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Nachgerückt im Landtag, korrekt oder ...

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horst
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. März 2010 - 17:48 Uhr:   

Hallo, ich bin neu hier und habe folgende Fragen,
kann eine nachgerückte Landtagsabgeordnete selbst eine Ersatzperson nachrücken lassen, etwa wenn sie während der Landtagsperiode über die Landesliste in den Bundestag gewählt wurde, oder aus anderen Gründen den Landtag verlassen möchte?
Kann der Landeswahlleiter so etwas ausnahmsweise zulassen.?
Wäre diese Methode des Nachrückens korrekt, unkorrekt oder gar Betrug?
Praktiziert wurde sie jedenfalls
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. März 2010 - 18:04 Uhr:   

Ein „ausnahmsweise“ kann nicht sein, ansonsten hängt es vom Landeswahlgesetz ab. In welchem Land soll das geschehen sein, Baden-Württemberg?
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. März 2010 - 18:23 Uhr:   

@horst
Es kommt darauf an was gemeint ist. Natürlich kann ein Landtagsabgeordneter sein Mandat niederlegen. Wer dann in den Landtag nachrückt regelt das Gesetz. Es ist je nach Bundesland der Ersatzbewerber oder der nächste auf der Landesliste. Der Landtagsabgeordnete bestimmt aber nicht den Ersatzbewerber oder Listennachfolger. Dieser wurde bereits zur Wahl im Rahmen des Wahlvorschlages der Partei festgelegt.
Nicht möglich ist, dass ein Landtagsabgeordneter sich einen Nachfolger aussucht.
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horst
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 29. März 2010 - 12:42 Uhr:   

Dank für die beiden Zuschriften.
Bitte bewerten Sie die untere Liste, dann wird meine Frage vom 24.März gleich mitbeantwortet.
Ich möchte mich vorerst aber nicht weiter dazu äußern, würde mich aber über Stellungnahmen anderer versierter Fachleute freuen. Bitte keine Schnellschüsse, sondern fundierte Darstellung der Folgen.
Stichworte: Sitzzahl, Mandatsverteilung, Abstimmungen im Landtag, Profiteure, Recht usw.

30.11.1998 Beginn der 14.Wahlperiode im Landtag Niedersachsen
Eintr.
5 --------16.12.1998 OK Ersatzperson Gabriele Groneberg rückt für die ausgeschiedene Abgeordnete Kruse
nach. Sie erhält damit das Mandat der ausgeschiedene Abgeordneten Kruse
(22.09.2002 Frau Groneberg wird während ihrer Zeit im Landtag über die Landesliste in
den15.Bundestag gewählt.)

16 -------23.10.2002 !!? Frau Groneberg, selbst Nachrückerin, läßt die nächste Ersatzperson Peter Raske
nachrücken
(23.10.2002 Frau Groneberg legt das Landtagsmandat nieder und sitzt für 2 Wahlperioden im Bundestag.).

21--------23.12.2002 !!? Frau Hartmann als letzte Ersatzperson kann nun für den letzten
ausgeschiedenen Abgeordneten Uwe Inselmann in den Landtag nachrücken.

03.03.2003 Ende der 14.Wahlperiode

Betroffen ist also die Zeit zwischen dem 23.10.2002 und dem 03.03.2003.
Die Originaldatei, der die obige Zusammenstellung entnommen wurde finden sie unter Landtag Niedersachsen/Abgeordnete/ 14.Wahlperiode,PDF-Datei.auf Seite 38/39 in der Liste "Übersicht über die ausgeschiedenen und neu eingetretenen Mitglieder des Landtages“. Insgesamt sind 21 Einträge vorhanden. Es interessieren aber nur die Einträge 5, 16 und 21. Die Originalliste ist unübersichtlicher, weil hier ja die ausgeschiedenen Abgeordneten aller Parteien enthalten sind.
Die Meinung, es handele sich ja um Schnee von gestern, ist irrig, denn die letzte Nachrückerin ist heute Landtagsabgeordnete meines Wahlkreises. Im Landtag arbeitet sie im Ausschuß für Rechts und Verfassungsfragen.
Hier der Link zur Datei:
http://www.landtag-niedersachsen.de/Abgeordnete/alte_wahlperioden/Abgl14.pdf
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Korinthenk.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 29. März 2010 - 16:19 Uhr:   

@ Horst:

Es gibt keine individualisierten und von vornherein als solche gewählten "Ersatzpersonen". In Nds. wird mit der Zweitstimme die Liste gewählt. Auf der kann jeder prinzipiell "Ersatzperson" sein und ist es auch, sofern er nicht gleich in den Landtag gewählt wurde. Somit kann prinzipiell jeder, der auf der Liste steht, nachrücken, auch für einen Abgeordneten, der im Laufe der Wahlperiode selber nachgerückt war.

Übrigens lässt kein Ausscheidender jemanden nachrücken (d. h. nicht im willkürlichen Sinn, natürlich indirekt schon durch die eigene Entscheidung, das Mandat niederzulegen). Die Reihenfolge des Nachrückens ist durch die Liste vorgegeben. Die demokratische Legitimationswirkung der Zweitstimme erstreckt sich weiters auf die gesamte Liste.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 29. März 2010 - 16:26 Uhr:   

Ich hab zwar nicht das damalige Landeswahlgesetz, aber nach dem heutigen wär das jedenfalls völlig korrekt. Es ist auch in der Sache nicht zu beanstanden, weil der Überhang komplett ausgeglichen war (selbst nach Sainte-Laguë ist der letzte Sitz der SPD nicht nur konform zugeteilt, sondern voll bezahlt; es hat 1 Überhangmandat für die SPD und 1 Ausgleichsmandat für die CDU gegeben).

Ob Hartmann letzte Ersatzperson war, kann ich nicht verifizieren, aber auch das wär belanglos, solang die Reihenfolge eingehalten worden ist.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 29. März 2010 - 16:41 Uhr:   

Also so sah das nach der Wahl aus:

Drin für die SPD (unter anderem neben 81 weiteren)
Kruse
Inselmann

Nicht drin, aber auf der Landesliste unter den nächstfolgenden Plätzen in dieser Reihenfolge:
Groneberg
Raske
Hartmann

Zunächst scheiden nacheinander 4 SPD-Abgeordnete aus und werden durch die ersten 4 auf der Landeswahlliste ersetzt, die noch nicht "drin" sind. Dann ersetzt die Nr. 5 (Groneberg) Kruse.

Dann kommen weitere 6 SPD-Nachrücker für 6 ausscheidende Parlamentarier. Dann ersetzt die Nr. 12 (Raske) Groneberg, die selbst nachgerückt ist, aber dadurch eine Parlamentarierin mit den gleichen Rechten und Pflichten ist wie die ursprünglich gewählten.

Und schließlich ersetzt die Nr. 13 (Hartmann) den verstorbenen Abgeordneten Inselmann.

Es sind also im Laufe der Zeit 13 verstorbene oder sonst ausgeschiedene Abgeordnete der SPD durch die 13 nächstfolgenden von der SPD-Landesliste ersetzt worden (Verzichtende Landeswahlgelistete mal außen vor gelassen).

Da ist soweit erkennbar keine Ausnahme gemacht und streng nach den Bestimmungen vorgegangen worden, die das auch genau so vorsehen. Wo siehst Du ein Problem?

Nicht klar ist mir auch der Bezug zu Deinen Stichworten: Die "Sitzzahl" und "Mandatsverteilung" hat sich doch dadurch gar nicht verändert? Was ist mit "Abstimmungen, Profiteure, Recht usw." gemeint?
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 19. September 2016 - 18:50 Uhr:   

Mit 21 Ausgeschiedenen erzeugt man viel Frust bei den Wählern. Dies gilt besonders dann, falls mindestens ein Wahlkreis plötzlich ohne einen einziges Mitglied des Gremiums dasteht.

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