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Zweimal GRÜN - geht das überhaupt ?

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Michael Sandkühler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 17. März 2009 - 12:55 Uhr:   

Bei uns hat sich ein Ortsverband von Bündnis 90/ Die Grünen gegründet und tritt jetzt gegen die existierende Wählergemeinschaft "Die Grünen" an.
Was steht denn da auf dem Wahlzettel und wie unterscheidet der Wähler die denn ?
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 17. März 2009 - 13:15 Uhr:   

Kann ich mir nicht vorstellen, dass der Wahlleiter bzw. der neue Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen einen „Die Grünen“ benannten Vorschlag zulassen.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. März 2009 - 17:44 Uhr:   

Das steht da auch nicht.
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 17. März 2009 - 21:24 Uhr:   

@Ralf Lang
Das war meine Antwort auf die Frage, was denn da auf dem Stimmzettel stehen wird, nämlich nicht "Die Grünen" UND "GRÜNE", womit die zweite Frage auch geklärt wäre.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. März 2009 - 22:13 Uhr:   

In NRW sagt die Kommunalwahlordnung das dazu:

§ 26 Abs. 2:
(2) Ist der Name, die Kurzbezeichnung oder das Kennwort geeignet, Verwechslungen mit einer Partei oder Wählergruppe hervorzurufen, die gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes vertreten ist oder die bei der letzten Wahl zur Vertretung des Wahlgebiets Stimmen erhalten hat oder deren Wahlvorschlag früher eingereicht worden ist, so kann die Vertrauensperson bis zur Entscheidung über die Zulassung eine Bezeichnung des Wahlvorschlags festsetzen, durch die die Verwechslungsgefahr beseitigt wird.

§ 15 Abs 2 des Gesetzes, auf den verwiesen wird, lautet:
Ist die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung (§ 14 Abs. 1) laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten, so kann sie einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie nachweist, dass sie einen nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand, eine schriftliche Satzung und ein Programm hat; dies gilt nicht für Parteien, die die Unterlagen gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 und 2, Abs. 4 des Parteiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung (§ 14 Abs. 1) ordnungsgemäß beim Bundeswahlleiter eingereicht haben.

§ 28 Abs. 4 Kommunalwahlordnng
(4) Geben die Namen mehrerer Parteien oder Wählergruppen oder deren Kurzbezeichnung Anlaß zu Verwechslungen, so fügt der Wahlausschuß einem der Wahlvorschläge eine Unterscheidungsbezeichnung bei, sofern nicht die Vertrauensperson für den Wahlvorschlag eine Bezeichnung gemäß § 26 Abs. 2 festgesetzt hat.

Also wird man wahrscheinlich der Wählergruppe eine Zusatzbezeichnung beifügen.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. März 2009 - 22:33 Uhr:   

> Also wird man wahrscheinlich der Wählergruppe
> eine Zusatzbezeichnung beifügen.
Wohl doch eher umgekehrt.
Denn auf der zu wählenden Ebene war die Wählergruppe ja zuerst da.
Entweder akzeptiert der Wahlleiter also "Bündnis 90" als ausreichenden, eine Verwechslung vermeidenden Zusatz - oder er muß die "Neulinge" von den Bundesgrünen noch weiter mit Zusätzen kennzeichnen.
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Stefan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 21. März 2009 - 23:51 Uhr:   

In Dortmund gab es 2004 einen ähnlichen Fall mit umgekehrten Vorzeichen. Da trat eine Abspaltung der grünen Partei zur Kommunalwahl an. Diese Gruppe wollte als "Stadtgrüne" antreten, wogegen allerdings die Partei Einspruch einlegte.
Nach Verhandlungen einigte man sich dann auf die Kurzform "WV Stadtgrüne" und den Langnamen "Wählervereinigung Stadtgrüne".
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. März 2009 - 23:54 Uhr:   

Die Bündnisgrünen hatten trotzdem zugelegt.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. März 2009 - 00:34 Uhr:   

@ Mitdenker
"Die Bündnisgrünen hatten trotzdem zugelegt."

Was hat das jetzt mit der Frage zu tun, welche Bezeichnung zulässig ist?
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 22. März 2009 - 00:37 Uhr:   

Die Wähler finden trotz Namensähnlichkeiten zurecht. Die rechtliche Lage in Nordrhein-Westfalen ist ja bereits dargelegt worden.
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Stefan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. März 2009 - 00:55 Uhr:   

In der Tat. Die Stadtgrünen waren zwar wegen Personalmangel nur in etwa einem Viertel der Wahlkreise angetreten und damit wählbar. Aber mit 0,1% oder 265 Stimmen waren sie nicht einmal eine theoretische Gefahr für die grüne Partei. Allerdings haben einige WASG-Leute für die Stadtgrünen kandidiert, die heute bei der Linken aktiv sind. Wenn also die Stadtgrünen-Stimmen damals für die PDS-Offene Liste abgegeben worden wären, hätte es möglicherweise für einen 3. PDS-OL-Sitz gereicht (ich habe das nicht genau durchgerechnet...). Und mit 3 Sitzen der PDS-OL und einem des Linken Bündnis wäre schon im Herbst 2004 eine linke Fraktion gegründet worden, und nicht erst im August 2007 (nach einem Fraktionsübertritt von der Bürgerliste zu Linken).
Aber das ist alles blanke Theorie... bis auf die Tatsache, dass damals zwischen Stadtgrünen und PDS-OL über eine gemeinsame Kandidatur gesprochen wurde, allerdings ohne positives Ergebnis.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlen_und_Fakten_zur_Politik_in_Dortmund

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