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The Joker
| Veröffentlicht am Montag, 18. April 2005 - 01:09 Uhr: | |
Nein, dies ist kein weiterer Beitrag zur Papstwahl! Vielmehr geht es um die Frage, ob es weitere aktuelle Beispiele einer Wahlmonarchie gibt. Im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" wurde ja der Kaiser durch sieben Kurfürsten gewählt - dies ist im deutschen Sprachraum das wohl bekannteste Beispiel einer Wahlmonarchie - ist aber ´n paar Takte her ;-). Gibt es aber auch aktuelle Beispiele? |
tg
| Veröffentlicht am Montag, 18. April 2005 - 09:24 Uhr: | |
Hatten wir am Anfang des Papstwahl-Threads mal off-topic diskutiert, ist aber sicher eine eigene Diskussion wert. Hier eine Zusammenfassung meines Kenntnisstandes: Vatican: klar Malaysia: Wahl des Königs auf 5 Jahre durch die Sultane der Einzelstaaten. Vereinigte Arabische Emirate: Wahl des Regierungschefs und Staatsoberhaupts durch die 7 Emire der Einzelstaaten. Allerdings tragen die beiden Gewählten keinen höheren Titel, sondern bleiben Emire. Andorra: Wahl eines Fürsten durch das Volk Frankreichs ( = französischer Präsident). Der andere Fürst ist der Bischof von Seu d'Urgel. (Frage: Wird der vom Klerus seines Bistums gewählt?) Kambodsha: Der König wurde vom Kronrat auf Lebenszeit gewählt. Niederlande: In der Regel Erbmonarchie, sollte aber kein Thronfolger mehr vorhanden sein, würde das Parlament einen neuen König wählen. Außerdem hat das Parlament ein Mitspracherecht bei der Thronfolge, da es jede Hochzeit eines Mitglieds des Königshauses genehmigen muß; es sind schon einige Mitglieder der Königsfamilie nicht mehr Mitglied des Königshauses. Souveräner Orden der Malteserritter: Der Großmeister trägt zwar keinen monarchischen Titel, hat aber absolute, einem Monarchen vergleichbare Macht. Er wird vom Großen Staatsrat auf Lebenszeit gewählt. Siehe auch www.orderofmalta.org Und zum Schluß noch die Völkerrechtskomödie Seborga: Wahl des Fürsten auf Lebenszeit durch das Volk, oder wie die Website schön formuliert, "hat das Volk von Seborga im Jahre 1963 seinen Fürsten Georgio I gewählt, wie einst die Mönche ihren Abt wählten". Siehe www.seborga.net Frage: Könnte man den Athos in die Liste aufnehmen? |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Montag, 18. April 2005 - 14:55 Uhr: | |
> Könnte man den Athos in die Liste aufnehmen? M. W. ist er trotz gewisser Autonomie-Privilegien ganz klar Teil Griechenlands, damit kein Staat und damit auch keine Monarchie. Monarchie bedeutet m. E. eine Herrscherstellung auf Lebenszeit. Damit wären Malaysia und VAR fraglich (da geht es m. W. um einen rotierenden Vorsitz), auch bei Andorra würde der französische Fürstenteil wegfallen. |
tg
| Veröffentlicht am Montag, 18. April 2005 - 16:05 Uhr: | |
Gute Frage. Wie kann man "Monarchie" eigentlich sauber definieren? Das klassisch griechische "Mon-archie" = "Herrschaft durch Einen" ist heute wohl kaum noch zu gebrauchen. Herrschaft durch eine Person sowie auf Lebenszeit gibt es ja auch bei manchen Diktatoren, obwohl sich viele lieber in regelmäßigen Abständen neu wählen lassen. Und selbst die Übertragung der Macht vom Vater auf den Sohn gibt es in Staaten, die sich nicht als Monarchien bezeichnen (Nordkorea, eine Zeitlang Haiti). Oder sollte man es an einem traditionellen Titel wie "König", "Fürst" etc. festmachen? |
Immanuel Goldstein
| Veröffentlicht am Montag, 18. April 2005 - 16:21 Uhr: | |
Einige prominente Fälle: Stadtstaaten der antiken Levante (wobei der Modus bis heute nicht eindeutig rekonstruierbar ist) Hetmänner einiger (damals autonomer) Kosakenverbände (nicht aller) Das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Polen (z.B. Sobieski) Das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Ungarn (z.B. Hunyadi, Corvinus) Kurzfrisitg im hochmittelalterlichen Schottland (da gibts es aber viele ähnliche aber unbekanntere Situationen auch anderswo) Zeitweise einige mongolische Khanate (z.B. Weisse Horde, Goldene Horde) - allerdings durch reine Akklamation Auch der römische Kaiser Tacitus (nicht zu verwechseln mit dem Historiker wird manchmal aber den Soldatenkaisern zugerechnet - war aber kein Soldat sondern nur in der Soldatenkaiserzeit) wurde vom Senat gewählt (nicht nur bestätigt wie beiden anderen) In gewisser Weise auch Napoleon I. und Napoleon der III. Gibt auch den Fall, dass der ehemalige König Jahrzehnte später zur leitenden Person der Rwepublik durch die Bevölkerung gewählt wurde (z.B. Simeon II. in Bulgarien) - ist aber natürlich keine Monarchie |
Immanuel Goldstein
| Veröffentlicht am Montag, 18. April 2005 - 16:23 Uhr: | |
Nachtrag Sind natürlich alle nicht aktuell |
tg
| Veröffentlicht am Montag, 18. April 2005 - 16:43 Uhr: | |
Bei einer Definition von "Monarchie" wäre auch noch festzulegen, ob es sich um ein Völkerrechtssubjekt handeln muß oder auch monarchische Teilstaaten als Monarchien gelten können. Also etwa Emirate der VAE, die 9 Sultanate unter den 13 malaysischen Bundesstaaten oder evtl. der Athos. |
Carsten Heine
| Veröffentlicht am Montag, 18. April 2005 - 17:08 Uhr: | |
Paßt nicht ganz zum Thema Wahlmonarchie, aber zum Thema "Völkerrechtskomödien" (s.o. Relikt Seborga). Ich habe mal vor einiger Zeit von dem Versuch (70 -iger Jahre)gehört, daß sich eine Bohrinsel als "Seeland" selbständig machen wollte. Ich glaube, daß ein Deutscher, ein Herr Achenbach (?)das vorantrieb. Kennt sich da jemand aus? |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Montag, 18. April 2005 - 17:34 Uhr: | |
@tg: > Wie kann man "Monarchie" eigentlich sauber definieren? In der Tat eine schwierige Frage. > Das klassisch griechische "Mon-archie" = "Herrschaft durch Einen" > ist heute wohl kaum noch zu gebrauchen. Würde ich nicht unbedingt sagen. Der Knackpunkt ist doch, daß dieser Eine halt selber herrscht solange er will. In einer Demokratie ist das ja nur zeitweise vom Volk ausgeliehene Herrschaft, ohne eigenständige Legitimation. > Bei einer Definition von "Monarchie" wäre auch noch festzulegen, > ob es sich um ein Völkerrechtssubjekt handeln muß. Es muß vielleicht nicht ein wirklich selbständiger Staat sein, aber doch eine staatliche Einheit, die eine eigenständige und vom übergeordneten Bundesstaat unabhängige Existenzberechtigung hat und in der der Monarch in den Bereichen herrschen kann, die nicht vom Bundesstaat beansprucht werden. Wenn also Bayern wieder Monarchie würde, und der König die Funktion des Ministerpräsidenten übernähme, wäre das Bundesland Bayern durchaus wieder eine Monarchie, obwohl es nur die üblichen Länderzuständigkeiten hätte (allerdings müßte das GG da in einigen Punkten geändert werden, um so etwas zuzulassen). In diesem Sinne wären die Sultanate und Emirate durchaus Monarchien innerhalb der Bundesstaaten Malaysia und VAE. Beim Athos fehlen mir die Detailkenntnisse, um ihm Staatlichkeit zusprechen zu können. Üblicherweise bilden Klostergelände (mit ihrem auf Lebenszeit gewählten, Monarchen-ähnlichem Abt) auch bei größerer Ausdehnung keinen Ansatzpunkt für einen Staat. |
Kai
| Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2005 - 00:25 Uhr: | |
Wäre es nicht zutreffender, den Vatikan, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate als Oligarchiene zu bezeichnen? Wobei natürlich jedenfalls der Papst nach seiner Wahl absolute Macht hat. Bei den Emiraten ist mir jetzt die Wahlperiode nicht bekannt, aber offenbar zumindest weitaus länger als die - noch als demokratisch angesehenen - 5 bis 8 Jahre. Damit darf man beim Papst und bei Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate durchaus von Wahlmonarchen sprechen. |
tg
| Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2005 - 07:19 Uhr: | |
Bei den 5 Jahren Amtszeit des Königs von Malaysia könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, das Amt mit einem Präsidentenamt zu vergleichen. Aber der Unterschied ist doch, daß jeder Staatsbürger (evtl. eingeschränkt durch Mindestalter oder Geburts-/ Wohnortregelungen) Präsident seines Staates werden kann, während der König von Malaysia aus den 9 Sultanen ausgewählt wird, also auch Monarch in einer Dynastie ist. |
Sole
| Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2005 - 10:59 Uhr: | |
" Ich habe mal vor einiger Zeit von dem Versuch (70 -iger Jahre)gehört, daß sich eine Bohrinsel als "Seeland" selbständig machen wollte." Die Bohr-Insel existiert. International ist sie nicht anerkannt, sondern wird dem Königreich von Elizabeth zugerechnet. Die aber macht sich bisher nicht die Mühe, das Militär einzusetzen. Offenbar will man Verletzungen und schlimmeres vermeiden, weil es das einfach nicht wert ist. Die Insel finanziert sich hauptsächlich über server housing. |
John Rawls
| Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2005 - 11:55 Uhr: | |
Was -pardon- eine nette Paralelle zu Taiwan ist ;-) ... |
John Rawls
| Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2005 - 11:55 Uhr: | |
Parallele... peinlich... |
Frank Schmidt
| Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2005 - 16:37 Uhr: | |
Meinst du Taiwan oder Tuvalu (tv)? |
Bernhard Nowak
| Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2005 - 18:03 Uhr: | |
VATIKAN Weißer Rauch - neuer Papst gewählt In unerwartet kurzer Zeit haben sich die 115 Kardinäle im Konklave auf einen Nachfolger von Johannes Paul II. geeinigt. Wer der neue Papst ist, wird in Kürze auf der Loggia des Petersdoms bekannt gegeben. Rom - Im vierten Wahlgang gab es eine Mehrheit für das Oberhaupt von rund 1,1 Milliarden Katholiken auf dem Globus. Aus dem Kamin der Sixtinischen Kapelle im Vatikan stieg gegen 17.50 Uhr weißer Rauch. Zunächst war nicht klar, welche Farbe der Rauch hatte. Anfangs war er dunkel, wurde dann jedoch immer heller. Das angekündigte Läuten der Glocke im Falle einer Papstwahl ließ zunächst auf sich warten. Tausende Menschen auf dem Petersplatz brachen in Jubel aus. |
Bernhard Nowak
| Veröffentlicht am Dienstag, 19. April 2005 - 18:44 Uhr: | |
Ratzinger ist neuer Papst ! Benedict XVI. |
Christopher
| Veröffentlicht am Freitag, 13. Mai 2005 - 04:14 Uhr: | |
Also zum Thema Athos: Athos ist eine autonome, jedoch nicht souveräne Mönchsrepublik. Die inneren angelegenheiten der republik regelt die Epistatia- regierung-, außenpolitikist jedoch sache des Griechischen Staates. Geistiges Oberhaupt ist seine Heiligkeit der Ökoumenischer Patriarch von Konstantinopel Bartholomäus II, der Primus inter pares der Orthodoxen Kirchen. Die Mönchsrepublik ist das letzte Stück byzanz!! |
anonumus Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 06. Juli 2009 - 00:20 Uhr: | |
Ich frage mich zu diesem Seeland etwas ofiziel isd es ja eine Gmbh also eine Firma die keine Aktionare hat wiso spricht mann dann bei Seeland von einer Wahlmonarchie wer wahlt da |