Autor |
Beitrag |
Juwie
| Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Oktober 2002 - 11:24 Uhr: | |
Weiß jemand, welches Zählverfahren der Bundestag nunmehr für die Besetzung des Vermittlungsausschusses anwendet - und wohl auch für den Gemeinsamen Ausschuss (da ergibt sich auf BT-Seite nämlich auch ein Patt)? |
Andre
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Oktober 2002 - 14:59 Uhr: | |
Ich weiß leider nicht welche Zählweise angewendet wird, aber wenn man sich den Gemeinsamen Ausschuss und seine Bedeutung betrachtet ist es ja geradezu absurt, wenn die Regierung im Verteidigungsfall keine Mehrheit (auf Seite der Bundestagsvertreter) im sog. Notparlament hat. |
Stoiber
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Oktober 2002 - 16:55 Uhr: | |
Die Opposition kann doch sogar bei der Verkündung des Verteidigungsfalls blockieren weil eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen und (gleichzeitig) mindestens eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestags zustande kommen muß! Oder sehe ich das falsch? |
Juwie
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Oktober 2002 - 17:23 Uhr: | |
Irgendwie habt Ihr ja beide recht. Einerseits sollen sich in den Ausschüssen, die Mehrheitsverhältnisse widerspiegeln, weswegen ja auch 1970 von d'Hondt zu Hare-Niemeyer gewechselt wurde. - Insofern halte ich die Argumentation (und auch die Klageankündigung) der Union schon für lächerlich - und wenig aussichtsreich. Andererseits zeichnen sich Vermittlungs- und Gemeinsamer Ausschuss gerade dadurch aus, dass sie bikamerale sind. So konnte es ja auch schon bisher auf der Bundesratsseite des Vermittlungsausschusses passieren, dass ein Lager zwar über die Mehrheit der Ausschusssitze, aber nicht über die Mehrheit der Bundesratsstimmen verfügte. Zudem ist die Funktionslogik des Vermittlungsausschusses ja auch darauf angelegt, Kompromisse zu ermöglichen (weswegen die Ländervertreter, anders als im Bundesrat, ja auch in "freies Mandat" haben). Gleiches gilt selbstverständlich erst recht für den Gemeinsamen Ausschuss, der als Notparlament im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall eh "überparteilich" agieren wird, weswegen die Einbindung der Opposition auch selbstverständlich ist. Fazit: Die Union könnte mit Verweis auf das angeblich völlig neue Zählverfahren (denn ich kenne es immer noch nicht, der BT macht auf seiner Homepage auch keine Angaben) und diese Überlegungen durchaus nach Karlsruhe ziehen. Allerdings hat das BVerfG in seinen bisherigen Urteilen (z.B. zu den Rechten der PDS-Gruppe) immer betont, dass dem Bundestag bei seiner Binnenorganisation ein gewisser Gestaltungsspielraum zuzubilligen ist. Ich bin mir deshalb ziemlich sicher, dass dabei für CDU/CSU nichts herauskäme. |
c07
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Oktober 2002 - 18:40 Uhr: | |
Juwie: Hast du den anderen Thread zum Thema nicht gesehn? Außerdem: Hare spiegelt die Mehrheitsverhältnisse in dem Sinn, dass Differenzen bei einer Verkleinerung erhalten bleiben, nicht besser wider als d'Hondt. In dieser Beziehung ist d'Hondt auch Sainte-Laguë (was inzwischen das Verfahren erster Wahl ist) überlegen, weil da die Spreizung zwischen kleinen und großen Anteilen größer ist. Nicht umsonst wird auf d'Hondt als Ersatzverfahren zurückgegriffen, falls Sainte-Laguë die Unterschiede eingeebnet hat. |
Juwie
| Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2002 - 11:26 Uhr: | |
@c07 Anderen Thread habe ich nicht gesehen, danke für den Hinweis. > Hare spiegelt die Mehrheitsverhältnisse in dem Sinn, dass Differenzen bei einer Verkleinerung erhalten bleiben, nicht besser wider als d'Hondt. In dieser Beziehung ist d'Hondt auch Sainte-Laguë (was inzwischen das Verfahren erster Wahl ist) überlegen, weil da die Spreizung zwischen kleinen und großen Anteilen größer ist. Nicht umsonst wird auf d'Hondt als Ersatzverfahren zurückgegriffen, falls Sainte-Laguë die Unterschiede eingeebnet hat. So einfach ist das natürlich nicht, wenn z.B. die größte Fraktion in der Opposition ist, kann Hare/Niemeyer günstiger sein (vgl. 1970). |
c07
| Veröffentlicht am Samstag, 02. November 2002 - 21:45 Uhr: | |
Ok, das hängt natürlich davon ab, was man unter "Mehrheitsverhältnissen" versteht. Ich hab damit die Verhältnisse aller Fraktionen untereinander gemeint, nicht den Gegensatz zwischen Regierungsparteien und Opposition. Letzteres macht auch erst dann Sinn wenn man im ersten Schritt auf diese beiden Gruppen verteilt (siehe im anderen Thread). Die ganzen Probleme kommen ja daher, dass das eben nicht gemacht wird, obwohl es eigentlich als Maßstab gewünscht ist. |
Fragender
| Veröffentlicht am Sonntag, 29. Mai 2005 - 18:04 Uhr: | |
Was passiert jetzt eigentlich mit dem Vermittlungsausschuß. Das Verfassungsgericht hat ja ein merkwürdiges Urteil gefällt (ihr dürft das Zahlverfahren jederzeit verändern, aber bitte nicht so). Das heißt doch, daß der jetzige Zustand verfassungswidrig ist, es wird aber munter weitergetagt. Habe ich da einen Beschluß der eine unstreitig verfassungsgemäße Regelung herbeigeführt hat übersehen, oder wird das Verfassungsgericht schlicht ignoriert? |
sebu
| Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2005 - 08:54 Uhr: | |
Naja, im Prinzip hiess es in dem Urteil, dass bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit ist, eine Neuregelung herbeizufuehren. Wenn diese aber jetzt frueher endet, wird sich wahrscheinlich nichts mehr tun. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings nicht explizit festgestellt, dass die Zusammensetzung verfassunswidrig ist, sondern nur, dass ein neuer Beschluss herbeigefuehrt werden muss. |
|