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Mitgliederentscheid bei der LINKEN

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Rotes Sonneberg
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 11. Dezember 2011 - 18:06 Uhr:   

In der LINKEN wird gerade über die Möglichkeit eines Mitgliederentscheides über den Parteivorsitz debattiert. Angeblich sei dieser in einer klassischen Form laut Satzung und Parteiordnungen aber gar nciht möglich. Andere behaupten hier das Gegenteil.
Die Parteidokumente hierzu finden sich unter:
http://www.die-linke.de/partei/dokumente/

Ich sehe da eigentlich kein Hemmnis zumindest für eine empfehlende Mitgliederbefragung, aber tatsächlich für eine Urwahl. Wie sehen das ganze die hießigen Experten?
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 11. Dezember 2011 - 19:49 Uhr:   

Ein echter Mitgliederentscheid ist nur zu "politischen Fragen" zulässig, für andere Fragen (z.B. personelle) hat ein solcher Entscheid lediglich empfehlende bzw. bestätigende Wirkung - dazu wäre also auch die Entscheidung des Parteitags nötig.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 11. Dezember 2011 - 21:24 Uhr:   

Das ist nicht nur eine Frage der Satzung. Der Vorstand muss nach dem Parteiengesetz von einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden und für die Aufstellung von Wahlbewerbern von Parteien schreiben Wahlgesetze regelmäßig eine Wahl durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung vor.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 11. Dezember 2011 - 22:13 Uhr:   

Wobei die Frage ist, ob eine Mitgliederversammlung auch virtuell stattfinden kann. Strikt nach Wortlaut ist der Vorstand der Linken ohnehin nicht mit dem Parteiengesetz kompatibel, weil das einen einzelnen Parteivorsitzenden fordert.
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Rotes Sonneberg
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 11. Dezember 2011 - 20:48 Uhr:   

@Werner Fischer

Das ist allgemein bereits bekannt. Aber bereits eine solches Empfehlungsverfahren wird als rechtswidrig tlw. eingestuft. Und da scheiden sich wohl die Geister.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Dezember 2011 - 10:15 Uhr:   

@Ratinger: Dann muss eben einer der Vorsitzenden zum Vorsitzenden im Sinne des PG erklärt werden. Die Grünen kriegen das ja auch irgendwie hin.

Ich finde, dass Mitgliederentscheide über Personalfragen ein teurer Unsinn sind. Das Delegiertenverfahren mit persönlicher Vorstellung und Rückfragemöglichkeit ist wesentlich sinnvoller.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Dezember 2011 - 15:09 Uhr:   

Der Vorsitzende im Sinn des Parteiengesetz muss jedenfalls vom Parteitag gewählt werden (§ 9 Abs. 4 PartG). Tatsächlich scheint es halt niemanden zu stören, dass die Praxis nicht ganz dem Wortlaut entspricht.

Wie der Vorstand zusammengesetzt ist und wie er gewählt wird, sollte eigentlich Sache der jeweiligen Partei selbst sein. Bei der Kandidatenaufstellung sollten dagegen zwingend alle Mitglieder in einem vernünftigen Verfahren entscheiden können. Dann kann man auf die Personalisierung bei der Wahl selbst mit allen ihren Unzulänglichkeiten verzichten. Damit stärkt man außerdem die Parteien (die mitgliedermäßig stark schwächeln), nicht aber deren Spitzen.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Dezember 2011 - 22:47 Uhr:   

Widerspruch. Ich habe gerade einer lieben Bekannten zum neuen Job bei einer parteinahen Vereinigung gratuliert. Man höhlt Parteien aus, wenn man ihre innersten Angelegenheiten Leuten überlässt, die weniger Parteidiskursen als dem oberflächlichen Bild der allgemeinen Medien ihr Bild von Kandidaten verdanken.

Das Delegiertenprinzip siebt regelmäßig nicht die Vorstandslieblinge, sondern gerade die engagierteren Teilnehmer auch mit kontroversen Standpunkten aus dem Heer der Mitläufer heraus und spitzt so zu, ohne unnötig zu vereinseitigen. Eine Urwahl hingegen entspricht nicht dem tatsächlichen Kommunikationsverhalten von Parteigremien heute. Sie bietet keine adäquaten Rückkopplungen und Dialogmöglichkeiten. Das kann einmal anders werden, muss aber nicht.

Wen soll es stören, wenn die Rechtsperson Vorsitzender zwei natürliche Personen sind? (Oder eine von zwei ansonsten gleichrangigen?) Gab es da schon einen Fall?
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Dezember 2011 - 03:09 Uhr:   

Was für die einfachen Parteimitglieder gilt, gilt aber für die normalen Wähler noch viel mehr. Die gleichen Argumente sprechen auch gegen Direktwahlen an sich und für ein Rätesystem stattdessen. Dann entfällt das Problem bei den Parteien sowieso; im Prinzip werden sie dabei ganz überflüssig.

Bei der Linken wird keine "Rechtsperson Vorsitzender" gewählt, sondern 2 einzelne Vorsitzende. Andernfalls wär wohl auch die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass es wen stört. Die Grünen haben früher (zumindest im normalen Sprachgebrauch) überhaupt keine Vorsitzenden gehabt, obwohl das Parteiengesetz in dem Punkt auch nicht anders war als heute. Leider ist das Internetarchiv samt seinem Spiegel bei der Bibliothek von Alexandria seit geraumer Zeit tot, so dass ich keine alte Satzung der Grünen find.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Dezember 2011 - 09:45 Uhr:   

Der normale Wähler hat über den Vorsitzenden einer Partei nicht zu entscheiden. Wer was bestimmen will, soll mitmachen und mitbezahlen. Ich stimme doch auch nicht über den Vorsitzenden des ADAC mit ab.

Wenn es seit Jahrzehnten kein Problem gibt, dann gibt es kein Problem.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Dezember 2011 - 16:06 Uhr:   

Es ist doch um die Aufstellung von Kandidaten für allgemeine Wahlen gegangen. Da muss in vielen Fällen der einfache Wähler die Personalentscheidungen treffen und die Partei sortiert nur vor.

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