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Briefwahlauszählung nicht nach Wahlor...

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Arnim Rupp
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2011 - 11:11 Uhr:   

Hallo,

ich hab mir letzten Sonntag mal die Briefwahlauszählung bei uns angeschaut. In allen 3 Bezirken wurde die Wahlscheine nicht nach Wahlordnung geprüft.

Wahlordnung:

"Ein vom Briefwahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Briefwahlvorstandes öffnet die Wahlbriefe nacheinander und entnimmt ihnen den Wahlschein und den Wahlumschlag."

Realität:

Jeder Beisitzer öffnet seinen eigenen Stapel Wahlbriefe und prüft alleine die jeweiligen Wahlscheine. Nur bei Fragen wird dann mal der Wahlvorstand angesprochen.

D.h. man kann da als Beisitzer auf 2 Arten schummeln:

1. Man findet einen Wahlschein von jemandem, dessen politische Gesinnung man kennt (Bekannter, Politiker, ...), die einem aber nicht passt. Dann legt man den Wahlschein auf den Stapel und übergibt den Stimmzettelumschlag mit der Lüge "da war kein Wahlschein dabei" dem Wahlvorstand. Am Ende stimmt die Summe nicht, die Ursache wird keiner festellen können.

2. Man findet einen Wahlschein von jemandem, dessen politische Gesinnung man kennt (Bekannter, Politiker, ...), der aber einen Fehler gemacht hat, wie z.B. vergessen zu unterschreiben oder an der falschen Stelle unterschrieben. Das lässt man dann einfach durchgehen.

Nun meine Frage: läuft das in allen Gemeinden so, oder nur bei uns?

tschö
arnim
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2011 - 11:16 Uhr:   

Ich würde behaupten, das läuft fast überall so.
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Arnim Rupp
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 04. April 2011 - 23:16 Uhr:   

ja, das wird überall so laufen. habe gerade per email noch von einem ex-wahlverantwortlichen einen bericht über 90 wahlvorstände bekommen, die er mal kontrolliert hat, ausdrücklich "nicht zitierfähig" ;)

ich würde mir da als beisitzer wahrscheinlich auch nicht viel bei denken aber es ist halt noch ein baustein zur noch leichteren fälschbarkeit der briefwahl.

interessant ist auch dass damit überall die briefwahl anfechtbar ist. könnte bei einer knappen wahl für eine wiederholung der briefwahl reichen (wenn man das ergebnis nicht mag).
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2011 - 19:14 Uhr:   

@Arnim Rupp
"interessant ist auch dass damit überall die briefwahl anfechtbar ist. könnte bei einer knappen wahl für eine wiederholung der briefwahl reichen"

Wobei die abstrakte Möglichkeit der Manipulation noch keine erfolgreiche Wahlanfechtung begründet.
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Arnim Rupp
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 05. April 2011 - 20:05 Uhr:   

"Wobei die abstrakte Möglichkeit der Manipulation noch keine erfolgreiche Wahlanfechtung begründet."

Anfechten geht immer, ob die Wahl wiederholt wird ist dann die Frage. Das passiert nur bei mandatsrelevanz, muss also wie gesagt eine Knappe Wahl sein. Wenn nach der Anfechtung die Wahlscheine richtig kontrolliert werden, gibt es da auf jeden Fall eine Differenz. Ich hab hier nur eine halbe Stunde zugeschaut und 2 solche Fälle gesehen: Unterschrift an der falschen Stelle (also keine eidestattliche Versicherung) und einen Umschlag ohne Wahlschein, der durch ging (Summe stimmt dann nicht).

Beispiel für Wiederholung der Briefwahl:
http://www.op-online.de/nachrichten/seligenstadt/genug-eklige-diskussionen-545634.html
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Arnim Rupp
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 06. April 2011 - 21:31 Uhr:   

so schnell könnte eine briefwahl wiederholt werden:

"In Melsungen ist die Briefwahl zum Teil ungültig. Der Wahlleiter schlägt der Stadt deshalb ihre Wiederholung vor.

Grund der Panne in Melsungen: Am Morgen nach der Wahl waren die noch eingegangenen Wahlzettel als verspätet und damit als ungültig gewertet worden. Er könne aber nicht ausschließen, dass einige der Briefwahl-Zettel vor 18.00 Uhr eingeworfen worden seien, sagte Wahlleiter Roland Schmidt und bestätigte damit einen hr-Bericht über womöglich zu früh geleerte Briefkästen in der Gemeinde."

http://www.hr-online.de/website/specials/kommunalwahl11/index.jsp?rubrik=62181&key=standard_document_41211345
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 09. April 2011 - 00:48 Uhr:   

Wenn die Briefwahl genügend häufig wiederholt wird, rentiert es sich allerdings, per Briefwahl zu wählen, womit Manipulationen und sonstige Unregelmäßigkeiten zunehmen und die Briefwahl noch häufiger wiederholt wird. Ist also ein selbsterhaltendes System.

Mandatsrelevanz reicht bei lediglich abstrakter Manipulationsmöglichkeit noch nicht unbedingt, wobei das aber vom Grad abhängt und das Wahlcomputerurteil dafür spricht, dass grundsätzlich auch schon eine sehr abstrakte Möglichkeit reichen kann.
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Wahlvorstand
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. März 2012 - 14:29 Uhr:   

Schummeln könnte man immer, Voraussetzung ist aber dass der Wahlvorstand "zusammenhält"... Theoretisch kann man (Schriftführer und Wahlvorsteher) auch das Protokoll etwas manipulieren, ich glaube nämlich nicht, dass alle Stimmbezirke in einer Großstadt nochmals nachgezählt werden. Das betrifft aber nicht nur die Briefwahl sondern auch die Urnenwahl im Wahllokal.

Weiters könnte man im nachhinein nicht wählende Personen im Wählerverzeichnis anhaken, den Zettel selbst ausfüllen und dazulegen - hier finde ich wie gesagt die Briefwahl nicht gefährlicher als die Urnenwahl...

Außerdem darf man bestimmte "Störfaktoren" nicht vergessen... In unserem Stimmbezirk in einer bayerischen Grossstadt kam mal um ca. 18.30 Uhr - die Auszählung lief grad richtig - wutentbrannt der Hausmeister reingestürmt, wer nun wieder auf dem Bubenklo geraucht hat :-)... Als Konsequenz musste der Stapel nochmal von vorn gezählt werden... Besonders übel sind Störungen beim Zählen der Stadtratswahl - damals noch mit Strichlisten, das ist besser geworden seitdem wir mit Laptop auswerten.

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