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Cyrix Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 12. Oktober 2008 - 13:39 Uhr: | |
Hallo! Also soweit ich das mitbekommen habe, hat der Koalitionsausschuss letzte Woche beschlossen, dass man die Bundeswehr im Rahmen von Amtshilfe nun auch im Inneren der Republik mit militärischem Gerät einsetzen können möchte. Dazu wird eine Grundgesetzänderung angestrebt. Nun meine Frage: Dazu benötigt es eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Ok, im Bundestag hat dies die große Koalition. Aber im Bundesrat? Die drei Oppositionsparteien im Bundestag haben sich jeweils scharf gegen diese Regelung ausgesprochen! damit würden nur die Bundesländer jener Regelung zustimmen, in denen nur die CSU/CDU und/oder die SPD regieren. Dadurch kommen aber auch aktuell schon nur 41 der 69 Stimmen zusammen, was nicht ausreichen würde! Hinzu kommt bald die CSU-FDP-Regierung in Bayern, wodurch wieder 6 Stimmen der GroKo verloren gehen. Dann hat man gerade so noch die absolute Mehrheit im Bundesrat... Fällt dann auch noch Hessen an SPD-Grüne-(Linke), geht selbst die noch verloren, da dann auch noch die 5 hessischen Stimmen fehlen würden. Dann wären sogar einfache Zustimmungsgesetze allein mit der GroKo nicht mehr durchführbar! Die Frage ist nun: Wie will man nun die kleinen Parteien für jene GG-Änderung ins Boot holen? Grüße Cyrix |
Ralf Lang
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 12. Oktober 2008 - 19:31 Uhr: | |
Man kann sie ja auch einfach übergehen. Sowas wurde schon mehrfach praktiziert. |
Norddeutscher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Oktober 2008 - 17:24 Uhr: | |
@Ralf Lang Dann reicht es aber nicht, weil dann folgende Bundesländer im Bundesrat nicht zustimmen werden: Hamburg (wegen GAL), Bremen (wegen GRÜNE), Niedersachsen (wegen FDP), Hessen (wegen GRÜNE, die Regierung wird bis zur Abstimmung zustandegekommen sein), Nordrhein-Westfalen (wegen FDP), Baden-Württemberg (wegen FDP), Bayern (wegen FDP, die Regierung wird bis zur Abstimmung zustandegekommen sein) und Berlin (wegen DIE LINKE). Rot-Grün hätte also nur noch 30 Ja-Stimmen für die Verfassungsänderung, bräuchte aber 46 (die hätten sie nicht mal mit Hessen und Bayern). |
Ralf Lang
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Oktober 2008 - 18:44 Uhr: | |
Ich verstehe nicht ganz, wie der Einwand zu meinem Beitrag passt. Nicht, dass ich so ein Vorgehen vorschlagen wollte... In einigen Bundesländern widerspricht es möglicherweise der Landesverfassung, aber gerade Berlin sollte da nicht betroffen sein. |
Norddeutscher Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 21. Oktober 2008 - 19:14 Uhr: | |
@Ralf Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Und diese sehe nicht, weil in den o.g. acht Ländern der jeweils kleinere Koalitionspartner (4xFDP, 3xGrüne, 1xLinke) auf Stimmenthaltung bestehen wird. |
Ralf Lang
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Oktober 2008 - 11:49 Uhr: | |
Und nun zum dritten: In den meisten Bundesländern ist es dem Ministerpräsidenten möglich, die Wünsche der Partner - Koalitionsvertrag hin oder her - zu übergehen und dies wurde auch gelegentlich getan bei "national wichtigen" Entscheidungen. |
Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Oktober 2008 - 13:37 Uhr: | |
@Ralf Lang Das ist so falsch. Die Mitglieder des Bundesrates desselben Bundeslandes können nur gemeinsam abstimmen. Üblicherweise gibt ein Mitglied eines Bundeslandes seine Stimme für alle ab. Wenn jetzt aber der Ministerpräsident (kann auch jemand anderes sein) mit Ja stimmt und ein Bundesratsmitglied des Koalitionspartners dann "Nein" in den Saal ruft, dann ist das eben keine einheitliche Stimmabgabe und das Land hat nicht zugestimmt. Diese Frage ist vom BVerfG anläßlich des Abstimmungsverhaltens Brandenburgs beim Zuwanderungsgesetzes eindeutig geklärt worden. Wenn also ein kleiner Koalitionspartner wenigstens ein anwesendes Mitglied im Bundesrat hat, kann dieser eine Zustimmung des Bundeslandes sehr wohl verhindern. |