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Tim Spier
| Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 13:17 Uhr: | |
Im Kontext der DKP-Affäre der Linken in Niedersachsen bin ich in einem Spiegel-Artikel auf eine wahlrechtliche Neuerung gestoßen, die mir bisher unbekannt war: "Auf dem Bundesparteitag im Mai in Cottbus will man [die Linke] den Landesverbänden deshalb empfehlen, künftig keine Mitglieder anderer Parteien auf ihren Listen antreten zu lassen. Auf Bundesebene ist dies seit einer Änderung des Bundeswahlgesetzes im Januar bereits nicht mehr möglich." Weiß jemand etwas zu dieser Wahlrechtsänderung? Wie lautet die konkrete Regelung? Werden nur Kandidaturen von Kandidaten anderer Parteien verboten, oder auch die von "unabhängigen", also keiner Partei Angehörenden? Auf den Seiten des Bundesjustizministeriums findet sich jedenfalls bisher keine Änderung, in meinem Sartorius schon gar nicht. |
Matthias Cantow
| Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 13:24 Uhr: | |
Die im Januar im Bundestag beschlossene Änderung des Bundeswahlgesetzes ist noch nicht in Kraft getreten: http://dip.bundestag.de/btd/16/074/1607461.pdf |
Tim Spier
| Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 14:05 Uhr: | |
Wunderbar, vielen Dank! Auch dass St. Laguë-Schepers auf Bundesebene Hare/Niemeyer ersetzt war mir neu. Ungewöhnlich, dass so kleine "technische Details" mit vielleicht gar nicht so großen Auswirkung auf die Politik ohne viel Öffentlichkeit beschlossen werden. |
Tim Spier
| Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 16:47 Uhr: | |
Es muss natürlich heißen: "mit gar nicht so kleinen Auswirkungen auf die Politik" |
Migan (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 18:35 Uhr: | |
Gibt es da eigentlich auch entsprechende Vorschriften in den einzelnen Bundesländern? |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 19:42 Uhr: | |
Im Dezember ist eine solche Bestimmung schon in NRW eingeführt worden. In anderen Ländern gibt es so etwas meines Wissens nicht. |