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Gestaltung von Stimmzetteln - Namensf...

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Michael Beyer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. Februar 2009 - 14:35 Uhr:   

In NRW geht's, unabhängig von der kurz bevorstehenden Entscheidung des Verfassungsgerichts NRW, mit großen Schritten auf die nächste Kommunalwahl zu und die ersten Parteien reichen ihre Wahlvorschläge zur Prüfung bei den Wahlämtern ein.

Dabei ist festzustellen, dass manchen Parteien offenbar die richtige Namensschreibung ihrer Wahlbezirkskandidaten nicht bekannt ist.
So schreibt eine Partei im Wahlvorschlag den Vornamen "Markus", der Kandidat ist im Einwohnermelderegister jedoch mit dem Vornamen "Paul Marcus" verzeichnet, mit dem Rufnamen "Paul" und dem Zweitnamen "Marcus" mit "c" statt "k"..

Wie wird der Kandidat auf dem Stimmzettel seines Wahlbezirks aufgeführt:
als XXXXX, Markus oder
als XXXXX, Paul Marcus oder
als XXXXX, Paul oder
noch anders ??

Danke für eure Meinung,
speedcat
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Februar 2009 - 09:57 Uhr:   

Meine Vermutung wäre:
Das Wahlamt nimmt die Version, die der Kandidat selber (bzw. seine Partei) auf dem Formular zur Wahlanmeldung eingetragen hat.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Februar 2009 - 15:14 Uhr:   

@ Ralf + Michael
Beim Wahlleiter muss ja auch eine Bescheinigung des passiven Wahlrechts eingereicht werden, die vom zuständigen Meldeamt des Kandidaten ausgestellt wird. Da sind dann die amtlichen Daten bescheinigt und die werden zugrunde gelegt.

Evtl. Unstimmigkeiten werden mit den Vertrauensleuten des jeweiligen Wahlvorschlags abgeklärt.
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Michael Beyer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Februar 2009 - 15:22 Uhr:   

Also ist letztendlich doch der Eintrag im Einwohnermelderegister entscheidend (also muss der Wahlbezirksbewerber öffentlich dafür Buße tun, was ihm seine Eltern vor einigen Jahrzehnten an Vornamen angetan haben) ?

Grins ...
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Februar 2009 - 16:16 Uhr:   

> Also ist letztendlich doch der Eintrag im
> Einwohnermelderegister entscheidend ...
Schon entscheidend in dem Sinn, daß man sich nicht anläßlich einer Wahl umbenennen kann.

Aber man hat m. E. sehr wohl die Option, welchen Vornamen man verwenden möchte oder ob mehrere auf den Stimmzettel sollen (soweit der Platz reicht).
Auch die Variante mit einem abgekürzten zweiten Vornamen (wie in den USA üblich) wird wohl möglich sein.

Es ist also Sache des Bewerbers, welche der in Deinem Ausgangsbeitrag genannten Varianten er wählt - sie sind alle mit den Meldedaten verträglich.

Nur bei Marcus/Markus muß ich passen.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Februar 2009 - 16:48 Uhr:   

Wenn ein Aussiedler-Hintergrund im Spiel ist, kann bei der Aufnahme in Deutschland ein russifizierter oder polonisierter Vornamen eingedeutscht werden; vielleicht gibt es ähnliche Regelungen bei Eindeutschungen von Namen anderer Zuwanderer?
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Februar 2009 - 18:16 Uhr:   

@mma
Vornamen dürften in der Regel nicht „russifiziert“ sein (im Gegensatz zu einigen Nachnamen bzw. deren Anpassung an namensrechtliche Regeln des Herkunftsstaates der Aussiedler), denn die russische Form eines Vornamens oder ein nur in Russland bzw. der damaligen Sowjetunion verwendeter Vorname wurden bei der Geburt ausgesucht. Für die Eindeutschung eines Namens nach § 94 Bundesvertriebenengesetz spielt das aber keine Rolle.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Februar 2009 - 17:57 Uhr:   

Gemeint ist von mma und Gast vermutlich die übliche "Änderung" etwa des sehr häufigen russischen Vornamens Evgenij (überdies in kyrillischer Schrift) in den - allerdings sonst eher seltenen - entsprechenden deutschen Vornamen Eugen.

Die Betreffenden haben im Einwohnermelderegister dann aber tatsächlich den (neu) gewählten Namen, der Name ist also wieder eindeutig.

Gast liegt natürlich bei detaillierter Betrachtung richtig: Nicht die Vornamen sind russifiziert, denn Evgenij hat den Namen genauso von seinen Eltern bei der Geburt bekommen. Russifiziert sind allerdings die Nachnamen, denn aus dem Namen Schäfer der deutschen Auswanderer im 18./19. Jahrhundert wurde Shefer (in kyrillischen Buchstaben) und aus "Shefera" wird bei der Aufnahme in Deutschland jetzt auf Wunsch wieder "Frau Schäfer".

Bei anderem Migrationshintergrund gibts das eher selten, nicht nur, weil das Gesetz nur für Vertriebene und Spätaussiedler gilt, sondern weil es gar keinen historisch begründeten deutschen Namen gibt, in den man seinen Familiennamen "zurück"tauschen könnte. Wenn das im Einzelfall doch vorkommen sollte (Nachkommen von Auswanderern nach Mittelamerika etc.) wird das auf Wunsch aber auch so ziemlich problemlos durchgeführt.

Andere "Eindeutschungen" sind ja ohnehin "normale" Namensänderungen, etwa die Umwandlung skandinavischer oder serbischer Sonderzeichen.

Wie sieht das eigentlich mit dem deutschen oder österreichischen ß bei Einbürgerung in der Schweiz aus?

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