Autor |
Beitrag |
IEB
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. März 2005 - 14:38 Uhr: | |
BK Schröder stößt mit seinem Ansinnen das Waffenembargo gegen China aufzuheben in Deutschland einhellig auf Widerstand, sowohl in seiner eigenen Partei, wie beim Koalitionspartner und natürlich obligatorisch bei der Opposition. Dazu provoziert er zusätzlich und sagt ganz offen, das Parlament bei der Entscheidung nicht mit einzubeziehen. So geht doch nur ein politischer Selbstmörder vor. Bereitet Schröder seinen Abgang vor, nachdem inzwischen ziemlich klar ist, dass Rot-Grün die Bundestagswahlen 2006 nicht mehr gewinnen kann? Was meint Ihr? |
John Rawls
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. März 2005 - 14:47 Uhr: | |
>>>Bereitet Schröder seinen Abgang vor, nachdem inzwischen ziemlich klar ist, dass Rot-Grün die Bundestagswahlen 2006 nicht mehr gewinnen kann? Nö. Schröder kommt damit nicht durch, er weiß das und er kann damit leben. Das ganze Vorgehen hat dennoch etwas mit Gesichtswahrung zu tun; und das ist das Wichtigste, worauf es ankommt, wenn man mit Asien ins Geschäft kommen will. Das schon alles sehr rational, was da passiert - und bei Helmut Schmidt (damals ging's um Japan) abgeschaut. Mit politischem Selbstmord hat das nichts zu tun. |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. März 2005 - 16:14 Uhr: | |
> Dazu provoziert er zusätzlich und sagt ganz offen, das Parlament bei > der Entscheidung nicht mit einzubeziehen. Nu, er wird sich halt denken, daß es ja auch in China nicht üblich ist, sich nach dem Parlament zu richten ... Ich sehe das wie John: Er will halt Punkte machen wg. Bemühung um Arbeitsplätze - wenns dann wie absehbar nicht klappt, wird es ihn nicht stören. Was mich persönlich stört ist, daß diese offensichtliche Mißachtung gegenüber dem Parlament keine öffentlichen Reaktionen hervorruft. Das zeigt, daß gewisse demokratische Grundprinzipien immer noch sehr schwach in Deutschland verwurzelt sind (hat wohl auch mit dem überzogenen Einfluß der Parteien zu tun). Beim Waffenexport sind andere Demokratien eher noch skrupelloser - aber nur in wenigen Ländern darf sich ein Regierungschef so etwas gegenüber dem Parlament leisten. |
Sole
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. März 2005 - 16:43 Uhr: | |
In Deutschland wird Parlament oft gedanklich mit Opposition gleichgesetzt. So lernt man es auch in der Schule: Nicht Regierung und Parlament, sondern Regierung und Opposition. Wenn dann mal Minderheitsregierungen zustande kommen sieht man gleich die Demokratie am Ende. |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. März 2005 - 17:07 Uhr: | |
Für einen Polit-Selbstmord ist der Anlaß zu geringfügig. Ich glaube auch kaum, daß Schröder den plant. Und er könnte, wenn er wollte, einfach bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten. "Beim Waffenexport sind andere Demokratien eher noch skrupelloser - aber nur in wenigen Ländern darf sich ein Regierungschef so etwas gegenüber dem Parlament leisten." In GB z.B. nicht, in Frankreich wäre das kein Problem. |
John Rawls
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. März 2005 - 17:10 Uhr: | |
Mal losgelöst von der Sachfrage (in der ich mir auch nicht so sicher bin, ob eine Aufhebung des Embargos wirklich so vernünftig ist) - was bitte hat im Übrigen diese Entscheidung mit einer Missachtung des Parlaments zu tun? Das Embargo wurde von der EU-Außenministerkonferenz (aus Sicht D also exekutiv) beschlossen, da wurde das Parlament auch nicht im Sinne eines förmlichen Gesetzes zu eingebunden. Wenn überhaupt ein Anhörungsrecht über eine Aufhebung des Beschlusses besteht, dann liegt das vielleicht inzwischen beim Europaparlament (???: Hallo Europarechler, bitte prüfen), aber beim Bundestag sicher nicht. Oder? |
Ralf Arnemann
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. März 2005 - 17:48 Uhr: | |
> was bitte hat im Übrigen diese Entscheidung mit einer Missachtung > des Parlaments zu tun? M. W. gab es eine explizite (und einstimmige) Beschlußfassung des Außenauschuß im Bundestag, daß am Exportverbot nichts geändert werden soll. Und darauf angesprochen hat Schröder wohl gesagt, das wäre ihm egal, das wäre reine Regierungssache. |
Johann
| Veröffentlicht am Donnerstag, 31. März 2005 - 19:25 Uhr: | |
Er hat nicht gesagt es wäre ihm egal. Er hat nur eine andere Meinung. |
Kai
| Veröffentlicht am Freitag, 01. April 2005 - 03:22 Uhr: | |
Die Regierung ist vom Vertrauen des Parlamentes abhängig. Daher ist es der Regierung untersagt, Regierungshandeln gegen den {i} ausdrücklichen Willen des Parlamentes durchzuführen. D.h., solange der Bundestag sich überhaupt nicht geäußert hat, kann der Kanzler im Rat der Aufhebung zustimmen. Wenn der entsprechende Ausschuss widersprochen hat, kann er es kaum, wenn er nicht eine Zustimmung des Plenums hinter sich hat. Wenn der Bundestag ausdrücklich in einer Entschließung widersprochen hat, ist es dem Kanzler untersagt, zuzustimmen. Man sollte nicht vergessen, dass die Exekutivhandlung des (Friedens-)Einsatzes der Bundeswehr nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sogar einem absoluten Parlamentsvorbehalt untersteht. |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Freitag, 01. April 2005 - 12:14 Uhr: | |
Letztlich muss das Parlament selbst entscheiden, wie ernst ihm seie Position ist. Der Regierung ist zwar vom Vertrauen des Parlaments abhängig, aber das Parlament muss schon selbst etwas tun, also konstruktives Misstrauen aussprechen. Solange wird ja das durch die Kanzlerwahl bekundete Vertrauen als fortbestehend fingiert. Die Entscheidung zum Auslandseinsatz der Bundeswehr war wieder eine solche des Bundesverfassungsgerichts, die es in erster Linie zur Wahrung des politischen Friedens und um den Streit endgültig aus der Welt zu räumen im Kompromisswege beschlossen hat. Da darf man nicht nach einem dahinterliegenden Prinzip (juristisch oder logisch) suchen. Das wird ebenso deutlich bei den Abtreibungsentscheidungen und quasi allen Wahlurteilen. |
The Joker
| Veröffentlicht am Freitag, 01. April 2005 - 13:36 Uhr: | |
Schröder weiß, dass Rotgrün spätestens 2006 am Ende ist, und das zurecht. Er agiert jetzt ähnlich wie 1981/82 Helmut Schmidt. Als bekennender Linker muss man Rotgrün keine Träne nachweinen. |
Florian
| Veröffentlicht am Freitag, 01. April 2005 - 16:29 Uhr: | |
Zitat Schröder in der Zeit: "In der Verfassung steht, dass die Außenpolitik von der Bundesregierung gemacht wird." Ich habe das Grundgesetz einmal durchgeblätter, habe aber nichts entsprechendes gefunden. An welchen Artikel hat Schröder bei dieser Aussage eigentlich gedacht? (Und ich vermute doch, dass er da etwas konkretes im Kopf hatte, schließlich ist er gelernter Jurist). |
MMA
| Veröffentlicht am Freitag, 01. April 2005 - 16:52 Uhr: | |
Vermutlich ist Art. 65 gemeint, dessen Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 eine ganze Menge hergibt, für die Außen- wie für jede Ressort-Politik. |
Florian
| Veröffentlicht am Freitag, 01. April 2005 - 19:56 Uhr: | |
@MMA: Nach meinem Verständnis regelt Art. 65 das Innen-Verhältnis der Bundesregierung. Aber aus diesem Art. kann man keine Rechte der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag ableiten, oder? (Und erst recht keine ganz speziellen Rechte in der Außenpolitik). |
|