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Mecklenburg-Vorpommern - Verlängerung...

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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Juni 2006 - 19:28 Uhr:   

Der Landtag MV plant die Legislaturperiode auf fünf Jahre zu verlängern. Das Gesetz wurde am 9. 3. in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 4/2118) und soll am 18.9. 06, einen Tag nach der Landtagswahl in Kraft treten. Die verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit ist wohl gesichert www.landtag-mv.de/files/original/galerie_vom_10.04.2006_09.53.47/8_12.pdf Bislang ist es offenbar nicht verabschiedet, zumindest noch nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
Wie dicht an den LT-Wahl-Termin darf eigentlich die Änderung der Wahlperiode heranrücken, ohne dass z. B. Wahlbewerber wegen der Verunsicherung dagegen vorgehen können?
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Ralf Lang (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Juni 2006 - 21:45 Uhr:   

Es gilt in jedem Fall erst für die nächste Periode.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Juni 2006 - 13:07 Uhr:   

@Ralf Lang
Stimmt - auf den ersten Blick. Der Art. 1 Nr. 6 des (geplanten) Verf.-änderungs-Gesetzes, http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/

der den Artikel 27 der Landesverfassung ändert, tritt erst am 18.9., einen Tag nach der Wahl in Kraft, sodass am Wahltag noch die Fassung gilt,nach der der Landtag auf vier Jahre gewählt wird.

Aber: Ebenfalls am 18. 9. soll die zweite Änderung des Art. 27 in Kraft treten, die den Termin der Neuwahl des folgenden Landtages bestimmt regelt. Nach dieser gepl. neuen Fassung findet die Neuwahl nicht mehr frühestens 45, spätestens 49 Monate nach Beginn der WP statt, sondern frühestens 57, höchstens 59 Monate.
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Juni 2006 - 14:03 Uhr:   

@MMA
Warum "aber"?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Juni 2006 - 14:07 Uhr:   

BTW: Nicht gerade positiv für den Schweriner Landtag, wenn heute nicht einmal das Plenarprotokoll vom 9. März 2006 abrufbar ist (immerhin "schon" das vom 8. März).
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Juni 2006 - 14:32 Uhr:   

@Matthias Cantow: Die zweite Neuregelung (Neuwahl nach frühestens 57 Mon.) müsste doch nach ihrem Wortlaut auch schon für den Landtag der 5. Leg.-periode gelten, die erst nach dem 18. 9. 06, mit der konstiutierenden Sitzung, beginnen kann. Wie die erste Änderung zeigt, ist dies vom verfassungsändernden Gesetzgeber nicht gewollt: die 5. LP soll - letztmals - vier Jahre dauern, insofern hat R. Lang mein Eingangsstatement zu Recht korrigiert.
Aber: wenn die zweite Änderung wie vorgesehen verabschiedet würde, könnte man m. E. ebenso das Gegenteil aus der Verf. ableiten; oder nicht?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Juni 2006 - 14:54 Uhr:   

@MMA
Achso, nein der Gesetzgeber will auch schon die Dauer der 5. Legislatur verlängern, deshalb wird der Termin des Inkrafttretens nach der Wahl aber vor dem Ende der 4. Legislaturperiode gewählt. Das ist, soweit ich mich erinnere, bei den letzten Verlängerungen in anderen Bundesländern ebenso gemacht worden. Der Wähler/und der Gewählte weiß dann ja auch schon am Wahltag von der Verlängerung, es gibt da also keine rechtlichen Bedenken. Für die gerade währende 4. Legislaturperiode kann die Verlängerung aber auf jeden Fall nicht gelten (das meinte Ralf sicher auch). Das ist auch der Grund, warum man die Verfassungsänderung nicht vor der Wahl in Kraft setzen kann, denn dann dürfte sie ja nach dem Wortlaut der Verfassung erst ein Jahr später stattfinden.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. Juli 2006 - 18:58 Uhr:   

Am 27. 6. hat der Landtag den Gesetzentwurf angenommen in einer veränderten Fassung: Die Regel über den Zeitraum, nach wie viel Monaten die Neuwahl stattfinden muss, tritt am Tag nach Beginn der neuen Legislaturperiode im Herbst in Kraft, die generelle Verlängerung der Wahlperiode jedoch sofort, "da noch vor der Landtagswahl der Wähler infomiert sein müsse, dass der Landtag ... nunmehr auf fünf Jahre gewählt werde"; siehe LT-Drs. 4/2328, Seite 8, im Vergleich zu LT-Drs. 4/2118.
So ist es jetzt wohl sauberer.
Ein bisschen dicht vor der Wahl liegt das ganze Prozedere aber dennoch.
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 19. September 2016 - 17:40 Uhr:   

Die Landtagswahl am 04.09.2016 zeigte, dass die fünfjährige Amtszeit, die gesellschaftlichen Veränderungen erst spät wiedergibt! Auch deshalb halte ich eine vierjährige Amtzeit für besser!

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