein Amt von einer unparteiischer wirkenden Person wahrgenommen wird. In Schleswig-Holstein ist der Bürgermeister aber automatisch Gemeindewahlleiter, wenn er nicht selber Kandidat ist (er kann allerdings auch sonst verzichten).

Wobei es auch völlig normal ist, dass Wahlvorsteher selber im Wahlkampf aktiv sind. Letztlich kommen für solche Ämter nur Leute infrage, die mehr oder weniger auch ein eigenes Interesse am Wahlausgang haben. Wesentlicher ist also, dass die Kontrolle funktioniert, aber Wahlleiter haben ziemlich viel Macht und Gerichte in der Beziehung recht wenig Einsehen.

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