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Länge der Legislaturperiode

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Uli
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2002 - 11:47 Uhr:   

Ich habe gelesen, dass nach der Volksabstimmung vom 22.9.2002 auch Hessen eine fünfjährige Legislaturperiode bei Landtagswahlen hat ( als 13. von 16 Bundesländern).
In Bayern finden Kommunahlwahlen alle 6 Jahre statt und in anderen Bundesländern werden Bürgermeister für 7 Jahre gewählt.Gibt es Rechtsprechung dazu, wie lange eine Legislaturperiode sein darf?
WEiterhin zeigt die eher geringe Zustimmung der Wahlberechtigten in Hessen, obwohl alle Parteien zur Ünterstützung aufriefen, dass dieser Trend zur Verlängerung von Legislatueperioden umstritten ist. Wie ist eure Meinung?
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Eike
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 17:41 Uhr:   

Ich fände es sinnvoll, wenn mit der Verlängerung der Wahlperiode quasi als Ausgleich eine Erweiterung der direkten Demokratie einherginge.
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Martin
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 13:30 Uhr:   

Eine Verlängerung der Wahlperiode sollte aber auch mit einer Absenkung des Mindestalter verbunden werden. Denn es wäre meiner Meinung nach unfair, wenn manche erst mit 22 oder 23 zum ersten Mal an einer Wahl teilnehmen dürfen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 17:01 Uhr:   

Ich habe bei der Frage nach der Verlängerung der Legislaturperiode des Landtages in Hessen mit "Nein" gestimmt, da es keinerlei Ausgleich für den Bürger für sein "verlorenes Jahr" gibt: es müssten dann in der Tat Volksentscheide, Volksbegehren und - wie Eike sagte - mehr "direkte" Demokratie geben. Leider haben dies nur rund 45% der Beteiligten ähnlich gesehen. Rund 55% der Wähler stimmten - aus meiner Sicht leider - mit "Ja". Ich kann die Argumente für die Verlängerung der Legislaturperiode jedenfalls nicht nachvollziehen und würde mich für dieselbe Frage wie Uli interessieren.
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thomas30
Veröffentlicht am Montag, 30. September 2002 - 14:05 Uhr:   

@Martin
Klingt einerseits plausibel, andererseits wäre ja eine Bundestagswahl nicht zwangsläufig die erste Wahl. Wenn man ab 18 wählen darf, ist die Chance doch relativ hoch, dass man dann in den nächsten 2 Jahren schon mal wählen durfte. Es sei denn BTW, LTW, KW und Europawahl fallen ungünstig nah zusammen.

Argumente für eine Absenkung des Wahlrechts gibts trotzdem ne Menge gut, wie ich finde.
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Cram
Veröffentlicht am Montag, 30. September 2002 - 16:56 Uhr:   

Ich habe auch gegen die Verlängerung der Legislaturperiode gestimmt. Ich finde die vierjährige Legislaturperiode hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Richtig ist, dass durch die Vielzahl der Wahlen und die vielen unterschiedlichen Wahltermine (bes. für Landtagwahlen, die z.T. doch schon zu Bundesratswahlen umfunktionalisiert werden) zu einem Dauerwahlkampf führen und führen müssen, da mit jeder Landtagswahl (also praktisch alle paar Monate) die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat und damit der Aktionsradius einer Bundesregierung zur Abstimmung stehen.
Daher halte ich die Zusammenlegung von Landtagswahlterminen für sinnvoll. Man könnte ja einen Termin für die Länder mit 5 Jahren und einen für die mit vier Jahren festsetzen. Bei einer vorzeitigen Landtagsauflösung in einem Land würde dann zwar eine Wahl stattfinden, aber die Legislaturperiode würde sich eben bis zum regulären festgesetzten Wahltermin verkürzen.
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Michael
Veröffentlicht am Montag, 30. September 2002 - 19:05 Uhr:   

Ich halte eine Verlängerung der Legislaturperioden auf fünf Jahre für sinnvoll, sowohl für die Länder als auch für den Bund. Wir haben durch die Wiedervereinigung das "Problem", das wir nicht nur fünf neue Länder, sondern auch fünf zusätzliche LTWn bekommen haben. Bei einer vierjährigen Legislaturperiode finden im Schnitt vier LTWn im Jahr statt. Bei wichtigen LTWn kann man sich ausrechnen, dass sowohl im Bund als auch in den jeweiligen Ländern in den Wochen und Monaten vor einer Wahl nichts Essentielles mehr passiert. Die Termine zu entzerren, in dem man die Legislaturperioden verlängert, halte ich daher für angemessen. Das gilt ebenso für den Bund. Auch hier passiert im letzten Jahr vor einer Wahl nichts mehr, was Wahlchancen beeinträchtigen kann.

Ein anderer Weg wäre die von Cram vorgeschlagene Zusammenlegung von LTWn auf zentrale Termine. Dies entspricht etwa dem amerikanischen System. In den USA finden die regulären Wahlen alle zwei Jahre am ersten Dienstag in den geraden Jahren statt, in den ungeraden Jahren wird nur vereinzelt gewählt (im letzten Jahr etwa die Gouverneurswahlen in Virginia und New Jersey). Die Ballung von LTWn auf einen zentralen Termin hätte allerdings den negativen Effekt, dass sie dann zu einer kleinen Bundestagswahl mutiert und die länderspezifischen Belange einer LTW dann vernachlässigt werden. Eine Patentlösung sehe ich folglich nicht.
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björn
Veröffentlicht am Montag, 30. September 2002 - 23:31 Uhr:   

@Michael
Klingt sehr vernüftigt, die Wahlen in einem Turnus von 5 Jahren statt finden zu lassen. Die Elemte Direkter Demokratie müsste allerdings ein Gegengewicht zu den längeren Turni (richtig geschrieben?) bilden, da stimme ich Eike zu. Vom Vorschlag, an einem Tag alle Landtagswahlen statt finden zu lassen, halte ich gar nicht, dass klingt mir viel zu zentralistisch. Aber es spricht nichts dagegen LTWs-Wahlen zu bündeln, so könnten alle ca. 1,5 Jahre 5 Landtagwahlen stattfinden. Das erinnert mich ein bisschen an die US-amerikanischen Senatswahlen, andererseits wäre ein Medieninteresse da und die Wahlbeteiligungen würden vielleicht steigen.

Zusätzlich schlage ich vor, Wahlen egal welchen Typs zu nutzen, um Volksabstimmungen statt finden zu lassen, in der Art wie es zur Bundestagswahl Hessen gemacht hat.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Oktober 2002 - 12:57 Uhr:   

Ich finde, man sollte erstmal damit anfangen, alle Wahlen in einem Jahr auf einen einzigen Termin zu konzentrieren. Ausnahme wären dann vorgezogene Neuwahlen; dabei sollte sich dann die Länge der Legislaturperiode entsprechend verkürzen, um die nächste Wahl wieder am Standardtermin stattfinden zu lassen.

Dadurch hätte man den Dauerwahlkampf zumindest beschränkt, ohne all zu große Veränderungen vorzunehmen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Oktober 2002 - 13:39 Uhr:   

Das Bündeln von Landtagswahlen würde die Autonomie der Länder weiter untergraben, das lehne ich deutlich ab.
Im Gegenteil sollte durch stärkere Entflechtung der Bundes- von der Länderebene dafür gesorgt werden, daß die Landtagswahlen weniger den Charakter von "Bundesrats"-Wahlen haben, sondern die konkrete Situation im Land den Ausschlag gibt.
4 oder 5 Jahre ist dann völlig nebensächlich. Aber die Wahlen in anderen Bundesländern können den Wählern eines Landes völlig gleichgültig sein.
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mgs
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Oktober 2002 - 16:49 Uhr:   

Ich halte nichts von zu stark gebuendelten Wahlterminen.
Erstens sollten sich die Leute auf die Themen des Landes konzentrieren koennen, und bei mehreren Wahlen an einem Termin wird die Sicht immer bundespolitischer.
Zweitens bekommt der Zufall zu viel Gewicht in dem Sinne, als dass zu viele Wahlen von den gleichen tagespolitischen Ereignissen abhaengig gemacht werden. Dadurch kann durch eine kleine Bonusmeilen-Affaere oder sonstiges die ganze politische Landschaft umgekrempelt werden.
Drittens wird so auch die bedenkliche Instrumentalisierung des Bundesrats gemildert, da die Mehrheiten sich schneller wieder aendern koennen. Wenn es nur alle 2 Jahre irgendwo Wahlen gaebe, wuerde in der Zwischenzeit immer eine feste Bundesratsmehrheit da sein.
Es sollten natuerlich nicht zu viele Wahltermine hintereinander sin und es ist auch voellig ok, dass zwei Wahlen am gleichen Tag sind, oder auch drei. Aber eine staerkere Buendelung halte ich fuer schlecht.
Uebrigens bin ich auch der Meinung, dass 4 oder 5 Jahre eigentlich egal sind. Grundsaetzlich bin ich aber gegen Verlaengerungen. Man soll bei allem Wahlkampf die Politiker auch ein bisschen zwingen, sich mit ihren Projekten ranzuhalten. Mehr als 5 Jahre bewirken (meiner Meinung nach) eher, dass die Politiker sich gemuetlicher einrichten und alles noch langsamer angehen lassen, und nicht etwa, dass ausgefeiltere Ergebnisse rauskommen. Da gibt es schon genuegend Freiraeume, als dass auch noch die Legislaturperiode verlaengert werden muesste.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Oktober 2002 - 23:14 Uhr:   

Mal eine andere Frage: Der internationale "Pakt über bürgerliche und politische Rechte", den m. W. auch Deutschland unterzeichnet und ratifiziert hat, enthält eine Bestimmung, wonach sich die Länder verpflichten, periodisch Wahlen abzuhalten.
Nun, das ist eine minimale Bestimmung. Es ist nicht gesagt, welche Anforderungen im einzelnen ans Wahlverfahren gestellt sind, wer wählen darf und wer bzw. was gewählt werden soll usw. usf.
mmerhin ist aber klar, dass eine Verpflichtung zu periodischen Wahlen besteht. Die Idee z. B., dass Wahlen nur noch stattfinden, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Wahlberechtigten dies verlangt, wäre damit etwa nicht vereinbar.
Nun aber der springende Punkt: Was heisst "periodisch"? Ist z. B. eine Wahl alle zehn Jahre noch im Sinne des Paktes "periodisch"?
Was ergibt sich daraus für die Länge von Wahlperioden? Sind 7 Jahre für Bürgermeister zwar nach innerdeutschem Recht zulässig, würden aber dem Pakt widersprechen?
Sind lebenszeitliche Richterernennungen zulässig? Oder die 12 Amtsjahre der BVG-Richter? Gibt es dazu überhaupt schon eine Rechtsprechung, oder handelt es sich bei dem Pakt wieder um eines der zahllosen wohlklingenden, aber wirkungslosen Papiere???
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Oktober 2002 - 00:18 Uhr:   

Die BVG-Richter werden für 8 Jahre gewählt, nicht für 12. In diesem speziellen Fall halte ich eine lange Amtszeit auch für sinnvoll. Die Länge der Legislaturperiode für nationale Parlamente beträgt in Europa ja ziemlich einheitlich vier oder fünf Jahre. Ich denke mal, das kann man wohl als Norm ansehen. Aber längere Amtsperioden gibt es z.B. für den (allerdings eher unwichtigen) Senat in Frankreich, da wird alle drei Jahre ein Drittel erneuert, so beträgt dann die Amtszeit der Senatoren neun Jahre. Eine längere Amtszeit ist mir für ein Parlament oder direkt gewählte Präsidenten, Bürgermeister, Gouverneure etc. derzeit nicht bekannt. Früher wurde noch die Stadt- u. Kreisdirektoren in NRW für 12 Jahre (später 8) vom Stadt-, Gemeinde- bzw. Kreistag bestellt.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Oktober 2002 - 12:59 Uhr:   

@Thomas
Die Amtszeit bei den BVerfG-Richtern von (höchstens) 12 Jahren ist schon korrekt. Auch diese lange Amtszeit ist sinnvoll - problematisch ist nur, dass die Richter nicht wirklich durch den Bundestag bzw. Bundesrat gewählt werden.

@Uli
Rechtsprechung zur Dauer der Legislaturperiode in Deutschland gibt es meines Wissens nach nicht. Dass die Legislaturperiode von beschränkter Dauer ist, ergibt sich schon aus dem Demokratieprinzip. Nur wie lange die Höchstdauer einer Periode sein darf, ist umstritten, wenn ich mich recht erinnere gab es Staatsrechtler, die auch eine Dauer von 7 Jahren für vertretbar halten.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Oktober 2002 - 13:36 Uhr:   

Ob die nun von einem Ausschuss gewählt werden oder vom Plenum ändert m.E. wenig. Das Plenum würde ja sowieso nur den im Ausschuss ausgehandelten Personalvorschlag abnicken. Beim Blick ins GG habe ich zu meiner großen Überraschung festgestellt, dass da nichts zur Amtszeit der BVG-Richter steht. Da hätte der Gesetzgeber ja einen Hebel gehabt um das Gericht an die Kandarre zu nehmen.
Und zur Amtsdauer: Gegen die achtjährige Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten (z.B. BaWü, Rheinland-Pfalz)hat es auch noch keine nennenswerte Einwände gegeben. Der derzeitige Kölner OB ist übrigens (ausnahmsweise) für 9 Jahre gewählt.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Montag, 07. Oktober 2002 - 13:14 Uhr:   

@Thomas
[Amtsdauer] Ich hatte nur zur Dauer einer Legislaturperiode geschrieben. Die Amtsdauer von kommunalen Exekutivorganen fällt da nicht drunter. Ich halte längere Amtszeiten dort auch für empfehlenswert.

[Richterwahl]
Ein wenig an das Grundgesetz halten sollte man sich schon, sonst könnten man ja z.B. auch den Bundeskanzler indirekt von einem Ausschuss wählen lassen. Das hätte den Vorteil, dass dann einige Abweichler gleich ferngehalten werden und man durch ein geeignetes Zuteilungsverfahren auch kleinere Parteien von der Wahl ausschließen kann :-).

Nee, im Ernst - die Richterwahl ist wirklich intransparent und in Wirklichkeit wählen ja sogar noch weniger Personen als die Ausschussmitglieder die Richter aus und bestimmen damit die Zusammensetzung (und so teilweise auch die Entscheidungsrichtung) des BVerfG´es. Wobei mich jetzt nicht stört, dass die Richter parteipolitisch ausgewogen gewählt werden (und wegen der erforderlichen Mehrheit in der Wahl auch müssen). Aber momentan ist es doch so: gefällt einem der „Richtermacher“ der Kandidat der „anderen“ Seite nicht, lehnt er ihn ab, ohne dass es zur Abstimmung im Richterwahlausschuss kommt (auch wenn der Kandidat bei einer Wahl dort oder im Plenum vielleicht die erforderliche Mehrheit bekommen hätte). Ein wenig Glasnost könnte hier nicht schaden.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Februar 2006 - 12:08 Uhr:   

ja der meinung sind wir auch! by muschi
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The Joker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. März 2006 - 23:20 Uhr:   

Wer am 18. September 2000 (ein Tag nach der Stichwahl) in Köln erwachsen wurde, hat erst 2009, also mit knapp 27 Jahren, erstmals Gelegenheit, den dortigen OB mitzuwählen.

Sehr fragwürdig, das ganze!
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Demokrat (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. März 2006 - 15:04 Uhr:   

@The Joker
Wer wie ich aus beruflichen Gründen mehrfach in seinem Leben umzieht, kann auch das Pech haben, erstmals mit über 30 an Landtagswahlen teilnehmen zu dürfen: Ich bin kurz nach der hessischen Landtagswahl 1983 18 geworden, habe nach der Bundeswehr im Wintersemester 1985 ein Studium in Berlin aufgenommen (die Abgeordnetenhauswahl diesen Jahres war bereits gewesen). Nach dem Grundstudium bin ich im Wintersemester 1987 nach Mainz gewechselt, womit ich die dortige Landtagswahl ebenfalls um einige Monate verpasst habe. Dort habe ich im Februar 1991 meinen Abschluß gemacht und zum 1. März in Frankfurt meinen ersten Job angenommen. Sie ahnen es: Die Landtagswahl in Hessen war schon vorbei. 1994 bin ich dann zu meinem heutigen Arbeitgeber nach Hamburg gegangen und habe so 1997 mit 32 Jahren erstmals eine Landtagswahl mitmachen können.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. März 2006 - 19:08 Uhr:   

Na ja, in andern Ländern gibt es die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wo man seinen offiziellen Wohnsitz hat und somit auch wählen kann, bzw. sich für einen bestimmten politischen Sitz anzumelden - dann wohnt man vielleicht in Frankfurt, stimmt aber in Berlin ab. Dies ist durchaus sinnvoll etwa bei Studenten, die für einige Monate oder wenige Jahre an einem Ort studieren, daneben aber gern wann immer möglich an ihren Heimatort zurückkehren, für Wochenaufenthalter usw. Im Grunde entsprechen solche Regelungen den Bestimmungen über das Wahlrecht von Staatsangehörigen im Ausland.
Wird einem der Sitz hingegen amtlich bestimmt auf Grund (vermeintlich) "objektiver" Kriterien, kann es bei der heutigen Mobilität schon mal zu solchen Geschichten kommen. Anderseits enthält das System, das einem eine gewisse Wahl des Wohnsitzes bzw. des politischen Sitzes erlaubt, auch Missbrauchsgefahren, die bei einer amtlichen Bestimmung nach festen Grundsätzen nicht geben kann - statt dessen gibt es andere Nachteile ... siehe oben.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. März 2006 - 21:22 Uhr:   

Missbrauchsgefahren. Genau, @Philipp Wälchli, dann gäbe es womöglich nomadische Berufswähler, die von Wahl zu Wahl ziehen, und zwar anders als Demokrat natürlich immer gerade vor den Wahlen.

Ich würde darin sogar eine echte Gefahr sehen, wenn etwa interessierte Parteien das von sich aus organisieren, etwa Kleinparteien, die vor allem an der Wahlkampfkostenerstattung pro Stimme interessiert sind.

Man müsste also Vorsorgemaßnahmen treffen, etwa eine Wahlberechtigung nur denen geben, deren Wohnsitz schon seit einem Jahr im Wahlgebiet liegt, etc. Das führt natürlich wieder zu anderen Ungerechtigkeiten und Komplikationen.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 10. März 2006 - 11:53 Uhr:   

@ Good Entity:

Na ja.
Wie hoch ist denn die Wahlkampfkostenerstattung pro Landtagswahl?
Höher als 5€ sicher nicht, oder?
So besonders wirtschaftlich wäre die Nomadentätigkeit dann wohl kaum. Selbst wenn man den Aufwand des Ummeldens nur mit 1 Stunde pro Fall ansetzt (was unrealistisch kurz ist) und man die Anreisekosten zum jeweiligen Einwohnermeldeamt ignoriert.

Ärgerlicher (weil eine Geringschätzung der Demokratie ausdrückend) finde ich Spassparteien, die mit dem Ziel antreten, die Wahlkampfkostenerstattung für eine große Party zu nutzen.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 10. März 2006 - 14:39 Uhr:   

@Florian: Ich dachte da an wirklich oganisierte Maßnahmen, beispielsweise mit kompletten Busladungen derartiger Wählermassen. Da bei den von Philipp Wälchli angesprochenen liberalisierten Meldevorschriften auch nichts mehr überprüft werden muss (es geht ja ohnehin um nichts Kompliziertes wie etwa Aufenthaltsrecht oder Ausländerbestimmungen), ginge das eventuell zukünftig auch per Internet (ist ja ohnehin zur Entlastung der Meldeämter geplant), also ohne Anreise, und mit locker weniger als 1 Stunde Arbeitsaufwand pro Nase.

Anderes Beispiel: Für Parteien knapp um die 5 % mag es sich schon lohnen, aus einem stärkeren Landesverband größere Wählermengen vorübergehend zu transferieren, beispielsweise momentan die Grünen aus Lüchow-Dannenberg (Gorleben) oder aus Braunschweig ein paar km weiter nach Osten nach Sachsen-Anhalt oder saarländische WASG-Wähler nach Rheinland-Pfalz.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 10. März 2006 - 23:52 Uhr:   

"Freie" Wahl bedeutet nun nicht, dass jemand völlig frei wäre, sich dort anzumelden, wo es gerade eben mal praktisch wäre, also etwa bei vier Landtagswahlen in einem Jahr so wechseln zu können, dass an allen vier gewählt werden kann.
In Ländern, in denen man eine gewisse Freiheit hat, seinen offiziellen Wohnsitz selbst zu bestimmen, muss man sich im allgemeinen persönlich anmelden, dann auch am betreffenden Ort Steuern bezahlen usw. Ausnahmen kann es geben, wenn bspw. jemand an Ort X wohnt und arbeitet, aber das Wochenende, die Ferien, wenn möglich auch unter der Woche seine Freizeit in Ort Y verbringt, dort bspw. auch Mitglied in Vereinen, der Kirche usw. ist und daher seinen eigentlichen Heimatbezug eben in Y und nicht in X sieht - dann ist es oftmals möglich, zwar in X eine offizielle Anschrift zu haben und, weil man sein Geld ja auch in X verdient, dort ganz oder doch teilweise steuerpflichtig zu sein, aber in Y politische Rechte wie das Wahlrecht auszuüben.
In aller Regel wird auch eine gültige Adresse verlangt, die am betreffenden Ort liegt, so dass man also nicht insofern die Wahl hat, seinen Sitz zu bestimmen, indem man einfach mal schnell angibt, man möchte jetzt in Z wählen gehen.
Ferner gibt es auch die segensereiche Einrichtung der Karenzfristen: Wenn man sich bspw. am 31. 3. in X abmeldet und gleichentags in Y anmeldet, dann kann man in X ab dem 1. 4. nicht mehr Wahlvorschläge unterzeichnen, wählen gehen, gegen politische Akte Verfassungsklage erheben usw., weil man eben vom 1. 4. an da nicht mehr offiziell wohnt. In Y beginnt aber am 1. 4. eine Karenzfrist zu laufen, die bspw. 3 Monate dauert. In dieser Zeit kann man dann eben keine staatsbürgerlichen Rechte im engeren Sinne ausüben, also keine Wahlvorschläge unterzeichnen, an Volksbegehren teilnehmen, wählen und gewählt werden usw., wohl aber gewisse Rechte wahrnehmen, etwa Verfassungsklage einreichen, weil man nun ja offiziell in Y wohnt und daher auch von den dort erlassenen Massnahmen betroffen ist. Wenn X und Y im selben Bundesland liegen, dann kann man aber auf Ebene des Bundeslandes weiterhin politisch uneingeschränkt partizipieren, weil man ja eben nur die Kommune, nicht das Bundesland gewechselt hat usw.
Es gibt also durchaus Möglichkeiten, den Einzelnen eine gewisse Selbstbestimmung einzuräumen, ohne dabei Tür und Tor für jeglichen Missbrauch zu öffnen.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 11. März 2006 - 12:53 Uhr:   

Ich halte die Diskussion für abstrus. Wer treibt denn so viel Aufwand wegen einer Stimme, die höchswahrscheinlich nichts verändert?

Der einzig mir bekannte Fall von politischem Wohnsitzwechsel einfacher Wähler gab es in den 70ern in Marburg, wo damals die DKP im Stadtrat saß. Linke Studenten hatten ihren Wohnsitz dorthin verlegt, um die DKP zu unterstützen. Aber die wohnten natürlich eh schon da, waren nur nicht gemeldet.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 11. März 2006 - 16:42 Uhr:   

Abstrus ist die Diskussion natürlich nicht, wenn man ein wenig in die weite Welt blickt: Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass gewisse Kräfte Versuche unternahmen, eigene Klientel gezielt vor einer Wahl oder Abstimmung hinzuzuziehen. Jüngstes Beispiel ist, soweit ich sehe, der Streit um die Wahlberechtigung russischer Soldaten in Tschetschenien. Ins gleiche Kapitel gehören die Streitigkeiten um die Stimmberechtigung der Zugewanderten in Aceh, Ost-Timor oder dem ehemaligen spanischen Sahara-Gebiet. Für den Konflikt in Neukaledonien hat man sich ja dann darauf geeinigt die Stimmberechtigung bei der Abstimmung über eine Unabhängigkeit auf den Wohnsitz 10 Jahre vor der Abstimmung zu beschränken.
Beispiele aus der Kommunalpolitik gibt es ebenfalls zahlreiche, wobei allerdings gewisse Staaten den Zeitpunkt aller Kommunalwahlen auf einen einzigen Termin festgelegt haben (eben um solcherlei zu verhindern).
Im Prinzip dasselbe, allerdings nicht im engern Sinne auf das Wahlrecht bezogen, hat kürzlich ein Schweizer Parlamentarier gemacht, der kurzerhand seinen Wohnsitz aus der Romandie in einen Innerschweizer Kanton verlegte, um als Einwohner desselben gegen ein umstrittenes Steuergesetz klagen zu können.
Es kann ja sein, dass in Deutschland solcherlei Vorgehen aus verschiedenen Gründen weniger oft vorkommt, aber das braucht ja keineswegs ewig so zu bleiben und ist, vor allem andern, weltweit schon oft vorgefallen. Es ist daher eher abstrus, eine Diskussion über ein häufig angewandtes Vorgehen als abstrus zu bezeichnen.
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 29. Juli 2016 - 17:14 Uhr:   

Ich halte eine Amtszeit von 4 Jahren für sinniger, im Vergleich zu 5 Jahren. Besonders die erstmals Wahlberechtigten dürften von der vierjährigen Amtszeit profitieren. Die Nichtwähler der letzten Wahl könnten schneller an der folgenden Wahl wieder teilnehmen. Auch die Bewerber der neuen Parteien hätten früher die Möglichkeit, sich zur Wahl zu stellen.

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