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Bürgerentscheid, Veröffentlichung von...

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Miss Elli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. November 2012 - 11:35 Uhr:   

Hallo,

bin neu im Forum und daher noch etwas unsicher, wenn meine Frage falsch gestellt ist, bitte verzeiht mir dies.

Bei uns in der Stadt findet am Wochenende ein Bürgerentscheid zu einem wichtigen Thema statt. Die Stadt und die Verwaltung haben bisher immer die Antragsteller des Bürgerentscheides öffentlich unterstützt. Zum Teil durch Zeitungsartikel und auch in den Ausschussitzungen zu dem betreffenden Thema. Nun geht es ja darum, dass eine Mindestanzahl von Bürgern auch zur Wahl geht, diese dann noch in der überwiegenden Mehrheit dafür sind (mind. jedoch 15 % der Wahlberechtigten), so zumindest mein Wissen.

Heute steht nun in der regionalen Presse, dass bereits 5.500 Briefwahlunterlagen eingegangen sind. Laut Berechnung müßten mindestens ca. 7.600 Bürger für den Bürgerentscheid stimmen.

Hierzu nun meine Frage:

Darf das Wahlamt diese Zahlen schon zu einem solchen Zeitpunkt veröffentlichen?? Wenn nein, wie kann ich als Bürger gegen diese Sache vorgehen?

Zum Hintergrund: Es gibt in unserer Stadt zur Zeit zwei Bürgerbegehren zu dem gleichen/ähnlichem Thema. Eines dieser Begehren wurde von einem privaten Unternehmen/Betreiber gestartet als Bürgerbegehren zu dem von einer Bürgerinitiative gestarteten Begehren. Ich als Bürger will nicht, dass die Stad ein privat geführtes Bad unterstütz, während es gleichzeitig die von öffentlicher Hand geführten Bäder verkommen lässt. Originalaussage eines Geschäftsführers des städtischen Unternehmens: " Wir versenken doch kein Geld (Unterhaltungsmaßnahmen) in die Bäder, wenn die Situation der städtischen Bäder nicht klar ist."
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. November 2012 - 13:55 Uhr:   

Ein Doppelbegehren ist immer ein wenig kompliziert und kribbelig ... ein Link zu einem etwas ausführlicherem Artikel aus der Lokalpresse würde hier vielleicht die Gemengelage etwas besser darstellen.
Bei inhaltlich gegensätzlichen Bürgerentscheiden (bei denen es wahrscheinlich ist, dass die meisten Wähler einmal mit Ja und einmal mit Nein stimmen) ist eine Briefwahlstatistik übrigens wenig aussagekräftig - schließlich kann man nicht einfach unterstellen, dass die "Nein"-Wähler nicht abstimmen, solange sie glauben, dass die JA-Fraktion eh am Quorum scheitert, durch knappe Briefwahlstatistiken aber mobilisiert werden.

Grundsätzlich ist aber eine solche Veröffentlichung nicht verboten, sie sollte nur nicht einem speziellen Muster folgen, sondern dem Schema vor einer herkömmlichen Wahl. Veröffentlicht ein Wahlamt die letzten 4 Wochen vor der Bundestagswahl jeweils freitags Zahlen, kann sie es auch vor Bürgerentscheiden tun.
Würde dasselbe Wahlamt vor einem Bürgerentscheid auf tagesaktuelle Veröffentlichungen umschwenken, weil das ja aufgrund des Quorums so spannend ist, hätte das sicherlich einen Beigeschmack.
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Miss Elli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. November 2012 - 16:13 Uhr:   

Hallo Jan,

anbei mal einige Ausschnitte aus der Tagespresse der letzten Wochen/Monate zu den beiden Bürgebegehren:

http://www.ngz-online.de/dormagen/nachrichten/tsv-muss-sich-selbst-um-roemertherme-kuemmern-1.2951437


http://www.ngz-online.de/dormagen/nachrichten/tsv-startet-buergerbegehren-1.2964091

http://www.ngz-online.de/dormagen/nachrichten/roemertherme-vor-dem-aus-1.2969742

http://www.ngz-online.de/dormagen/nachrichten/hoffmann-und-cdu-im-streit-1.2974212
http://www.ngz-online.de/dormagen/nachrichten/therme-buergerentscheid-kommt-1.3016712
http://www.ngz-online.de/dormagen/nachrichten/baeder-diskussion-um-sanierung-oder-neubau-1.3050229 (Diese Bürgerversammlung war eine reine Wahlwerbung für die Römertherme)

und noch heute, mit der Anzahl der Briefwahlrückläufe.
http://www.ngz-online.de/dormagen/nachrichten/therme-schon-5500-mal-gewaehlt-1.3077588

Hier muss man sagen, dass die Stadt Dormagen zur Zeit zwei sanierungsbedürftige Bäder hat, die BI Bad will, dass diese beiden Bäder saniert werden. Seit 3 Jahren wartet der Bürger auf ein ausagekräftiges Bäderkonzept, in dem alle Bäder einbezogen sind. Zur Zeit will die Stadtspitze jedoch das Freibad als Ganzjahresbad erhalten (ohne dass dieses für alle ganzjährig nutzbar ist) und mit TSD€ 200 unterstützen. Dieses Bad wird von einem Verein betrieben.
Gleichzeitig wird aber kein Geld für die städtischen Bäder bereitgestellt bzw. man will ein neues Bad für 8 Mio bauen, für das es weder Pläne noch Angebot gibt. EIn Bädersachverständiger hat hierzu schon gesagt, dass das gewünschte Bad (8 Bahnen a 25 m, 1 Lehrschwimmbecken, Kleinkindbereich und irgendwelche Hallenabtrennungen für gleichzeitiges Vereins-/Schul-/Offentlichkeitsschwimmen) für diesen Preis nicht zu bekommen sei. Trotzdem setzt die Stadtspitze in Form von Bürgermeister und Kämmerer auf das privat geführte Bad.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 22. November 2012 - 21:43 Uhr:   

Also zusammengefasst - es geht um insgesamt drei Schwimmbäder:
Dieses Wochenende wird abgestimmt, ob der Bürgerentscheid-Initiator TSV Bayer Dormagen e.V. eine Mehrheit dafür bekommt, dass die Stadt ihm einen Scheck über 200.000€ ausstellt, damit die vereinseigene aber öffentlich zugängliche Römertherme saniert werden und mit leicht erhöhten Preisen weiterbetrieben werden kann.
Im neuen Jahr kommt es nach erfolgreichem Begehren der BI BAD zu einem Entscheid über die Frage, ob die Stadt, wie vom Rat beschlossen, zwei städtische Schwimmbäder schließt.

Das mit den getrennten Abstimmungsdaten war vorher nicht ganz klar.

Bei nur einem laufenden Entscheid (derzeit Briefwahlphase Römertherme), stellt sich die Frage natürlich leicht anders ... wer an einem Entscheid teilnimmt, kann nur durch separates Handeln am anderen Entscheid gleich mitteilnehmen. Gleichzeitig ist natürlich klar: jedes JA bindet die Stadt nur zwei Jahre lang - und zwei JA's sorgen für hohe Ausgaben bei der Stadt und bergen das Risiko, dass nach dem Auslaufen der Bindung des Entscheids kann eine erneute Schließungsdebatte ausbrechen.
Deshalb sind alle drei Bäder Konkurrenten im Rennen um die städtischen Gelder ... gleichzeitig wollen alle Initiatoren Bäder erhalten und sind sich eigentlich inhaltlich recht nah.

Hinweise auf eine Mobilisierung gegeneinander habe ich nicht gegeneinander - trotzdem können natürlich bei den bisher eingegangenen Briefwahlstimmen etliche Nein-Stimmen enthalten sein ... mehr als sonst üblich, wenn die Nein-Fraktion sich enthält, weil sie nicht mit einem Erreichen des Quorums rechnet. Denn hier gibt es sicher einige potentielle Nein-Wähler, die sich von einem Scheitern des ersten Entscheids eine Mobilisierungswelle für den von ihnen favorisierten zweiten Entscheid erhoffen.


Aber grundsätzlich: wenn die Veröffentlichungen demselben Schema wie vor Landtags- und Bundestagswahlen entspricht, dann geht das in Ordnung.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 23. November 2012 - 06:11 Uhr:   

@Jan W.:
"Grundsätzlich ist aber eine solche Veröffentlichung nicht verboten, sie sollte nur nicht einem speziellen Muster folgen, sondern dem Schema vor einer herkömmlichen Wahl."

Meines Erachtens ist bei sowas eine wesentlich stärkere Aufklärung geboten als bei Wahlen, weil die Information durch das Quorum für das Stimmverhalten der Bürger essenziell ist, während es bei Wahlen fast nur um Befriedigung von Neugier geht. In der Verwaltung wird es regelmäßig genug Stimmberechtigte geben, die Insiderwissen haben, das die Abstimmungsgleichheit grob beeinträchtigt, wenn es nicht offensiv publiziert wird.

Ziemlich dubios ist, dass nun zuerst über das zweite und danach erst über das erste Bürgerbegehren abgestimmt wird. Offenbar hat das erste die Einreichung künstlich zurückgehalten, um einen eigenen späteren Termin zu bekommen. Da wär ich schon deshalb geneigt, dagegen zu stimmen.

Unvereinbar sind die beiden Begehren nicht, aber es wär hier sinnvoll, die Optionen "A aber nicht B" und umgekehrt sowie "A und B" und "weder A noch B" explizit zur Wahl zu stellen und per Condorcet zu entscheiden.

Dass der aktuelle Bürgerentscheid nicht am 15%-Quorum scheitern wird, ist wohl so gut wie sicher. Das Bürgerbegehren hat schon 23.8% gehabt, und wenn schon 10.8% der Stimmberechtigten per Brief abgestimmt hat (plus eine unbestimmte Anzahl ausgegebener Unterlagen), dann gibt das selbst dann eine hohe Beteiligung, wenn einige bloß wegen dem eklatanten Mangel an Wahllokalen (7'200 Stimmberechtigte pro Wahllokal bzw. durchschnittlich 5 Sekunden pro Stimmberechtigten und Wahllokal) per Brief abstimmen. Bei der Landtagswahl war die Wahlbeteiligung 60.5%, Briefwahlanteil 25.8% bzw. 15.6% der Wahlberechtigten; Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl 53.7% (Briefwahl unbekannt).

Inhaltlich halt ich 3 Bäder für eine Stadt dieser Größe mit ziemlichen Finanzproblemen für grob übertrieben. Da ist selbst der Plan des Rats schon eher größenwahnsinnig (immerhin scheint es eine halbwegs adäquate Nutzung zu geben).

http://nrw.mehr-demokratie.de/dormagen.html
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 23. November 2012 - 14:47 Uhr:   

@RL
Ja gut, bei einer Kleinstadt ist Veröffentlichung wirklich besser, als dass es irgendwie durchsickert (nach dem Motto "mein Schwager ist beim Gesundheitsamt und kennt einen vom Wahlamt und der sagt ...").

Die GO NRW sieht Verknüpfungen von zwei Begehren nur in folgender Form vor:
"Sollen an einem Tag mehrere Bürgerentscheide stattfinden, hat der Rat eine Stichfrage für den Fall zu beschließen, dass die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden (Stichentscheid). Es gilt dann diejenige Entscheidung, für die sich im Stichentscheid die Mehrheit der gültigen Stimmen ausspricht."
Ein Beispiel hierfür ist folgender Bürgerentscheid, der ähnlichen Regeln folgte http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wahlen-und-Abstimmungen/Buergerentscheid.html

Da durch die Fristen unterschiedliche Wahltage zustande kamen und auch keine Unvereinbarkeit gegeben ist (Doppel-JA wird einfach nur teuer), kommt das hier nicht infrage.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 24. November 2012 - 05:00 Uhr:   

Dass bessere Methoden nicht mit der aktuellen Gesetzeslage kompatibel sind, ist schon klar. Die Frist war nicht ausgereizt, aber warten hilft nichts, wenn das andere Bürgerbegehren die Sache aussitzt (ein Problem der völlig freien Unterschriftensammlung, aber andererseits hat sonst halt der Rat die Kontrolle). Außerdem sollte der aktuelle Fall ja möglichst bis Jahresende endgültig geklärt sein.

Zu den Wahllokalen gibts eine Pressemitteilung von Mehr Demokratie. Der Antrag des Zentrums ist in der Ratsdoku, aber nicht verlinkbar (mit 19:22 nur recht knapp abgelehnt). 2010 ist die neue Bürgerentscheidssatzung beschlossen worden, nach der der Bürgermeister die Stimmbezirke bestimmt. In der Begründung heißt es: "Es ist vorgesehen, für die Abstimmung über einen Bürgerentscheid insgesamt 5 Wahllokale [...] einzurichten." Allgemein scheint niemand den Unterschied zwischen Wahlbezirken und Stimmbezirken zu kennen.

Übrigens ist mir da aufgefallen, dass Stimmbriefe bereits bis 16 Uhr eingegangen sein müssen. Das steht analog im KWahlG; bis 1993 war es da sogar 15 Uhr; die Landesregierung wollte damals 17 Uhr, aber die SPD-Fraktion hat 16 Uhr durchgesetzt (war auch Thema einer Anhörung). Im Kommunalwahlrecht liegt es daran, dass die Gemeinden in NRW einen zentralen Briefwahlvorstand haben, der potenziell bloß Wahlbriefe zurückweist und die Stimmzettelumschläge nach Wahlbezirken sortiert (vor 18 Uhr), während die dann in einem Stimmbezirk des Wahlbezirks ausgezählt werden.

Bei einem Bürgerentscheid ist das total unsinnig, nachdem es da keine Wahlbezirke gibt, aber sowohl die Mustersatzung vom Städte- und Gemeindebund als auch die von Mehr Demokratie simuliert das Verfahren. Statt nach Wahlbezirken wird nach Stimmbezirken sortiert, was aber zwecklos ist, nachdem sie danach alle wieder zusammengeschmissen und von einem oder mehreren Stimmbezirken ausgezählt werden (oder vom Briefabstimmungsvorstand selber).

Satzungen gemäß diesem Muster gibts massenhaft. Entweder hats da überall noch keinen Bürgerentscheid gegeben, oder das wird grundsätzlich missachtet. Sonst könnte eine derart schwachsinnige Regelung ja wohl nicht lang überleben.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 24. November 2012 - 06:23 Uhr:   

Hab tatsächlich eine vernünftigere Bürgerentscheidssatzung in NRW gefunden. Die ist aus Greven und 2011 ohne direkten Anlass geändert worden. Eigentlich wollte die FDP dort bloß eine möglichst weitgehende Zusammenlegung mit Wahlen sowie andernfalls automatische Zusendung von Briefwahlunterlagen (Letzteres ist abgelehnt worden). Bei der Formulierung hat die Verwaltung offenbar den Unsinn in der bestehenden Satzung bemerkt und stattdessen eine Sonderbestimmung für den Fall eines Bürgerentscheids, der zusammen mit einer Ratswahl stattfindet, eingefügt.

Im Gegensatz zu den Mustersatzungen ist das grundsätzlich funktionsfähig, aber die Einschränkung, dass man mit einem Stimmschein nur im eigenen Stimmbezirk oder per Brief wählen darf, ist unnötig. Bei der Ratswahl gilt der Wahlschein auch im ganzen Wahlbezirk. Wobei Greven bloß 1 Wahlbezirk mit mehr als 1 Stimmbezirk hat; da sortieren sie vielleicht bei der Ratswahl tatsächlich nach Stimmbezirken und nicht nach Wahlbezirken. 2009 haben sie übrigens einen Bürgerentscheid zusammen mit der Ratswahl gehabt, obwohl das mit der damaligen Satzung zumindest nicht komplikationslos möglich war.

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