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Ralf Lang
| Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 12:42 Uhr: | |
Der SSW ist keine "eingeschränkte Partei", sondern flächendeckend wählbar. Er tritt derzeit nicht überall mit Direktkandidaten an. |
covellin
| Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 15:39 Uhr: | |
Zitat von Marc K. am 02.11.2006: [...] Fusionsvorschläge: 1. Berlin und Brandenburg zu Berlin-Brandenburg: Hauptstadt Potsdam. 2. Bremen zu Niedersachsen 3. Saarland und Rheinland-Pfalz zu Rheinsaarland-Pfalz; Hauptstadt Main 4. Sachsen-Anhalt und Thüringen zu Sachsen-Thüringen: Hauptstadt Weimar. 5. Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern zu Mecklenburg-Holstein Der Fusionsvorschlag Nr. 4 würde anknüpfen an Überlegungen, die ohnehin schon in Sachsen-Anhalt in Regierungskreisen überlegt werden. Der SPD-Spitzenkandidat im Wahlkampf und heute Vize-Ministerpräsident hatte sich schon im Wahlkampf mittelfristig dafür ausgesprochen, SA mit anderen Bundesländern zu fusionieren. Gedacht war hierbei insbesondere mit Thüringen und Sachsen. Gegen eine solche Großfusion hätte ich auch nichts. Aber realistischer könnte die kleinere Variante sein. Der Freistaat Sachsen hat mit mehr als 4 Mio. Einwohnern schon eine ausreichende Größe und eine stabile Wirtschaftskraft, ebenso wie eine niederige Verschuldung, was man von Sachsen-Anhalt nicht sagen kann. Sachsen-Anhalt und Thüringen haben mit je knapp 2,5 Mio. Einwohnern auch ungefähr die gleiche Bevölkerungszahl. Es wäre also eine Fusion auf Augenhöhe. [...] Eine solche Lösung wäre keinesfalls eine "Fusion auf Augenhöhe", wie man leicht an den ökonomischen Fakten erkennt, die beide Länder charakterisieren. Im Gegenteil zeigt sich in dem Versuch, der Sachsen-Anhalter, ihre desolate Wirtschaftslage durch eine Länderehe mit dem Freistaat Thüringen zu kaschieren, eine Entwicklung, welche man aus thüringischer Sicht nur als Affront bezeichnen kann. Es ist bezeichnend, dass nur Sachsen-Anhalt hier in der Bevölkerung eine Zustimmung zu derartigen Fusionsgedanken erreicht, in Sachsen ist man skeptisch und in Thüringen stößt man auf berechtigten Protest. Ich möchte die topographische, mentale, wirtschaftliche und die Bildungssituation der beiden Länder hier nicht noch einmal ausführlich beschreiben. Aber ich bitte die Sachsen-Anhalter, sich nicht weiter der Illusion hinzugeben, dass sich Thüringen von einem derart instabilen Land kaufen lassen wird. Welche Koalition wurde in Sachsen-Anhalt bislang bestätigt? Welche Grundstimmung herrscht dort? Wir in Thüringen haben eine Alleinregierung der CDU, was durch von Wirtschaftsseite positiv gesehen wird. Wollen wir die rechtslastigen und abwanderungsbetroffenen Regionen Sachsen-Anhalts etwa mit verantworten? Meine Vorstellungen hierzu finden sich unter: http://www.bundeslaenderreform.de.vu Sicherlich sollte man aber eines unbedingt noch anmerken: Besser keine Fusionen, als irgendeine, gleich welche, mitteldeutsche Variante, welch unangenehmer Euphemismus! viele Grüße covellin |
Ralf Lang
| Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 17:18 Uhr: | |
Wenn es zweimal dasteht, wird es davon auch nicht besser. Die Haushaltslage Thüringens ist nicht so viel besser als die in Sachsen-Anhalt. Wohl einer der Gründe, warum quer durch alle Parteien die Sachsen schon die Fusion mit Thüringen alleine ablehnen. |
Friedrich Schiller, Bürger von Weimar (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 19:08 Uhr: | |
"Aber ich bitte die Sachsen-Anhalter, sich nicht weiter der Illusion hinzugeben, dass sich Thüringen von einem derart instabilen Land kaufen lassen wird. Welche Koalition wurde in Sachsen-Anhalt bislang bestätigt? Welche Grundstimmung herrscht dort? Wir in Thüringen haben eine Alleinregierung der CDU, was durch von Wirtschaftsseite positiv gesehen wird. Wollen wir die rechtslastigen und abwanderungsbetroffenen Regionen Sachsen-Anhalts etwa mit verantworten? " Hochmut kommt vor dem Fall. Und der schient mir für die CDU in Thüringen schon im Gange. Ist denn immer die Regierung die beste, die von der Wirtschaftsseite positiv gesehen wird? Wie naiv ist das denn! Auch mir geht das gedankliche Grenzziehen und Hauptstadt küren hier entscheiden zu weit und auch ich kann kein wirklich schlüssiges Argument für Fusionen sehen. So bleibt der Eindruck: wir machen eine Reform der Reform wegen. Kennt man ja. Aber eine interessante Frage: Fusionen gab es ja schon häufig auf kommunaler Ebene. Gibt es da irgendwelche Langzeitstudien über die Wirksamkeit? Ich meine jetzt nicht nur Wirtschafts- und Haushaltsdaten, sondern auch (für die Wirtschaftsseite uninteressante) Punkte wie: Lebensqualität, medizinische Versorgung, Erfolg der Fußballmannschaft etc.? |
Marc K.
| Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 00:26 Uhr: | |
Sachsen steht ohne Zweifel deutlich besser da als Sachsen-Anhalt. Für Thüringen gilt das aber nur in sehr eingeschränkten Maße. Das die CDU dort eine absolute Mehrheit hat ist mir bekannt. Das die bei der letzte Landtagswahl allerdings nur sehr knapp war auch (trotz einer bundespolitisch nicht so schlechten Ausgangslage). Von daher ist die Wahrscheinlichkeit da, dass diese 2009 wegfällt. Sachsen-Anhalt wurde von 2002-2006 von CDU-FDP regiert und seit 2006 von CDU-SPD. Von daher ist Sachsen-Anhalt kein Schreckgespenstland mehr. In der Region Halle sieht es auch wirtschaftlich nicht so schlecht aus. Thüringen hat sicher Jena, aber in vielen Regionen hat Thüringen ja auch Probleme. Von daher meine Überlegungen zu einer Fusion. Die könnte angegangen werden, z.B. wenn in beiden Ländern große Koalitionen herrschen. Mit der Hauptstadt-Idee komme ich natürlich sehr voreilig. Darüber haben sich die Gedankenspieler sonst wohl noch keine Gedanken gemacht. Aber neben Erfurt und Halle wäre Weimar natürlich eine interessante Variante. Das ganze hat übrigens auch nichts mit Ost-West-Fragen zu tun. Natürlich läßt sich die Länderfusion Berlin-Brandenburg historisch viel besser begründen. Ich bin - wie geschrieben - auch für viele Fusionen in den alten Ländern: Bremen-Niedersachsen zu Niedersachsen; Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vopommern zu Mecklenburg-Holstein; Rheinland-Pfalz, Saarland zu Rheinsaarland-Pfalz. Also mir hier eine "Diskriminierung" der neuen Länder vorzuwerfen ist hahnebüchen. Übrigens: Baden, Würtenberg und Hohenzollern (bzw. die damaligen Abstimmungsgebiete) hatten historisch auch wenig Gemeinsamkeiten. Die Badener waren z.B. - anders als die Würtenberger preußenfreunlich. Auch ansonsten gab es viele Diskrepanzen und Unterschiede. Trotzdem gab es eine - wenn auch knappe - Mehrheit für die Fusion. Lassen sie es uns doch mal abwarten, wie es aussieht, wenn der Solidarpakt ausläuft und der finanzielle Druck wächst, wie die Leute dann zu Länderfusionen stehen, zumal Thüringen ohnehin eine schrumpfende Bevölkerungstendenz hat (wie SA) und eines Tages sogar unter 2 Mio. rutschen könnte und damit ohnehin einen Bundesratssitz verlieren würde. Da läßt sich doch langfristig gedacht schon an eine Fusion denken. |
Florian (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 02:58 Uhr: | |
"Die Badener waren z.B. - anders als die Würtenberger preußenfreunlich. " Aus historischem Interesse: Worauf stützt Du diese Vermutung? Einmal abgesehen, dass es Preußen zum Abstimmungszeitpunkt natürlich gar nicht mehr gab: Ich hätte eher vermutet, dass die Badener eher keine so großen Preußen-Freunde sind. Begründung: Erstens einmal ist Baden katholisch, Preußen (und Württemberg) hingegen protestantisch. Außerdem hat Baden historisch ganz schön unter Preußen zu leiden gehabt: Die Revolution von 1848 ging ganz wesentlich von Baden aus und wurde dort auch (mit preußischen Truppen) blutig niederkartätscht (Stichwort Rastatt). |
Florian (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 03:06 Uhr: | |
"Lassen sie es uns doch mal abwarten, wie es aussieht, wenn der Solidarpakt ausläuft und der finanzielle Druck wächst, " Es wurde hier im Forum schon mehrmals geschrieben. Aber nochmal: Deine gesamte Argumentation beruht auf der impliziten ANNAHME, dass größere Länder effizienter sind. Denn nur in diesem Falle würde der finanzielle Druck auch ein Druck Richtung Fusionen bedeuten. Diese ANNAHME begründest Du aber nicht (während in diesem Forum schon mehrmals begründet wurde, warum die Annahme NICHT zutrifft). Alle weiteren Überlegungen (historische und kulturelle Fragen, Hauptstadtfragen, genaue Grenzziehung etc.) sind alle nur sekundär. Wenn Du uns überzeugen willst, müsstest Du erst einmal die zentrale Frage beantworten: warum sollen große Länder effizienter sein als kleine? |
mma
| Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 12:41 Uhr: | |
("Übrigens: Baden, Würtenberg und Hohenzollern (bzw. die damaligen Abstimmungsgebiete) hatten historisch auch wenig Gemeinsamkeiten.") Eben doch, wenn man genauer hinguckt. 1. Sowohl in Nordbaden als auch in Nordwürttemberg wurde die Wiedervereinigung mit dem jeweiligen Südteil des alten Landes gewünscht, doch Nordwürttemberg und Nordbaden waren bereits vereinigt und hätten zur Wiederherstellung der alten Länder politisch getrennt werden müssen. 2.In allen vier Abstimmungsbezirken, gerade auch in den südlichen, lagen nicht nur altbadische und altwürttembergische Gebiete, sondern auch viele die erst Anfang des 18. Jahrhunderts zu den beiden großen Ländern gekommen waren, wo die Landeszugehörigkeit also gar nicht so viel Tradition besaß. 3. Sowohl (Gesamt-)Baden als auch (Gesamt-)Württemberg waren/sind (vor allem wegen Punkt 2) konfessionell stark gemischt. |
covellin
| Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 12:48 Uhr: | |
Hmm, wenn man bedenkt, wie hoch der Anteil ist, welcher dem Land Thüringen durch den Solidaritätszuschlag zusteht und dabei nicht vergisst, dass die Thüringer diesen auch selbst mitfinanzieren, sollte dieses Argument nicht als zu bedeutend angesehen werden ( TH => 1,5 Mrd. € + 0,5 Mrd. € Länderfinanzausgleich ). Übrigens würde TH nach einer Fusion sicherlich weniger Geld aus dem Länderfinanzausgleich zustehen... Dabei ist das gar nicht soviel, denn Berlin bekommt zum Beispiel 2,4 Mrd. € nur durch den Länderfinanzausgleich geschenkt. Mir scheint hingegen die Frage interessanter, welche von Florian aufgestellt wurde: " [...] Warum sollen große Länder effizienter sein als kleine? " Dies kann für Baden - Württemberg gelten, aber ist dieses Land aufgrund seiner Topographie nicht als aussagekräftiges Beispiel zu werten. Die Länder, welche damals fusionierten, zeigten nicht die kompakte Form des heutigen Landes. Das zweite Argument wäre, dass diese Fusion vor dem Aufschwung der 60er Jahre erfolgte, somit die Wirtschaftlichkeit Baden - Württembergs, wie übrigens auch Bayerns erst durch bundespolitische Entwicklungen vorangetrieben wurde. Was nun Thüringen angeht, so halte ich an meinen Argumenten fest: * nie Rechte im Landtag * Platz 3 im aktuellen Dynamikranking * Platz 4 im Bildungsmonitor in einer Studie des IW - Köln zur Lage der Unterrichtsqualität, Sachsen - Anhalt belegt hier den 16. Platz * Thüringen ist dichter bevölkert ( Faktor 1,2 ) und besitzt eine niedrigere Kriminalitätsrate ( weniger Verurteilte pro Einwohner als Bayern, selbstredend auch besser als Sachsen - Anhalt ). * Thüringen weist zusammen mit Sachsen das höchste Wirtschaftswachtum in Deutschland auf. * Abwanderung: TH verzeichnete in den Jahren von 1990 bis 1994 eine sehr starke Fluktuation Richtung Bayern, Baden - Württemberg, NRW etc. konnte aber in den Jahren 1995 - 1999 durch Zuwanderung diesen Verlust teilweise wieder ( zu ca. 50 % ) kompensieren. Einen positiven Ausländersaldo haben wir immer noch. Im Zusammenhang mit Sachsen - Anhalt habe ich noch nie von Zuwanderung gehört. Eine Fusion mit Sachsen - Anhalt wäre somit einer Aufgabe aller positiven Zahlen und der günstigen geographischen Ausgangslage gleichzusetzen, welche uns als westlich von Bayern gelegenes Land mit südlichen Akzenten ausweist. Eine Teilung Sachsen - Anhalts wäre meiner Auffassung nach wirklich sinnvoller, da man hier jeweils vier Bundesländern die Regionen dieses Landes zuordnen könnte, welche strukturell dem jeweiligen BL entsprechen würden. Dennoch bleibt die Frage, warum überhaupt Fusion, unbeantwortet. Zeigt sich in der Argumentation nicht auch die Hilflosigkeit derer, welche eine solche Frage erst einmal aufwerfen? |
mma
| Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 13:03 Uhr: | |
(" Thüringen ist dichter bevölkert ( Faktor 1,2 ) und besitzt eine niedrigere Kriminalitätsrate ( weniger Verurteilte pro Einwohner als Bayern, selbstredend auch besser als Sachsen - Anhalt ).") ("Eine Teilung Sachsen - Anhalts wäre meiner Auffassung nach wirklich sinnvoller, da man hier jeweils vier Bundesländern die Regionen dieses Landes zuordnen könnte, welche strukturell dem jeweiligen BL entsprechen würden.") Wollen Sie sich wirklich einen Teil der ach so kriminellen Sachsen-Anhalter in Ihr redliches Thüringen einverleiben? |
covellin
| Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 13:34 Uhr: | |
Zitat mma: [...] Wollen Sie sich wirklich einen Teil der ach so kriminellen Sachsen-Anhalter in Ihr redliches Thüringen einverleiben? Ich dachte hierbei nur an Bad Kösen und Naumburg, da das Eisenbahndreieck Naumburg - Großheringen - Camburg durch die Landesgrenze auch angesichts eines ggfs. innerhalb der folgenden Jahre nötigen Ausbaus gewisse Einschränkungen erfährt und Naumburg als kulturell nich unbedeutende Stadt zu Thüringen passen könnte. Den Löwenanteil würden sich Niedersachsen und Brandenburg teilen, Halle, Leuna und Bitterfeld gingen als ökomisch wertvolle Inseln natürlich an Sachsen. |
Volkmar von Vogel (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 03. November 2006 - 14:05 Uhr: | |
Wie wäre es, Thüringen mit Hamburg zu fusionieren? Heraus käme ein mittelgroßes Land mit einer durchschnittlichen Bevölkerung pro Fläche und einem im Sinne des Finanzausgleiches mehr oder minder neutralen Haushalt. Außerdem wäre es echt kultig. Die Hauptstadt müsste dann aber Hamburg sein. Weil welcher Hamburger will sein Parlament schon in Erfurt haben? Zur Abrundung wäre auch denkbar, Bremen/Bremerhaven zu integrieren, um so die Kenndaten weiter an das Mittelmaß anzugleichen. Zudem wäre Thüringen dann endlich wieder in der Bundesliga. |
Marc K.
| Veröffentlicht am Samstag, 04. November 2006 - 22:54 Uhr: | |
-------------------------------------------------------------------------------- "Die Badener waren z.B. - anders als die Würtenberger preußenfreunlich. " Aus historischem Interesse: Worauf stützt Du diese Vermutung? @Florian, "Einmal abgesehen, dass es Preußen zum Abstimmungszeitpunkt natürlich gar nicht mehr gab: Ich hätte eher vermutet, dass die Badener eher keine so großen Preußen-Freunde sind. Begründung: Erstens einmal ist Baden katholisch, Preußen (und Württemberg) hingegen protestantisch." Weil Baden von Frankreich potenziell ständig bedroht war und daher auf den militärischen Schutz Preußens setzte (vor 1871), während Würtenberg und Bayern z.T. sogar mit Frankreich taktierten und nur aufgrund der allgemeinen Volksstimmung 1871 in die Allianz gegen Frankreich eintraten. Die badische Regierung wollte sogar 1867 schon in den neugebildeten Norddeutschen Bund. Sie hatte Geheimabkommen mit Preußen (gegen Frankreich) und hatte sich damit eng an Preußen angelehnt - anders als Würtenberg. Aber um dieses Historie geht es mir gar nicht. Es sollte nur ein Beleg sein, dass auch Länder mit unterschiedlichen historischen Hintergründen fusionieren können. |
Marc K.
| Veröffentlicht am Samstag, 04. November 2006 - 23:47 Uhr: | |
@Ralf Arnemann, "MarcK: > NRW zahlt - wenn auch wenig in den > Länderfinanzausgleich ein. Das ist ÜBERHAUPT kein Beleg dafür, daß ein größeres Land effizienter wirtschaften würde als ein kleines. Es gibt generell überhaupt keinen Beleg für die These, daß "groß" irgendeinen Vorteil bringen würde, Zahler und Empfänger sind recht zufällig über die Größen verteilt." Mit Ausnahme von Hamburg gehört kein kleines Bundesland zu den Zahlerländern. Die Zahler sind große bis mittelgroße Bundesländer (Hessen, Bayern, BW, NRW, Hamburg). Diese Bundesländer müssen aus meiner Sicht auch nicht unbedingt fusionieren, wobei eine Fusion Hamburgs mit Schleswig-Holstein gerade auch zur Teillösung des Staat-Umland Problems (was hier ja auch ein Problem zw. verschiedenen Bundesländern ist) sich so besser lösen ließe. "Und es ist auch unsinnig, den Gesamt-Länderfinanzausgleich zu vermindern, indem man Zahler und Empfänger zusammenpackt und damit den Ausgleich "internalisiert"." Das ist nicht unsinnig, sondern sinnvoll. Mein Ziel - und das der Befürworter einer Reform des Bundesgebietes - ist die Schaffung leistungsfähiger Bundesländer, so dass der Länderfinanzausgleich abgeschafft oder zumindest erheblich reduziert werden kann. Das ist eines der Hauptargumente für eine Reform des Bundesgebietes. Z.B. sind viele kleine Länder gar nicht an mehr Föderalismus interessiert, weil sie sich davon überfordert fühlen (z.B. SA, Schleswig-Holstein, etc.). Andere wollen hingegen gerne mehr bisherige Bundeskompetenzen aus den Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungen selbst übernehmen (z.B. Bayern, aber auch Hessen und BW). Diese Unterschiede zeigten sich auch bei der Diskussion über die Föderalismusreform, wo sich einige Länder sogar gegen mehr Länderkompetenzen wehrten. Nur durch die Schaffung leistungsfähiger Ländereinheiten läßt sich der Föderalismus stärken - was ich will - und nachhaltig eine Neuaufteilung UND Trennung von Bundes- und Landeskompetenzen erreichen. Die Föderalismusreform kann hier - aus meiner Sicht - nur ein erster kleiner Schritt - wenngleich ein notwendiger (und es ist gut, dass er endlich gegangen wurde) - sein. "Denn wenn man überhaupt akzeptiert, daß arme Regionen von den reichen durchgefüttert werden sollen, dann müssen natürlich alle "reichen" Länder mitzahlen, das kann kein Privatproblem eines Nachbarn sein." Wenn das große Bundesland zumindest im Schnitt über den Bundesschnitt liegt ist das selbstverständlich das Privatproblem des Landes. Bayern und Hessen bekommen ja auch nichts aus den Finanzausgleich für die dortigen strukturschwachen Gebiete, z.B. in Nordhessen oder in Teilen von Franken. "Insgesamt hast Du weiterhin keinerlei stichhaltiges Argument bringen können, daß überhaupt für Fusionen spricht." DOCH: Die Schaffung leistungsfähiger Bundesländer zur Reduzierung oder sogar Abschaffung des Länderfinanzausgleichs, zur Schaffung von Ländern die bereit und in der Lage sind mehr Kompetenzen zu übernehmen (und sich nicht wegen Überforderung dagegen wehren) und damit zur Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, zur Stärkung der Länder und des Föderalismuses. Denn dann können die Länder mehr Kompetenzen bekommen und sie können dort näher am Bürger getroffen werden als auf Bundesebene. Diesem Ziel dienen meine Ideen zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung und der Neugliederung der Bundesländer. |
George (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2006 - 15:15 Uhr: | |
Die Größe eines Bundeslandes hat nichts mit der Effizienz zu tun (mit Außnahme von Bremen). Saarland und NRW kämpfen mit einem Strukturwandel, den es zu bewältigen gilt. Auf Dauer sollte der Finanzausgleich abgeschafft werden, damit die Nehmerländer zum sparen gezwungen werden. Was bei einer Länderfusion herauskommt sieht man (negativ) am Beispiel von B.-W.: Die Württemberger haben praktisch in einer "feindlichen Übernahme", verfassungswiedrig das Land geschaffen. Historisch waren beide Länder wirtschaftlich/ finanziell etwa gleich stark (meist hatte Baden die Nase etwas vorn)und wären dies im bundesvergeich auch heute noch). Das Land Baden wurde dezentral regiert- Württemberg zentral. Das sieht man z.B. auch daran, das Baden 3 Großstädte hatte, Wü. mit Stuttgart nur eine. Den Badenern wurde nach der Fusion der würrtembergische Zentrallismus aufgezwungen, d.h. viele Behörden, (Staats-) Betriebe, Verbände wurden nach Stuttgart verlagert. In Wü. (hauptsächlich Stuttgart) fließen die Steuermilliarden (Neue Messe, Stuttgart 21 usw, usw.) üppig, wärend viele Großstädte in Baden finanziell in Not sind (z.B. FR- Wohnungsverkauf). Die Stadt Stuttgart hat so gut wie keine Schulden, da das Land viele Aufgaben der Stadt übernimmt (es gibt sogar einen Staatszoo), das geschieht natürlchlich in vielen Landeshauptstädten,aber nirgens so extrem. B.-W. ist kein gelungenes Beispiel für eine Fusion ,auch wenn es die Stuttgarter Landespolitik so darstellt ("Musterländle" kommt aus dem badischen und nicht von den Schwaben)! |
Sü-Badner (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2006 - 15:30 Uhr: | |
"Die Badener waren z.B. - anders als die Würtenberger preußenfreunlich. " wohl kaum: Kennt Ihr das badische Wiegenlied: Schlaf mein Kindlein schlaf, da draußen steht der Preuss, er hat dein Vater umgebracht, schlaf mein.. Preussen hatte Angst vor der Demokratie und hat sich keine Freunde in Baden gemacht (auf dauer nicht mal bei den Markgrafen). Die beiden Konfessionen halten sich etwa die Waage. |
mma
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2006 - 15:51 Uhr: | |
Sü-Badner "Preussen hatte Angst vor der Demokratie und hat sich keine Freunde in Baden gemacht" Wenn das BVerfG nach der Wende nach Leipzig zwangsverlagert worden wäre, hätten die Berliner neulich wohl doch "ihr" Geld bekommen; aber von den rachsüchtigen Gelbfüßlern gab's natürlich nichts. |
Sü-Badner (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2006 - 18:23 Uhr: | |
Wie viele Richter kommen aus Baden ?! |
Marc K.
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2006 - 18:37 Uhr: | |
@Süd-Badner, ich beziehe mich hierbei auf die badische Regierung (in der Zeit von 1860-71). Auf die Bevölkerung habe ich mich nicht bezogen. |
Good Entity (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2006 - 18:38 Uhr: | |
Laut Auskunft des Bundesgerichtshofs in einem der letzten Reports (ich weiß, ist der BGH, nicht das BVerfG, ist aber auch in Karlsruhe und somit vielleicht ein ähnliches Phänomen) kommt die Mehrzahl der neu berufenen Richter aus Baden-Württemberg, gefolgt von Rheinland-Pfalz und Hessen. |
Marc K.
| Veröffentlicht am Donnerstag, 30. November 2006 - 21:10 Uhr: | |
@Good Entity, also in dem Zweiten Senat, der die Verfassungsklage Berlins beschieden hat, sitzen drei Hessen (bzw. in Hessen tätige Professoren): 1. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer, Präsident des 2. Senats und Vizepräsident des BVerfG, - geb. am 17.02.1940 in Gau-Algesheim/Rhein- verheiratet, der SPD nahestehend, seit 1973 Professor für Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 2. Prof. Dr. Lerke Osterloh, - geb. am 29.9.1944 in Holle (Oldenburg), - verheiratet, der SPD nahe stehend, seit 1993 Universitätsprofessorin am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, Prof. für Öffentliches Recht und Steuerrecht 3. Prof. Herbert Landau, - geb. am 26. April 1948 in Wilgersdorf/Siegen, der CDU nahestehend; seit 4/2001 Lehrtätigkeit an der Philipps-Universität in Marburg im Strafrecht, seit 1. Oktober 2005 Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) seit 2006 Honorarprofessur der Philipps-Universität Marburg. Ein Richter ist Bayern: Dr. Michael Gerhardt, 1996-2003 Richter am Bundesverwaltungsgericht, seit Juli 2003 Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat). Zwei stammen aus Baden-Würtemberg bzw. sind mit dem Land eng verbunden: 1. Prof. Dr. Siegfried Broß, - geb. am 18. Juli 1946 in Stuttgart, - verheiratet, seit Sept. 1998 Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat), seit 2002 Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 2. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, - geboren am 25.11.1954, - verheiratet, zwei Kinder 1975 - 1980 Studium an der Universität Münster, 1981 - Jun 1984 Referendarzeit in Baden-Württemberg, 1984 - 1987 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg, er war aber von 1991-96 in MVP als Richter tätig: Juli 1991 - Juni 1992 Referatsleiter im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin (Aufbau der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit; bis November 1991 abgeordnet von Nordrhein-Westfalen und seitdem versetzt in den Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern), seit Juli 1992 Richter am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Juli 1996 Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht, daneben Juli 1992 - Dez 1996 im zweiten Hauptamt Richter am Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, daneben Nov 1995 - Dez 1996 Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (ausgeschieden wegen Versetzung in den Bundesdienst) 1.1.1997 - 23.01.2001 Richter am Bundesfinanzhof (Mitglied des IX. Senats), seit 23.01.2001 Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) 2006 Verleihung der Ehrendoktorwürde der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Zwei Richter sind aus NRW (bzw. stehen diesem Bundesland nahe): 1. Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff, - geb. 31.01.1953 in Weitensfeld/Kärnten, - verheiratet, vier Kinder - der SPD-nahestehend. 1969 - 1977 Studium der Rechtswissenschaft in Bielefeld, Freiburg und an der Harvard Law School (LLM) und Referendarausbildung in Freiburg 1980 Promotion (Freiburg) 1979 - 1987 Wissenschaftliche Assistentin/Hochschulassistentin an der Universität Bielefeld 1987 Habilitation an der Universität Bielefeld, venia legendi für die Fächer öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit und Rechtsphilosophie 1988 - 1992 Leiterin des Umweltamtes der Stadt Bielefeld seit 1992 Professorin für Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld 1996 - 2000 Stellvertretendes Wahlmitglied des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen 1996 - März 2002 Geschäftsführende Direktorin des Zentrums für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld 2000 Leibniz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft 2000 - März 2002 Vorsitzende des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen seit April 2002 Richterin des Bundesverfassungsgerichts 2. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, - geb. am 26. März 1954 in Walsum, jetzt Duisburg, - verheiratet, vier Kinder, der CDU nahestehend (Anmerkung: stammt aus einer italienischen Gastarbeiterfamilie); 1970 -1980 Kommunalverwaltungsbeamter (mittlerer Dienst) bei der Stadt Dinslaken 1982 1. Staatsexamen 1985 2. Staatsexamen 1985 - 1986 Richter beim Sozialgericht Duisburg 1987 Promotion Rechtswissenschaft (Bonn) Thema: Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren 1986 - 1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn 1990 Promotion Sozialwissenschaft (Duisburg) Thema: Offener Diskurs und geschlossene Systeme 1990 - 1993 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn 1993 Habilitation (Bonn) Thema: Risikoentscheidungen im Rechtsstaat Mai 1993 Universitätsprofessor (C3) an der Universität Münster Nov. 1993 Universitätsprofessor (C4) an der Universität Trier 1997 Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München seit 2003 Universitätsprofessor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn seit Dez. 1999 Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) So: Damit ist zur personellen Zusammensetzung des 2. Senats alles gesagt. Besonders viele Baden-Würtenberger hat er jedenfalls nicht. Hessen ist allerdings gut vertreten, wobei zwei der Hessen gar nicht ursprünglich aus Hessen kommen. Und etwas MVP ist auch dabei mit Herrn Prof. Mellinghof, der lange dort tätig war. |
Sü-Badner (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Freitag, 01. Dezember 2006 - 10:54 Uhr: | |
Hallo Marc, Merci für die Ausführung! Was mma angeht, wollte ich niemanden beleidigen, Fakt ist aber, das die Preussen die badische Revolution zusammen geschossen haben und sich die Bevölkerung ihren " Reim" daraus gemacht hat. Die Gelbfüßler sind auch eine seltsame Geschichte: So wurden zunächst die Schwaben genannt, weil die württemberger Herrscher ihre Landeskinder als Söldner verkauft hatten (Uniform)- irgendwann haben die Schwaben dies auf die Badner bezogen. |
Good Entity (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Sonntag, 03. Dezember 2006 - 15:43 Uhr: | |
Vielen Dank auch von mir an Marc K. - Deine Aufstellung bestätigt das Problem, das ich in meinem Posting schon kurz andeutete: 25 % Baden-Württemberger und 37,5 % Hessen (zusammen 5 von 8) sind schon eine deutliche Überbesetzung mit Richtern aus diesem geographischen Raum. Nach Einwohnerzahl berechnet dürften beide Länder zusammen nur 1 oder höchstens 2 der Richter dieses Senats stellen. Mein Posting bezog sich wie erwähnt auf den BGH, dem seine eigene geographisch etwas unausgewogene Besetzung aufgefallen war. Da geht es natürlich um etwas größere Zahlen. Verblüffend, dass es beim BVerfG in kleinerem Maßstab nun ebenso aussieht. Da bei der Berufung der Richter natürlich ganz andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen, lassen sich bei so kleinen Zahlen wie 8 natürlich Unausgewogenheiten ohnehin nicht vermeiden. Bei den zu treffenden Entscheidungen ist im Regelfall auch ohne jede Bedeutung, wo ein Verfassungsrichter regional vielleicht Sympathiepunkte vergeben könnte. Dass nun aber zufällig alle 8 von 8 Richtern des 2. Senats des BVerfG Bundesländern zuzuordnen sind, die beim Länderfinanzausgleich zu den Geberländern gehören, könnte bei Entscheidungen zu diesem Thema vielleicht doch einmal für Unmut sorgen. Da bringt dann auch der 1/2 Sympathiepunkt von Prof. Mellinghoff für Mecklenburg-Vorpommern nichts mehr. |
Gast (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Sonntag, 03. Dezember 2006 - 23:41 Uhr: | |
Da bringt dann auch der 1/2 Sympathiepunkt von Prof. Mellinghoff für Mecklenburg-Vorpommern nichts mehr. Bundesverfassungsrichter Mellinghoff ist kein Professor, hat aber seit fast einem Monat einen Ehrendoktortitel der Uni Greifswald (was den halben Sympathiepunkt sichern könnte). |
Marc K.
| Veröffentlicht am Sonntag, 03. Dezember 2006 - 23:56 Uhr: | |
Ich würde viel mehr sorgen machen, wenn im BVerfG 4-5 Richter aus Nehmerländern säßen. Hier bestünde schon ein Risiko, dass diese dann eine Rechtsprechung betreiben würden, die die Geberländer (die ja ohnehin z.T. nach Länderfinanzausgleich schlechter dastehen als viele Nehmerländer (man vergleiche das Geberland Hessen mit dem Nehmerland Saarland: Hessen ist übrigens pro Kopf der Bevölkerung der größte Zahler in den Länderfinanzausgleich) dann noch mehr als bisher ausbluten lassen würde. Von daher bin ich mit der Zusammensetzung ganz zufrieden. Im übringe: NRW zahlt z.B. sehr wenig in den Länderfinanzausgleich ein. Wenn das BVerfG bei solchen Entscheidungen zulasten der Geberländer votieren würde, würde das im übrigen mit Sicherheit zu noch mehr Unmut sorgen. Wer schlecht wirtschaftet soll gefälligst die Suppe selbst auslöffeln. Ansonsten bietet sich natürlich die Unterstützung von Länderfusionen durch den Bund an (von mir aus auch finanziell) um Bankrott-Länder wegzufusionieren (z.B. Berlin zu Brandenburg oder Bremen zu Niedersachsen). Weigern sich diese Kleinstländer auf Fusionskurs zu gehen (wie im Falle Bremens) sollten sie keinen Cent zusätzlich erhalten bis sie vernünftig werden. Im übrigen stehen sowohl Bremen wie auch Berlin weitere Finanzquellen offen, die sie nur erschließen müssen. Sie müssen zunächst mal mehr sparen (Wozu braucht Berlin drei Opernhäuser??? Warum privatisiert man nicht mehr (z.B. Wohnungsbaugesellschaft)???. Dann kann man Steuern, Abgaben und Gebühren noch erhöhen, z.B. die Gewerbesteuer. Ebenso die Kita-Gebühren. Und warum weigert sich Berlin und Bremen z.B. Studiengebüheren einzuführen??? Dann könnte man den Unihaushalt einfrieren und zukünftige Steigerungen durch Gebührenerhöhungen finanzieren. Hier verzichtet Berlin auf eine Finanzquelle, die übrigens ALLE Geberländer für sich erschließen (Bayern, Baden-Würtemberg, Hessen, NRW, Hamburg). Ehe die Nehmerländer von Geberländern oder vom Bund Geld verlangen, ist es ja nun das mindesteste was man verlangen kann, dass sie alle möglichen Ausgabekürzungen und Einnahmeverbesserungsmöglichkeiten prüfen und zumindest die auch ergreifen, die auch die Geberländer zur Finanzierung ihrer Haushalte ergriffen haben. |
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