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Marco Güttler (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 08. Mai 2006 - 11:26 Uhr:   

Ich finde diesen Vorschlag mehr als einen Gedanken wert.

Es sollten meiner Meinung nach auch alle Bundestagsabgeordneten direkt gewählt werden.

Meine Vorstellung: Deutschland wir in nur 400 Wahlkreise aufgeteilt, in welchen sich NUR Direktkandidaten zur Wahl stellen. (Reduzierung der DBT-Abgeordneten)5 % -Hürde wird nicht mehr notwendig sein. Der im Wahlkreis die meisten Stimmen hat zieht in den BT.

Diese Direktkanditaten sollen dann, um etwas bewegung ins "Spiel" zu bringen, ihre Vergütung gestaffelt erhalten. 35 % Grundvergütung in Abhängigkeit des Durchschnittseinkommens des Wahlkreises, 35 % abhängig von der Wahlbeteiligung und 30 % in Abhängigkeit von steigender oder fallender Neuverschuldung.

Desweiteren halte ich es auch für diskutabel in die Sitzverteilung die "Nichtwähler" mit einzubeziehen. Damit würde viel stärker zu Ausdruck kommen, dass die jetz schon nicht mehr zustandekommenden "Interessenmehrheiten" Minderheitenregierungen sind. Gewiss besteht die Gefahr der weiteren Zesplitterung...und Koalitions- bzw. Regierungsunfähigkeit ...

1. das ist nur einige Ideen, welche nicht gleich juristisch in der Luft zerrissen werden sollte, vielmehr eine Diskusionsanregung.
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der_republikaner
Veröffentlicht am Montag, 08. Mai 2006 - 12:34 Uhr:   

wenn man aber nur direktkandidaten hat und eine partei in mehr als die hälfte der wahlkreis mit 30%-40% die relative mehrheit hat sieht das wie folgt aus: z.B.

Anzahl der gesamt stimmen: 35%
Anzal der sitze im parlarment: 250/400

Mit Direktwahl wird die gefahr von minderheitenregierungen immer größer!

Angenommen ein kandidat erziehlt mit 23% die relative mehrheit und kommt in den bundestag.

das wäre betrug an den anderen 77%.

Die Verhältnisswahl sollte vielmehr personalisiert werden.

siehe wahlsystem von hamburg auf dieser seite.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 08. Mai 2006 - 12:43 Uhr:   

Mehr solche schwachsinnigen ideen brauchen wir wirklich nicht. Herr Wulf soll lieber mal seine Arbeit machen. Haben wir demnächst MPs quer zur Parlamentsmehrheit? Ist doch Käse.

Was eine Prozenthürde oder eine Nichtwählerverteilung bei einer Direktwahl soll ist auch schwer begreiflich.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 08. Mai 2006 - 19:51 Uhr:   

Desweiteren halte ich es auch für diskutabel in die Sitzverteilung die "Nichtwähler" mit einzubeziehen.

Wie dieses? Wenn in einem Wahlkreis der Anteil der Nichtwähler größer ist als der Anteil jedes einzelnen Kandidaten, zieht in den Bundestag also ein, tja, "Nichtkandidat" ein? - ja, wer ist das denn nun? Ich glaube auch nicht, dass die Nichtwähler sich alle für den gleichen Nichtkandidaten entschieden hätten. Es ist daher belanglos, dass es vor allem in ausgewogenen Wahlkreisen diese Situation durchweg geben wird.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 08. Mai 2006 - 23:33 Uhr:   

Juristisch sind diese Vorschläge nicht zu beanstanden. Hingegen sind sie inhaltlich-politisch nicht sinnvoll.
Relative Mehrheitswahl in Einerwahlkreisen neigt notorisch dazu, die relativ, aber nicht absolut stärkste Partei zu bevorzugen, im Extremfall kann eine Partei, die landesweit knapp vor der nächststärkeren liegt, dabei sogar ALLE Sitze einheimsen. Deshalb geht der Trend in Parteiendemokratien eindeutig weg von Mehrheitswahlverfahren zu Verhältniswahlverfahren.
Ferner ist auch nicht einzusehen, inwiefern etwa die Neuverschuldung eine Rolle spielen sollte. Bspw. kann ein Jahrhunderprojekt wie der Basistunnel am Gotthard nur mittels Verschuldung finanziert werden; da das Werk, einmal geschaffen, nicht bloss für zehn oder zwanzig Jahre, sondern über viele Generationen seine Dienste leisten wird, ist es auch berechtigt, durch langfristige Verschuldung, die nach und nach abgebaut wird, auch die nächsten Generationen zur Kasse zu bitten, statt die Erbauergeneration mit allen Kosten zu belasten und die folgenden bloss profitieren zu lassen. (Dazu könnte man nun auch interessante Weiterungen zum Thema "Familienwahlrecht" einbeziehen ...) Andere Kriterien finanzieller Art wie etwa der Saldo der Haushaltsrechnung, Staatsquote und andere sind mindestens so interessant wie die Schuldenquote. Isoliert sagen solche Elemente ohnehin nichts über den Zustand eines Landes aus.
Persönlich meine ich ferner, dass es ausser finanziellen bzw. ökonomischen Kriterien für den Zustand eines Landes bspw. auch entscheidende moralische Kriterien gebe.
Inwiefern schliesslich Nichtwähler in eine Wahl einbezogen werden sollen, müsste erst einmal praktisch erläutert werden. Nichtwähler zeichnen sich ja eben gerade dadurch aus, dass sie keine Wahlentscheidung abgeben. Verknüpft man dies auch noch mit der Vergütung, dann könnte das Paradoxon eintreten, dass ein Kandidat, der zwar glänzend gewählt wurde (sehr viele Stimmen erhalten hat), dessen Gegenkandidaten aber sehr schlecht abgeschnitten haben (sehr wenige Stimmen), so dass insgesamt die Stimmbeteiligung eher schwach ausfällt, schlechter entlohnt wird als ein Kandidat, der nur knapp vor den andern gewonnen hat, dies aber bei insgesamt hoher Wahlbeteiligung. Zumal Abgeordnete gleiche Aufgaben zu erfüllen haben, ist auch nicht einzusehen, weshalb sie ungleich bezahlt werden sollen. In jedem andern Beruf würde eine solche Ungleichheit entweder Proteste (bis hin zu Arbeitskämpfen) oder (in entsprechenden Ländern) Diskriminierungsklagen provozieren.
Direktwahl des Regierungschefs innerhalb eines sonst parlamentarischen Systems kannte vorüberehend Israel, man ist dort aber wegen ungelöster (weil im Grunde systemwidriger) Probleme davon wieder abgekommen. Dieselben Diskussionen gab es auch in Italien, als die Direktwahl der Bürgermeister eingeführt wurde.
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Marco Güttler (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 10:37 Uhr:   

Bitte getrennt betrachten !
- x % Nichtwähler = x % Freie Sitze im BT z.Bsp.!

- Direktkandidaten aus 400 Wahlkreisen
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 10:58 Uhr:   

Wie geht denn das zu: Es sollten alle Abgeordneten direkt gewählt werden, aber für Nichtwähler soll es freie Sitze geben?
Der erste Punkt bedeutet doch wohl, wenn er nicht völlig falsch ausgedrückt worden ist, dass es 400 Wahlkreise gibt, in denen jeweils 1 Kandidat gewählt wird. Der zweite Punkt bedeutet, dass anteilmässig zu den Nichtwählern Sitze freibleiben. Dann müsste also irgendwie entschieden werden, welche Wahlkreise keinen Kandidaten schicken dürften. Wenn also bspw. 15% nicht wählen gehen, dann müssten auch 15% der Wahlkreise leer ausgehen. Welche? Nach welcher Regel bestimmt? Warum sollten gewisse Wahlkreise NICHT vertreten sein? Widerspricht solches nicht auch dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, welchen eben gerade dieselben Kreise im Zusammenhang mit dem sogenannten "Familienwahlrecht" so überaus weitgehend auslegen möchten?

Bevor eine Diskussion um derartig konfuse Ausführungen kreisen kann, sollte erst einmal klar dargelegt werden, was nun eigentlich vorgestellt wird.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 11:02 Uhr:   

"- x % Nichtwähler = x % Freie Sitze im BT z.Bsp.! "

Was mir an diesem Konzept nicht gefällt, ist die dahinter liegende Annahme, die etwa so lautet:
"Eine niedrige Wahlbeteiligung ist ein Zeichen, dass viele Leute über 'die Politiker' ganz allgemein verstimmt sind. Dies sollten 'die Politiker' auch zu spüren bekommen, etwa indem man ihnen die Möglichkeiten, an Mandate zu kommen beschneidet".

Hier gibt es aber 2 Denkfehler:
Erstens einmal ist der Schluss "niedrige Wahlbeteiligung = verdrossene Bevölkerung" nicht zulässig. Man könnte sogar umgekehrt behaupten, dass die Wahlbeteiligung niedrig ist, wenn alle mit der Regierung einigermaßen zufrieden sind und auch von der Opposition keine Verschlechterung der Zustände erwarten.
Zum Beispiel ist in den USA die Wahlbeteiligung meist sehr niedrig. Zugleich sind die allermeisten Amerikaner aber mit ihrem politischen System durchaus zufrieden.

Der zweite Einwand:
Die Vorstellung, mit freibleibenden Sitzen die Politiker bestrafen zu können ist, nun ja, etwas kindisch.
Der Bundestag braucht eine gewisse Größe um sinnvoll arbeiten zu können und die Bevölkerung angemessen vertreten zu können. Wenn man diese Größe nicht erreicht, beeinträchtigt man die Funktion des Parlaments und damit in erster Linie mal das Volk.
Und der obige Plan, jenen Wahlkreisen den Abgeordneten zu streichen, bei der die Nichtwähler die relativ stärkste Gruppe sind ist ja wohl total abstrus. Man bestraft damit nämlich die Wähler dieser Wahlkreise, die auf einmal überhaupt keine parlamentarische Vertretung mehr hätten.
(Ob der Bundestag in seiner jetzigen Größe sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Ich würde ihn mir kleiner wünschen. Aber die Wahlbeteiligung ist dabei ein vollkommen sachfremder Parameter).
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 12:03 Uhr:   

Es fragt sich wohl gar, ob hinter solchen sich widersprechenden Vorschlägen überhaupt irgendeine konsistente Vorstellung stecke.

Immerhin wäre es diskutabel, ein Wahlsystem zu entwerfen, indem die Wählenden nicht allein die Möglichkeit haben, für jemand zu stimmen (Liste, Kandidatur, Partei ...), sondern auch GEGEN jemand.
Ich verweise dabei auf andere in diesem Forum diskutierte Vorschläge: Paarweiser Vergleich, Reihung nach Bevorzugung, Punktevergabe (mit evtl. Möglichkeit des Kumulierens von Punkten).
Alle diese Möglichkeiten beruhen aber darauf, dass ausgedrückt wird, wen man wählen will, hingegen jedoch nicht ausgedrückt wird, wen man NICHT wählen will.
Gerade auch im Hinblick auf "Spassparteien", extreme Gruppierungen u. dgl. wäre es aber auch interessant zu wissen, wer nicht gewünscht ist.
Das könnte auch so aussehen:
Alle Wahlberechtigten haben 2 Stimmen: eine positive, eine negative. Mit der positiven Stimme wird eine Liste gewählt, mit der negativen wird ausgedrückt, dass man eine Liste nicht gewählt wissen will.
Bei der Auswertung der Stimmen werden für jede Liste die positiven Stimmen und die negativen summiert, der Saldo der positiven und der negativen Stimmen wird am Ende gezogen. Dabei wird es Parteien geben, die positiv abschneiden (Saldo über 0), es wird wohl aber auch solche geben, die negativ abschneiden (Saldo unter 0). Um diese Zahlen auf die traditionellen Verfahren zur Sitzzuteilung umzurechnen, wäre die einfachste Methode, den grössten Negativ-Saldo zu nehmen und dessen Betrag zu allen Saldi aller Listen hinzu zu addieren, so dass die schlechtestgestellte Liste auf 0 steht, alle andern positive Zahlen aufweisen. Die weitere Verteilung erfolgt dann mit diesen Zahlen gemäss traditioneller Regeln.

Bezogen auf die letzte Bundestagswahl wäre bspw. denkbar, dass bei einem solchen System eine grosse Zahl der CDU-CSU-SPD-Wählenden den "Angstgegner" WASG/PDS negativ gewertet hätten; folglich hätte diese Liste einen katastrophl negativen Saldo aufweisen müssen und wäre nicht in den Bundestag eingezogen, bei den verbleibenden Parteien hätte sich dann wohl eine knappe, aber eindeutige Mehrheit für die eine oder andere Seite ergeben.
Gewiss hätte ein solches System auch Nachteile. Allerdings würde es erlauben, den viel bemühten "Wählerwillen" auf einfache Weise differenzierter zu ermitteln als in andern Systemen. Denn auch bei einer Reihung der Listen/Kandidaturen ist es bspw. so, dass diese immer gleiche Abstände suggeriert, obwohl es auch Wählende geben kann, die zwischen dem ersten und dem letzten Platz einen unendlichen Unterschied sehen, wohingegen andere vielleicht nur geringe ausmachen können. Auch als Mittel gegen Extrempartein zu allen Seiten des politischen Spektrums könnte solch ein System gut sein.
Damit bestraft man allerdings nicht einfach "die Politiker" oder stellt gar die Arbeitsfähigkeit der Institutionen in Frage, sondern drückt eine Willensentscheidung klar aus.
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Jospin (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 13:53 Uhr:   

Wenn der Wähler extreme Parteien will, soll er extreme Parteien bekommen
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HartzIVBerlin (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 15:10 Uhr:   

Der Vorschlag ist viel zu kurzsichtig. Angekommen wir haben eine rot-grüne-Mehrheit und eine CDU-Kanzlerin oder umgekehrt. Die Regierung ist dan absolut handlungsunfähig. Kanzler ohne Mehrheit!Wer will denn das?
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 18:35 Uhr:   

zur Nichtwählerproblematik:

Sehr interessant wäre dann doch eine Analogie in der Bildungspolitik: Wenn unsere Schüler bei den Pisatests besonders schlecht abschneiden, dann reduzieren wir doch einfach 'mal die Zahl der Lehrer ...

Ob's hilft?
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 18:49 Uhr:   

@ P. Wälchli:
Sehr netter Vorschlag, der den Charme hat, den Wählern auch noch relativ leicht vermittelbar zu sein.

Sehr untransparent und potentiell weitreichend sind jedoch die taktischen Auswirkungen eines solchen Wahlrechts.

Auf Ebene der Wähler:
Nehmen wir mal an, ich wäre klassischer CDU-Wähler. Dann beurteile ich wahrscheinlich unter den derzeitigen Bundestags-Parteien die PDS am negativsten. Wenn ich aber davon ausgehe, dass das auch viele andere tun, wäre meine Negativ-Stimme bei der PDS quasi verschenkt und besser bei z.B. der SPD aufgehoben. Wenn nun wieder viele so denken und ihr Minus-Kreuz bei der SPD machen, dann sollte ich vielleicht doch die PDS negativ wählen...
Eine taktische Endlosspirale (die aber eher nicht den "wahren Wählerwillen" zum Vorschein bringt).

Auf Parteien-Ebene:
Ein klares Profil bei kontroversen Themen wäre dann absolut kontraproduktiv.
Nehmen wir mal an, ein Thema entzweit die Bevölkerung sehr stark: 55% sind strikt dafür, 45% sind strikt dagegen (und zwar jeweils so ausgeprägt, dass sie das zu einem entscheidenden Faktor für ihre Wahlentscheidung nehmen werden).
Bisher wäre es rational gewesen, wenn eine Partei klar die "Pro"-Position bezieht.
In Zukunft würde eine solche Politik dazu führen, dass man massiv abgestraft wird (weil man sehr viele Minus-Punkte sammelt). Die richtige Strategie wäre in diesem Fall eine Kompromiss-Position (oder sich wenn möglich nicht klar festzulegen).
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 19:02 Uhr:   

na ja, nicht klar festlegen tun sich die meisten Parteien auch heute bereits ...
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Stefan (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Mai 2006 - 20:20 Uhr:   

Vorschlag zum Berücksichtigen der Nichtwähler: Wenn man wirklich so eine Berücksichtigung haben wollte, wäre doch die einfachste Möglichkeit ein Verhältniswahlrecht analog der Reichstagswahl der Weimarer Republik: Die Sitze werden nicht aufgrund von StimmenANTEILEN vergeben, sondern in fester Relation zu einer bestimmten StimmenZAHL. Also z.B. ein Sitz je 10.000 Stimmen. Damit wär die Parlamentsgröße variabel und Nichtwähler würden die Anzahl der Sitze verringern.
Ich befürworte dieses System nicht, aber so wäre es juristisch und wahltechnisch einwandfrei.
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der_republikaner
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Mai 2006 - 00:13 Uhr:   

die kopplung von sitzen an die stimmzahl ist die einzige möglichkeit unkompliziert und ohne viel rechnerrein den nichtwählern eine stimme zu geben. jedoch bräuchte auch der BT eine mindestanzahl von sitzen um handlungsfähig zu bleiben.

für den unwahrscheinlichen fall das die wahlbeteiligung so niedrig ist das der bt nur 15 sitze sollte aber denoch vorgesorgt werden.

Die "Stimmen pro Sitz" Zahl muss so errechnet werden dass der bundestag bei voraussichtlicher wahlbeteiligung+einkalkulierter abnahme eine notwendige ca. Sitzzahl hat.

zB wäre gewährleistet das der bt mindestens zw 300-350 Sitze hat die sich bei hoher wahlbeteiligung erhöhen.

mein vorschlag hat aber den nachteil das so bei jeder wahl eine stimme einen anderen wert hat was sicher nicht verfassungsgemäß ist.

Man kann sich zu dem thema sicher viele gedanken machen aber!

Ging es nicht um direktwahl des kanzlers???

ich bin der meinung das der kanzler von den parteien gewählt werden sollte. so kann man den parteien ein gewisses gesicht geben was im wahlkampf vielfach angewant wird nicht nur für kanzlerkandidaten (zb: FDP: "zweitstimme ist guidostimme" oder die spd wirbt mit "schröder wählen" obwohl dieser gar nicht direkt zur wahl steht)

Durch den wahlkampf wird dem wähler schon das gefühl gegeben er wähle den kanzler wonach eine direktwahl eigentlich sinnlos wäre. Man hört viele sagen: "Ich habe merkel gewählt" oder "ich hab für schröder gestimmt"

Jedoch beführworte ich eine direktwahl des bundespräsidenten sowie eine ausweitung seiner kompetenzen.

Bisher waren die präsidenten gerade der herr köhler vielmehr ein "schoßhund" der regierung.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Mai 2006 - 10:21 Uhr:   

Die Koppelung Stimmen-Sitze braucht nicht unbedingt starr festgelegt zu werden, sondern kann auch einer bedingten Regel folgen, etwa so, dass normalerweise eine fixe Zahl angewandt wird (vielleicht 100'000 Stimmen = 1 Sitz, Reste über 50'000 ergeben einen Restsitz); wenn aber die Grösse des Bundestages dadurch unter einen bestimmten Wert sinkt, bspw. 300 Sitze, dann wird die Stimmenzahl gesenkt; wird der Bundestag hingegen grösser als 600 Sitze, wird die Stimmenzahl entsprechend erhöht, wobei eine Prozentregel oder wiederum eine fixe Zahl (also bspw. 100'000 Norm, 50'000 für kleinen, 200'000 für grossen Bundestag) zur Anwendung kommen kann.
Das ist nicht etwa die halbautomatische Methode, sondern wäre dann eine Art Kompromiss zwischen automatischer und halbautomatischer Methode, sozusagen "viertelautomatisch".
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der_republikaner
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Mai 2006 - 21:56 Uhr:   

ihr vorschlag ist gut jedoch ergibt sich dabei wieder die streitfrage ob eine stimme den selben wert hat.

der wert einer stimme kann unterschiedlich sein:

wenn sie an eine 0,1% partei geht ist sie wertlos,

wenn sie an eine partei geht die dadurch anspruch auf wahlkampfkostenrückerstattung hat hat die stimme zwar einen wert der aber unter dem liegt die eine stimme hat die an eine große partei geht.

im fall derstimmenkopplung die ich im allgemeinen beführworte gäbe es ein ähnliches problem wenn die Normzahl(stimmen pro sitz) sich ändern würden)

Und nochmal, können wir bitte weiter zur direktwahl des kanzlers diskutieren, habe dazu ja schon stellung genommen!
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Mai 2006 - 14:30 Uhr:   

Zum Thema "Direktwahl des Kanzlers" habe ich m. E. genug gesagt. Praktische Erfahrungen mit einem solchen System hat Israel gemacht - das dieses System wieder abgeschafft hat. Immerhin ist ein Kanzler, der vom Volk gewählt ist, in einem parlamentarischen System ein Fremdkörper, es stellen sich dann Fragen wie die, ob der Kanzler durch Misstrauensvotum gestürzt werden könne oder nur der Rest der Regierung usw. Ein ähnliches System gibt es auch in Italien in den Gemeinden mit direkt gewählten Bürgermeistern, die aber keine Mehrheit in den Gemeinderäten haben müssen.
Im Prinzip hat man dann einen Regierungschef (Kanzler, Ministerpräsident, Bürgermeister, wer auch immer), der gewählt ist und faktisch oder rechtlich nicht absetzbar ist, der aber u. U. keine Mehrheit hat und diese für ein Kabinett oder für Gesetzesvorlagen erst suchen muss.
Man kann sich ja mal vorstellen, was bei der letzten Bundestagswahl hätte geschehen können: "Der Görd, der is' ja sympathisch, na, und der hat's doch gar nich so schlecht jemacht, abba die CDU, die ham' doch jute Idean, die wähln' ma mal." Ergebnis: Görd ist Kanzler per Volkswahl, CDU kriegt 48% der Bundestagsmandate, SPD nur 25%, was nun? Regiert Görd dann mit einer Koalition von CDU/CSU/FDP? (Oder noch besser: CDU/CSU kriegen die Mehrheit im Bundestag, aber Görd ist gewählter Kanzler ...)

Da leuchtet schon eher der Vorschlag ein, den Bundespräsidenten vom Volk wählen zu lassen. Ob er nun vom Volk oder von einer Wahlversammlung gewählt ist, macht bei der gegebenen Kompetenzverteilung keinen wesentlichen Unterschied aus. Übrigens wird auch der italienische Staatspräsident vom Parlament (beide Kammern unter Zuzug zusätzlicher Regionalvertreter) gewählt, obwohl er eine deutlich stärkere Stellung hat als der deutsche Bundespräsident. Eine ähnliche Regelung galt auch für den französischen Präsidenten in der ursprünglichen Fassung der heute geltenden Verfassung (Parlament und weitere Regionalvertreter). Nur durch das Parlament wählen lassen den Präsidenten Griechenland und einige Ost-Staaten, alle andern europäischen Staaten kennen die Volkswahl oder haben einen Monarchen als Staatsoberhaupt.
Würde der Kanzler vom Volk gewählt, entstünde wohl erheblicher Druck, auch den Bundespräsidenten vom Volk wählen zu lassen, denn immerhin ist er nominell ranghöher und gewissermassen "Vorgesetzter" des Kanzlers (immerhin heisst es etwa, dass er die Geschäftsordnung der Bundesregierung "genehmige" u. dgl., was einen klaren Vorrang des BP suggeriert, auch wenn das GG klar festlegt, dass politisch der Kanzler bestimmt, was zu laufen hat). Es wäre dann nicht mehr einzusehen, weshalb der an sich Ranghöhere indirekt gewählt wird und dadurch demokratisch schwächer legitimiert ist als der an sich im Rang Tiefergestellte.
Wenn dem so ist, dann würde man wohl besser mit der Volkswahl des Bundespräsidenten beginnen, die im übrigen die Machtverteilung im Gesamtsystem nicht tangiert. Wenn dies gut geht (man hat ja den Deutschen auf Grund der Erfahrungen mit der Weimarer Republik vorgehalten, sie seien für eine ausgebaute Demokratie mit vielen Volkswahlen oder gar Volksabstimmungen nicht reif!), dann kann man später eine Ausdehnung der Volkswahl oder die Einführung von Volksabstimmungen oder Volksbegehren in Betracht ziehen.
Zudem bedingt eine Volkswahl des Kanzlers Überlegungen zur Kompetenz- und Machtverteilung: Der Bundeskanzler hat ja heute schon eine starke Stellung, politisch kann ihm kaum jemand in die Regierungsarbeit dreinreden (Richtlinienkompetenz), er kann die Vertrauensfrage stellen und ist nur durch konstruktives Misstrauensvotum, d. h. die Wahl eines andern Kanzlers durch die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, absetzbar, bei den Ministerernennungen ist er faktisch ausschlaggebend (nur der BP könnte theoretisch einen Minister ablehnen, was aber faktisch höchstens in Ausnahmefällen denkbar scheint). Durch eine Volkswahl, evtl. mit juristischer oder faktischer Unabsetzbarkeit, könnte der Kanzler übermächtig werden und das parlamentarische System aus den Fugen geraten, man hätte dann einen Quasi-Diktator durch die Hintertür.
Im Gegenzug müsste dann bspw. die Unauflösbarkeit des Bundestages als Gegengewicht eingeführt werden oder ein Mitspracherecht bei Ministerernennungen u. dgl. Das will gut überlegt sein und bedarf ausgedehnter Verfassungsänderungen.
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juwie
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Mai 2006 - 17:15 Uhr:   

Das trotz der verheerenden Erfahrungen Israels (die manche Beobachter auch vorausgesehen haben) über solche Ideen immer wieder diskutiert wird, beweist wieder mal, dass Fakten in der Politik - und Politikwissenschaft - mitunter nur widerstrebend zur Kenntnis genommen werden.
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görd
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Mai 2006 - 19:40 Uhr:   

Bei einem Präsidenten kann ich eine Volkswahl verstehen bei einem Regierungschef (Kanzler, Ministerpräsident etc.) dagegen finde ich das weniger angebracht, da dieser doch meist Rückhalt im Parlament brauch. Daher lehne ich die Idee einer Kanzlerdirektwahl ab, auch wenn mir hier einige gute Chancen zurechen. ;)
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Morice (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 12. Mai 2006 - 07:37 Uhr:   

Beim Präsidenten besteht ein ähnliches Problem. Entweder ist er eine Art Regierungschef (wie in Frankreich, USA) und auf eine Mehrheit im Parlament angewiesen, oder hat wie in Deutschland nichts zu sagen, dann kann man sich die Volkswahl auch sparen.
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Sole (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 12. Mai 2006 - 08:46 Uhr:   

Übrigens streitet Brandenburg gerade darüber, ob die Direktwahl der Landräte zu 2008 oder 2010 eingeführt werden sollte. Bisher werden die Landräte vom Kreistag gewählt.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 12. Mai 2006 - 12:38 Uhr:   

In Frankreich ist der Präsident nicht Regierungschef, sondern in gewissen Punkten dessen Vorgesetzter. Wie sich aber faktisch gezeigt hat (Cohabitation), kann ein Premierminister auf eine solide Parlamentsmehrheit gestützt auch in Frankreich seine eigene Politik betreiben, beispiel dafür ist gerade eben Chirac unter Mitterand oder Jospin unter Chirac.
In den USA (und vielen andern Ländern, die im wesentlichen das US-Modell übernommen haben) ist der Präsident Regierungschef bzw. Regent; Vorbilder seiner Stellung waren neben den Kolonial-Gouverneuren letztlich immer noch die damals üblichen Monarchen und - die römischen Konsuln. Ein dem Premierminister vergleichbares Amt existiert daher in den USA nicht. (Historisch am Rande bemerkt: Der Prime Minister als zunächst faktischer, später auch in der Doktrin als solcher anerkannter Regierungschef war in England eine Folge des Verlusts der amerikanischen Kolonien und eine Reaktion auf das autokratische Regiment Georgs III.) Nur wird der US-Präsident nicht eigentlich vom Volk gewählt, sondern von Wahlmännern, wie gerade eben wieder die Auseinandersetzungen um die Wahl des amtierenden Präsidenten deutlich gemacht haben.
Ein starker Präsident oder ein Präsident, der Regierungschef ist oder sogar so etwas wie "Monarch auf Zeit", muss also nicht notwendigerweise vom Volk gewählt werden. Neben den USA ist auch das ursprünliche französische Modell von 1958 zu erwähnen, auch die verhältnismässig starken Präsidenten Italiens und Griechenlands werden indirekt oder gar nur vom Parlament gewählt. Der finnische Präsident hatte früher sehr starke Vorrechte, manchen mochte er sogar als "Diktator auf Zeit" erscheinen - er wurde aber durch Wahlmänner gewählt, Volkswahl ist erst vorgesehen, seit seine Stellung stark beschnitten worden ist. Volkswahl des Präsidenten leisten sich aber auch Irland und Island, in welchen Ländern der Präsident faktisch nur Repräsentant des Staates ist. In Österreich ist der Bundespräsident etwas stärker, aber doch faktisch eine untergeordnete Figur im politischen Leben; aber auch er wird vom Volk gewählt.
Wirklich starke Präsidenten, die auch vom Volk gewählt werden, gibt es in Europa, soweit ich sehe, nur gerade in Frankreich und Portugal; alle andern vom Volk gewählten sind nicht stark oder aber sie werden, ob stark oder schwach, vom Parlament oder einer besondern Wahlversammlung bestimmt. Insofern wäre Deutschland mit der einen oder andern Wahlform in bester Gesellschaft.
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 12. Mai 2006 - 18:04 Uhr:   

In Frankreich ist die verfassungsrechtliche Stellung des Präsidenten ist verfassungsrechtlich schwächer als z.B. in Österreich, wo aber trotzdem der Bundeskanzler mächtiger ist. Nur ordnet sich in Frankreich sich sein Lager freiwillig "ihrem" Präsidenten unter. Denn franz. Spitzenpolitiker wollen alle sebst Präsidentwerden und daher das Amt nicht beschädigen.
Bei einer Kohabitation ist aber auch der Einfluß des französischen Präsidenten nicht allzu groß, wenn auch eine gegenerische Regierung das Präsidentenamt nicht allztu sehr beschädigen möchte. Mitterands illegale Abhöraktionen wurden z.B. auch von konservativen Regierungen gedeckt.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 12. Mai 2006 - 19:28 Uhr:   

Es erscheint mir fraglich, ob dies so 1:1 verglichen werden kann. Die verfassungsrechtliche Stellung des österreichischen Bundespräsidenten scheint tatsächlich stark. Allerdings ist er bei so ziemlich allem, was er tun kann, auf den Antrag oder die Gegenzeichnung des Kanzlers oder zuständigen Ministers angewiesen. d. h. faktisch kann er ohne die Regierung gar nichts tun.
Der französische Präsident hat hingegen einige Rechte nicht, die der österreichische hat, allerdings hat er selbst einen selbständigen Wirkungskreis, bei dem er aus eigenem Antrieb handeln kann und wofür er auch keine Gegenzeichnung braucht, ferner sitzt er den Regierungssitzungen vor und genehmigt die Tagesordnung der Regierung. Dies kann ähnlich aussehen wie bei einem Monarchen, der pro forma bei jeder Regierungssitzung mit dabei ist und respektvoll behandelt wird, aber faktisch wenig zu sagen hat, es kann anderseits dem Präsidenten auch ein faktisches Gewicht geben, das sich schwer in Rechtssätze giessen lässt.
Die Kompetenzen sind also zwischen Frankreichs und Österreichs Staatsoberhaupt sehr ungleich verteilt, so dass es mir unmöglich scheint, generell zu sagen, wer nun "mächtiger" sei.
Sicher wird man sagen können, dass nach der Ära Waldheim der österreiche Bundespräsident noch stärker zur reinen Repräsentationsfigur geworden sei als vorher, aber auch der französische Präsident scheint mit Chriac eher schwächer geworden zu sein, nachdem Schwächungstendenzen schon in den letzten Jahren Mitterands zu beobachten schienen. Die Zeit der "grossen Einzelnen" ist vielleicht heute doch allmählich zu Ende.
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 22. August 2016 - 12:45 Uhr:   

Ich für eine Wahl des Bundeskanzlers durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages! Die Wahl sollte offen erfolgen. So kann jeder sehen, welcher MdB für welchen Bewerber um das Amt des Bundeskanzlers gestimmt hat. Jeder MdB muss eine gültige Stimme für einen Bewerber abgeben! Wer ohne einen triftigen Grund die Kanzlerwahl schwänzt, muss eine Abmahnung erhalten! Eine "zeitgleiche Ausschussitzung" ist kein ausreichender Grund!
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 22. August 2016 - 19:19 Uhr:   

@Maik Otter
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es "zeitgleiche Ausschusssitzungen" parallel zur Bundeskanzlerwahl überhaupt gibt.

Wofür sollte eine solche offene Wahl gut sein? Sie hilft unterm Strich nur den Parteien dabei, Abweichler zu bestrafen.
So wären in Hessen bei der Wahl von Andrea Ypsilanti die Abweichler zwangsweise enttarnt worden und nicht freiwillig, wie es dann tatsächlich und schon im Vorfeld geschah.
Wem sollte so eine Anti-Heckenschützen-Regelung helfen?
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 22. August 2016 - 20:32 Uhr:   

Das sehe ich wie Jan W.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jemand ausgerechnet eine Kanzlerwahl ohne triftigen Grund "schwänzt". Klarer könnte ein potentieller Abweichler seine Abweichung nicht ausdrücken und seinen Fraktionskollegen bekannt geben. Sollte es auf eine Stimme ankommen, dürften auch Schwangere vom Wochenbett und Grippekranke extra dafür eingeflogen werden. Wenn es nicht auf die Stimme ankommt, wird die Abwesenheit des Abgeordneten und ihr Grund schon von der Fraktion publik gemacht, um das natürlich geschlossene Bild der Fraktion auch nach außen zu zeigen und die ein oder zwei fehlenden Stimmen plausibel zu machen.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 27. August 2016 - 16:25 Uhr:   

Ich nehme mir mal mein Recht raus, auch meine ganz persönliche Meinung zum Besten zu geben, wohlwissend, dass sie vielleicht nicht die informierteste und beste und hochsubjektiv ist:

Die Direktwahl des Bundespräsidenten ist sehr wohl politisch möglich. Die Beispiele Österreich und Frankreich reichen als Beweis. Unsere politischen Systeme unterscheiden sich meines Erachtens in dem Punkt nicht so radikal, ich führe den Punkt später noch mal aus.
Meines Erachtens ist aber eine Direktwahl nicht wünschenswert. Der Posten des Bundespräsidenten ist politisch weitgehend bedeutungslos. Die Aufladung als geistiger Übervater der Nation, den der Posten irgendwann [1] im Laufe der Zeit bekommen hat, hilft meines Erachtens nicht weiter. Sie würde auch schwer dazu passen, dass das Volk den Präsidenten in eine Art Wahlkampf selbst wählt!
Für mich wirkt der Posten in unserer Staatsverfassung ein bisschen deplatziert. Ein politisches Amt ohne politische Macht, nur weil man an der Trennung von Staatsoberhaupt und Regierungschef festhalten wollte.

Deswegen wäre mein Reformvorschlag:
1. Den Posten gleich abzuschaffen und seine Kompetenzen entweder auf Justiz-, Außenminister und Kanzler zu verlagern oder seine Funktion mit der des Kanzleramtes zu verschmelzen, der dann als Präsident Staats- und Regierungschef ist.
2. Den Posten nur noch formal wählen zu lassen [2] und stattdessen ein Gremium vorab unter hohen Verwaltungsbeamten (ausdrücklich keine politischen Beamten!), ausscheidenden Richtern und anderen ranghohen Staatsdienern am Ende ihrer Karriere einen Kandidaten auswählen lassen.
Der oder die würde das Amt dann am Ende seiner Karriere sozusagen als krönenden Abschluss erhalten. Das würde den eigentlichen Aufgaben des Bundespräsidenten in der Verfassungspraxis meines Erachtens am Ehesten gerecht, denn es handelt sich nun mal um einen Verwaltungsposten. Er nimmt Botschafter ab und unterschreibt Gesetzestexte nach gewissen formalen Prüfungen. Er setzt formal Minister ein usw.usf.
3. Man könnte altgediente Politiker wie "Altkanzler" (oder Kanzler a. D.), Minister und Ministerpräsidenten in Bundesländern, zum Präsidenten wählen. Das verleiht ihrer Karriere dann allerdings einen "Todeskuss", weil es keine realistische Möglichkeit mehr gibt, in eine Stellung zu kommen, von wo aus man wirkliche Macht ausüben kann. Auch wären etwaige Verstrickungen in der Wirtschaft, Aufsichtsratspöstchen usw. dem Amt eines Präsidenten unangemessen.
Wie wir in der Vergangenheit gesehen haben, sind Politiker als Präsidenten in der heutigen Zeit eine Art tickende Zeitbombe. Es kann immer etwas in der Vita als Berufspolitiker auftauschen, welches sich zum Skandal entwickelt.

Ich habe die Vorschläge nach "Priorität" angeordnet. Nun weiß ich selbst, dass (1) nicht machbar ist. Das aus verschiedenen Gründen: Kanzler und Präsident zusammenzulegen hätte bei manchen historisch geschulten Beobachtern wohl ein Geschmäckle. Das ist aber nicht mal das Hauptproblem. Es passt nicht zu der Form von parlamentarischen Demokratie, weil der Kanzler damit eine sehr große, eigenständig Machtfülle bekommen würde, vergleichbar mit dem Präsidenten der USA.
Zudem würden dann schnell stimmen laut, dass der Präsident doch bitte vom Volk gewählt werden soll - und diese Stimmen hätte im Grunde recht damit.
Doch sprengt das alles gleich mehrfach unser derzeitiges politisches System:
- Zurzeit wählen wir nur Vertreter der Legislative (Ausnahme: Kommunalwahlen). Ein gewählter Kanzler passt da nicht rein.
- Alle mir bekannten Systeme der "parlamentarischen Demokratie" setzen die Trennung von Staatsoberhaupt und Regierungschef voraus. Egal ob England oder Österreich.
- Die Direktwahl eines Postens muss notwendigerweise mit dem Mehrheitssystem erfolgen und in ihn haben unabhängige Kandidaten einen viel höheren Stellenwert als im Verhältniswahlrecht. Es werden eben Personen, nicht Listen oder Parteien gewählt, zumindest formal.
Dem widerspricht aber unser stark auf Verhältniswahl ausgerichtetes politisches System. Alle Parlamentarischen Systeme haben eine Form des Mehrheitswahlrechts, Frankreich, USA usw.

Mein Vorschlag (2), ich würde ihn meritokratisch nennen, scheint mir ein guter Kompromiss. Verdiente Beamten am Ende ihrer Karriere auszuwählen scheint relativ unpolitisch. Man müsste nur darauf achten, nicht unbedingt jemanden zu wählen, der hinterher doch eine Art Agenda verfolgt. Das wärs. Kein Hickhack mehr um die Nachfolge, keinen Kandidaten mehr, mit der man einer anderen Partei bewusst eine reinwürgen will oder Kandidaturen, bei denen man unliebsame Konkurrenz wegbefördert. Und sowas ähnliches wie das Gremium funktioniert doch schon bei der Wahl der Richter für das BVerfG.
Der Vorschlag (3) wäre wohl tatsächlich schon jetzt durchsetzbar. Allerdings könnte er schnell zu Problemen führen, etwa wenn man Politiker zu Präsidenten ernennt, die früher selbst Kanzler waren. Würden sie wirklich ihren politischen Gestaltungswillen verloren haben oder sich am Ende nicht doch einmischen wollen? Was wäre wenn z. B. Kohl oder Geisler gewählt würden, dann aber eine Koalition von SPD, Linken und Grünen an die Macht kommen würde. Das wäre für beide Seiten doch sicherlich sehr unwillkommen.

~~~
1. Geschichtlich interessierte politische Kommentatoren unterrichteten mich, das sei zur Zeit von Präsident Weizsäcker erfolgt, es tut aber nichts zur Sache.
Diese Rolle als "moralische Autorität" scheint mir dem Wesen eines politischen Amtes nicht ganz gerecht zu werden. Ich kann mir nicht helfen, sie wirkt auf mich sehr obrigkeitsstaatlich gedacht. Das Volk bedarf sozusagen der Leitung durch ein hohes staatliches Organ. Zudem es ja schon genug andere Leute, ohne formalen Posten gibt, die die Rolle als moralische Autorität einnehmen wollen. Warum sollte man die Mahnung eines Präsidenten ernster nehmen als die eines Priesters oder Zeitungskommentators?
Selbst wenn es sowas wie eine moralische Autorität wirklich braucht, man erwirbt sich dieses Ethos nicht einfach durch eine Wahl wie man ein politisches Amt bekommt. Und der politische Prozess taugt auch nicht, so eine Person zielsicher auszuwählen!
2. Wer jetzt aufschreit, das sei undemokratisch, dem verweise ich hiermit auf die Wahl des Bundesratspräsident.
Das Rotationsprinzip dort hat mit einer demokratischen Wahl auch wenig zu tun. Sie besteht eben aus einer reinen Konvention unter den Wahlberechtigten, die sich darauf geeinigt haben, auf Wahlkampf und ähnliches für den Posten zu verzichten.
Natürlich würde nicht jeder Abgeordnete dieser Konvention bei der Bundesversammlung folgen. Doch die Fraktionsdisziplin wird ihren Anteil daran haben, dass es klappen könnte.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. August 2016 - 17:33 Uhr:   

@Interessierter
zu 1.:
Ich lehne diese Komplettverschmelzungsmodelle ab ...
"Art 63 GG (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt. [...]" - das würde bedeuten, der Bundeskanzler würde sich quasi selber vorschlagen. Oder ein Minister, denjenigen, der ihn nicht erneut beruft.
Ein seriöser Vorschlag würde sämtliche Kompetenzen aufdröseln und einzeln neu ansiedeln. Gerade bei den "Schiedsrichterfunktionen" müsste es die neutrale Kraft geben, der die formal korrekten Entscheidungen nicht im politischen Alltag auf die Füße fallen.

zu 2.:
Meritokratie ist eher ein Closed-Shop-System, in dem etwa eine Beamtenklasse entscheidet, wer verbeamtet wird - damit wird nicht etwa das Amt entpolitisiert, sondern z.B. die Beamtenschaft politisiert. Und wer entscheidet neutral, was als "verdienstvoll" zu werten ist?
Das erinnert eher an den österreichischen Ständestaat (und seiner geplanten Verfassungsordnung), in dem man mit unterschiedlichsten Gründen der Gemeinschaft der Wahlberechtigten immer mehr Entscheidungsgewalt aus der Hand nehmen wollte.
Mit der Bundesversammlung entscheidet man nicht unmittelbar mit, aber doch mittelbar über Land-/Bundestagswahlen. Nach Deinem Vorschlag gar nicht mehr.

Ich find übrigens gar nicht, dass es bisher Hick-Hack gab. Alle Bundespräsidentenwahlen waren bisher absehbar und man nominierte Machtdemonstration gegen Schaufensterdekoration.

zu 3.:
Ich wüsste nicht, dass irgendjemand altgediente Politiker von der Bundespräsidentenwahl ausschließen möchte. Es macht aber keinen Sinn, das Kandidatenfeld auf diese zu verengen.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 27. August 2016 - 18:38 Uhr:   

@Jan W.
"Ich lehne diese Komplettverschmelzungsmodelle ab ... [...]"

Mir ist schon klar, dass das einen größeren Umbau der Verfassung erfordern würde. Deshalb ist es auch nicht umsetzbar, jedenfalls nicht absehbar.
Wir schwebt aber ohnehin eher ein System vor, in dem Exekutive und Legislative unabhängig voneinander gewählt werden. Meines Erachtens entspricht dies mehr dem Geist der Gewaltenteilung.
Die Diskussion gehört hier aber sicherlich nicht hin.

"Meritokratie ist eher ein Closed-Shop-System, in dem etwa eine Beamtenklasse entscheidet, wer verbeamtet wird - damit wird nicht etwa das Amt entpolitisiert, sondern z.B. die Beamtenschaft politisiert."

Das sehe ich komplett anders.
Die Voraussetzungen für eine Wahl zum Bundespräsi blieben ja formal gleich, 40 Jahre alt usw.
Mit der Wahl zum Präsidenten soll ja nicht die tatsächliche Macht auf "verdienstvolle Beamte" verteilt werden, es soll nur die Adlung für einen Lebensweg als Staatsdiener sein.

Ich sehe nicht, wieso der Vorschlag die Beamtenschaft noch stärker politisieren sollte. Erstens sind die Beamten oft schon tief in politischen Entscheidungen beteiligt, zweitens haben natürlich auch Beamtenbürokratien eine politische Präferenz und drittens geht es nur um die Vergabe eines "Ehrenamtes" durch ein Gremium, das wahrscheinlich sowieso zu 100% aus Berufspolitikern besteht. Wie gesagt, die Wahl zum Bundesverfassungsgerichtsmitglied und Bundesrat stehen Pate dafür.

Und wer entscheidet neutral, was als "verdienstvoll" zu werten ist?

Das ist in der Tat ein Problem. Es mangelt an objektiven Bewertungskriterien für die Arbeit von Beamten.

"Das erinnert eher an den österreichischen Ständestaat (und seiner geplanten Verfassungsordnung), in dem man mit unterschiedlichsten Gründen der Gemeinschaft der Wahlberechtigten immer mehr Entscheidungsgewalt aus der Hand nehmen wollte."

Gute Güte! Sowas habe ich im Traum nicht vor.

Etwas überspitzt gesagt, es macht für mich als Wähler einfach keinen unterschied, ob die Parteien im Hinterzimmern dann einen Kandidaten bestimmen, bei dessen Wahl ich keine Rolle spiele oder ein "überparteiliches" Gremium sich einen verdienstvollen Beamten schnappt und ihn ernennt. Bei beiden Vorgängen habe ich de facto 0% Mitbestimmung gehabt und bekomme den Präsidenten dann nur vorgesetzt.
Der Aspekt der indirekten Demokratie bliebe ja erhalten, eine "Prärogative" in Form der Parteien gibt es ohnehin längst. Der Präsident wird auch in meinen Vorschlag Präsident durch die Wahl der Bundesversammlung, es ändert sich nur, was vor der Bundesversammlung passiert.

"zu 3.:
Ich wüsste nicht, dass irgendjemand altgediente Politiker von der Bundespräsidentenwahl ausschließen möchte. Es macht aber keinen Sinn, das Kandidatenfeld auf diese zu verengen"


Zwei Dinge:
1. Formal möchte ich das auch nicht einengen. Also mit Verfassungsänderung, dass der Präsident vorher bitte die und die Ämter gehabt haben muss. Das wäre quatsch.
Es wäre nur eine IMHO vielleicht wünschenswerte Tradition und es würde etwas Luft aus dem Ballon lassen.
2. Wir sollten die Sache nicht verwerfen, bevor wir die Pros und Contras nicht erwogen haben.
2.1. Die Pros:
2.1.1. Der neue Bundespräsident wäre im Ausland bereits bekannt und kein Unbekannter. Er hätte bereits ein Ansehen, Kontakte und ähnliches.
2.1.2. Der Präsident wäre bereits sowohl in der Partei als auch in Wirtschaft und Verwaltung, sowie im Ausland gut vernetzt. Er könnte von seinem Amt aus vielleicht wirklich zur Verständigung beitragen.
2.1.3. Der Präsident hätte schon mal das Gewicht echter politischer Verantwortung getragen. Ihn wären schlaflose Nächte bekannt, wenn man vor einem Dilemma oder "harten Entscheidungen" steht. Vielleicht hätte er im Rückblick die Fehler seiner Amtszeit erkannt und würde versuchen, seinen Nachfolger davor zu bewahren, diese zu wiederholen.
-> Kurz gesagt, er wäre schon mal eine ganze Ecke glaubwürdiger als politische Stimme als jemand, der vorher "nur" harmloser Beamter war.
2.1.4. Der Präsident hätte schon mal an Kabinettssitzungen teilgenommen, mit ausländischen Vertretern verhandelt, schon mal Geheimdienstberichte (egal ob "nur" Verfassungsschutz oder BND) gelesen und unpopuläre Entscheidungen treffen müssen.
Vielleicht könnte er deshalb wirklich wertvolle Ratschläge an den aktuellen Kanzler geben. Eventuell würde er gar die Rolle einnehmen, die die Queen in England für die Premier hat. Wöchentliche Treffen, indem der aktuelle Regierungsvertreter sich bei ihn Rat holen würde oder in denen zwei politische Veteranen sich austauschen können.
2.1.5. Auch ein wichtiger Punkt: Man müsste nicht einen aussenstehenden "neu einarbeiten".
2.2. Die Contras:
2.2.1. Er wäre im Ausland bekannt. Wenn er z. B. schon mal in harten Verhandlungen gegen eine fremde Regierung bestanden hat, würde er wohl nie ganz in die Rolle der "neutralen" Kraft zurückfinden.
Nehmen wir mal an, Merkel wird demnächst die Präsidentin. Ist es glaubwürdig, dass beispielsweise die Obama-Administration oder Erdogan sie plötzlich mit anderen Augen wahrnimmt? Nur noch als Vertreterin ihres Staates?
2.2.2. Politiker als Bundespräsident sind im Zeitalter von "Shitstormes" eine gewisse Gefahr. Ganz besonders, wenn sich schon viele Kritiker auf sie eingeschossen haben wie bei herrschenden Bundespolitikern üblich.
2.2.3. Wollen wir wirklich, dass sich sozusagen eine Schattenregierung um das Präsidentenamt bilden könnte? Adenauer hatte wohl sowas vorgehabt, um L. Erhard zu zügeln. Es gibt wohl ein paar verfassungsrechtliche Unklarheiten, aus denen man sich Entscheidungsspielräume basteln könnte.

Insgesamt bin ich mir selbst nicht ganz sicher, ob die Vor- die Nachteile aufwiegen. Dennoch scheint es mir eine Überlegung wert, einige alte Bundeskanzler, Minister oder Landesherren als Bundespräsidenten zu reaktivieren. Zudem es die Kanzler usw. davon abhält, sich nach ihrer politischen Karriere Posten in Aufsichtsräten, bei anderen Konzernen usw. zu suchen.
Das ist ja nun auch nicht grade eine positive Seite des jetzigen Systems, zumal Kritiker immer wieder fragen, was die Politiker wohl schon in ihrer Amtszeit tun, um sich solche Pöstchen zu sichern...
Wobei, ja, es ist ein Problem. Wenn z. B. der Kanzler sein Amt bei der Bundestagswahl verliert, aber die nächste Bundesversammlung dann erst in 2 Jahren stattfindet, hockt er in der Zwischenzeit wahrscheinlich in diversen Aufsichtsräten...

Wichtig erscheint mir, dass wir damit die bestehenden Ressourcen, denn die Kontakte, Erfahrungen und die Informationen, die ein Altkanzler immer noch ausübt, scheinen mir Ressourcen zu sein, besser nutzen und sie nicht quasi "privatisieren".
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 27. August 2016 - 20:08 Uhr:   

Wieso genau sollte man diese Pro/Contra-Liste pauschal auf alle künftigen Kandidaten anwenden und nicht entsprechende Vor-/Nachteile einzelner Kandidaten mitabgewogen werden?
Übrigens halte ich das Aufsichtsratsargument für sehr wackelig. Neue Bundespräsidenten braucht es normalerweise im Schnitt alle 5-10 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums produziert unser politisches System oft einen Alt-Kanzler und zig Ex-Minister und MP a.D. - das Ziel wird also verfehlt.
Übrigens war der letzte Ex-Kanzler, bei dem die erste Bundesversammlung nach seinem Abgang eine ihm theoretisch wohlgesonnene Mehrheit hatte, Willy Brandt.
Im Kabinett Schröder I fanden übrigens zwei frisch abgewählte Ministerpräsidenten Zuflucht - besonderen Beifall bekam er dafür nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Versorgungs-Bellevue auf mehr Beigeisterung stoßen würde.

Die Wahlgremien zum BVerfG sind übrigens auch nicht unumstritten - und es besteht kein Grund einer Verengung der Kandidatenliste wie beim BVerfG die Befähigung zum Richteramt.
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Wechselwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 28. August 2016 - 20:19 Uhr:   

"Wofür sollte eine solche offene Wahl gut sein? Sie hilft unterm Strich nur den Parteien dabei, Abweichler zu bestrafen."

Es geht um Verantwortlichkeit.
Der Wutbürger wünscht sich mehr personale Verantwortlichkeit und Zurechnenbarkeit.

Geheime Parlamentsabstimmungen sind institutionalisierte Verantwortungsdiffusion.

In einer Situation wie heute ist das wichtig, damit die Politik weiter unverantwortlich handeln kann ohne dass die Kosten für den Personenschutz nicht explodieren.
Ausserdem verhindert bzw. erschwert man damit Anklagen wegen Landesverrat, "Verbrechen gegen die Menschlichkeit", usw. durch das Nachfolgeregime.
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Wechselwähler
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 28. August 2016 - 20:47 Uhr:   

Die genannten Vorschläge berücksichtigen übrigens nicht, dass die BRD ein Bundesstaat ist und zumindest theoretisch Bundeskanzler und Bundestag nur für Bundesrecht und Bundesexekutive zuständig sind.

Funktionen des BuPrä sind imo:
1. ideel: als Umklammerung von Bundes- und Landesstaatlichkeit, sozusagen als Ersatz für den König/Kaiser
2. institutionell: Als Institution die einen Übergang zw. zwei Regimen erleichtert (quasi: BuPrä ernennt Kanzler. Kanzler ernennt (indirekt) BupPrä, Ergebnis: weniger Machtvakuum, mehr Legitimationsfiktion)

Wie auch immer der BuPrä bestimtm wird, man wird wohl die Länder einbeziehen müssen. Eine Direktwahl ähnlich wie beim BT hätte den Nachteil dass der BuPrä ebenfalls nur für die Bundespolitik legitimiert wäre. Eigentlich wär es schon heute logischer wenn der BuPrä als (bzw.: wie ein) zustimmungspflichtiges Bundesgesetz bestimmt wird. Aktuell hat das Wahlrecht der Länder nämlich eine ziemlich unklare Auswirkung auf die Zusammensetzung der Bundesversammlung.


(Korrektur: im letzten Beitrag ist das letzte "nicht" zuviel.)
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 29. August 2016 - 14:31 Uhr:   

@Wechselwähler
Interessant, mal wieder das Wort "Regime" in der nicht-wertenden Version zu hören ...

Zur geheimen/offenen Kanzlerwahl: Hier geht es natürlich nur um die geheimen Personenwahlen. Die Sachentscheidungen werden offen abgestimmt.
Umgekehrt heißen Deine Ausführungen wohl eher, dass Du Dir auch bei Wahlen durch den Bundestag einen Paper Trail erhoffst, der Attentätern ein zielgerichtetes Handeln ermöglicht.
Vor Anklagen schützt übrigens die Indemnität.

Zum Bundespräsidenten:
Bei einer Direktwahl würden übrigens die Bürger der 16 Bundesländer an die Urnen schreiten. Da sollte man die Bundeseigenschaft nicht einfach so unterstellen.
Wäre die Präsidentenwahl ein zustimmungspflichtiges Gesetz, wäre der Vermittlungsausschuss die neue Bundesversammlung. Ich finde, die jetzigen Länderdelegierten bilden das Stimmungsbild, das sich aus den 16 jeweils letzten Landtagswahlen, besser ab.
Übrigens können zustimmungspflichtige Gesetze scheitern. Die Bundespräsidentenwahl dagegen sollte nicht scheitern, sondern genau einen Bundespräsidenten hervorbringen, der dann 5 Jahre amtiert. Scheitert ein Gesetz, gilt der bisherige Status quo - dieses Prinzip sollte man nicht auf ein Amt mit begrenzter Amtszeit anwenden, zumal im Gegensatz zu Gesetzen ein (zumeist nicht so junger) Präsident auch sterben kann. Auch sollte ein Bundesrat nicht durch Blockade seinen Präsidenten zur dauerhaften Interimslösung machen.

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