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Dauer Legislaturperiode im Bund: 5 Ja...

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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 02. Dezember 2005 - 17:56 Uhr:   

Wie ich eben im Radio gehört habe, plant die Bundesregierung eine Verlängerung der Wahlperiode für den Bundestag auf 5 Jahre.

Ich habe mir hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet.
5 Jahre kommen mir aber schon arg lang vor.
In den Ländern kann ich das gerade noch akzeptieren, weil die Landtage einfach weniger wichtig sind.
Wie sieht das eigentlich in anderen Ländern aus?
Spontan fällt mir keine westliche Demokratie ein, in der die Wahl für die Haupt-Parlamentkammer (und faktisch für den Regierungs-Chef) länger als 4 Jahre wäre.
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 02. Dezember 2005 - 18:48 Uhr:   

@Florian
Die reguläre Wahlperiode für das britische Unterhaus beträgt auch fünf Jahre (ist nur häufig tatsächlich kürzer, weil der Premierminister jederzeit Neuwahlen ansetzen kann). Auch in Frankreich und Irland beträgt die Legislaturperiode fünf Jahre.
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sebu
Veröffentlicht am Samstag, 03. Dezember 2005 - 07:28 Uhr:   

Vorteil von 5 Jahre wäre, dass vielleicht mehr gearbeitet und weniger gewahlkämpft wird. Ganz schön wäre es natürlich, wenn man die Verlängerung der Legislaturperiode (=weniger Einfluss für die Wähler) mit direktdemokratischen Elementen (=mehr Einfluss für die Wähler) anreichern würde, z.B. durch die Einführung von Volksentscheiden/-initiativen. Denn auch damit (und nicht nur mit 5-jährigen Legislaturperioden) fährt man in den Ländern ganz gut. Und das war ja neben komplexeren Gesetzgebungsvorhaben ein Teil der Begründung des Bundestagspräsidenten. Auch wenn Volksentscheide manchmal Gesetze produzieren, die den Regierigen nicht ganz so in den Kram passen, z.B. das Wahlgesetz in Hamburg. Auch bei so wichtigen Dingen wie der Europäischen Verfassung hätte man sich als Bürger vielleicht gewünscht, gefragt zu werden.
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Max (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 03. Dezember 2005 - 08:32 Uhr:   

Mir sind 5 Jahre definitiv zu lang.
Im Intersse von mehr Arbeit und weniger Wahlkampf würde ich es bevorzugen, die Landtagswahlen auf 1-2 Tage in einer Legislaturperiode zu konzentrieren.
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sebu
Veröffentlicht am Samstag, 03. Dezember 2005 - 11:30 Uhr:   

Jedes Land hat sein eigenes Parlament und damit auch seine eigene parlamentarisch legitimierte Regierung. Regierungen können stürzen, Landtage können aufgelöst werden oder können aufgelöst werden müssen. Von daher dürfte es äußerst schwierig sein, Landtagswahlen zu bündeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verassungsrechtlich irgendwie möglich sein soll.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 03. Dezember 2005 - 13:04 Uhr:   

Zu den Landtagswahlen:
Gäbe es eine saubere, für den Wähler nachvollziehbare, Entflechtung der Länder- und Bundeskompetenzen, dann wären auch die Landtagswahlen für die Bundespolitik weniger bedeutsam.
Zum einen deshalb, weil die bundespolitische Bedeutung des Bundesrats reduziert würde und zum anderen deshalb, weil im Länder-Wahlkampf echte Länder-Themen im Vordergrund stünden.

Zur Wahlkampf-Dauer:
Wenn die Parteien lediglich das Verhältnis von Wahlkampfzeit zu wahlkampffreier Zeit verbessern möchten, dann ginge das auch ohne Verfassungsänderung.
Es würde ein Agreement der Parteien reichen, den Wahlkampf zeitlich zu begrenzen. Siehe z.B. in Amerika: Die Präsidentschafts-Nominierungen sind grob gesagt im Juni abgeschlossen. Erst dann beginnt der eigentliche Wahlkampf, der Anfang November endet. Auch in Großbritannien war der letzte Wahlkampf m.W. sehr kurz.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Samstag, 03. Dezember 2005 - 13:44 Uhr:   

Was in Großbritannien aber auch daran liegt, dass der Wahltag zuletzt relativ kurzfristig von Blair angesetzt wurde.
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Montag, 05. Dezember 2005 - 12:36 Uhr:   

Lesenswert in dieses Papier des Wissenschaftlichen Dientes des Bundestagses:
Nr. 89/05 DER AKTUELLE BEGRIFF 05.12.2005
"Verlängerung der Wahlperiode":
http://www.bundestag.de/bic/analysen/2005/2005_12_05.pdf
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 05. Dezember 2005 - 15:08 Uhr:   

Das ist doch eigentlich eine sehr lächerliche Diskussion.
Wir hatten gerade eine VORGEZOGENE Bundestagswahl, weil die alte Regierung schon nach drei Jahren mit ihrem Latein am Ende war.
Und was immer man den verschiedenen Regierungen der letzten Jahre an Handlungsunfähigkeit oder Handlungsunlust vorwerfen konnte - das wäre alles nicht mit einem Jahr längerer Legislaturperiode zu lösen gewesen.

Und auch die neue Regierung jetzt hat sich ja NICHT vorgenommen, erst einmal die großen Kisten zu stemmen und loszuackern, damit man bis zum nächsten Wahlkampf 2009 ordentlich was geschafft bekommt - die wesentlichen Reformen wurden doch erst einmal wieder vertagt.

Vier Jahre reichen, um trotz Einarbeitung vorne und Wahlkampf hinten eine ordentliche Zeit Arbeit zu leisten.
Und wenn das nicht passiert, hilft es nicht, ein Jahr länger nicht zu wählen.
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nummer4 (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 05. Dezember 2005 - 23:10 Uhr:   

Ja die wollen den Rüssel 5 Jahre in den Diätenfressnapf stecken. Es gibt wohl nur noch wenige Idealisten auf der Welt.
Hier mal was Neues
http://www.hspd.de
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Dezember 2005 - 21:27 Uhr:   

Und was ist daran jetzt neu? Das Rentenalter von 55 für Frauen? Oder die Abschaffung der Parkuhren? Das Weiterbeschäftigungs- und Wiedereingliederungsrecht für Mütter nach Ablauf der Elternzeit? Zur Länge der Legislaturperiode habe ich da übrigens nichts gefunden.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Dezember 2005 - 23:21 Uhr:   

Ja, warum denn nicht gleich 7, 8, 10 oder 12 Jahre? Früher galt in GB z. B. noch eine maximale Wahlperiode von 7 Jahren, andere Länder machten das auch so ähnlich. In der Praxis allerdings wurde meist doch nach ca. 4 Jahren das Parlament aufgelöst, weil es inzwischen eben neue Entwicklungen oder Gesichtspunkte gab.
Die Verfassungen verschiedener Länder sehen auch vorzeitige Neuwahlen vor, wenn bestimmte Entscheidungen anstehen, etwa Verfassungsrevisionen (das alte Parlament muss diese beschliessen, das neue bestätigen), Genehmigung bestimmter wichtiger Verräge, Wahl des Staatspräsidenten, Sturz der Regierung ohne Ersatz u. dgl.
Man könnte aber doch sagen: Fein, wir wollen denen mal ein Ticket geben, die sollen uns mal zeigen, was sie können, und statt nach vier Jahren eine teure Wahl durchzuführen, geben wir ihnen gleich 7, 8 oder 10 Jahre. Dann sehen wir ja, was sie geboten haben, und die Ausrede gilt auch nicht, dass ja immer Wahlkampf gewesen sei usw.
Eine weitere Alternative wäre: Jeder Politiker wird für 10 Jahre gewählt, danach muss er aber 5 Jahre ins Gefängnis. Das würde doch wohl Karrieristen und Machthungrige wirksam abschrecken, nicht wahr?
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Heuschrecke (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2005 - 08:02 Uhr:   

10 Jahre Diäten und dann 5 Jahre kostenloses Mittelklassehotel zum Abgewöhnen? Wahnsinnig abschreckend
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sebu
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2005 - 10:47 Uhr:   

Oder ein Modell, das ich irgendwo 'mal gelesen hab: die Abgeordneten werden für 8 Jahre gewählt. Alle zwei Jahre wird ein Viertel davon neu gewählt, direkte Wiederwahl ist ausgeschlossen. Vorteil: Kontinuität bleibt gewahrt, regelmäßige Kontrolle, der einzelne Abgeordnete hat mehr im Kopf als seine nächste Wiederwahl, muss aber nach 8 Jahre erstmal zeigen, dass er auch noch 'was andere kann.
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2005 - 10:59 Uhr:   

@sebu:
Nette Idee, aber: in vielen Berufen ist das mit dem "erstmal zeigen" so eine Sache. Ich stelle mir vor, ein studierter Dipl.-Ing. (oder Dipl.-Inform.) will nach 8 Jahren wieder einsteigen ...
Konsequenz: die Abgeordnetentätigkeit ist für solche Berufsgruppen interessant, die eine Wiedereinstiegsgarantie haben (öff. Dienst) oder denen die Parlamentstätigkeit im Beruf (zumindest tendenziell) nützt (z.B. Rechtsanwälte).
Außerdem wird es de-facto-Berufspolitiker geben, die ihre Parlamentspause als Partei- oder Verbandsfunktionäre überbrücken.
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sebu
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2005 - 11:53 Uhr:   

Es war mir schon klar, dass sich das vermutlich nicht 1:1 umsetzen lässt , die Idee an sich finde ich allerdings nicht schlecht. Den Job verliert man während der Abgeordnetenzeit nicht: §2 (3) des Abgeordnetengesetzes.

1Eine Kündigung oder Entlassung wegen der Annahme oder Ausübung des Mandats ist unzulässig.
2Eine Kündigung ist im Übrigen nur aus wichtigem Grunde zulässig.
3Der Kündigungsschutz beginnt mit der Aufstellung des Bewerbers durch das dafür zuständige Organ der Partei oder mit der Einreichung des Wahlvorschlags.
4Er gilt ein Jahr nach Beendigung des Mandats fort.

Jedoch sehe ich durchaus auch Probleme, in eher technisch orientierten Berufen. Die Idee ist eben, dass man nicht jahrelang ununterbrochen im Parlement sitzt, was ja durchaus auch als "temporale Gewaltenteilung" betrachtet werden könnte.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2005 - 12:43 Uhr:   

@ Sebu:

Das Gesetz bringt natürlich nicht viel. Und zwar nicht nur bei technischen Berufen.
Es ist doch vollkommen unrealistisch, dass ein Manager in gehobener Position einfach mal 8 Jahre lang aus dem Unternehmen aussteigt und man ihm in der Zwischenzeit einfach seinen Sessel freihält - und dann kommt er wieder als sei nichts gewesen.
Das mag in Großunternehmen gehen (wo die damit verbundenen Kosten als Lobbying-Aufwand angesehen werden dürften). Aber in mittelständischen Betrieben ist das reine Illusion.

Man sollte sich schon darüber im klaren sein, dass solche Regelungen immer auch eine Selektionswirkung haben.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Dezember 2005 - 17:45 Uhr:   

@sebu: So ein ähnliches rollierendes System hatten wir im Oktober schon mal im Thread Wahlrecht - Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Besonderheiten des Wahlrechtes erörtert, aber nicht für eine verlängerte Legislaturperiode. Florian war auch schon dabei.
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MMA (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 30. Dezember 2005 - 18:08 Uhr:   

@sebu
"Von daher dürfte es äußerst schwierig sein, Landtagswahlen zu bündeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verassungsrechtlich irgendwie möglich sein soll."

Das kann ich mir auch kaum vorstellen - wenngleich es mich schon irritiert, dass dieser offenbar verfassungswidrige Vorschlag so oft in der öffentlichen Debatte auftaucht. Ich nehme an, dass es sich um eine oberflächliche Orientierung am US-Modell handelt, bei der die Unterschiede zwischen Präsidial- und parlamentarischen System auf der Ebene der Länder/Bundesstaaten nicht beachtet werden.

Eine andere Frage wäre allerdings, ob es sinnvoll und möglich wäre, die direkte Aneinanderreihung von Wahlterminen innerhalb weniger Wochen zu unterbinden - zugunsten eines einheitlichen Termins, etwa durch die grundgesetzliche Festlegung auf einen bestimmten Sonntag im Quartal.
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Vereinigung wider die Sperrstunde im Krankheitsfall (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Januar 2006 - 03:19 Uhr:   

Solche Vorschläge kommen selten von den Wahlrechtsexperten der Fraktionen. Es sind Schnellschüsse aus der Hüfte, und nicht selten wird der Kaktus oder der Barkeeper getroffen - oder man schießt gar den Vogel ab.
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Lily (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Februar 2007 - 19:11 Uhr:   

pro: die Regierung hat mehr Zeit. Das bringt doch gar nichts, da das Problem (die Regierung soll größere Reformen durchführen, anstatt mit kleineren, erfolgreicheren "anzugeben" als Werbung für die nächste Wahl) immer noch nicht gelöst ist. Nach 5 Jahren ist ja wieder Wahlkampf, also wieder keine großen Reformen. Angenommen sie hätten 10 Jahre Zeit, könnten aber jederzeit abgewählt werden. Nachteil: sie hätten Dauerwahlkampf. Angenommen wir könnten sie nicht abwählen. Da kann die Regierung viel ändern, aber es wäre keine Demokratie mehr, was im schlimmsten Fall in Unterdrückung und Krieg ändert (ich bin DAGEGEN). Nachteil der Thesen: Demokratie lebt vom Wechsel. Außerdem: den Arbeitslosen hilft eine längere Amtszeit auch nicht (außer sie wollen Bundeskanzler werden).

Kontra: die Rechte der Wähler werden eingeschränkt (super, ich bin 16!). Falls die Amtszeit verlängert wird, können neue Einrichtungen gebaut werden. Damit wären die Politiker das Geld, das sie durch den späteren Wahlkampf gespart hätten, wieder los. Außerdem ist es gegen das Grundgesetz. Eine Möglichkeit wäre, selber politisch tätig zu werden. Dann könnte man seine individuellen Vorschläge verbreiten oder belehrt werden.
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ulli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. April 2008 - 17:39 Uhr:   

Wer ist eigentlich für die Dauer der Legislaturperiode in Deutschland zuständig? Ist die Änderung nur mit einer 2/3 Mehrheit des Bundestages möglich, weil die Regelung aus dem Grundgesetz hervorgeht?
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Marc K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. April 2008 - 19:56 Uhr:   

Art. 39 Abs. 1 GG legt die Wahlperiode auf 4 Jahre fest.
Eine Grundgesetzänderung bedarf der 2/3-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat (Art. 79 Abs. 2 GG).

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