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Archiv bis 17. April 2007

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Papstwahl » Archiv bis 17. April 2007 « Zurück Weiter »

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gelegentlicher Besucher
Veröffentlicht am Mittwoch, 20. April 2005 - 20:46 Uhr:   

Eine Kleinigkeit:

Der hl. Benedikt ist Schutzpatron des Abendlandes. Und Rechristianisierung des Abendlanmdes war "schon immer" das Programm unseres neuen Papstes. Das {zusätzlich} zu den anderen Interpretatione, an denen meiner Meinung nach auch etwas Wahres drann ist.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 20. April 2005 - 20:54 Uhr:   

Nur ganz nebenbei möchte ich eine persönliche Anmerkung machen:
Die Anspielungen auf die deutsche Sprachkompetenz der Schweizer amüsieren mich bloss. Immerhin werden die in der Schweiz verbreiteten epichorischen Dialekte ebenfalls zur deutschen Sprache gerechnet. Also wird auch zweifellos deutsch gesprochen. Wenn man im übrigen manche Beiträge dieses Forums liest, wird man sich auch nicht eben ein günstiges Urteil über die Sprachkompetenzen mancher Deutscher in Deutschland bilden können - und dabei ist die notorische Verwechslung von "das" und "dass"/"daß" noch etwas vom Harmloseren.
Daneben amüsiert mich die Sache aber auch deshalb, weil ich als Sohn eines in Deutschland, genauer gesagt: Preussen, aufgewachsenen Auslandschweizers die deutsche Schriftsprache nicht in der Schule gelernt habe und auch der meisten Slangausdrücke mächtig bin.

Was aber den Namen Benedikt angeht, so müssen wir wohl noch eine Weile zuwarten, ob Ratzinger bzw. Benedikt XVI. selbst Hinweise gibt. Es gibt soviele wichtige Benedikte in der Kirchengeschichte, dass es eine ganze Menge plausibler Anknüpfungsmöglichkeiten gibt. Auch unter den früheren Päpsten gab es einige prominente Benedikte, vom bereits erwähnten Mönchsvater bzw. eher schon Übervater Benedikt ganz zu schweigen.
Der Verweis auf den Geburtstag und einen kalendarischen Heiligen Benedikt Josef erscheint auch sehr plausibel. Allerdings ist mir dieser Heilige nicht geläufig. Da müsste man sich noch kundig machen.
Die Praxis, Kinder nach den kalendarischen Heiligen ihres Geburtstages zu benennen, war ja auch einst gute katholische Tradition, und gerade daher weist der Heiligenkalender auch stets Namen für Männer und Frauen an jedem Tag auf.
Eine umfassende Interpretation der Wahl und der Persönlichkeit des neuen Papstes jetzt schon vornehmen zu wollen, soweit das überhaupt geht, scheint mir ohnehin unangebracht. In der römisch-katholischen Kirche geht immer alles etwas bedächtiger, so werden wir wichtiges erst nach und nach erfahren.
Im übrigen gilt im gesamten Christentum, nicht allein in der römisch-katholischen Kirche, ohnehin der Satz: Dominus providebit et iudicabit.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 09:15 Uhr:   

@Philipp:
> Die Anspielungen auf die deutsche Sprachkompetenz der Schweizer
> amüsieren mich bloss.
Freut mich, genauso wars gedacht.

Wobei das Andere nicht ganz so locker sehen.
Als ich noch oft beruflich in Zürich war, war das häufig ein gewisses Problem, wenn wegen der Anwesenheit von Deutschen ins Schriftdeutsche gewechselt werden sollte. Da fühlten sich einige Züricher Kollegen sichtlich unwohl.

Wenn ich alleine dort war, ließ sich das ganz gut umgehen: Die redeten wie gewohnt (die Zürcher Variante ist ja ganz gut zu verstehen für Auswärtige mit etwas Übung), und ich habe so etwas wie hessisch geredet (so weit zu Florians: Und so ein Kommentar kommt ausgerechnet aus Hessen... ;-)
Das gab dann eine sehr entspannte und konstruktive Gesprächsatmosphäre.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 20:02 Uhr:   

Spiegel-Online von heute:

DETAILS AUS DEM KONKLAVE

Ratzinger bekam laut Zeitungsbericht fast alle Stimmen

Die genauen Wahlergebnisse im Konklave gehören zu den am besten gehüteten Geheimnissen im Vatikan. Die Zeitung "La Repubblica" will trotzdem erfahren haben, wie Ratzingers Kür verlief. Der Deutsche soll mit überwältigender Mehrheit gewählt worden sein. Rund 100 der 115 Kardinäle hätten dem 78-Jährigen ihre Stimme gegeben.

Rom - Die "Repubblica" verweist auf die mutmaßlich entscheidende Rolle des ehemaligen Erzbischofs von Mailand, Carlo Maria Martini, bei der Wahl Ratzingers. Martini, der offenbar aus gesundheitlichen Gründen auf eine eigene Wahl zum Pontifex verzichtet hatte, soll dafür gesorgt haben, dass der deutsche Kardinal die notwendige Zahl an Stimmen bekam, indem er seinen Einfluss auf den progressiven Flügel innerhalb des Konklaves nutzte.

Auch die italienische Tageszeitung "Il Messaggero" will Genaueres über den Ablauf des jüngsten Konklaves in Erfahrung gebracht haben. Demnach habe im ersten Wahlgang am Montagabend zunächst der italienische Kardinal Carlo Maria Martini einige Stimmen mehr bekommen als Kardinal Joseph Ratzinger. Nur wenige hätten sich hingegen für den Mailänder Erzbischof Dionigi Tettamanzi entschieden. Bis zum dritten Wahlgang sei Ratzingers Stimmenanteil gestiegen, Martini habe aber weiter eine sogenannte "Sperrminorität" auf seiner Seite gehabt. Nach dem dritten Wahlgang habe Martini sich zurückgezogen und seinen Unterstützern so nahegelegt, Ratzinger zu wählen. Dieser habe daraufhin im vierten und letzten Wahlgang rund 100 der 115 Stimmen bekommen. Nötig wäre eine Zweidrittelmehrheit von 77 Stimmen gewesen.

Vatikan-Spezialist Orazio Petrosillo erklärte gegenüber "Radio Vatikan", viele Kardinäle habe die souveräne und gleichzeitig einfache Art, in der Ratzinger die Kardinals-Kongregationen geleitet habe, tief beeindruckt. Sie setzten auf inhaltliche Kontinuität mit dem alten Pontifikat, aber wünschten sich einen neuen, einfacheren Stil.

Der Pontifex hat heute erste Amtsentscheidungen getroffen: Er bestätigte die gesamte Spitze der Kurie in ihren Ämtern. Unter den Kurienpräfekten ist Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano, eine Art Ministerpräsident des Vatikans, und Giovanni Lajolo bleibt Außenminister des Stadtstaates. Für Inneres ist weiterhin Erzbischof Leonardi Sandri als sogenannter Substitut im Staatssekretariat zuständig. Wer Ratzingers Posten als Chef der mächtigen Glaubenskongregation übernimmt, ist noch unklar. Als Kandidaten für dieses Amt gelten neben anderen der österreichische Kardinal Christoph Schönborn und Kardinal Francis George von Chicago.

Mit dem Tod von Papst Johannes Paul II. waren die Präfekten automatisch zurückgetreten. Die Fortführung der Personalentscheidungen des Vorgängers ist nicht unüblich: Johannes Paul II. hatte es ebenso gehalten.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2005 - 13:59 Uhr:   

Im ersten Wahlgang soll Martini 40 und Ratzinger 38 Stimmen bekommen haben. Martini wollte sowieso nicht, der ist wohl nur taktisch gewählt worden, um so Ratzinger vielleicht zu verhindern. Nach einem lange dahinsiechenden Papst hätte man wohl kaum einen kranken Mann gewählt, Martini ist noch zwei Monate älter als Ratzinger und hat Parkinson im Frühstadium.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2005 - 21:34 Uhr:   

Ein dpa-Bericht in den AOL-Nachrichten zum Verlauf des Konklaves:

Rom - Joseph Ratzinger ist offenbar von seinen Kollegen mit überwältigender Mehrheit zum Papst gewählt worden. Benedikt XVI. habe möglicherweise 100 von 115 Stimmen erhalten, berichtet die italienische Zeitung "Repubblica" am Donnerstag. Die Zeitung beruft sich auf mehrere Kardinäle. Das genaue Wahlergebnis wird vermutlich nie bekannt werden, die Dokumente der vier Wahlgänge wurden versiegelt und können nur auf Anordnung des Papstes wieder geöffnet werden.

Überblick: Ratzingers Positionen
Ratzingers Bruder Georg: "Ich war geschockt"
Briten-Attacke: "Von der Hitlerjugend zu Papa Ratzi"
Umfrage: Deutsche freuen sich über den Papst

Am Ende des Konklaves habe es in der Sixtinischen Kapelle dramatische Augenblicke gegeben, schreibt die Zeitung. Ratzinger habe nicht sofort "Ja" gesagt. "Alle applaudierten, aber er hielt den Kopf gesenkt. Ich glaube, er betete", sagte ein Kardinal. Nach Ratzingers Zustimmung stießen die Purpurträger mit Champagner an - und die Stimmung habe sich gelöst.

Porträt: Ratzinger - der "Chefdenker" im Vatikan
Bildergalerie: Stationen seines Lebens"
Hintergrund: Benedikt - "der Gesegnete"
Geschichte: Bisher sieben deutsche Päpste

Der konservative Deutsche sei schon beim ersten Wahlgang des Konklave am Montagabend der große Favorit gewesen, schreibt der Vatikanexperte von "La Repubblica". Da habe Ratzinger rund 40 Stimmen erhalten, genauso viel wie einer seiner Konkurrenten, der Italiener Carlo Maria Martini. Mit jedem Wahlgang sei die Unterstützung für Ratzinger aber gewachsen, weil sich auch die Unentschlossenen auf seine Seite geschlagen hätten. Der Durchbruch sei dann am Dienstag beim Mittagessen gekommen, als sich auch liberale Kardinäle, die vorher Martini gewählt hatten, für Ratzinger entschieden hätten, hieß es in dem Bericht weiter.

Vorbereitung für Amtseinführung

In Rom laufen unterdessen die Vorbereitungen für die feierliche Amtseinführung von Papst Benedikt XVI. auf Hochtouren. Zahlreiche Staats- und Regierungschefs, darunter Bundeskanzler Gerhard Schröder, werden am Sonntag in Rom zur Krönungszeremonie erwartet. Die Planungen für die Sicherheit der Besucher sind bereits angelaufen, sagte der Leiter des italienischen Zivilschutzes, Guido Bertolaso. Vorgesehen sind ähnlich scharfe Sicherheitsmaßnahmen wie bei der Beerdigung von Johannes Paul II. am 8. April.

Überraschendes Bad in der Menge

Völlig überraschend und gegen alle Regeln des päpstlichen Protokolls hatte sich Ratzinger am Mittwoch vor seiner bisherigen Wohnung in der Nähe des Vatikans den Menschen auf der Straße gezeigt. Im weißen Papstgewand ging er auf die Menschen zu und sprach mit ihnen, bevor er in einen wartenden Wagen stieg. Ein solches "Bad in der Menge" bereits einen Tag nach der Papstwahl habe es in der jüngeren Geschichte noch nicht gegeben, berichteten italienische Zeitungen.

Kurienkardinäle bestägt

Zwei Tage nach seiner Wahl zum Papst hat Ratzinger am Donnerstag erste wichtige Personalentscheidungen getroffen. Benedikt XVI. bestätigte die Kardinäle an der Spitze der Kurie in ihren Ämtern. Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano (77) bleibt "Ministerpräsident" des Vatikans, alter und neuer "Außenminister" ist Erzbischof Giovanni Lajolo, "Innenminister" bleibt Erzbischof Leonardo Sandri. Sodano gehörte selbst zu den "papabile", den Papst-Kandidaten. (ha/dpa)
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tg
Veröffentlicht am Samstag, 23. April 2005 - 14:07 Uhr:   

Interessant, die Stimmenverteilung, aber....

Hat ein Kardinal trotz der Androhung der Exkommunizierung geplaudert?

Oder ist es jemand gelungen, eine Wanze in der Sixtina zu verstecken?

Oder handelt es sich doch nur um die Spekulation eines Journalisten?
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Klaus
Veröffentlicht am Montag, 25. April 2005 - 01:00 Uhr:   

Hier scheinen sich ja einige recht gut mit dem Kirchenrecht auszukennen. In den letzten Tagen sind mir ein paar (zugegebenermaßen recht abwegige) Fragen gekommen, zu denen ich leider bisher keine Antwort gefunden habe:

Ist Papst Benedikt XVI eigentlich immernoch Kardinal? Also, dürfte z.B. ein zurücktretender Papst (unter 80, war vorher Kardinal) seinen Nachfolger mitwählen?

Wird ein Papst auch automatisch Kardinal, falls er das vor seiner Wahl nicht war? (immerhin darf er ja Kardinäle ernennen - dürfte er sich selber zum Kardinal ernennen? So wie ich das sehe kann er das Kirchenrecht ohnehin nach Belieben ändern, oder?)

Was würde passieren, wenn z.B. der Erzbischof von Köln sich vom Papst lossagen würde und der Papst daraufhin den Erzbischof exkommuniziert und einen neuen Erzbischof ernennt. Wer von beiden bekommt dann den Kölner Dom? (oder analog: Gemeinde sagt sich von Bistum los)
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Görd
Veröffentlicht am Montag, 25. April 2005 - 07:30 Uhr:   

Benedikt XVI. ist doch jetzt Staatschef des Vatikans und hat sicher auch die entsprechende Staatsbürgerschaft. Wird ihm jetzt die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen, da man ja neben dieser keine weitere besitzen darf?
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tg
Veröffentlicht am Montag, 25. April 2005 - 09:03 Uhr:   

Ich vermute, daß Ratzinger schon als Kurienkardinal die Vatikan-Staatsbürgerschaft hatte. Immerhin gehörte er sozusagen zur Regierung des Vatikans. Da meines Wissens sämtliche Vatikan-Staatsbürger ihre alte Staatsbürgerschaft behalten, scheint es hier eine Ausnahme von der Regel zu geben, daß man als Deutscher keine zweite Staatsbürgerschaft haben darf.

Wahlrecht in Deutschland dürfte Benedikt XVI aber nicht mehr haben, da er seinen Wohnsitz schon zu lange im Ausland hat.

Aber was wäre mit einem Nuntius, der auch die Staatsbürgerschaft des Staates hat, wo er den Heilgen Stuhl als Botschafter vertritt. Dürfte er in diesem Staat auch wählen?
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sebu
Veröffentlicht am Montag, 25. April 2005 - 13:30 Uhr:   

@Klaus
Der Ruecktritt eines Papstes ist im CIC nur sehr spaerlich behandelt:
http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P16.HTM
Ein "Namensvorgaenger" des jetzigen Papstes war wohl drei mal Papst
http://de.wikipedia.org/wiki/Benedikt_IX.
und wurde als solcher wohl auch wiedergewaehlt, allerdings ist das knapp 1000 Jahre her.
Papst ist -zumindest rein vom CIC her- wohl etwas anderes als Kardinal, es ist nur vorgesehen, dass ein Nicht-Bischof sofort zum Bischof zu weihen ist, von einer Kardinalsernennung ist dort nichts zu finden. Ein Rucktritt ist ja nur sinnvoll, wenn er dann "verschwindet", d. h. sich in ein Kloster zurueckzieht oder wenn der Ruecktritt aus gesundheitl. Gruenden war, gepflegt wird. Wieso sollte er zuruecktreten, wenn er dann doch wieder seinen Nachfolger mitwaehlt bzw. vielleicht gar noch einmal selber gewaehlt wird.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 25. April 2005 - 13:58 Uhr:   

Es gibt einige Beispiele zurücktretender GEGEN-Päpste, die danach wieder als Kardinäle angesehen wurden und auch als dies amtierten. Allerdings ist die Situation dort anders, insofern diese Vorgänge schon Jahrhunderte her sind und die Päpste als illegitime Päpste, d. h. eigentlich NICHT als Päpste aufgefasst wurden.
Einen Rücktritt eines Papstes, auch wenn er theoretisch im CIC vorgesehen ist, halte ich faktisch für ausgeschlossen. Höchstens scheint mir denkbar, dass ein Papst sich zu diesem Schritt angesichts des unmittelbar bevorstehenden Todes entschliesst. Eine eingehende Regelung gibt es aber tatsächlich bisher noch nicht.
Es wurde von wohlmeinender Seite darauf hingewiesen, dass es ja auch lange schon emeritierte Bischöfe gebe. Das trifft zwar zu, doch Bischöfe gibt es ohnehin viele, einen Papst hat es aber immer nur einen einzigen gleichzeitig gegeben. Ein emeritierter Papst neben einem amtierenden Nachfolger wäre schon etwas bisher Unerhörtes und mindestens zunächst schwer zu Verdauendes. So leicht, und gewiss nie LEICHTFERTIG, würde einen solchen Schritt gewiss kein Papst unternehmen.

Im Fall eines Schismas sind die Fakten eigentlich stets dieselben:
Ein schismatischer Kleriker wird abgesetzt und exkommuniziert, eine schismatische Gemeinde indiziert.
Anstelle eines schismatischen Klerikers wird ein romtreuer eingesetzt. Im Falle einer schismatischen Gemeinde wird der örtliche romtreue Klerus weiteramtieren, aber die schismatischen Gemeindeglieder gemäss dem Interdikt nicht mehr betreuen.
Die Gebäude (Kirchen), Vermögen, Subsidien usw. gehen auf den romtreuen Klerus über bzw. dieser ergreift davon Besitz. Falls sich eine weltliche Macht einmischen sollte zu Gunsten des schismatischen Klerus (bzw. der Gemeinde), wie an einigen Orten bei der Alkatholischen Kirche geschehen, wird sich der Vatikan diplomatisch einschalten und versuchen, den Staat dazu zu bringen, die romtreue Seite als legitimen Rechtsnachfolger anzusehen und ihm die fraglichen Güter zu übertragen. Bringt das nichts, wird eine romtreue Kirchenorganisation parallel zur schismatischen aufgebaut werden.
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Niklas
Veröffentlicht am Montag, 25. April 2005 - 19:45 Uhr:   

Wahlrecht in Deutschland dürfte Benedikt XVI aber nicht mehr haben, da er seinen Wohnsitz schon zu lange im Ausland hat.

Wenn es nach der Homepage seines letzten bayerischen Heimatortes Pentling geht (www.pentling.de unter Ehrenbürger Papst Benedict XVI./Vita), dann dürfte der Heilige Vater bis heute dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sein (er hat dort ein Haus, das er 3-5 mal pro Jahr besucht hat).
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tg
Veröffentlicht am Montag, 25. April 2005 - 20:15 Uhr:   

Tja, dann ist die Frage nach dem Wahlrecht wirklich interessant. Auch wenn ich kaum glaube, daß er es wahrnehmen würde (dürfte wohl auch für den von mir angesprochenen Fall eines Nuntius geltren).
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Fragender
Veröffentlicht am Montag, 25. April 2005 - 21:28 Uhr:   

@sebu

Mit dem Link bei Wikipedia scheint was nicht zu stimmen. Ich erhalte stets die Meldung "Diese Seite existiert noch nicht".
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sebu
Veröffentlicht am Montag, 25. April 2005 - 21:33 Uhr:   

@Fragender
Zu dem Link gehoert hinten noch der Punkt dazu, der hier nicht als zum Link gehoerig gezaehlt wird, weiss jetzt aber nicht, wie ich das korrekt hier reinbring'. Wiki braucht wohl den Punkt
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 19:48 Uhr:   

Hier noch ein Nachtrag:
Von den Dekanen des Kardinalskollegiums bzw. den Bischöfen von Ostia wurden folgende zum Papst gewählt, wobei natürlich je nach Zeit und Umständen die Stellung der Genannten verschieden war:
Honorius II. 1124
Lucius III. 1181
Gregor IX. 1227
Alexander IV. 1254
Innocenz V. 1276
Benedikt XI. 1303
Innocenz VI. 1352
Alexander VI. 1492
Paul III. 1534
Paul IV. 1555
10 Päpst insgesamt ist nicht viel, aber das Nachrücken eines Kardinaldekans ist immerhin doch bereits früher vorgekommen.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2005 - 00:26 Uhr:   

@Philipp Wälchli
"10 Päpst insgesamt ist nicht viel, aber das Nachrücken eines Kardinaldekans ist immerhin doch bereits früher vorgekommen."
Das letzte Mal ist aber schon ein knappes halbes Jahrtausend her, da kann man sicherlich schon von "für heutige Zeiten ungewöhnlich" sprechen ;-)
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tg
Veröffentlicht am Freitag, 12. August 2005 - 11:03 Uhr:   

Zur Frage, ob Benedikt XVI an der Bundestagswahl teilnehmen darf, gab es gestern in der FAZ einen Artikel: "Auch der Papst darf an die Wahlurne". Demnach hatte er als Kardinal Ratzinger mehrfach sein Wahlrecht in Deutschland wahrgenommen und hat auch als Papst weiterhin die Möglichkeit dazu.
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Fragender
Veröffentlicht am Freitag, 12. August 2005 - 20:05 Uhr:   

@tg
Auch wo er jetzt Staatsoberhaupt eines anderen Staates ist? Hat er nicht sogar die deutsche Staatsbürgerschaft nach § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz durch Erwerb der Staatsangehörigkeit des Vatikan verloren?
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Klaus Möller
Veröffentlicht am Freitag, 12. August 2005 - 23:55 Uhr:   

@Fragender
Der Erwerb der Staatsangehörigkeit des Vatikan erfolgt von Amts und auf Zeit.
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Görd
Veröffentlicht am Samstag, 13. August 2005 - 18:35 Uhr:   

Auf Zeit ist ja lustig, der Papst wird bekanntlich auf Lebenszeit gewählt.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 14. August 2005 - 11:44 Uhr:   

Theoretisch, rein theoretisch könnte der Papst zurücktreten, im CIC ist sogar eine entsprechende Bestimmung enthalten. Praktisch halte ich es jedoch für unmöglich bzw. gefährlich.
Eine andere Frage ist allerdings: Wem wollte der Papst in Deutschland seine Stimme geben? Eine wirklich katholisch-christliche Partei, die das vertritt, was im Vatikan als richtig aufgefasst wird, gibt es ja in Deutschland schon lange nicht mehr. Auch die CSU vertritt höchstens noch ein Bruchteil dessen, was "gut katholisch" wäre.
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Mister K
Veröffentlicht am Sonntag, 14. August 2005 - 12:02 Uhr:   

Die "Partei Bibeltreuer Christen", die einem wohl zuerst in den Sinn kommt, ist ja stark evangelisch-freikirchlich geprägt. Da bliebe wohl nur die "Christliche Mitte", die offiziell zwar konfessionsübergreifend ist, tatsächlich aber hauptsächlich aus Katholiken besteht.

Die Katholische Kirche hat aber fast 2000 Jahre Erfahrung mit Machtpolitik. Man wird also vermutlich nicht eine chancenlose Partei unterstützen, mit der maximale Übereinstimmung besteht, sondern das kleinste (aussichtreiche) Übel. Also so wie die meisten anderen Wähler auch...
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gelegentlicher Besucher
Veröffentlicht am Sonntag, 14. August 2005 - 12:59 Uhr:   

Ich weiß auch nicht ob und ggf. was der Papst wählt. Ich weiß aber, dass die Kirche keine Wahlempfehlung abgibt.

Wenn es keine inhaltlich akzeptable Partei gibt, muss man sich eben bei jeder Wahl fragen, bei welcher Partei aus der Stimmabgabe der kleinste Schaden folgt.

Ich möchte allerdings stark bezweifeln, dass die "Christliche Mitte" die Partei mit der größten Übereinstimmung sein soll. Sie fällt hauptsächlich durch ihre Feindseligkeit gegenüber in Deutschland lebenden Moslems auf.

Ich selbst habe mich übrigens noch nicht entschieden, was diesmal das kleinste Übel ist.
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Fragender
Veröffentlicht am Sonntag, 14. August 2005 - 22:32 Uhr:   

@Mister K
Er könnte von der Ausrichtung eher die Zentrumspartei (von der sich die CM Ende der 1980er Jahre abgespalten hat) wählen, würde aber als Bayer wohl eher der CSU die Stimme geben.
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MMA
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 19:32 Uhr:   

Wenn der Papst nun also wählen darf, wie wird er dann eigentlich auf der Wahlbenachrichtigung genannt? Darf er weiterhin mit seinem bürgerlichen Namen genannt werden und darf auf die Anrede "Heiliger Vater" verzichtet werden?
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2005 - 21:25 Uhr:   

Ich glaube, er muss sogar bei seinem bürgerlichen Namen genannt werden, denn es handelt sich bei "Heiliger Vater" und "Benedikt XVI" um Titel und Namen, die von der katholischen Kirche unabhängig vom Staat vergeben werden, während sich sein amtlicher Name nicht geändert hat.
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John Rawls
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. August 2005 - 10:30 Uhr:   

Als Papst wird der alte Mann im übrigen automatisch Mitglied zahlreicher Orden, denen er mit seinem selbstgewählten Namen angehört. Er dürfte sich also seinen Benedictus XVI. in den Pass als Ordensnamen eintragen lassen und würde in diesem Fall auch mit diesem angesprochen und angeschrieben werden. Ich wage aber anzuweifeln, dass er dies tut oder gar zur Wahl geht.
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ludolph
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. August 2005 - 15:31 Uhr:   

Laut Süddeutscher Zeitung wird Benedikt XVI. sein Wahlrecht zum Bundestag nicht wahrnhemen.

http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/374/58316/11/
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zigzag (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 05. November 2005 - 01:36 Uhr:   

Sind wir noch Papst?

Da das Thema hier auch mal angesprochen wurde füge ich einen Artikel hinzu, der zeigt, dass sich auch Ströbele fragt, ob wir noch Papst sind:

Grüner Abgeordneter: "Sind wir noch Papst?"
Ströbele zweifelt daran, dass Ratzinger noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt
Berlin - Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele bezweifelt, ob Papst Benedikt XVI. noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtete, stellte der Bundestagsabgeordnete eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung, weil er sich große Sorgen mache, ob "wir noch Papst sind". Womöglich sei Joseph Ratzinger gar kein Deutscher mehr.

Zur Begründung gab Ströbele an, dass der Papst als Staatsoberhaupt des Staates Vatikan automatisch dessen Staatsbürgerschaft innehabe. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz verliere aber jeder die deutsche Staatsbürgerschaft, sobald er eine ausländische Staatsbürgerschaft beantragt und angenommen habe. Also müsse Benedikt seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. (APA/AP/dpa)

http://derstandard.at/?url=/?id=2232218
}}}
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zigzag (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 05. November 2005 - 01:40 Uhr:   

Sind wir noch Papst?

Da das Thema hier auch mal angesprochen wurde füge ich einen Artikel hinzu, der zeigt, dass sich auch Ströbele fragt, ob wir noch Papst sind:

Grüner Abgeordneter: "Sind wir noch Papst?"
Ströbele zweifelt daran, dass Ratzinger noch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt
Berlin - Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele bezweifelt, ob Papst Benedikt XVI. noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtete, stellte der Bundestagsabgeordnete eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung, weil er sich große Sorgen mache, ob "wir noch Papst sind". Womöglich sei Joseph Ratzinger gar kein Deutscher mehr.

Zur Begründung gab Ströbele an, dass der Papst als Staatsoberhaupt des Staates Vatikan automatisch dessen Staatsbürgerschaft innehabe. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz verliere aber jeder die deutsche Staatsbürgerschaft, sobald er eine ausländische Staatsbürgerschaft beantragt und angenommen habe. Also müsse Benedikt seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. (APA/AP/dpa)

http://derstandard.at/?url=/?id=2232218
}}}
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 05. November 2005 - 10:58 Uhr:   

Hmja, der Herr MdB Ströbele kommt aber wohl etas spät, denn J. Ratzinger hat die Staatsangehörigkeit des Vatikans schon als Kardinal, Präfekt der Glaubenskongregation und gar Kardinaldekan erhalten. Im übrigen hat er diese ja nicht beantragt und angenommen, sondern ex officio erhalten.
Aber warten wir mal zu, die Klärung dieses schwerwiegenden Problems wird sich dank des Herrn MdB Ströbele nun ja wohl gewiss einstellen.
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sebu (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 05. November 2005 - 15:23 Uhr:   

Ob herr Ströbele zu spät kommt, sei dahingestellt.
Mit der Papstwahl (bzw. der Annahme derselbigen) hat sich durchaus noch etwas verändert. War er vorher "einfacher Staatsbürger", so ist er jetzt nicht nur Staatsbürger, sondern sowohl Staatsoberhaupt als auch Souverän des Staates Vatikanstadt. Die Staatsbürgerschaft ist jeweils an das Amt gebunden und auf Zeit und ersetzt nicht die ursprüngliche (vgl. z.B. wikipedia an enstprechender Stelle).
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 05. November 2005 - 16:05 Uhr:   

Ist der Vatikan überhaupt ein von Deutschland anerkannter souveräner Staat mit anerkannter Staatsbürgerschaft?

Die diplomatischen Beziehungen liegen ja beim Heiligen Stuhl und nicht dem Staat, der als solcher nach außen kaum in Erscheinung tritt.
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Sebastian Maier
Veröffentlicht am Samstag, 05. November 2005 - 16:36 Uhr:   

Ob offiziell als Staat anerkannt, weiß ich nicht, allerdings ist der Vatikan auf der Web-Seite des Auswärtigen Amtes zu finden:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=2&land_id=185
Hauptaufgabe des Staates ist demnach: "Sein Zweck besteht darin, die Unabhängigkeit und Souveränität des Heiligen Stuhles sichtbar zu machen und im internationalen Bereich zu gewährleisten."

Nichtsdestotrotz ist der Papst Oberhaupt des Staates Vatikanstadt und hat solcher gemäß dem Vatikanischen Grundgesetz (http://www.vatican.va/vatican_city_state/legislation/documents/scv_doc_20001126_legge-fondamentale-scv_ge.html), Artikel 1: "1. Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt." - dies wird in den folgenden Artikeln aber wieder etwas aufgeteilt.
Obwohl also Joseph Ratzinger vor seiner Wahl zum Papst schon quasi "Mitglied der Regierung eines anderen Staates" war, hat sich mit der Papstwahl seine Situation noch einmal geändert.
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Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 05. November 2005 - 20:20 Uhr:   

Lesenswert dazu: „Ist Papst Benedikt XVI. ein Deutscher?“
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Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 13:28 Uhr:   

Dazu noch ein Aufsatz in den Bayerischen Verwaltungsblättern:

Wolf-Dieter Barz, Papst Benedikt VXI. – immer noch ein wahlberechtigter Deutscher? BayVBl. 2006, S. 210-212.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 21:58 Uhr:   

Wie kann man nur, an der deutschen Staatsbürgerschaft des Papstes Benedikt XVI zweifeln? Der vatikanischer Pass ist an sein Amt gebunden!

Niemand hat je an der Nationalität von Johannes Paul II gezweifelt! 100 % sicheres Wissen zu bezweifeln, schaffen ja nur wir Deutschen!
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 22:05 Uhr:   

Ich habe um 21:58 Uhr leider meinen Namen vergessen!
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Mark (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. April 2006 - 22:06 Uhr:   

Da Polen ein anderes Staatsbürgerschaftsrecht als Deutschland hat, hat das eine wenig mit dem anderen zu tun. Ob man in der Annahme eines Amtes, das automatisch mit der Verleihung einer ausländischen Staatsangehörigkeit verbunden ist, ein "Antrag" auf Erwerb selbiger liegt (der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag ist nach deutschem Recht ein Verlustgrund), darüber kann man sich streiten. Außerdem müsste man erst einmal nachschauen, wie die Rechtslage war, als Ratzinger die vatikanische Staatsangehörigkeit erworben hat. Das war ja schon lange vor seiner Wahl zum Papst.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 15:23 Uhr:   

Papst Benedikt XVI. wird morgen 80 Jahre alt. Es gibt zweitägige Feierlichkeiten im Vatikan.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 15:54 Uhr:   

Was hat die Tatsache, dass der amtierenden Papst 80 Jahre alt wird und dies feierlich begangen wird, mit dem Thema dieses Diskussionsstranges zu tun?
Der argumentative Zusammenhang entgeht mir leider, weshalb ich um dringende Auffüllung dieses geistigen Vakuums ersuche!
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 16:40 Uhr:   

Die Beiträge auf dieser Seite beschäftigen sich mit anderen Themen im Unkreis des Papstes. Außerdem muss für dieses Thema, in diesem Forum, keine neue Diskussion eröffnet werden.

Ich habe noch eine Frage zur Höflichkeit. Wer darf dem Papst persönlich gratulieren? Wie sagt man dies?
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 16:49 Uhr:   

Versuch, Mitdenker zu unterstützen: Papst Benedikt XVI ist damit für die nächste Papstwahl nicht mehr wahlberechtigt (fehlendes aktives Wahlrecht). Damit wäre es doch ein Beitrag zum Thema.

Allerdings dürfte es aus sehr praktischen Grunden ohnehin schwer bis gar nicht vorstellbar sein, dass ein Papst bei der Wahl seines Nachfolgers mitwirkt.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 19:30 Uhr:   

Wenn ein Papst bei der Wahl seines Nachfolgers mitwirken möchte, dann müsste er rechtzeitig zurücktreten und dabei Kardinal bleiben, worüber es keine eindeutige Regelung gibt.
Umgekehrt muss man bedenken, dass der amtierende Papst sehr viel Einfluss auf die Wahl seines Nachfolgers ausüben kann. JP2 hat ja bis auf verschwindend wenige Kardinäle, die noch sein Vor-Vorgänger ernannt hatte, worunter auch der gegenwärtige Papst, das gesamte Kardinalskollegium selbst gebildet. Durch die Auswahl der Kardinäle hat er einen wesentlichen, vielleicht sogar den wichtigsten Einfluss überhaupt. Zudem kann er ja auch die Regelungen zur Papstwahl verändern, was JP2 ebenfalls getan hat.
Von Benedikt XVI. erwarte ich eher keine wesentlichen Veränderungen der Regeln zur Papstwahl, vielleicht ein paar Retouchen, die aus seiner eigenen Konklave-Erfahrung stammen, um Unklarheiten oder heikle Punkte zu bereinigen. An die schiere Zahl von Kardinalsernennungen seines Vorgängers wird er wohl, wenn er nicht über 100 Jahre alt werden sollte, nicht heranreichen können. Gleichwohl kann er immer noch erheblichen Einfluss aufs Kollegium ausüben.

Als Angehöriger einer seit 500 Jahren von der römisch-katholischen Kirche getrennten, aus katholischer Sicht häretischen Gemeinschaft gelüstet es mich keinesfalls, irgendeinem Papst zum Geburtstag zu gratulieren.
Allerdings dürften die Anreden "Eure Heiligkeit" oder "Heiliger Vater" bei solchen Gelegenheiten wohl angebracht sein. Wer schriftlich gratulieren will, kann das gewiss ohne Vorbedingung tun, man braucht auch nicht Latein zu schreiben. Persönlich vorsprechen wird naturgemäss schwierig, aber es gibt immer wieder Gelegenheiten, bei denen auch ganz gewöhnliche Erdenbürger vorgelassen werden.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 16. April 2007 - 09:25 Uhr:   

@GoodEntity:
> Allerdings dürfte es aus sehr praktischen
> Grunden ohnehin schwer bis gar nicht vorstellbar
> sein, dass ein Papst bei der Wahl seines
> Nachfolgers mitwirkt.
Grundsätzlich darf ein Papst sein Amt niederlegen, dafür gibt es auch Präzedenzfälle.
Und wenn er (wie heute üblich) Kardinal war, bleibt er dies m. W. auch, diesen Status verliert er nicht.
Er könnte dann (falls er unter 80 ist) auch seinen Nachfolger mitwählen.
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tg
Veröffentlicht am Montag, 16. April 2007 - 12:13 Uhr:   

Ganz sicher?

Meines Wissens darf ein Ex-Papst nach dem Rücktritt keinen Einfluß mehr nehmen und muß sich völlig zurückziehen, etwa in ein Kloster.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 16. April 2007 - 14:19 Uhr:   

Eine solche Vorschrift ist mir nicht bekannt, ich bitte um Quellenangabe.
Auch die Präzedenzfälle für einen Papstrücktritt würde ich gerne namentlich erfahren.
Meines nicht ganz laienhaften Wissens ist der einzige wirklich beglaubigte Fall eines freiwilligen Rücktritts der von Cölestin V. Dieser stützte sich offenbar auf ein zuvor eingeholtes Gutachten, in dem auf angebliche Präzedenzfälle verwiesen wurde, die es aber tatsächlich nicht gegeben haben dürfte.
Alle andern Rücktritte waren solche von Gegenpäpsten, die also im echten Sinne nie Papst waren; zudem waren diese Rücktritte auch nicht wirklich freiwillig. Nach strikter Lesart war ein Gegenpapst nie Papst, somit konnte er auch den Kardinalsstatus nicht verlieren, indem er Papst wurde, und somit war er auch nicht resignierter Papst, weil er nie Papst war.
Eine eingehende Regelung der Folgen eines Papst-Rücktrittes gibt es meines Wissens nicht; wenn jemand entsprechende Regelungen kennen sollte, bitte ich um Quellenangaben.

Man sollte sich aber auch klar machen: Die letzten möglichen Präzedenzfälle liegen Jahrhunderte zurück, so ohne weiteres liesse sich daran also nicht anknüpfen, auch in einer traditionsgebundenen Gemeinschaft wie der katholischen Kirche dürfte dies nicht ganz so leicht sein. Ein amtierender Papst müsste sich einen solchen Rücktritt auch sehr gründlich überlegen und die Folgen genau bedenken. Ich glaube nicht, dass der amtierende Papst dieses Risiko wirklich wollen wird. Realistischerweise käme eine Resignation vielleicht im Angesicht des kurz bevorstehenden Todes in Frage.
Die Lage ist auch nicht gleich wie bei Bischöfen und Kardinälen: Von diesen gibt es immer mehrere. Dass sie in einem bestimmten Alter automatisch zurücktreten müssten, ist eine oft verbreitete Fehlinformation: Sie müssen zwar ihren Rücktritt anbieten, aber der Papst kann sie "omnibus perpensis" verlängern.
Nach einem Altersrücktritt wird ein Bischof zudem auf einen Bischofs-Titel, d. h. auf ein erloschenes Bistum, das keine Amtspflichten mit sich bringt, verschoben, aber er bleibt bis zu seinem Tod Bischof, gleichfalls bleibt ein Kardinal bis zu seinem Tod Kardinal.
Bischöfe und Kardinäle gibt es immer viele, dagegen stets nur einen Papst. Ein resignierter Papst neben einem amtierenden Papst wäre schon eine unerhörte Neuigkeit. Ausser bei Cölestin V. neben Bonifaz VIII. gab es dies so noch nie. Bonifaz hat Cölestin dann auch fast wie einen Gefangenen in einer Bergklause gehalten. Das war offensichtlich auch nötig, weil der Anlass zum Schisma drohte.
Es stellt sich nämlich die Frage, wer nun das echte petrinische Amts-Charisma trage: Ist es - zack! - auf den neuen Amtsinhaber übergegangen? Ruht ein Rest vielleicht doch auf dem Resignaten? Haben beide einen Teil davon abbekommen? Es ist durchaus möglich, dass sich Gläubige solche Fragen stellen und sie anders beantworten als das kirchliche Lehramt - das Schisma droht dann unverblümt!
Ich denke daher, dass sehr viel mehr gegen einen Rücktritt spricht als dafür. Dem amtierenden Papst traue ich zudem zu, dass er klug genug ist, diese und viele weitere Gründe zu sehen und ihnen gemäss zu handeln, was nur schwerlich zu einem Rücktritt führen könnte, ausgenommen vielleicht auf dem Totenbett.
Das Auftreten konkurrierender Papst-Prätendenten, auch wenn diese nach strikter katholischer Lesart nie Papst waren und es somit stets nur einen einzigen gab, hat aber historisch jedes Mal in eine Krise geführt. Dies sollte doch wohl festgehalten und ernst genommen werden.
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sebu
Veröffentlicht am Dienstag, 17. April 2007 - 10:12 Uhr:   

"Eine solche Vorschrift ist mir nicht bekannt, ich bitte um Quellenangabe."
Im Codex des Kanonischen Rechts ist dazu nur eine sehr knappe Regelung:
Can. 332 [...]
§ 2 Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird.
Quelle: http://www.vatican.va/archive/DEU0036/__P16.HTM


"Nach einem Altersrücktritt wird ein Bischof zudem auf einen Bischofs-Titel, d. h. auf ein erloschenes Bistum, das keine Amtspflichten mit sich bringt, verschoben, aber er bleibt bis zu seinem Tod Bischof, gleichfalls bleibt ein Kardinal bis zu seinem Tod Kardinal."
Das stimmt so nicht mehr ganz. Üblicherweise behalten die Bischöfe im Ruhestand ihren Titel und sind dann "Altbischof". Es gibt wohl sogar einen Trend Koadjutoren schon auf die Diözese zu weihen, für die sie ernannt sind und in der sie dem amtierenden Bischof dereinst nachfolgen werden.

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