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Hessische Verhältnisse bei Bundestags...

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Roland
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2008 - 18:30 Uhr:   

Was glaubt ihr?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2008 - 22:06 Uhr:   

Nein.

Die genauen politischen Umstände nach der Bundestagswahl 2009 lassen sich jetzt natürlich nicht absehen, aber schon das GG macht eine Situation wie jetzt in Hessen unwahrscheinlich, wo nach fast einem halben Jahr nichtmal Koalitionsverhandlungen geführt wurden (abgesehen davon, daß der öffentliche Druck größer wäre als jetzt in Hessen). Irgendwann wird der Bundespräsident Druck machen. Er muß ja einen Vorschlag für die Wahl des Kanzlers machen. Bisher war das immer eine belanglose Formalie. Aber wenn sich die Parteien nicht einigen können oder wollen, kann das ein gutes Druckmittel sein. Bereits die Drohung damit würde vermutlich ausreichen. Denn macht der Bundespräsident einen Vorschlag, muß darüber natürlich auch abgestimmt werden. Wird der vorgeschlagene nicht mit absoluter Mehrheit gewählt, kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen mit absoluter Mehrheit einen Kanzlerwählen. Kommt so eime Wahl nicht zustande, findet ein neuer Wahlgang statt. Wird dann ein Kanzler nur mit einfacher Mehrheit gewählt, muß der Bundespräsident ihn entweder ernennen oder den Bundestag auflösen. Die Parteien werden durch so ein Verfahren praktisch gezwungen, sich irgendwie auf eine Regierung mit parlamentaischer Mehrheit zu einigen. Tun sie das nicht, wird der BuPrä den Bundestag wahrscheinlich auflösen.

Sollte es dann zu einer Linkspartei-tolerierten rot-grünen Minderheitsregierung kommen, und der SPD-Kandidat bekäme nur die einfache Mehrheit, würde Schwan ihn wahrscheinlich ernennen, Köhler den Bundestag auflösen. Von daher könnte es diesmal durchaus wichtig werden, wer sich in der Bundesversammlung durchsetzt.

Ich persönlich hätte nicht unbedingt was gegen "hessische Verhältnisse", wenn es keinen klaren Wahlsieger gibt - lieber gar keine handlungsfähige Regierung als eine, die mir nicht gefällt.
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Korinthenk.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2008 - 23:14 Uhr:   

Ein gutes Beispiel dafür, dass das Amt des Bundespräsidenten mitnichten unparteilich ist. Er hat es nur unparteiisch zu führen, instruktiv dazu: "Irrtümer über das Amt des Bundespräsidenten", Juristische Arbeitsblätter (JA), 1974
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Richard Seyfried
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Juli 2008 - 22:37 Uhr:   

Mir fehlt in diesen Gedankenspielereien eine wichtige Überlegung: Was ist, wenn es auch nach Neuwahlen keine neuen, einfacheren Mehrheiten gibt? Dagegen kann letztlich auch der Bundespräsident wenig tun.

Insofern ist es im Bundestag wie in Hessen möglich, dass eine Regierung, die nicht mehr wirklich regierungsfähig ist, etliche Monate im Amt bleibt. Sobald die große Koalition nicht mehr miteinander kann, und keine neuen Mehrheiten absehbar sind, gibts kaum andere Möglichkeiten. Und dass große Koalitionen manchmal nicht mehr miteinander können, hat sich in Österreich gerade heute wieder einmal bestätigt.

Eine reale Verminderung des Risikos einer de facto Unregierbarkeit wäre wohl nur über ein stärker mehrheitsbildendes Wahlrecht möglich, vgl. etwa http://members.chello.at/richards7/bundestag.html oder ein beliebiges anderes Modell.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juli 2008 - 00:01 Uhr:   

"Mir fehlt in diesen Gedankenspielereien eine wichtige Überlegung: Was ist, wenn es auch nach Neuwahlen keine neuen, einfacheren Mehrheiten gibt?"
Hä? Genau darum geht es doch in diesem Diskussionsfaden.

"Dagegen kann letztlich auch der Bundespräsident wenig tun."
Doch, wie oben beschrieben. Glauben Sie im Ernst, die Parteien würden ohne vorherige Koalitionsabsprachen in eine Kanzlerwahl gehen? Und wenn sie das doch täten und der Kanzler dann nur mit relativer Mehrheit gewählt wird, dann kann der BuPrä den Bundestag auflösen und nach der Neuwahl kann es anders aussehen.


"Insofern ist es im Bundestag wie in Hessen möglich, dass eine Regierung, die nicht mehr wirklich regierungsfähig ist, etliche Monate im Amt bleibt."
Länger als drei oder vier Monate wohl kaum, und selbst wenn: so schlecht wäre es nicht, wenn die Gesetzgebungsmaschinerie mal ein paar Monate stillstünde.
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Richard Seyfried
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juli 2008 - 15:58 Uhr:   

@Thomas Frings
Ich glaube nach wie vor nicht, dass der Bundespräsident über eine zweite, dritte oder vierte Neuwahl etwas ändern kann, wenn eine erste Neuwahl nach der regulären Wahl zu keinem neuen Ergebnis führt. Auch diese Karte ist nur begrenzt spielbar.
Und genau darum, um ein erneutes Patt nach der ersten vorzeitigen Neuwahl gings in meinem Kommentar.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juli 2008 - 20:41 Uhr:   

Muss der Bundespräsident überhaupt einen Kandidaten zur Kanzlerwahl vorschlagen???
Was ist denn, wenn sich keiner bereit erklärt zu kandidieren???
So sind doch die Verhältnisse in Hessen.
Weder Frau Ypsilanti noch Herr Koch sind bereit sich einer Ministerpräsidentenwahl zu stellen.
Ähnlich könnte es ja auf Bundesebene sein, sollte es nach der kommenden Bundestagswahl völlig verfahren sein.
In dem Fall bliebe die gegenwärtige Bundesregierung geschäftsführend im Amt (Art. 69 II, III GG). Ich sehe von daher keinen Neuwahlautomatismus. Der kommt nur in Gang, wenn ein Vorschlag des Bundespräsidenten vorliegt, aber kein Kandidat mit der erforderlichen Mehrheit gewählt wird bzw. nach dem Wahlgang nach Art. 64 IV GG der Bundespräsident entscheidet Neuwahlen auszuschreiben.
Eine Frist für einen Vorschlag des Bundespräsidenten ist im Grundgesetz nicht genannt und auch nicht ersichtlich. Man wird wohl annehmen müssen, dass des Bundespräsident aus staatspolitischer Verpflichtung heraus einen Politiker der zur Kandidatur bereit ist vorzuschlagen. Aber für den Fall das keiner bereit ist zu kandidieren kann er auch keinen Vorschlag machen. Das wären dann hessische Verhältnisse, die durchaus länger andauern könnten.
Das ließe sich nur politisch lösen, nicht juristisch. In so einer Situation wäre auch der Weg zu Neuwahlen versperrt, da diese Möglichkeit erst nach mehrfach gescheiterter Kanzlerwahl und einem letzten besonderen Wahlgang (Art. 64 IV GG) besteht.


Die Bundespräsidentenwahl im Mai ist mit Blick auf dieses Szenario von großer Wichtigkeit.
Sollte Frau Schwan wider erwartend gewinnen, würde diese natürlich einen SPD-Minderheitskanzler (Art. 64 IV GG) ernennen und damit eine Minderheitsregierung stützen.
Bundespräsident Köhler würde das mit Sicherheit nicht tun. Insofern hat die Bundespräsidentenwahl eine wichtige Bedeutung für den Bundestagswahlkampf. Bei einem Bundespräsidenten Köhler sind die Spielräume der SPD für rot-rot-grün deutlich enger, als bei einer Bundespräsidentin Schwan.
In gewissen Sinne wird die Bundespräsidentenwahl daher schon vorentscheiden ob rot-rot-grün überhaupt realistisch in Betracht kommen kann.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juli 2008 - 21:01 Uhr:   

Wir kriegen keine Hessischen Verhältnisse, da die beiden Sturköpfe, Herr Koch und Frau Ypsilanti, bei der Bundestagswahl 2009, gar nicht antreten werden. Schon gar nicht als Spitzenkandidaten.

(Beitrag nachträglich am 08., Juli. 2008 von Mitdenker editiert)
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juli 2008 - 22:51 Uhr:   

@Mitdenker,

ich glaube das in Bezug auf Bundesebene auch nicht.
Eher gibt es wieder eine Große Koalition.

Eine andere Frage ist, ob Hessische Verhältnisse auf Bundesebene rechtlich betrachtet möglich sind.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Juli 2008 - 09:33 Uhr:   

@Marc:
> Was ist denn, wenn sich keiner bereit erklärt
> zu kandidieren???
Interessanter Aspekt.

Aber die Verhältnisse wären im Bundestag doch etwas anders, weil die Hauptkandidaten ihre Kandidatur nicht (wie in Wiesbaden) selber in der Hand haben und sich zu einem im wesentlich selbstgewählten Zeitpunkt zur Wahl stellen können.

Sondern da kommt der Bundespräsident und fragt konkret: Willst Du Bundeskanzler werden oder nicht?
Und auch wenn sie noch so gut begründen können, wieso sie zwar schon, aber jetzt noch nicht und so weiter - wenn sie zu dieser Frage "Nein" sagen, nehmen sie sich halt aus dem Rennen.

Und um die Fristen zur Neuwahl in Gang zu setzen, reicht dem Bundespräsidenten irgendein williger Kandidat - der muß ja keine Mehrheitschance haben.

Wenn also die beiden Hauptkandidaten absagen, und der Bundespräsident schlägt dann (mit Verweis darauf, daß sich die Großen ihrer Verantwortung verweigern) einen renommierten Parteilosen vor - dann können die Abgeordneten schon mal die Koffer packen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Juli 2008 - 11:42 Uhr:   

@Ralf
"Und um die Fristen zur Neuwahl in Gang zu setzen, reicht dem Bundespräsidenten irgendein williger Kandidat - der muß ja keine Mehrheitschance haben."

Absolut richtig. Wenn der Bundespräsident will, dann wird er schon jemanden finden. Wahrscheinlich reichte aber schon die Drohung, einen eigenen Vorschlag zu machen, um den Akteuren Beine zu machen.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Juli 2008 - 18:13 Uhr:   

und wenn der Bundespräsident nicht wollen sollte???
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Juli 2008 - 21:21 Uhr:   

@MarcK

Bei Köhler ist es wohl recht unwahrscheinlich, daß er monatelang passiv bleiben würde, wenn sich keine neue Regierung anbahnen sollte.

Von Schwan ist Passivität auch eher nicht zu erwarten. Sie äußert sich ja recht viel. Nicht besonders schlau, weil sie damit einige von den Leuten ärgern kann, die sie wählen sollen, aber es ist ein starkes Indiz, daß sie als Bundespräsudentin eine aktive Rolle einnehmen würde, wenn sich die Gelegenheit ergäbe.

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