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Senf aus Österreich
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 14:24 Uhr: | |
habe soeben folgenden Artikel (unterer Teil) im Netz entdeckt: www.minga.de/archives/2005/09/muenchen_am_mon_18.html Meine Fragen: 1. liegt eine Beledigung vor? 2. liegt eine "Majestätsbeleidigung vor" (Stoiber ist immerhin Ministerpräsident)? 3. wer ist rechtlich verantwortlich? 4. können nur die vermeintlich Beleidigten Klage erheben und Ermittlungen beantragen können oder darf das jeder? 5. gibt es dazu im Wahlrecht irgenwelche wichtigen Rechtsaussagen? Hier scheinen ja einige kompetente Rechtsexperten auch vorbeizuschauen, wäre toll, wenn mich einer aufklären könnte. |
S.a.Ö.
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 14:35 Uhr: | |
Hab jetzt auch den Link zu den umstrittenen Postkarten(? - dachte waren Aufkleber) gefunden. asg-bayern.de/wahlen2005/postkarten/50434796bd0950d18.html |
Kai
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 16:46 Uhr: | |
Zu 1.) Ja. Das Herumlaufen mit Buttons der Art "Fuck N.N." ist eine Beleidigung im Sinne des § 185 des deutschen Strafgesetzbuches, die aber gemäß § 194 nur auf Antrag des Verletzten (also Stoiber, Merkel etc.) verfolgt wird Zu 2.) Nein, einen gesonderten Tatbestand gibt es nur bzgl. des Bundespärsidenten, § 90 StGB; die Verfolgung setzt eine Verfolgungsermächtigung durch den Bundespräsidenten voraus Zu 3.) Strafrechtlich verantwortlich ist der Träger der Buttons als Täter. Wenn die Postkarten via Internet als Vordruck verbreitet werden, auch der Betreiber der Homepage bzw. derjenige, der es trotz Kenntnis und technischer Möglichkeiten unterlässt, diese Verbreitung zu unterbinden (Täterschaft durch Unterlassen trotz Handlungspflicht, § 13 StGB). Zu 4.) Die Tat kann ausschließlich auf Antrag verfolgt werden. Die einzige Ausnahme ist die Beleidigung von Opfern der NS-Verfolgung oder einer anderen Gewalt- oder Willkürherrschaft, dann kann die Verfolgung auch von Amts wegen erfolgen (§ 194 Abs. 1 StGB). Zu 5.) Nein, im Wahlrecht finden sich dazu keine spezifischen Aussagen. |
S.a.Ö.
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 17:15 Uhr: | |
zu1} Sind aber Postkarten. Und jamend der sie auf einen INoftisch gelegt bzw. verteilt hat wurde vorläufig festgenommen.Auf den POstkarten steht aber auch nicht "Fuck N.N." sondern "Fuck! N.N.". Ist das dann sinngemäß "Scheiß N.N." also eine eindeutige Beleidigung oder "Scheiße! N.N.", wo ich mir nicht sicher bin, dass es eine Beleidigung ist. ANsonsten Danke für die Antwort P.S. in der Süddeutschen Zeitung von vorgestern steht, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet hat - nicht aber dass einer der genannten dies beantragt hat Anscheinend wurden auch 1000 (laut SZ) Postkarten konfisziert von der POlizei auf Anweisung des diensthabenden Staatsanwalts - ist dies ein Eingriff in die Wahlkampfführung der PArteien? |
Kai
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 17:37 Uhr: | |
@S.a.Ö. Ermittlungen können zunächst auch zur Beweissicherung geführt werden. Diese müssten - sofern kein Strafantrag gestellt wird - aber nach drei Monaten eingestellt werden, weil dann ein dauerhaftes und irrevisibles Strafverfolgungshindernis vorliegt. Bei Beleidigungen wird in der Regel nicht auf Spitzfindigkeiten wie die Interpunktion geachtet. Entscheidend sind Verständnis und Intention. Wer eine Politesse mit unflätigen Bezeichnungen weiblicher Geschlechtsorgane anspricht, kann sich hinterher auch nicht darauf berufen, dass er eigentlich seine Lebensgefährtin gemeint hat. Selbstverständlich sind die Postkarten einzuziehen gewesen, da ihre Verteilung einen Straftatbestand erfüllt. Die Polizei war daher verpflichtet, die fortdauernde Verbreitung dieser ehrverletzenden Schriften sofort zu unterbinden. |
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